24.4081
Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht hier um eine etwas technische Materie, die aber von erheblicher Bedeutung ist. Deshalb versuche ich, Ihnen das kurz darzulegen. Es ist so, dass ein Sonderstrafregisterauszug für Personen erstellt wird, die in besonders sensiblen Tätigkeitsbereichen aktiv sind. Es geht hier also insbesondere um Leute, die mit Kindern oder schutzbedürftigen Personen arbeiten, die sich also als Lehrer oder Kindergärtner oder im Freizeitbereich als Pfadiführer usw. engagieren lassen. Es ist nun die Idee, dass der Sonderprivatauszug den entsprechenden Anstellungsinstanzen die Möglichkeit gibt, zu gewährleisten, dass Personen, die sich sexuelle Delikte mit Kindern haben zuschulden kommen lassen, eben nicht in solchen Berufen eingestellt werden. Damit diese Instanzen davon Kenntnis erhalten, müssen sie den Sonderstrafregisterauszug verlangen, um sicherzustellen, dass keine entsprechenden Vorstrafen bestehen.
Als wir der Vorlage damals zugestimmt haben - ich glaube, es war im Nachgang zur entsprechenden Volksinitiative -, haben wir aus rechtsstaatlichen Gründen festgelegt, dass diese Massnahme, also ein Eintrag in dieses Register und ein entsprechender Ausweis im Sonderstrafregisterauszug, erst nach Rechtskraft des entsprechenden Urteils erfolgen soll. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht natürlich richtig, denn solange keine Verurteilung vorliegt, gilt die betreffende Person als unschuldig. Das bringt aber den Nachteil mit sich, dass zwischen erstinstanzlicher Verurteilung und Rechtskraft des Urteils aus dem Sonderstrafregister nicht ersichtlich ist, dass ein entsprechendes Verfahren und mögliches Urteil oder schon ein erstinstanzlich gefälltes Urteil vorliegt. Das führt dazu, dass Schulen beispielsweise Lehrpersonen einstellen, gegen die aktuell nicht nur ein Verfahren mit Bezug auf solche Delikte läuft, sondern schon ein erstinstanzliches Urteil vorliegt. Das ist natürlich unbefriedigend.
Jetzt muss man zwischen zwei Aspekten abwägen: Auf der einen Seite legen die rechtsstaatlichen Überlegungen nahe, dass man wartet, bis eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt, denn vorher gilt die Unschuldsvermutung. Auf der anderen Seite geht es um den Schutz der Öffentlichkeit, insbesondere um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, damit sie nicht in Kontakt mit Personen kommen, die in einem entsprechenden Strafverfahren stehen respektive schon einmal erstinstanzlich verurteilt worden sind. Hier sind wir nun der Meinung, dass das zweite Interesse wichtig ist, es also ein Schutzinteresse von Kindern und Jugendlichen gibt und deshalb diese Lücke geschlossen werden soll. Im Sonderprivatauszug soll also auch ersichtlich sein, dass jemand in einem entsprechenden Strafverfahren steht respektive erstinstanzlich verurteilt worden ist.
Die Kommission ist der Meinung, dass es zwar tatsächlich aus rechtsstaatlicher Sicht etwas heikel ist, eine entsprechende Änderung vorzunehmen, dass aber, wie gesagt, der Schutz von Kindern und Jugendlichen vorgehen muss. Es gibt auch andere Bereiche, die Einschränkungen für beschuldigte Personen, die in einem Strafverfahren stehen, vorsehen, insbesondere die Untersuchungshaft, die auch angeordnet wird - zum Beispiel zum Schutz des Verfahrens oder zum Schutz der Öffentlichkeit vor einem mutmasslichen Täter -, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch die Unschuldsvermutung gilt. Insofern ist die Kommission der Meinung, dass dies auch kein Novum oder keinen allzu starken Eingriff in die Verfahrensrechte des Beschuldigten darstellt.
Entsprechend beantragt Ihnen die Kommission mit dem doch klaren Stimmenverhältnis von 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Vorerst möchte ich dem Präsidenten danken, dass die Motion jetzt so schnell auf die Traktandenliste gekommen ist; ihr Anliegen ist aus meiner Sicht sehr dringend.
Das Problem wurde nicht von mir entdeckt, sondern mir von verschiedenen Gerichtsbehörden zugetragen. Der Kommissionssprecher hat relativ heikle Sachverhältnisse sehr vornehm dargelegt, ich mache es ein wenig strukturierter: Es geht um Täter, die in einem Heim arbeiten, schwerstbehinderte Kinder missbrauchen, in erster Instanz verurteilt werden, den Kanton wechseln, in ein zweites Heim gehen und während hängigem Strafverfahren die gleiche Tat erneut begehen. Das ist relativ krass. Ich muss zugeben: Diese prekäre Situation bei Straftätern, gegen die seit Jahren Strafverfahren hängig sind und die während laufenden Verfahren erneut delinquieren, ist einem Strafverteidiger natürlich bekannt. Wenn Sie einen Einbrecher verteidigen, kann es gut sein, dass er während laufendem Verfahren rückfällig wird und mehrere Einbrüche begeht. Was mir aber nicht bekannt und für mich sehr erstaunlich war: Durch die jahrelangen hängigen Verfahren in unserem Massnahmenprozess und im Administrativrecht im heiklen Bereich von schweren Sexualdelikten an minderjährigen und schutzbefohlenen Personen, z. B. Heiminsassen, ermöglichen wir besonders gefährlichen Straftätern, erneut in jenen Bereichen zu arbeiten - in Schulen, in Heimen, in Lagern, in Vereinen -, wo sie sich ihre Opfer aussuchen und rückfällig werden können.
Meine Motion soll den Anstoss geben, diese Lücken schnell und konsequent zu schliessen und den verantwortlichen Personen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen, damit sie sich ein Bild von ihren Angestellten machen können. In solchen Betrieben kann die Führungsverantwortung nur getragen werden, wenn die Verantwortlichen auch die Informationen kriegen. Selbstverständlich sind wir im delikaten Konfliktbereich zwischen der Unschuldsvermutung einerseits, die die beschuldigte Person schützt, und dem öffentlichen Interesse an Sicherheit und Opferschutz andererseits.
Der Bundesrat behauptet, dass das geltende Recht die Unschuldsvermutung auch nach der erstinstanzlichen Verurteilung in gewissen Konstellationen höher gewichte als den Opferschutz. Das ist teilweise richtig, aber eben nur in gewissen Konstellationen und nicht bei solch prekären Verhältnissen wie bei Tätigkeiten von Sexualstraftätern im Schul- oder Heimbereich sowie den übrigen Bereichen, in denen das Opfer der Aggression schutzlos ausgeliefert ist.
Diese Grenzziehung muss, wie es der Bundesrat erwähnt, der Gesetzgeber schnell und deutlich vornehmen - ein weiteres Warten auf die anstehende Revision des Strafregistergesetzes kann nicht hingenommen werden. Aufgrund der aktuellen, immer häufiger auch in der Presse bekannt gewordenen Fälle ist Handeln akut notwendig. Bei diesen Fällen rede ich von besonders krassen Vorfällen, die an die Öffentlichkeit kamen. Ich habe mich bereits in der Kommission dahin gehend geäussert, dass jeder Raser - in der Schweiz packen wir die Raser ja hart an - auf der Stelle seinen Führerausweis abgibt und sogar sein Fahrzeug eingezogen wird. Dies sind nur Administrativmassnahmen im Vorfeld von Strafverfahren, die Unschuldsvermutung wird hier gegenüber dem Schutz der öffentlichen Sicherheit tiefer gewichtet. Das Gleiche gilt selbstverständlich besonders in Bereichen, in denen wir effektiv schwerste Straftäter vor uns haben.
Daher bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.
Es steht dem Bundesrat völlig frei, bis zu den Verhandlungen im Zweitrat bereits Vorschläge für die Schliessung dieser untragbaren Lücke vorzulegen und der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates entsprechende Lösungen zu präsentieren. Wie ich den Eindruck gewann, ist die spezialisierte Verwaltung in diesem Bereich bereit dazu. Mit der Motion wurden nur zwei oder drei Ansätze offengelegt. Der Bundesrat ist völlig frei, hier entsprechende Massnahmen gesetzgeberisch vorzukehren, um solche Fälle wirklich zu verhindern.
Wenn uns Gerichtsbehörden darauf hinweisen, dass wir hier Mängel im System haben, dann dürfen wir auch intelligenter werden und unser System entsprechend anpassen. Gerne weise ich Sie erneut darauf hin, dass wir quasi jede Session mit neuen Strafbestimmungen, die vom Parlament verlangt werden, konfrontiert sind, dass wir mit Vorstössen konfrontiert sind, die die Verjährungsfristen verlängern oder gar wie bei Mord ausschliessen und neue Unverjährbarkeiten von Straftaten einführen möchten.
Ich sage es in aller Deutlichkeit noch einmal, wie es Seneca einmal sagte: "Kein Vernünftiger straft, weil gefehlt worden ist, sondern um zu verhüten, dass nicht weiter gefehlt wird." Das heisst, Herr Bundesrat, das Problem der schweizerischen Strafjustiz ist aktuell ganz simpel: Wir schaffen es im Rahmen unserer Prozessrechte nicht einmal, schnelle Verfahren für Schwersttäter durchzuführen. Die Strafjustiz wird durch die Flut von Strafverfahren überlastet, weshalb selbst Schwerstdelikte verjähren. Dieser Zustand hat selbstverständlich dazu geführt, dass es gerade bei Wiederholungstätern und gerade im Bereich der Sexualstraftäter durchaus vorkommen kann, dass der Täter während eines laufenden Strafverfahrens rückfällig wird, was im Bereich, den wir heute besprechen, völlig unhaltbar ist.
Mit anderen Worten: Statt ständig neue Straftatbestände zu schaffen und ständig neue Ansprüche an die Strafjustiz zu stellen - die Realität der Strafjustiz ist ganz anders als der Anspruch, den wir an die Strafjustiz stellen -, sollten wir uns darum bemühen, dass wir erstens einmal gefasste Straftäter schnell und zügig verurteilen und zweitens alle Massnahmen ausschöpfen, damit wenigstens für diese Straftäter die weitere Tätigkeit in den erwähnten Bereichen verboten wird und damit die Tatwiederholung in diesem Bereich ausgeschlossen werden kann.
Es gibt kein Menschenrecht auf Ausübung des Lehrerberufes oder des Heimleiterberufes, aber es gibt das Recht der Gesellschaft, uns vor solchen potenziellen Wiederholungstätern zu schützen. Ich bin überzeugt, die Diskussion in der Kommission hat gezeigt, dass die Verwaltung bereits im Zweitrat sehr schnelle und effiziente Lösungen vorschlagen kann.
Letzte Woche haben Sie entschieden, dass wir uns bemühen, die Cold Cases mit der Unverjährbarkeit von Mord aufzuklären. Sie haben entschieden, dass wir eine ganze Maschinerie für die Aufklärung von fünf Fällen in der Schweiz in Bewegung setzen. Ich habe mich damals nicht geäussert, ich äussere mich heute: Ich glaube, es wäre wichtiger, statt fünf unbekannten Tätern nachzuspüren, bekannten Tätern das Handwerk zu legen, damit sie die Taten nicht mehr wiederholen können. All jenen, die jetzt glauben, dass die Unverjährbarkeit wirklich das Ei des Kolumbus ist, rate ich, "Friederike von Möhlmann, Mord ohne Sühne" zu googeln. Dann sehen Sie, in welchen Katastrophen solche Prozesse für Cold Cases enden.
Wir haben in der Strafjustiz in der Schweiz ganz andere Probleme. Ich glaube zu wissen, dass die KKJPD bereits im Herbst einen Bericht dazu vorlegen wird, wo wir in diesen Strafprozessen stehen; gemäss diesem Bericht haben wir eine Vielzahl von Delikten, die verjähren. Gerade diese Probleme sollte man angehen, Herr Bundesrat. Ich hoffe, dass Sie bei diesem Problem, bei diesem delikaten Problem die Verwaltung sehr schnell auf Vordermann bringen, damit sie dem Rat geeignete Lösungen zur Schliessung dieser Lücke vorlegen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Je ne serai pas très long, car je soutiens cette motion, mais je tenais à préciser ma position.
Je pense que cette motion répond effectivement à une nécessité d'agir dans le cas de personnes qui peuvent être en liberté et accéder à des postes de travail qui leur permettraient de réitérer des actes d'abus sexuels. Mais, en même temps, la proposition qui est contenue dans la motion va naturellement à l'encontre du principe de la présomption d'innocence jusqu'au moment du jugement définitif et entré en force.
Les travaux en commission ont été intéressants, puisque l'on a pu voir dans les débats qu'il y avait des possibilités de trouver des solutions qui préservent le principe de la présomption d'innocence tout en permettant de se prémunir ou de protéger la société contre des actes de personnes qui sont soupçonnées ou même accusées d'abus contre les enfants, ou des abus de manière générale.
Là, il faut s'inspirer de ce qu'il se passe avec les procédures en matière de détention préventive. La mise en détention préventive consiste à mettre en prison à titre préventif une personne qui est encore présumée innocente, mais dont certains éléments dans le dossier permettent de considérer qu'une culpabilité sera prononcée.
Dans la même mesure, on pourrait imaginer un système parallèle pour la prise d'emploi par des personnes qui sont accusées, avec un certain nombre d'indices, d'abus sexuels. Il s'agirait ainsi de permettre au tribunal des mesures de contrainte d'aller dans ce sens et de prononcer une mesure de procédure, pendant la procédure, valable jusqu'au jugement. Cela permettrait d'avoir l'efficacité, comme le demande notre collègue Beat Rieder dans sa motion, et en même temps de préserver un des principes fondamentaux de notre ordre juridique pénal, à savoir la présomption d'innocence.
Je trouve que, dans le cadre de la suite des travaux parlementaires, le Conseil fédéral devrait examiner s'il n'y a pas lieu de préciser le texte de la motion au deuxième conseil, ou en tout cas de venir lors des débats devant le Conseil national de manière plus précise, avec des solutions qui vont dans ce sens.
Dans cette perspective, je vous prie d'adopter la motion, comme le propose la majorité de la commission.
Broulis Pascal · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Je profite de ce débat dans le domaine pénal pour relever - et je soutiens pleinement la motion Rieder, qui met le doigt sur un problème lié aux prédateurs dans le domaine sexuel, un domaine dans lequel il vaut mieux prévenir que guérir - qu'un des mal-être de notre société aujourd'hui, au niveau de la séparation des pouvoirs entre la justice, l'exécutif et le législatif, c'est la lenteur des procédures. Pour le justiciable, aujourd'hui, qui entame une procédure devant un tribunal ou qui fait l'objet d'une enquête par le parquet, il va falloir attendre des années pour que la justice soit rendue. Et c'est vrai, comme l'a dit M. Sommaruga sur la présomption d'innocence, c'est un point qui est crucial. C'est aussi pour protéger la personne contre des propos qui seraient malveillants ou autres. Mais il est clair que la lenteur de la justice aujourd'hui pose de grands problèmes. Le fait qu'un procès s'ouvre 10 ou 15 ans après le début des dossiers pose un problème clair pour le justiciable. Ce que veut la personne, finalement, qu'elle soit coupable ou pas, c'est qu'on puisse rendre justice. Aujourd'hui, par le jeu des écritures, par le jeu de l'agenda, par les vices de forme, il y a des procès qui recommencent en permanence, ce qui n'est pas très sain. C'est aussi ce qui affaiblit une démocratie. Certains ont milité il y a quelques années pour avoir une justice la plus gratuite possible. Finalement, cela ne rend pas forcément service au justiciable.
Je soutiens pleinement la motion Rieder. Je pense qu'il est normal qu'on puisse, dans une procédure, surtout dans le cas de prédateurs et de gens malveillants, au moins aviser, avoir une information en amont, sans que cela soit ensuite reproché. En même temps, cette lenteur est en train de pourrir la démocratie. Les gens qui veulent avoir une décision, aujourd'hui, doivent attendre 10, 15 ou 20 ans.
Je vous encourage à adopter la motion, comme la commission l'a fait, mais en même temps, il faut que l'on réfléchisse pour trouver le moyen de lutter contre la lenteur de notre justice.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Motionär, Herr Rieder, hat eine Debatte losgetreten, die mir ebenfalls sehr wichtig ist. Wie gehen wir mit der Tatsache um, dass die Gerichte überlastet sind und dass die Strafverfolgungsbehörden überlastet sind? Dieses Thema ist dem Bundesrat ebenfalls ein Anliegen. Die KKJPD hat, wie Sie richtig gesagt haben, eine umfassende Gesamtschau in Auftrag gegeben. Sie ist daran, einen Bericht zu verfassen; dieser wird im Herbst allerdings noch nicht vorliegen. Ein Zwischenbericht ist, glaube ich, bis im Herbst angekündigt.
Aus Sicht des Bundesrates ist es die richtige Herangehensweise, zuerst umfangreich zu analysieren, wo die Probleme liegen, bevor am System geschraubt wird. Das ist der Grund, warum der Bundesrat die Motion ablehnt. Er möchte das Problem zuerst genauer und grundsätzlich anschauen, bevor er Korrekturen vornimmt.
Dem geltenden Strafregisterrecht liegt das Konzept zugrunde, dass Daten über hängige Strafverfahren, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, nicht in die Hände von Privatpersonen gelangen sollen. Daher befinden sich solche Daten nicht auf Privat- und Sonderprivatauszügen. Informationen zu hängigen Strafverfahren sind einzig Behörden vorbehalten und folglich nur auf einzelnen Behördenauszügen ersichtlich. Dieses Konzept basiert auf einer vom Gesetzgeber vorgenommenen und bis anhin bewährten Güterabwägung, in der er die Unschuldsvermutung, die bekanntlich in allen Stadien des Strafverfahrens zu beachten ist, in gewissen Konstellationen höher gewichtet als den Opferschutz. Eine Neubeurteilung dieser Frage zugunsten des Kinderschutzes bedarf einer umfassenden rechtlichen Analyse.
Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass das Anliegen des Motionärs nachvollziehbar ist. Wir verstehen die Sorge, und das Anliegen verdient es, geprüft zu werden. Die anstehende Revision des Strafregisterrechts ist aus Sicht des Bundesrates der richtige Ort, um es zu adressieren. Sie bietet sich dafür an. In diesem Rahmen können im Sinne einer Gesamtschau auch andere Möglichkeiten, die zur Stärkung des Kinderschutzes beitragen könnten, eingehend geprüft werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates auf Ablehnung der Motion zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)