99.015
LSVA. Verpflichtungskredit für Investitionskosten
Verfahrensbeitrag
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe
Arrêté fédéral concernant un crédit d'engagement pour les coûts d'investissement en rapport avec l'introduction de la redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations
Art. 1 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Wir sprechen über den Verpflichtungskredit für Investitionskosten im Zusammenhang mit der Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Es geht im Differenzbereinigungsverfahren um die Problematik der Bezahlung der Erfassungsgeräte zur Erhebung der LSVA; es geht um jene Geräte, die in die LKW eingebaut werden sollen. Hier geht es schlussendlich um die Frage, wer diese Kosten tragen soll und muss. Wir diskutieren hier nicht mehr über die technische Reife der LSVA-Erfassungsgeräte oder über andere technische Aspekte. Natürlich gehen wir davon aus, dass diese Geräte rechtzeitig und technisch einwandfrei zur Verfügung stehen werden.
Es bleibt eine einzige Differenz, und zwar in Artikel 1bis. Ich erinnere daran, dass der Nationalrat in seiner Sitzung vom 30. September 1999 einen juristisch bzw. finanztechnisch nicht ganz einwandfreien Entscheid getroffen hat, wobei es dem Nationalrat selbstredend frei steht, jene Leistungen abgelten zu lassen, die er will. Herr Bundesrat Villiger hat dies damals ausgeführt. Der Nationalrat wollte damals, dass sowohl die Erfassungsgeräte wie auch der Einbau und allenfalls sogar der Unterhalt vom Bund zu tragen seien. Dazu hätte es keiner Aufstockung des Kredites bedurft, denn es handelt sich um Mindereinnahmen aus der LSVA. Der Ständerat hat am 8. Dezember 1999 diesen kleinen Fauxpas - wenn Sie mir diesen Ausdruck erlauben - korrigiert und beschlossen, dass das LSVA-Erfassungsgerät in den Jahren 2000 und 2001 kostenlos abzugeben sei und die Einbaukosten bei den Fahrzeughaltern zu belassen seien.
Ihre Kommission hat nun an der Sitzung vom 9. Dezember 1999 beschlossen, sich grundsätzlich dem System des Ständerates anzuschliessen. Allerdings hat sich die Kommission für eine längere Periode der Gratisabgabe der LSVA-Erfassungsgeräte entschieden, und zwar für die Jahre 2000 bis 2004, also für fünf Jahre. Dabei ging sie davon aus, dass aufgrund dieser Fristverlängerung nicht sehr viel mehr Lastwagen mit einem derartigen Gerät ausgerüstet würden, sondern dass dadurch vielmehr ein zu grosser Ansturm in den Jahren 2000 und 2001 abgeschwächt werden könnte und dass die LSVA-Erfassungsgeräte während dieser längeren Frist technisch noch sicherer würden. Durch diese Fristverlängerung werden die Kosten nicht sehr wesentlich erhöht. Man rechnet bei rund 60 000 einzubauenden Geräten - bei Kosten von 900 bis 1000 Franken pro Gerät - mit insgesamt 54 bis 60 Millionen Franken.
Die Minderheit Giezendanner schlägt nun vor, auch die Einbaukosten seien pauschal mit 400 Franken abzugelten, die den Fahrzeughaltern ausbezahlt werden, was weitere Mindereinnahmen von 24 Millionen Franken ausmachen würde. Das ist immerhin kein Pappenstiel. Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, dass die Lösung des Ständerates gut und korrekt ist und den Fahrzeughaltern durchaus entgegenkommt. Dass diese für die Einbaukosten des Gerätes und die Standzeit selbst aufkommen müssen, bewirkt u. a. auch, dass zu den Geräten besser Sorge getragen wird. Zudem wird dadurch verhindert, dass zu viele ausländische Fahrzeughalter die Geräte - weil sie gratis sind - in ihre LKW einbauen lassen, obwohl sie diese nur sehr selten brauchen.
Die Kommissionsmehrheit lädt Sie ein, dem System des Ständerates zu folgen, die Einbaufrist aber auf fünf Jahre zu verlängern - einzelne Votanten im Ständerat haben schon Möglichkeiten in diese Richtung aufgezeigt - und den Minderheitsantrag Giezendanner für eine pauschale Abgeltung der Einbaukosten abzulehnen.
Christen Yves · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous sommes ici dans la procédure d'élimination des divergences concernant le crédit d'engagement pour les coûts d'investissement en rapport avec l'introduction de la redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations. Le Conseil des Etats, dans sa grande sagesse, a trouvé une solution plus intelligente que celle que nous avions adoptée à la session d'automne. A cette occasion, il vous avait été demandé d'approuver un crédit d'engagement de 121,5 millions de francs pour les investissements en question. Sur proposition de la Commission des transports et des télécommunications, notre Conseil avait décidé d'augmenter ce crédit pour permettre la remise, à titre gratuit, des appareils de saisie de la redevance aux détenteurs des véhicules, ceci durant une période limitée à la phase d'introduction. L'intention louable de notre Conseil était de faire un geste à l'égard des transporteurs, suffisamment ponctionnés par la redevance qui, je le rappelle, représente une charge supplémentaire qui pourrait s'élever pour un camion de 40 tonnes jusqu'à un franc par kilomètre, le montant total de la taxe passant ainsi de quelques milliers de francs à quelques dizaines de milliers de francs par année.
La méthode proposée pour traduire cette volonté dans la loi n'était cependant pas adéquate, car le crédit d'engagement de 121,5 millions de francs est destiné essentiellement à des aménagements, à des mesures techniques dans les quelque 80 bureaux de douane et pour des infrastructures de communication. Le crédit pour la réalisation des appareils de mesure, quant à lui, figure déjà au budget. Une mise à disposition gratuite des appareils n'a donc pas pour conséquence une augmentation du crédit, ce que nous avons décidé, mais une diminution des recettes provenant de la vente. Il vous sera d'ailleurs proposé tout à l'heure au budget de prendre une décision dans ce sens.
On aurait pu se contenter d'en rester là et de demander au Conseil fédéral de prévoir la mise à disposition gratuite des appareils pendant la phase d'introduction, ceci par un règlement d'application. Ce n'était pas l'intention de notre Chambre, qui souhaitait ancrer cette disposition dans la loi. C'est pourquoi le Conseil des Etats, conformément à cette volonté, a introduit l'article 1bis stipulant que, pendant la période 2000-2001, les appareils seront remis gratuitement aux détenteurs des véhicules, les frais de montage restant à leur charge.
La majorité de votre commission veut être un peu plus généreuse. Elle estime avec raison que la période d'introduction sera plus longue, au vu de l'état actuel du projet qui rencontre quelques difficultés techniques. Il en va aussi d'un accueil plus favorable de la part des utilisateurs payeurs d'une lourde taxe. On peut estimer qu'après la période d'introduction, les nouveaux camions pourraient être livrés avec les appareils. La majorité de la commission estime que les frais de montage des appareils, soit environ 500 francs, doivent être mis à la charge des détenteurs des véhicules, ce qui représente également un seuil pour les véhicules étrangers qui ne traversent la Suisse qu'occasionnellement et, de toute façon, pas suffisamment pour justifier sur leur engin un investissement propre.
La minorité de la commission demande que les frais de montage soient remboursés aux détenteurs des véhicules à raison d'un forfait de 400 francs, au motif que l'immobilisation des véhicules pendant une demi-journée ou une journée représente déjà une participation non négligeable de la part des transporteurs. La majorité de la commission ne s'est pas rangée à cet avis, car elle estime qu'en participant à l'installation des appareils, les détenteurs prendront plus de soin à s'en occuper et à les entretenir.
Le coût de l'opération pour la première année devrait s'élever au maximum à 30 millions de francs, puis, les années suivantes, à 13 millions de francs, pour atteindre un total d'environ 60 millions de francs, ce qui est supportable en regard des recettes attendues de la RPLP, qui devraient s'élever à 1,5 milliard de francs.
Quant au problème du commerce des appareils par les détenteurs des véhicules, il est apparu à la commission qu'il pouvait être réglé dans l'ordonnance d'application, pour ne pas charger la loi inutilement. C'est pourquoi la commission vous propose de biffer cette disposition.
Sur le principe, la majorité de la commission vous propose d'adhérer à la décision du Conseil des Etats, mais d'augmenter la durée de la période de gratuité de cinq ans, de façon à ce qu'un bon nombre de camionneurs puissent, dans la phase d'introduction, en bénéficier.
Verfahrensbeitrag
Angenommen - Adopté
Art. 1bis
Antrag der Kommission
Abs. 1
Mehrheit
In den Jahren 2000 bis 2004 gibt ....
Minderheit
(Giezendanner, Bezzola, Fischer, Freund, Hegetschweiler, Kunz, Theiler)
In den Jahren 2000 bis 2004 gibt .... kostenlos ab. Die Einbaukosten werden vom Bund mit 400 Franken (pauschal) an die Fahrzeughalter zurückerstattet.
Abs. 2
Streichen
Art. 1bis
Proposition de la commission
Al. 1
Majorité
De 2000 à 2004, la Confédération ....
Minorité
(Giezendanner, Bezzola, Fischer, Freund, Hegetschweiler, Kunz, Theiler)
De 2000 à 2004, la Confédération .... par véhicule. Les frais de montage sont remboursés par la Confédération au détenteur du véhicule à raison d'un forfait de 400 francs.
Al. 2
Biffer
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Kollege Giezendanner ist nicht im Saal, deshalb versuche ich, den Antrag der Minderheit Giezendanner zu begründen. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.
Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass Schweizer Transporteure die Erfassungsgeräte obligatorisch einbauen müssen, ob sie wenig oder viel fahren. Der Einbau ist für ausländische Transporteure hingegen freiwillig. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass mit Einnahmen von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr gerechnet werden kann - mit zunehmender Tendenz -, wenn die LSVA voll greift. Wir haben vor einem Jahr während der Debatte zur LSVA immer wieder darauf hingewiesen, dass die Belastung für das Strassentransportgewerbe sehr hoch ist und weitere Belastungen nicht mehr tragbar sind. Wir sprechen jetzt von den Kosten für das Erfassungsgerät und dessen Einbau, vergessen aber immer wieder, dass dabei noch zusätzliche Kosten zu tragen sind, nämlich die Hin- und Rückfahrt sowie der Stillstand des Fahrzeuges. Das verursacht ebenfalls namhafte Kosten.
Warum diese Pauschale? Die Minderheit Giezendanner spricht von einer Pauschale von 400 Franken, die durch den Bund zurückerstattet werden soll. Diese Pauschale finde ich richtig, damit nicht Fantasiezahlen verrechnet werden können. Mit dieser Variante würde der Bund die Einbaukosten zu einem fixen Preis übernehmen, und der Fahrzeughalter könnte den Zeitpunkt des Einbaus so wählen, wie es ihm am besten passt.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit Giezendanner zuzustimmen. Es kann den Fahrzeughaltern nicht mehr zugemutet werden, dass ihnen im Zusammenhang mit der Einführung der LSVA noch zusätzliche Kosten entstehen. Diese Pauschale zulasten des Bundes ist eine faire und korrekte Lösung.
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Ich beantrage Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und die Ergänzung abzulehnen, die die Minderheit Giezendanner beantragt. Herr Giezendanner, der sicher bekannteste Fuhrhalter der Schweiz, beantragt Ihnen hier, den Fuhrhaltern der Schweiz pro Einbau 400 Franken zusätzlich auszuschütten. Herr Bezzola, der Bauunternehmer des Unterengadins, der vermutlich auch etliche Lastwagen führt, unterstützt diesen Antrag. Damit ist die Sache eigentlich schon situiert. Wir sehen, worum es geht: Es geht hier darum, dass eine "Klientel" bedient werden soll. Das ist sicher einer der Hauptgründe, weshalb wir Ihnen diesen Minderheitsantrag zur Ablehnung empfehlen.
Wir haben bereits bei der Erstbehandlung in diesem Rat gesagt, dass wir flexibel und auch bereit seien, eine Lösung zu suchen. Diese Lösung hat nun der Ständerat gefunden, indem er beschlossen hat, die Einbaukosten seien vom Fahrzeughalter zu bezahlen und die Abgabe des Gerätes solle kostenlos erfolgen; aber dabei soll es auch bleiben. Wir sind seitens der Kommission noch etwas weiter gegangen und haben die Einbaufrist verlängert. Aber ich verstehe nicht, dass derjenige, welcher ein Geschenk erhält, immer noch etwas zusätzlich will. Da kann ich Ihnen, Herr Bezzola, schlichtweg nicht folgen.
Wir werden anschliessend noch das Budget behandeln, und ich sehe schon die sorgenvollen Mienen der bürgerlichen Vertreter, die dann Budgetdisziplin anmahnen. Beachten Sie diese Budgetdisziplin bereits jetzt! Noch etwas: Das Argument, dass die Fuhrhalter trotzdem noch Kosten hätten, indem sie das Fahrzeug hin- und zurückführen müssten und Stillstandskosten hätten, ist nicht stichhaltig. Denn der Einbau wird doch bei einem normalen Service vorgenommen, und die Kosten haben die Fuhrhalter sowieso.
Ein Letztes: Es wird auch immer wieder damit argumentiert, dass die LSVA die Fuhrhalter so oder so stark belaste; wir dürfen aber nicht vergessen, dass mit der LSVA gleichzeitig eine Produktivitätssteigerung durch die Aufhebung der 28-Tonnen-Limite gewährt worden ist. Das ist das Gegengeschäft, das gemacht worden ist. Das darf man doch nicht immer permanent aufpolieren!
Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Marti, natürlich ist es nicht so, dass Herr Bezzola da etwas für sich herausholen wollte. Vielmehr geht es hier im Wesentlichen um die kleineren - nicht um die ganz grossen - Transporteure; die kleinen und mittleren Betriebe sind hier sehr stark belastet. Es ist auch nicht so, dass alle unsere Transporteure von der sogenannten "Produktivitätssteigerung" profitieren würden. Viele Betriebe werden von dieser überhaupt nicht profitieren, aber vom Staat trotzdem sehr stark belastet werden. Hier geht es im Wesentlichen darum, den Ausfall der Fahrzeuge während dieser Standzeit, während dem Einbau der Geräte, auszugleichen. Eine solche Pauschale ist ein guter Ansatz; mit ihr kann man dann nicht irgendwelche Fantasierechnungen machen und dem Staat zustellen. Alle bekommen diese 400 Franken für den Einbau. Bei den einen wird dies reichen, bei den anderen vielleicht nicht. Dies spielt keine Rolle, alle sind dann gleich gehalten. Es geht im Wesentlichen darum, den Ausfall während der Standzeit der Fahrzeuge auszugleichen.
Nicht zuletzt unter dem Aspekt der KMU-Förderung, den hier im Saal alle immer wieder vertreten, bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Giezendanner zuzustimmen. Wie gesagt, ist die Zahlung für den Ausfall während der Standzeit bestimmt. Und es betrifft vor allem die kleineren und mittleren Unternehmen, die Sie alle ja so gerne haben und schätzen.
Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die CVP-Fraktion teilt mit, dass sie die Mehrheit unterstützt.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Im Prinzip geht es bei diesem Bundesbeschluss nicht um diese Geräte, sondern um einen Kredit, den wir brauchen, um die ganze Infrastruktur aufzubauen, die wir benötigen, damit die LSVA erhoben werden kann. An sich wäre es in der Kompetenz des Bundesrates gewesen, zu entscheiden, wie er mit diesen Geräten umgeht, aber Sie haben in diesem Bundesbeschluss, den die Sache mit diesen Geräten eigentlich gar nicht betrifft, in der letzten Session einen Zusatzkredit eingeführt, der dazu vorgesehen war, diese Geräte gratis den Haltern abzugeben. Ich habe gespürt, dass Sie diesen Entscheid fällen und ihn nicht dem Bundesrat überlassen wollen. Wir haben nach verschiedenen rechtlichen Wegen gesucht, das zu machen, und sind zusammen mit dem Ständerat darauf gekommen, dass wir es über den Artikel 1bis machen können - obschon dieser mit dem Kredit nichts zu tun hat und das rechtlich ein bisschen in einem Graubereich ist. Aber letztlich: Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Wenn Sie sich hier mit dem Ständerat einigen, werden wir das so machen.
Ich habe mich schon das letzte Mal zur Frage geäussert, ob man diese Geräte überhaupt gratis abgeben solle oder nicht. Der Bundesrat war klar der Meinung, es sei zumutbar, dass die Wirtschaft die Kosten dieser Geräte trägt, wie die Wirtschaft auch die Kosten aller anderen Geräte tragen muss, die aufgrund von Vorschriften des Staates nötig werden; ich denke an Computer zur Bewältigung der Mehrwertsteuer, an Genickstützen bei den Fahrzeugen usw.
Das ist also nicht unüblich. Nun zeigt es sich, dass beide Räte diese Geräte gratis abgeben wollen. Für den Bundesrat ist es wichtig, dass Sie das zeitlich begrenzen. Ich bin froh, dass das in allen Anträgen so vorgesehen ist.
So ist es eine Lösung, die auch aus der Sicht des Bundesrates letztlich einigermassen vertretbar ist.
Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Kosten natürlich nicht vernachlässigbar sind, gerade im Jahr 2001 werden wir erhebliche Kosten haben. Das ist das kritische Jahr wegen dem Haushaltziel. Wenn wir in diesem Klima - seit es mit den Finanzen etwas besser geht - wieder hier ein paar Millionen, dort ein paar Millionen aufstocken, dann müssen wir schon 2001 wieder das erste Sparprogramm machen. Ich hoffe, dass wir darum herum kommen; das geht aber nur, wenn wir die Haushaltdisziplin wirklich strikte einhalten!
Über die Dauer der Gratisabgabe kann man sich streiten. Sie wollen etwas weiter gehen als der Ständerat, der nur zwei Jahre will. Ich würde meinen, es sei vertretbar, etwas weiter zu gehen. Wahrscheinlich wird man in der Folge der Differenzbereinigung einen Kompromiss finden. Fünf Jahre scheinen mir etwas viel zu sein, denn später wird es ganz gewiss so sein, dass dieses Gerät zur Standardausrüstung jedes Lastwagens gehört und im Verhältnis zu den Kosten der Lastwagen eigentlich nicht sehr viel ausmacht. Das muss man schon realisieren.
Nun betrifft die grundsätzliche Differenz nur noch die Montage. Es ist vorgesehen, dass diese Montage mit dem normalen Service stattfinden soll, den jeder Wagen mindestens einmal im Jahr machen muss. Das heisst also, dass das Argument der Standzeiten nicht sticht. Das kann man durchaus gleichzeitig machen.
Weil nun aber auch die Montage der Geräte mit Kosten verbunden ist, möchte ich Ihnen beliebt machen, sich der Mehrheit der Kommission anzuschliessen. Denn es geht hier immerhin um 24 Millionen Franken im ersten Jahr. Nachher werden es weitere 4 Millionen Franken pro Jahr sein; dieser Betrag ist im Verhältnis etwas tiefer. Aber die 24 Millionen Franken belasten wieder ausgerechnet das "Problemjahr". Was hier gesagt worden ist, ist richtig: Je billiger diese Geräte sind, desto eher werden auch Ausländer sie haben wollen, also eventuell auch gratis. Diesen Wunsch können wir ihnen aus Gründen der Rechtsgleichheit nicht einfach abschlagen. Wir können zwar gewisse Bedingungen an die Abgabe knüpfen. Aber es ist möglich, dass jemand wirklich nicht so häufig in die Schweiz kommt, dies aber behauptet und denkt, er könne das Gerät dann einfach mitnehmen. Damit laufen wir Gefahr, dass wir eine "ungebremste" Anzahl solcher Geräte an Ausländer abgeben müssen. Am Schluss würde es noch wesentlich mehr kosten, als wir jetzt denken.
Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitte, der Mehrheit zuzustimmen. Ich muss zubilligen, dass beim Antrag der Minderheit mit der Pauschale immerhin eine elegantere Lösung gefunden worden ist als eine Vollübernahme dieser Kosten. Denn dadurch entstünde ein Druck der Halter auf die Monteure, die Geräte zu möglichst günstigen Bedingungen einzubauen.
Zusammenfassend also: Aus Kostengründen, wegen der Gefahr, dass Ausländer zu viele Geräte beziehen könnten, und aus grundsätzlichen Überlegungen bittet Sie der Bundesrat, der Mehrheit zuzustimmen.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 84 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 81 Stimmen
Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abs. 2 - Al. 2
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats