24.3481
Goldenen Fallschirmen in der Bundesverwaltung ein Ende setzen
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Kommission
Ablehnung der Motion
Antrag Poggia
Annahme der Motion
Proposition de la commission
Rejeter la motion
Proposition Poggia
Adopter la motion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Unsere Kommission für Rechtsfragen hat an ihrer Sitzung vom 11. Februar dieses Jahres die Motion Golay Roger vorberaten. Diese wurde vom Nationalrat am 25. September 2024 mit 120 zu 48 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit gibt es nicht, wohl aber einen Einzelantrag Poggia. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.
Die Motion betrifft eine Frage, die in diesem Haus regelmässig zu Vorstössen und zu kontroversen Diskussionen führt: Sollen der Bund und bundesnahe Unternehmen und Anstalten im Rahmen einer einvernehmlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eine Abgangsentschädigung ausrichten dürfen? Heute ist dies möglich, und zwar bis zur Höhe eines Jahreslohns. Auf der Basis des Bundespersonalgesetzes wurden in der Bundesverwaltung von 2014 bis 2023 über alle Lohnklassen hinweg pro Jahr 15 bis 58 Abgangsentschädigungen von total 0,8 bis 3,4 Millionen Franken in der Gesamtsumme pro Jahr ausbezahlt. Der Motionär möchte nun den Bundesrat beauftragen, das geltende Recht so abzuändern, dass Abgangsentschädigungen oder andere Vorteile an Mitarbeitende der Bundesverwaltung oder eines vom Bund kontrollierten Unternehmens nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden dürfen. Als Ausnahmefall bezeichnet der Motionär das Vorliegen eines Streitfalls oder eine ausserordentliche Kündigung.
Diese Motion wurde in der Kommission zusammen mit der vom ehemaligen Ständerat Thomas Minder eingereichten und von Ständerat Jakob Stark übernommenen parlamentarischen Initiative 23.432 beraten. Diese verlangt, dass vom Bund sowie von bundesnahen Unternehmen und Anstalten gar keine Abgangsentschädigungen mehr ausgerichtet werden dürfen. Der Ständerat hatte dieser Initiative am 6. Juni 2024 mit 20 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat der Initiative im November 2024 mit 20 zu 2 Stimmen ebenfalls Folge gegeben. Somit obliegt es nun der SPK unseres Rates, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.
An ihrer Sitzung vom 11. Februar 2025 hat die Kommission dem Sekretariat bereits den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung einen Vorentwurf für eine Änderung des Bundespersonalgesetzes und der entsprechenden Spezialgesetze samt erläuterndem Bericht zu erarbeiten. In diesem Rahmen kann das weitgehend deckungsgleiche Anliegen der vorliegenden Motion Golay Roger ebenfalls aufgenommen werden. Es wäre daher auch verfahrensmässig völlig falsch, in der gleichen Sache, in der bereits die Kommission gesetzgeberisch tätig ist, nun auch noch mit der gleichen Stossrichtung einen Auftrag an den Bundesrat zu erteilen. Die Kommission beantragt Ihnen demzufolge, die Motion Golay Roger nur schon aus formalen Gründen abzulehnen.
Ein Antrag im Sinne des Einzelantrages Poggia lag der Kommission nicht vor. Aber ich wage zu sagen: Hätte die Kommission darüber entscheiden müssen, wäre der Antrag abgelehnt worden. Denn das Anliegen der Motion Golay Roger kann, wie erwähnt, in den bereits laufenden Arbeiten der Kommission zur Umsetzung der weitgehend deckungsgleichen parlamentarischen Initiative 23.432 aufgenommen werden. Vor allem wäre es unsinnig, in einer Sache, in der unsere SPK aufgrund entsprechender Beschlüsse bereits daran ist, eine Gesetzesrevision zu erarbeiten, parallel dazu auch noch dem Bundesrat den gleichen Auftrag zu erteilen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, den Einzelantrag Poggia abzulehnen.
Poggia Mauro · Mit-M · Ständerat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La motion déposée par le conseiller national Roger Golay se veut être un signe clair donné au Conseil fédéral et à l'administration fédérale. Cette motion a été largement acceptée par le Conseil national, par 120 voix contre 48 et 7 abstentions.
On vous propose ici de rejeter cette motion au motif que l'instrument que l'on vous demande de limiter est un instrument qui doit rester en main du Conseil fédéral. Si on lit correctement cette motion, on constate qu'elle ne vise pas à l'abolition de situations exceptionnelles dans lesquelles il faut trouver une solution transactionnelle avec un collaborateur pour pouvoir mettre fin à la relation, ne serait-ce que pour le motif, qui est parfois légitime, de vouloir placer à un poste clé un collaborateur davantage dans la politique que souhaite mener le Conseil fédéral.
Néanmoins, on parle ici de millions de francs qui sont versés annuellement au titre de parachutes dorés, avec l'argent des contribuables. La population ne le comprend pas. Si le licenciement n'est pas litigieux, s'il n'y a pas de circonstances extraordinaires, il n'y a aucune raison de verser une somme particulière à un collaborateur qui voit sa relation de travail être résiliée par son employeur, qui est la Confédération.
L'avis du Conseil fédéral relatif à cette motion a de quoi inquiéter, puisqu'on nous dit que cela permet "des changements en douceur à la tête des unités administratives." Qu'est-ce que l'on appelle "des changements en douceur"? Bien évidemment, on est toujours plus enclin à quitter son poste de travail avec un parachute doré qu'en allant directement auprès de l'office cantonal de l'emploi. Cela n'est pas encore une raison pour utiliser l'argent du contribuable et pour verser ce qui est versé sans contrepartie, c'est-à-dire sans concession juridique de la part du collaborateur qui reçoit la somme en question.
C'est la raison pour laquelle le signe qui doit être donné par cette motion au Conseil fédéral doit être clair. C'est la raison pour laquelle je vous demande d'adopter cette motion, contrairement à l'avis de la majorité de la commission, afin que le Conseil fédéral soit clairement attentif et vigilant pour que l'on utilise les parachutes dorés, comme on les appelle parfois de manière inexacte, uniquement pour des situations parfaitement exceptionnelles.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich möchte vorausschicken, dass der Bundesrat die Auffassung teilt, Abgangsentschädigungen sollten zurückhaltend eingesetzt werden. Situativ können sie jedoch angezeigt sein. Sie können auch den Abgang erleichtern; ich komme noch darauf zurück.
Ich möchte nur zwei Fälle erwähnen. Zum einen können Abgangsentschädigungen bei Kündigungen durch den Arbeitgeber ohne Verschulden der angestellten Person ausgerichtet werden. Dies ist in der Regel bei Reorganisationen der Fall oder wenn Stellen aufgehoben werden. Der Arbeitgeber muss dann eine Möglichkeit haben, solche Vorhaben sozial verträglich umzusetzen; diese Abgangsentschädigungen tragen dazu bei. Ich denke, der Motionär hat eher die obersten Kader im Visier. Das ist der zweite Anwendungsfall. Dort steht die Abgangsentschädigung im Zusammenhang mit einer vereinfachten Kündigung, wenn - so steht es in der Verordnung - die gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Departementsvorsteher oder der Departementsvorsteherin entfällt. Diese vereinfachte Kündigung erfordert also keinen sachlichen Grund. Die Abgangsentschädigung stellt somit zum Risiko der vereinfachten Kündigung eine Gegenleistung dar. Zudem kann sie dabei helfen, einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Verwaltungseinheiten zu ermöglichen und allfällige langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Ich muss Ihnen sagen: In meiner Zeit im Bundesrat habe ich teilweise erlebt, dass es mit dieser Möglichkeit einfacher ist, sich von einem obersten Kader zu trennen.
C'est vrai que c'est l'argent du contribuable, puisque le salaire est payé par le contribuable. Mais, Monsieur le conseiller aux Etats Poggia, je peux vous dire que, parfois, c'est moins cher de se séparer d'une personne que de devoir continuer à travailler avec une personne avec laquelle cela ne fonctionne pas, surtout si c'est le directeur ou la directrice d'un office fédéral.
Was auch problematisch sein kann: Wenn sich diese Person krankschreiben lässt, können Sie diese oberste Kaderstelle gar nicht besetzen. Beispielsweise kann eine Direktorin oder ein Direktor eines Bundesamtes nicht ersetzt werden, wenn sich die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber krankschreiben lässt. Oder wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, ist das auch kostspielig.
Von daher muss ich Ihnen sagen - ich meine es nicht zynisch -: Es ist manchmal wirklich billiger oder günstiger, sich auf diese Art und Weise trennen zu können. Es ist im Sinne der Sache und eines reibungslosen Betriebes eines Bundesamtes, dass man sich schnell und unbürokratisch trennen kann. Ich möchte Sie auch bitten, diese Motion abzulehnen.
Zur parlamentarischen Initiative kann ich logischerweise noch nicht Stellung nehmen. Sie werden hier einen Entwurf ausarbeiten. Der Bundesrat wird in der Vernehmlassung dazu Stellung nehmen, zu allfälligen Änderungen, die Sie dort andenken.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 13 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
(0 Enthaltungen)