24.7621
Erpressung von Initiativ-/Referendumskomitees durch Sammel-Organisationen – Schutz der Komitees und der Stimmberechtigten (2)
Rossi Viktor · BK-M · Bern
Sehr geehrter Herr Nationalrat Glättli, nach Artikel 62 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte müssen die nach kantonalem Recht zuständigen Stellen die Unterschriftenlisten nach der Bescheinigung unverzüglich den Absendern zurückschicken. Eine direkte Weiterleitung der Listen an die Bundeskanzlei wäre mit der gesetzlichen Vorgabe nicht vereinbar. Bei Volksinitiativen ist ein Initiativkomitee gesetzlich vorgeschrieben, und die Unterschriften müssen gesamthaft bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Denkbar wäre, dass die Gemeinden die Unterschriften künftig nicht mehr dem jeweiligen Absender, sondern standardmässig dem Initiativkomitee schicken. Dazu bedürfte es aber grundsätzlich einer Gesetzesänderung.
Wie in der Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage 24.7614 dargelegt, sind die bekannt gewordenen unlauteren Sammelpraktiken als Verstoss gegen Treu und Glauben und als Rechtsmissbrauch zu qualifizieren. Die Bundeskanzlei prüft deshalb, inwiefern bereits auf der Grundlage des geltenden Rechts sichergestellt werden kann, dass Unterschriften nach ihrer Bescheinigung durch die Gemeinden an die Komitees weitergeleitet werden, wenn feststeht, dass sie zu kommerziellen Zwecken und ohne Auftrag des Komitees gesammelt wurden. Als Sofortmassnahme - ich weiss, dass ich mich hier wiederhole, aber es ist mir wichtig, dass das verstanden wird - lädt die Bundeskanzlei zudem zum besagten runden Tisch ein. Dieser ist keine einmalige Veranstaltung, sondern soll einen neuen ständigen Dialog darstellen, der es erlauben würde, solche Dinge gemeinsam festzulegen. Beispielsweise könnte ein Commitment bezüglich dieser Massnahme daraus folgen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Danke für Ihre Antwort. Ich möchte nochmals, im gleichen Geist wie vorhin, auch ein Wort für die Stimmberechtigten einlegen. Sie haben jetzt gesagt, Artikel 62 Absatz 2 BPR stehe dem Vorschlag entgegen, dass beglaubigte Unterschriften zentralisiert gesammelt werden, gerade auch bei der Bundeskanzlei, der ich doch - bei allem jetzt auch an Kritik Geäusserten - mehr zutraue, dass sie das sauber aufbewahren wird, als es andernorts der Fall wäre. Weshalb machen Sie dann diesen ersten Schritt nicht? Wir müssen die Welt ja nicht in einem Schritt perfekt machen! Wir können auch kleine, konkrete Schritte machen, die die Rechte der Stimmberechtigten verbessern, auch die Rechte jener, die ohne Bezahlung sammeln, die Rechte jener, die als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die direkte Demokratie mit ihrer Unterschrift eigentlich voranbringen wollen.
Rossi Viktor · BK-M · Bern
Herr Nationalrat Glättli, ich habe versucht, in der Beantwortung aufzuzeigen, welchen Weg wir im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grundlagen zu gehen versuchen. Das soll dazu dienen - am Ende des Tages geht es genau darum -, die Rechte von uns allen, von uns Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, bestmöglich zu schützen. Wir loten auf der einen Seite alle Möglichkeiten aus, die uns der gesetzliche Rahmen bietet. Wir haben auf der anderen Seite, wenn es um Missbräuche geht, Strafverfolgungsbehörden, die ihre Arbeit machen müssen. Dort warten wir auch gespannt auf erste verbindliche Ergebnisse.
Es freut mich, dass Sie der Bundeskanzlei zutrauen, dass sie ihre Arbeit gut macht - besten Dank dafür.