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Abklärung der Fahreignung (SVG). Gibt es kantonale Unterschiede?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Herr Nationalrat Schnyder, der Bundesrat hat am 1. Juli 2015 die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen von Motorfahrzeugen aktualisiert und die verkehrsmedizinischen Untersuchungen schweizweit vereinheitlicht. Verkehrsmedizinische Untersuchungen von Über-75-Jährigen dürfen nur durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden, die für solche Untersuchungen anerkannt sind. Die entsprechende Änderung der Verkehrszulassungsverordnung trat am 1. Juli 2016 in Kraft.
Am 10. Mai 2023 hat der Bundesrat zudem das Aufgebotswesen bei den verkehrsmedizinischen Untersuchungen sowie deren Rhythmus schweizweit einheitlich geregelt. Diese Anpassung der Verkehrszulassungsverordnung trat am 1. März 2024 in Kraft. Wir sehen daher keinen Handlungsbedarf für eine zusätzliche Vereinheitlichung.