Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung

66452 · Amtliches Bulletin

Vom 11. Dez. 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/66452/de/rasche-einfuhrung-der-digitalen-unterschriftensammlung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung (24.3851)

24.3851

Rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Mühlemann Benjamin · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Wie es der Titel der Motion sagt, geht es hier in erster Linie um mehr Tempo in einem wichtigen Digitalisierungsprojekt. Heute sind Smartphones und digitale Gadgets allgegenwärtig. Wenn man sich vor Augen führt, wie der heutige Prozess bei Unterschriftensammlungen abläuft, kann man eigentlich nur staunen. Da werden auf Papierbögen handschriftlich Personalien erfasst, Couverts werden zur Post gebracht, Papierstapel zur Gemeindeverwaltung getragen, Tausende Seiten werden händisch durchgeackert, und dann wird im PC für jede einzelne Unterschrift gecheckt, wer das denn nun sein könnte. Das wird dann wieder handschriftlich markiert, es wird gezählt, dann werden Kartonkisten ins Bundeshaus geschleppt, es gibt nochmals eine händische Kontrolle und so weiter und so fort.

Ich überzeichne natürlich bewusst etwas, aber es mutet schon archaisch an. Wir leben im Digitalisierungszeitalter und haben ein System, das veraltet ist, das ineffizient und fehleranfällig ist und das vor allem auch Missbräuche zulässt. Wir haben es im vorherigen Geschäft gehört, letztlich schwächt das das Vertrauen in die Demokratie. Was das Vertrauen in die Demokratie aber noch mehr schwächt, ist ein zögerliches Vorwärtsgehen. Sie haben Kollege Fässler vorhin gehört: Schon vor zwanzig Jahren - vor zwanzig Jahren! - wurden dazu Berichte geschrieben. Aus meiner Sicht braucht es hier einfach mehr Entschlossenheit. Wir müssen dieses demokratische Instrument nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch aus Effizienzgründen rascher als geplant ins digitale Zeitalter überführen.

Ich bin mir sehr bewusst, dass sich, wie es der Bundesrat schreibt, bei der Einführung der digitalisierten Unterschriftensammlung auf konzeptioneller Ebene zahlreiche Fragen stellen, die eine staatspolitische Dimension haben. Wir sprechen hier aber nicht von E-Voting, sondern von E-Collecting, und hier dürften die Sicherheitsanforderungen bei Weitem nicht die gleich wichtige Rolle spielen. Heute reicht eine einzelne handschriftliche Zeile zur Willensbekundung und zur Deklaration der Personalien. Das ist sehr simpel oder puristisch, könnte man vielleicht sagen, aber gerade deswegen ist diese Praxis eben auch fehleranfällig, und offensichtlich ist sie eine Steilvorlage für "Bschiss". Ergo ist ein neues digitales System, wenn es nur schon minimalste Sicherheitsanforderungen erfüllt, um Welten besser als der Status quo, von der Entbürokratisierung ganz zu schweigen.

Nun, was macht der Bund? Seit Jahren werden Konzepte geschrieben, und es wird über Pilotversuche diskutiert. Man geht aus meiner Sicht einfach sehr konservativ an die Sache heran. Ich zitiere nur ein Beispiel aus der Antwort des Bundesrates auf meine Motion. Er schreibt: "Ein besonderer Akzent ist dabei auf allfällige Prüfaufgaben und, davon abgeleitet, den Einsatz technischer Prüfmöglichkeiten zu legen, die unter Wahrung des Stimmgeheimnisses eingesetzt werden können." Wenn ich so etwas lese, dann scheint mir einfach, man wolle von Anfang an eine Rolls-Royce-Lösung bauen, statt vielleicht einmal mit einem einfachen, soliden Instrument zu starten, mit einer Plattform, bei der man dann Schritt für Schritt die Funktionalitäten weiterentwickeln könnte.

Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass es diesbezüglich in den Kantonen vorwärtsgeht. Der Kanton St. Gallen ist Vorreiter. Der Kanton St. Gallen wird Anfang 2026, das sind die neuesten Informationen, die ich habe, die rechtlichen Grundlagen bereitstellen, und er wird eine Plattform für das digitale Sammeln von Unterschriften im Einsatz haben. In der Vernehmlassungsvorlage der St. Galler Regierung hiess es, das neue System entlaste die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen. Zudem würden falsche und mehrfache Unterzeichnungen verhindert, weil die Unterschriften automatisch mit dem Stimmregister abgeglichen werden.

Also, es geht offensichtlich, und Sie können sich sicher sein, man wird auch auf Bundesebene Lösungen finden, damit eine Unterschriftensammlung vom Charakter her eine Unterschriftensammlung bleibt und damit weiterhin eine funktionierende direkte Demokratie gewährleistet ist. Man wird Lösungen finden, bei denen dank eines cleveren Prozesses auch weiterhin Hürden existieren, Hürden in dem Sinn, dass man wirklich als Einzelperson seinen Willen äussern muss, und dies eben nicht nur mit ein, zwei Klicks, damit nicht ein Roboter diese Aufgabe übernehmen kann. Setzt man die digitale Unterschriftensammlung auf diese Art und Weise um, wird auch die Zunahme von Volksbegehren, das ist ja auch immer ein heiss diskutiertes Thema, kein grosses Thema mehr sein - und das müsste es übrigens sowieso nicht, da wir ja immer sagen, man müsse keine Angst vor Volksabstimmungen haben, aber dies nur als Klammerbemerkung.

Ich fasse zusammen: Es muss hier rascher vorwärtsgehen. Vorkommnisse wie die vom letzten Sommer und ein Verharren in einem Meccano aus dem letzten Jahrhundert schwächen das Vertrauen in die Demokratie. Die Motion fordert entschlossenes Handeln, und deshalb bitte ich Sie, sie heute anzunehmen. Der Bundesrat sieht das zwar anders und übt sich vorerst noch in Zurückhaltung. Er baut aber immerhin eine Brücke. Er schreibt, dass er sich im Falle einer Annahme der Motion im Ständerat vorbehält, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen, damit der Bundesrat zumindest mit der Durchführung eines Vorprojekts beauftragt werden könnte. Das könnte ich persönlich zähneknirschend akzeptieren, aber dafür braucht es heute trotzdem im Grundsatz Ihre Zustimmung.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Rossi Viktor · BK-M · Bern

Herr Ständerat Mühlemann, Sie möchten mit Ihrer Motion die digitale Unterschriftensammlung vorwärtsbringen. Ich kann Ihnen noch einmal bestätigen, dass das auch der Bundesrat möchte, aber auch wenn der Bundesrat die Vorteile und Chancen von E-Collecting sieht und gewillt ist, die politischen Rechte - ich wollte jetzt gerade "endlich" sagen, aber ich habe es nicht gesagt - auf das digitale Zeitalter auszurichten, so ist es, Stand heute, noch nicht der richtige Zeitpunkt, voll und ausschliesslich auf E-Collecting zu setzen. Je nach Ausgestaltung hat E-Collecting das Potenzial, die Ausübung der Volksrechte grundlegend zu verändern. Das ist eben auch ein Aspekt, es ist nicht nur eine technische Frage. Die neuen Risiken müssen antizipiert werden, und der Sicherheit muss bei E-Collecting, wie dies auch beim E-Voting der Fall ist, höchste Priorität zukommen. Deshalb will der Bundesrat in einem nächsten Schritt auf einen Versuchsbetrieb setzen; wir werden anschliessend noch auf die Motion Michel Matthias zu sprechen kommen.

In einem wichtigen Zwischenschritt gilt es daher aus Sicht des Bundesrates, mehr Klarheit über die möglichen Auswirkungen von E-Collecting zu schaffen, dies nebst der Erarbeitung der technischen Grundlagen. Es wird zu klären sein, ob durch E-Collecting die Anzahl Volksinitiativen und Referenden, die zustande kommen, steigen wird und was dies für unser direkt-demokratisches System bedeutet, und es wird weitere Fragen geben. Die Klärung dieser Fragen möchte der Bundesrat, wie gesagt, im Rahmen von beschränkten Versuchen angehen, dies mit dem Ziel, dass die Räte in Kenntnis der Ergebnisse über das weitere Vorgehen in Sachen E-Collecting entscheiden können.

Damit solche Versuche so rasch wie möglich beginnen können, hat der Bundesrat die Bundeskanzlei vor wenigen Wochen mit einem Vorprojekt beauftragt. Dieser Entscheid stützt sich auf einen Bericht über das E-Collecting in Erfüllung des Postulates 21.3607 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates. Dieser wurde am 20. November 2024 verabschiedet. In diesem Bericht legt der Bundesrat dar, dass praktische Erfahrungen nötig sind, um allfällige Auswirkungen von E-Collecting auf die Nutzung der Volksrechte besser zu verstehen. Er geht aber noch weiter und zeigt auch auf, welche Fragen sich bereits im Vorfeld stellen und welche Fragen angegangen werden müssen.

Sie haben vorhin den Kanton St. Gallen erwähnt. Ich denke auch, dass der Kanton St. Gallen beim Thema E-Collecting ein Vorreiter ist. Der Kanton St. Gallen hat das aber auch nicht von heute auf morgen gemacht, sondern er hat grosse Vorarbeiten geleistet: So werden beispielsweise die Stimmrechtsregister, die praktisch in der ganzen Schweiz bei den Gemeinden hinterlegt sind, jetzt auf kantonaler Ebene geführt. Das ist für die Einführung von E-Collecting ein extrem wertvoller Schritt. Sie müssen dann im Kanton nur noch eine einzige Verbindung zu einem Register herstellen. Die allermeisten Kantone müssten heute bei der Einführung von E-Collecting eine Schnittstelle zu jeder einzelnen Gemeinde bauen. Also da gilt es, entsprechende Vorarbeiten zu leisten, damit das dann auch technisch funktioniert. Dazu braucht es keinen Rolls-Royce, sondern es geht einfach um die Schaffung einer soliden technischen Grundlage.

Mir und auch dem Bundesrat ist folgender Aspekt noch wichtig: Die Sicherheit und das Vertrauen der stillen Bevölkerung können auch massgeblich von der organisatorischen und technischen Ausgestaltung des E-Collectings abhängen. Hier ist es wichtig, dass wir Lösungen finden, die wirksam sind, die glaubwürdig sind, die umsetzbar sind und die auch politisch nachhaltig sind. Aufgrund der staatspolitischen Dimension der offenen Fragen sieht die Bundeskanzlei für dieses Vorprojekt einen partizipativen Prozess vor. Auch bei der E-ID wurde auf Partizipation gesetzt, und das, denken wir, erfolgreich. An diese Erfahrungen möchten wir anknüpfen.

Konkret geht es darum, dass die Bundeskanzlei die Kantone und die Gemeinden - das ist selbstverständlich -, aber eben auch interessierte Akteure aus der Politik und der Zivilgesellschaft sowie aus der Wissenschaft zur Mitwirkung einladen wird. Am Ende des Vorprojekts soll ein Umsetzungskonzept samt Rechtsgrundlagen für praktische Versuche stehen. Der Bundesrat ist bei aller Entschlossenheit, die er mit dem Motionär teilt, gleichwohl überzeugt, dass es sich lohnt, Schritt für Schritt vorzugehen: zuerst das Vorprojekt zu machen und dann die Versuche in der Praxis durchzuführen.

Ständerat Mühlemann hat geschildert, wie der Prozess, auf Papier zu unterschreiben, heute funktioniert. Man kann diesen Prozess, der heute noch stattfindet, auch positiv sehen. Der Bundesrat ist der festen Ansicht, dass dieser Kanal für die Unterschriftensammlung während der Versuche mit E-Collecting weiterhin bestehen bleiben muss. Ich erinnere Sie daran: Die briefliche Stimmabgabe wurde während zwanzig Jahren im Versuchsbetrieb geführt, bis man sie dann tatsächlich auch schweizweit eingeführt hat, und auch heute haben wir zwei parallel laufende Kanäle.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen aus den genannten Gründen, die Motion abzulehnen. Wir werden jetzt im Nachgang auf die Motion Michel Matthias 24.3905, "Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur", zu sprechen kommen, bei der der Bundesrat, wie Sie wissen, die Annahme beantragt.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 20 Stimmen

Dagegen ... 15 Stimmen

(3 Enthaltungen)