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Verzicht auf Automobilsteuer?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Seit dem 1. Januar 2024 sind Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Damit will der Bundesrat den Steuerausfällen entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sichern. Die Liquidität des NAF wird in den kommenden Jahren insbesondere aufgrund der Elektrifizierung der Fahrzeugflotte abnehmen - auch ohne die sechs Projekte, über die am 24. November 2024 abgestimmt worden ist. Eine Reduktion der Einlage in den NAF - das gilt generell - ist daher nicht angezeigt und könnte die Realisierung von genehmigten Projekten der Nationalstrassen und der Agglomerationsverkehrsprogramme verzögern bzw. verunmöglichen.