24.3388
VOC-Lenkungsabgabe aufheben
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die Motion in der vom Nationalrat geänderten Fassung anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die UREK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 11. Oktober dieses Jahres diese von ihr selber am 21. März dieses Jahres eingereichte Motion ein zweites Mal beraten. Unser Rat hatte sie am 28. Mai 2024 angenommen. Der Nationalrat nahm die Motion ebenfalls an, allerdings in einer abgeänderten Fassung. Der Bundesrat hatte die Motion in der ursprünglichen Fassung zur Ablehnung empfohlen. An der Kommissionssitzung vom 11. Oktober dieses Jahres hat die Vertretung der Verwaltung signalisiert, dass sich der Bundesrat mit der nationalrätlichen Fassung einverstanden erklären könne. Ob dem nun so ist, wird uns Bundesrat Rösti gleich mitteilen können.
Ihnen liegt der Kommissionsbericht vor. Auch wenn kein Minderheitsantrag vorliegt, möchte ich Ihnen die Hintergründe und die Überlegungen der Kommission kurz darlegen. Im Rahmen der mit den Schlussabstimmungen vom 27. September dieses Jahres abgeschlossenen Beratungen zur Revision des Umweltschutzgesetzes hatte der Nationalrat beschlossen, die VOC-Lenkungsabgabe abzuschaffen. VOC steht für "flüchtige organische Verbindungen", die als Lösungsmittel z. B. in Farben, Lacken, Reinigungsmitteln und in der Industrie verwendet werden und dabei in die Luft gelangen. Da VOC Vorläuferschadstoffe des gesundheitsschädlichen Ozons und Feinstaubs sind, wird mit einer Lenkungsabgabe ein Rückgang dieser Emissionen angestrebt. Dies mit Erfolg: Die Lenkungsabgabe hat seit ihrer Einführung für einen deutlichen Rückgang der Emissionen gesorgt.
Aus diesem Grund wurde schon wiederholt die Frage aufgeworfen, ob es diese VOC-Abgabe noch braucht. Unsere Kommission und unser Rat hatten zwar den Überprüfungsbedarf anerkannt, es jedoch einstimmig abgelehnt, bereits im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes die Abschaffung der VOC-Abgabe zu beschliessen. Die Kommission beantragte Ihnen stattdessen mit der Kommissionsmotion 24.3388, dies separat anzugehen. Diesem Antrag sind Sie am 28. Mai gefolgt. Der Nationalrat seinerseits ist danach unserem Beschluss an sich auch gefolgt und hat ebenfalls darauf verzichtet, im Rahmen der USG-Revision die Aufhebung der VOC-Abgabe zu beschliessen.
Mit der vorliegenden Motion in der ursprünglichen Fassung sollte der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine separate Vorlage zur Aufhebung der Lenkungsabgabe auf VOC zu unterbreiten. Unser Rat wollte dem Bundesrat damit bewusst die Möglichkeit eröffnen, die Vor- und Nachteile der Abgabe darzulegen und eine Vernehmlassung zu deren Aufhebung durchzuführen. Der Nationalrat nahm diese Überlegung auf und änderte die Motion entsprechend ab: Auf den Auftrag an den Bundesrat, eine Vorlage zur Aufhebung der VOC-Abgabe auszuarbeiten, soll vorerst verzichtet werden. Stattdessen soll der Bundesrat in einem ersten Schritt beauftragt werden, die Lenkungswirkungen der Abgabe vertieft zu analysieren und mögliche Alternativen zu prüfen, welche dieselbe Schutzwirkung aufweisen und ohne zusätzliche Belastung für die betroffenen Unternehmen und für die öffentlichen Haushalte umgesetzt werden können. Die Ergebnisse dieser Analyse bzw. Prüfung sollen dem Parlament in einem Bericht dargelegt werden. Über allfällige weitere Schritte soll somit erst danach entschieden werden.
Ihre Kommission unterstützt diese Änderung der Motion einstimmig. Ich bitte Sie in diesem Sinne, die Motion in der durch den Nationalrat geänderten Fassung anzunehmen, und bin gespannt darauf, ob Bundesrat Rösti uns erklären wird, dass er sich mit der abgeänderten Version jetzt ebenfalls einverstanden erklären kann.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich danke Kollege Fässler für seine Ausführungen. Während der letzten Wochen war ich als Präsident von Swiss Medtech, dem Verband der Schweizer Medizintechnik, bei einigen Firmen zu Besuch. Deshalb erlaube ich mir hier, zuhanden des Amtlichen Bulletins noch zwei, drei Anmerkungen zu machen, die dann sicherlich Bundesrat Rösti zu erläutern hat. Denn diese Lenkungsabgabe auf VOC hat eben auch auf den medizinischen Bereich einen grossen Einfluss.
VOC-Produkte werden auch im Hygienebereich eingesetzt, und dabei unterscheidet die VOC-Lenkungsabgabe zwischen den Hautdesinfektionsmitteln, zum Beispiel zur Desinfektion von Händen, und den Flächendesinfektionsmitteln zur Desinfektion von Arbeitsflächen und anderen Gegenständen. Hautdesinfektionsmittel gelten als VOC-haltige Arzneimittel und sind deshalb von der Lenkungsabgabe ausgenommen. Sie sind daher in unserer Thematik nicht relevant. Die Flächendesinfektionsmittel werden jedoch in den medizinischen Einrichtungen ebenfalls angewandt, um Arbeitsflächen oder eben auch Gegenstände zu desinfizieren. Diese sind dann eben von der Lenkungsabgabe betroffen. Sie unterliegen einer anderen Zollnummer, und auf sie muss die Lenkungsabgabe entrichtet werden.
Diese in der Theorie vielleicht sinnvolle Unterscheidung führt in der Praxis immer wieder zu Problemen. Die Abgrenzung zwischen den von der Abgabe befreiten Hautdesinfektionsmitteln und den der Abgabe unterstellten Flächendesinfektionsmitteln ist eben schwierig zu machen und umstritten. Denn häufig werden die Hautdesinfektionsmittel auch für die Desinfektion von Flächen zugelassen. Das gleiche Produkt, Herr Bundesrat, fällt also in einem Fall unter die Lenkungsabgabe, in anderen Fällen eben nicht. Das führt bei den betroffenen Unternehmen beim Import, aber auch bei der Herstellung und dem Vertrieb dieser Produkte zu grossen Problemen und natürlich auch zu Rechtsunsicherheit und bürokratischem Aufwand.
Anzumerken ist, dass gerade Spitäler und weitere Gesundheitseinrichtungen weitgehend alternativlos auf die Verwendung von VOC-haltigen Flächendesinfektionsmitteln angewiesen sind. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die ursprüngliche Motion Wobmann 15.3733, die Kollege Fässler bereits erwähnt hat, eine vollzogene Vereinfachung erwähnt. Hier sehe ich die Möglichkeit einer zusätzlichen Vereinfachung. Ich bitte daher den Bundesrat, in seiner Analyse auch mögliche Vereinfachungen aufzuzeigen, besonders im Hygienebereich und konkret bei den Flächendesinfektionsmitteln.
Noch eine Nebenbemerkung: Während der Covid-19-Pandemie waren Flächendesinfektionsmittel bereits einmal von der VOC-Lenkungsabgabe ausgenommen.
Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen. Den Bundesrat bitte ich, in seiner Analyse auch dieses Thema der Flächendesinfektionsmittel zu betrachten.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich kann mich den Worten des Kommissionssprechers, Ständerat Fässler, anschliessen. Der Bundesrat unterstützt die abgeänderte Motion, nach der wir einen Bericht erstellen sollen.
VOC werden als Lösungsmittel in Farben, Reinigungsmitteln und in der Industrie verwendet. Sie tragen zur Belastung der Luft mit Ozon bei, weshalb es auch eine Lenkungsabgabe gibt. Um das erreichte Schutzniveau zu wahren und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz einzuhalten, kann die Lenkungsabgabe nicht ersatzlos abgeschafft werden. Deshalb lehnte der Bundesrat die ursprüngliche Motion ab, bot aber Hand für die Erarbeitung eines Berichtes, welcher Vor- und Nachteile der Lenkungsabgabe und mögliche Alternativen aufzeigen soll.
Ich gehe gerne auf die Ausführungen von Herrn Ständerat Müller ein: Selbstverständlich werden wir dieses Thema im Bericht adressieren. Wir werden Ihre Aussagen gerne aufnehmen.
Noch zum Hintergrund: Während der Corona-Krise musste die Produktion von Desinfektionsmitteln rasch erhöht werden. Zolltechnisch konnte man nicht mehr zwischen Hand- und Flächendesinfektionsmitteln unterscheiden. Deshalb wurden Flächendesinfektionsmittel vorübergehend von der Abgabe befreit; dies ist aber mittlerweile wieder zurückgenommen worden, da wir in der normalen Lage glücklicherweise jetzt wieder differenzieren können. Aber wir werden das gerne anschauen.
Vor diesem Hintergrund sind wir bereit, diesen Auftrag so zu übernehmen. Ich beantrage Ihnen auch seitens des Bundesrates, der Motion zuzustimmen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat schliesst sich dem Antrag der Kommission an.
Angenommen - Adopté