22.062
KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung, Paket 2)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Mesures visant à freiner la hausse des coûts, 2e volet)
Art. 56a
Antrag der Einigungskonferenz
Titel
Gezielte Informationen der Versicherten
Abs. 1
Die Versicherer können die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, die Wahl von geeigneten besonderen Versicherungsformen und präventive Massnahmen informieren.
Art. 56a
Proposition de la conférence de conciliation
Titre
Informations ciblées aux assurés
Al. 1
Les assureurs peuvent informer de manière ciblée les assurés sur des prestations plus avantageuses ainsi que sur des formes particulières d'assurance appropriées et des mesures de prévention.
Art. 84 Abs. 1 Bst. j
Antrag der Einigungskonferenz
j. die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, die Wahl von geeigneten besonderen Versicherungsformen und präventive Massnahmen zu informieren.
Art. 84 al. 1 let. j
Proposition de la conférence de conciliation
j. informer de manière ciblée les assurés sur des prestations plus avantageuses ainsi que sur des formes particulières d'assurance appropriées et des mesures de prévention.
Ziff. III Abs. 6
Antrag der Einigungskonferenz
Der Bundesrat wird beauftragt, die nationale ambulante Tarifstruktur dahingehend zu ändern, dass eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils festgelegt wird. Diese Änderung setzt er nach Konsultation der Tarifpartner per 1. Januar 2026 um.
Ch. III al. 6
Proposition de la conférence de conciliation
Le Conseil fédéral est chargé de modifier la structure tarifaire ambulatoire nationale de manière à plafonner le volume de points facturable de la part médicale par journée de travail. Il met en oeuvre cette modification, après consultation des partenaires tarifaires, pour le 1er janvier 2026.
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Wir beraten den Antrag der Einigungskonferenz.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Zu diesem Geschäft, das wir heute hoffentlich fertig bereinigen werden, fand gestern Morgen die Einigungskonferenz der beiden Räte statt. Vorgängig hatte der Ständerat bereits eine Differenz einstimmig bereinigt, die dann nicht mehr in die Einigungskonferenz ging. Es verblieben zwei Differenzen. Herr Präsident, ich berichte einfach kurz über diese beiden Differenzen.
Die erste Differenz betrifft Artikel 56a. Der Nationalrat wollte darin regeln, dass die Versicherer nicht nur die Kunden und Kundinnen respektive die Patienten und Patientinnen, sondern auch die Leistungserbringer über mögliche Behandlungsformen usw. informieren können, dies immer mit Zustimmung der Patienten. Man hatte uns aber gesagt, und das war uns bewusst,, dass eine solche Zustimmung auch über die allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen kann und die betreffenden Informationen dann relativ einfach von den Versicherern an die Leistungserbringer gelangen können. Wir haben diesen Punkt in der Einigungskonferenz besprochen. Es lag ein Brief vor, den auch die Hausärzte und Hausärztinnen unterschrieben hatten, in dem wir gebeten wurden, diesen zusätzlichen Informationen an die Leistungserbringer zuzustimmen. Wir haben aber festgestellt, dass ein Missverständnis vorlag. Ich glaube, die Hausärzte und Hausärztinnen hatten das falsch verstanden. Sie gingen davon aus, dass sie damit künftig Zugriff auf die Versichertendaten hätten und, umgekehrt, dass sie die Daten der Versicherten erhalten würden, auch darüber, wo diese sonst noch versichert sind usw. Das ist nicht der Fall. Es geht hier um eine Einweginformation; sie ginge nur von den Versicherern an die Leistungserbringer, und die Leistungserbringer würden überhaupt keine zusätzlichen Informationen zu den Versicherten erhalten. Dieses Missverständnis konnte ausgeräumt werden.
Wir haben uns aber auch versichern lassen, dass die Versicherung bereits heute mit qualifizierter Zustimmung einen Leistungserbringer informieren kann, wenn der Versicherte, der Patient, die Kundin ausdrücklich seine oder ihre Zustimmung dazu gibt. Das ist also bereits möglich. Diese Differenz war anschliessend nicht mehr umstritten, und wir haben sie ohne Gegenantrag bereinigt.
Die zweite Differenz betrifft die Übergangsbestimmung in Ziffer III Absatz 6. Da geht es um die Tarifbegrenzung, die der Ständerat eingebracht hatte. Es sollen nämlich nicht über eine gewisse Höchstgrenze hinaus Stunden abgerechnet werden können; sonst kann der Bundesrat eingreifen. Dagegen wurde eingewendet, dass das ein Eingriff in die Tarifhoheit der Tarifpartner sei. Wir fanden mehrheitlich, dass damit Fehlanreize und Mengenausweitung bekämpft werden können. Wir haben uns in der Einigungskonferenz mit 13 zu 11 Stimmen entschieden, hier der ständerätlichen Version zuzustimmen und den Absatz so beizubehalten, wie unser Rat ihn beschlossen hatte. In beiden Punkten ist also die ständerätliche Version angenommen worden.
Am Schluss hat die Einigungskonferenz das ganze Paket einstimmig angenommen. Ich bitte Sie, dem Antrag so zu folgen.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Merci pour les travaux menés. Ce deuxième volet de mesures visant à freiner la hausse des coûts n'est peut-être pas spectaculaire, mais c'est un pas important, et je vous invite à approuver les propositions de la conférence de conciliation. D'ailleurs, le Conseil national les a aussi acceptées à l'unanimité.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Die Abstimmung über den Antrag der Einigungskonferenz muss zwingend erfolgen. Der Antrag der Einigungskonferenz kann nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden. Lehnt ein Rat ab, ist das Geschäft erledigt. Der Nationalrat hat den Antrag der Einigungskonferenz am 19. März 2025 angenommen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.