22.062
KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung, Paket 2)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Mesures visant à freiner la hausse des coûts, 2e volet)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Wort für einige einleitende Bemerkungen hat der Berichterstatter, Herr Ettlin.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir sind in der letzten Runde der Differenzbereinigung des Kostendämpfungspakets 2. Morgen ist oder wäre - je nach Entscheid, den Sie treffen - die Einigungskonferenz, und die Vorlage sollte dann am Freitag in die Schlussabstimmung gehen.
Ich nehme es vorweg: Die Kommissionsmehrheit ist bereit, in die Einigungskonferenz zu gehen. Der Nationalrat ist am 13. März 2025, also letzten Donnerstag, bei zwei Differenzen dem Ständerat gefolgt. Herr Präsident, ich werde dann bei den einzelnen Bestimmungen etwas sagen, aber hier vielleicht eine Gesamtübersicht: Es bleiben nach dem Beschluss des Nationalrates drei Differenzen, und zwar bei Artikel 32 Absatz 3 zur differenzierten WZW-Prüfung, bei Artikel 56a zur Information auch der Leistungserbringer durch die Versicherer und bei Ziffer III Absatz 6, wo der Tarifeingriff durch den Bundesrat geregelt ist, wenn Höchstgrenzen überschritten werden. Ich komme noch im Detail dazu.
Wir haben in Ihrer Kommission beschlossen, dass wir bei der ersten Differenz dem Nationalrat entgegenkommen und bei der zweiten und dritten an unseren Beschlüssen festhalten wollen. Wie gesagt, würde ich dann bei den einzelnen Bestimmungen etwas dazu sagen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Art. 32 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 32 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Nationalrat und Ständerat sind sich im Grundsatz einig, dass eine differenzierte WZW-Prüfung, also eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit, vorgenommen werden soll. Die Differenz drehte sich nur noch um den Begriff "Umfang der Überprüfung", der in der Ständeratsversion enthalten ist. Hier geht es um die Tiefe der Prüfung, die gemäss Ständerat differenziert vorgenommen werden können soll, was die Verwaltung begrüssen würde. Die Häufigkeit der Prüfung ist in beiden Varianten, von Nationalrat und Ständerat also, enthalten. Das war nicht das Problem.
Der Nationalrat ist mit 126 zu 65 Stimmen bei seiner Version geblieben. Es stellte sich deshalb die Frage, wie gross der Effizienzvorteil mit der Umfangüberprüfung ist, also mit dem Zusatzkriterium, das der Ständerat drin haben wollte. Zudem erhielten wir sehr viel Widerstand aus der Industrie, also der Pharmabranche. Diese hat Angst, dass eine willkürliche Prüfung vorgenommen werden könnte, wenn man das Wort "Umfang" drin lässt.
Es stellte sich auch eine Grundsatzfrage, ich nehme sie vorweg: Wenn wir in die Einigungskonferenz gehen, sollen wir mit allen drei Differenzen gehen und dann dem Nationalrat in einzelnen Punkten entgegenkommen? Ihre Kommission hat sich mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, diese Differenz zu bereinigen, sich hier also der nationalrätlichen Version anzuschliessen und die ständerätliche Version aufzugeben. Es gibt keinen Minderheitsantrag, aber die Kommissionsminderheit war der Meinung, dass es gut wäre, wenn man mit allen drei Punkten in die Einigungskonferenz ginge, um hier noch eine gewisse "marge de manoeuvre" zu haben.
Aber jetzt empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, bei dieser Bestimmung dem Nationalrat zu folgen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Die Frau Bundesrätin verzichtet auf ein Votum.
Angenommen - Adopté
Art. 56a, Titel, Abs. 1
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 56a, titre, al. 1
Proposition de la commission
Maintenir
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Nationalrat ist hier mit 125 zu 65 Stimmen bei 2 Enthaltungen ebenfalls bei seiner Version geblieben. Wir haben also eine Differenz. Es geht bei der Ständeratsversion darum, dass Versicherer ihre Kunden bzw. die Patienten nur über andere Behandlungsmöglichkeiten informieren können, z. B. darüber, dass es für ein Medikament ein Generikum gibt und dass man auf dieses wechseln könnte. Der Nationalrat will, dass die Versicherer mit Zustimmung des Patienten oder der Kundin auch die Leistungserbringer, also den Hausarzt oder die Hausärztin, informieren können.
Hier will Ihre Kommission mit 12 zu 1 Stimmen festhalten. Die Mehrheit Ihrer Kommission hält klar fest, dass die Version des Nationalrates zu einer Vermischung führen würde. Es ist nicht das Gleiche, wenn der Versicherer die Leistungserbringer informiert, wie wenn der Versicherer seine Kunden informiert. So würde auch das Vertrauensprinzip durchlöchert. Wenn der Hausarzt oder die Hausärztin z. B. eine Behandlung empfiehlt, ist heute davon auszugehen, dass dies nach dem Vertrauensprinzip auch der Weg ist, den man gehen sollte, und nicht, dass die Versicherer noch eine andere Behandlung vorschlagen können sollten.
Das würde auch zu Unsicherheit führen. Stellen Sie sich vor: Ich als Patient gehe zu meinem Hausarzt, zu meiner Hausärztin; er oder sie gibt mir eine Empfehlung ab; dann kommt ein Schreiben der Versicherung, dass es noch andere Behandlungen gibt. Wir haben auch gesagt: Wie soll das konkret gehen, wenn der Versicherer in den allgemeinen Geschäftsbedingungen quasi festhält, dass er direkt auf den Leistungsbringer zugehen könne, wenn die Zustimmung dazu vorhanden sei? Dann wäre es quasi immer möglich, dass die Versicherer direkt in die Behandlungsart eingreifen. Das führt zu Verunsicherung beim Patienten und vermutlich auch zu einer längeren Konsultation, weil er das ja mit seinem Hausarzt besprechen will usw.
Also ich glaube, dass wir hier dem Nationalrat relativ klar nicht folgen möchten. Wenn Sie dem zustimmen, werden wir in der Einigungskonferenz hoffentlich relativ klar auch sagen können, dass wir hier bei der Version des Ständerates bleiben. Es wurde auch gesagt - das möchte ich hier noch festhalten -, wir hätten in der Kommission schon stark dafür gekämpft, dass die Versicherer überhaupt die Patienten oder ihre Kunden informieren können. Das war schon ein Weg, und jetzt sollten wir hier nicht übertreiben.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, der klaren Mehrheit der Kommission, festzuhalten und hier eine Differenz beizubehalten.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Frau Bundesrätin Baume-Schneider verzichtet auf ein Votum.
Angenommen - Adopté
Art. 84 Abs. 1 Bst. j
Antrag der Kommission
Festhalten
Art. 84 al. 1 let. j
Proposition de la commission
Maintenir
Angenommen - Adopté
Ziff. III Abs. 6
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. III al. 6
Proposition de la commission
Maintenir
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Hier haben wir ebenfalls eine Differenz, die Ihre Kommissionsmehrheit beibehalten möchte. Der Nationalrat ist mit 128 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltung bei seiner Version geblieben, Ihre Kommission mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung klar bei der Version des Ständerates. Es geht darum, dass der Bundesrat in die Tarifstruktur eingreifen könnte, wenn eine gewisse Höchstgrenze überschritten würde. Das hat der Ständerat eingeführt. Es geht, vereinfacht gesagt, darum, dass nicht mehr als 24 Stunden pro Tag bei einem Leistungserbringer abgerechnet werden können.
Dagegen wurde gesagt, mit der neuen Tariforganisation Tardoc - mit der Organisation, die den Tarif auch pflegt - sei das selbstverständlich, das werde gemacht. Jedoch wurde in Ihrer Kommission klar festgehalten, solche Übertreibungen sollten einfach nicht möglich sein. Wir wissen, dass bezüglich des Tarifes manchmal Themen entstehen, bei denen es Zeit braucht, um sie zu bereinigen. Hier erhielte der Bundesrat eine Möglichkeit einzugreifen. Auch politisch kann man so gut wie nicht dagegen sein. Niemand will, dass einzelne Leistungserbringer mehr als eine gewisse Anzahl Stunden abrechnen. Wir haben Respekt davor, dass im System weiterhin Fehlanreize dafür bestehen, mehr zu machen, und dass damit eine Mengenausweitung auf uns zukommt. Da könnte man eine Grenze setzen. Wenn Tardoc das verhindert, was die Gegner dieser Formulierung sagen, dann ist es ja gut, dann braucht es diese nicht, aber es besteht für den Bundesrat die Möglichkeit einzugreifen, wenn er das Gefühl hat, einzelne Leistungserbringer würden beim Tarif übertreiben und es komme zu Mehrkosten, die dann am Schluss der Prämienzahler bezahlt.
Deshalb bitte ich Sie auch hier im Namen der klaren Mehrheit der Kommission - ich habe es gesagt: mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung -, festzuhalten und auch mit dieser Differenz in die Einigungskonferenz zu gehen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Die Frau Bundesrätin verzichtet auf ein Votum.
Angenommen - Adopté
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht in die Einigungskonferenz.