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Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen

67840 · Amtliches Bulletin

Vom 5. Mai 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/67840/de/politische-rechte-fur-menschen-mit-behinderungen

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen (24.4266)

24.4266

Politische Rechte für Menschen mit Behinderungen

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Bircher, Fischer Benjamin, Glarner, Jauslin, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann, Wasserfallen Christian)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Bircher, Fischer Benjamin, Glarner, Jauslin, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann, Wasserfallen Christian)

Rejeter la motion

Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Am 24. Oktober 2024 hat Ihre Kommission verschiedene Petitionen der sogenannten Behindertensession 2023 beraten, unter anderem auch die Petition 23.2019, "Autonomes und ungehindertes Wahl- und Stimmrecht". Die vorliegende Motion der SPK-N ist mit Stichentscheid der Präsidentin daraus hervorgegangen. Sie verlangt eine Änderung von Artikel 136 Absatz 1 der Bundesverfassung, um Menschen mit Behinderungen das uneingeschränkte Stimm- und Wahlrecht zu garantieren.

Der aktuelle Artikel 136 schliesst Menschen, die aufgrund einer geistigen Behinderung unter umfassender Beistandschaft stehen, vom Stimmrecht aus. Wörtlich steht in diesem Artikel: "wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt". Diese Regelung ist nicht nur sprachlich veraltet, sie ist diskriminierend und widerspricht fundamental dem Grundsatz der Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger. Sie basiert auf der veralteten und falschen Annahme, dass Menschen mit geistigen Behinderungen pauschal nicht in der Lage seien, sich eine politische Meinung zu bilden oder diese kundzutun. Die Realität sieht anders aus: Es gibt auch unter Menschen mit geistigen Behinderungen ein sehr breites Spektrum an politischen Interessen und politischem Engagement. Es ist schlichtweg falsch und ungerecht, ihnen pauschal die Fähigkeit zur politischen Teilhabe abzusprechen. Das zeigt der Bericht des Bundesrates zum Postulat Carobbio Guscetti 21.3296, "Menschen mit einer geistigen Behinderung sollen umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können".

Eine Beistandschaft wird zum Schutz von Personen ausgesprochen, wenn diese zum Beispiel ihre Finanzen nicht selbst verwalten können. Die Massnahme hat aber nicht direkt mit der politischen Meinungsbildung zu tun. Deshalb ist es nicht zulässig, sie zur rechtlichen Grundlage für einen Stimmrechtsausschluss zu machen. Die UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert hat, verpflichtet uns zur uneingeschränkten Gewährleistung der politischen Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die aktuelle Regelung in der Bundesverfassung steht im Widerspruch dazu. Unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich verzichten deshalb auf einen solch pauschalen Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht.

Auch in der Praxis erweist sich der Ausschluss vom Stimmrecht als problematisch. Die Definition der dauernden Urteilsunfähigkeit ist vage und führt in den Kantonen zu einer uneinheitlichen Anwendung. Das sieht man, wenn man die Zahlen vergleicht.

Insgesamt betrifft es eine relativ kleine Anzahl von Personen, nämlich 16 000. Es gibt jedoch keine stichhaltigen Argumente, die einen pauschalen Ausschluss vom Stimmrecht rechtfertigen könnten. Die Befürchtung, Menschen mit Behinderungen könnten leichter beeinflusst werden, ist unbegründet. Denn dieses Risiko besteht bei allen Wählerinnen und Wählern gleichermassen. Menschen mit Behinderungen einem strengeren Massstab zu unterstellen, wäre nicht angemessen - im Gegenteil: Die Motion stärkt unsere Demokratie. Sie ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, aktiv am politischen Prozess teilzunehmen.

Mehrere Kantone sind bereits aktiv geworden. Bereits eingeführt haben das Stimmrecht auf kantonaler Ebene für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen die Kantone Genf und Appenzell Innerrhoden. Die folgenden Kantone sind daran, dies zu tun, beispielsweise Zürich, Zug, Solothurn, Glarus und Bern.

Lassen Sie mich an dieser Stelle auch Folgendes klarstellen: Eine alternative Option wie die Einzelfallprüfung ist nicht praktikabel, denn sie wäre mit einem unverhältnismässig grossen bürokratischen Aufwand verbunden und letztlich dann doch willkürlich und wahrscheinlich auch diskriminierend. Deshalb dürfen Menschen keine strengeren Massstäbe erfahren, wenn sie eine Behinderung haben.

Ich bitte Sie daher, die Motion anzunehmen und damit sowohl Ihrer Kommission wie auch dem Bundesrat zu folgen. Sie machen so einen weiteren wichtigen Schritt zur Gleichberechtigung und hin zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Lieber Kollege, Sie haben jetzt ausgeführt, dass man nicht eine pauschale Verurteilung, eine pauschale Festsetzung machen dürfe; es gebe auch eine Grauzone, es sei nicht nur weiss oder schwarz. Warum schreiben Sie dann in der Motion, "alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten"? Was ist für Sie der Unterschied zwischen einer Pauschalverurteilung und der Formulierung "alle"?

Jost Marc · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Vielen Dank, Kollege Schilliger, für die Frage. In der Kommission haben wir neben der Option, die wir Ihnen beantragen und bei der es keinen Ausschluss mehr gäbe, verschiedene Optionen diskutiert. Sie erscheint auch uns nicht als perfekte Lösung, ist aber eine bessere Lösung, als wenn wir jede Person einer Einzelfallprüfung unterziehen würden, ob sie sich politisch eine Meinung bilden kann. Das geschieht in der Gesamtbevölkerung nicht, und das wäre auch bei dieser Gruppe von Menschen kaum umsetzbar. Man weiss nämlich nicht, welche Institution dafür geeignet ist und aufgrund welcher Kriterien man das dann entscheiden müsste. Deshalb ist diese Lösung besser, auch wenn sie nicht perfekt ist.

Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Lors de sa séance du 24 octobre dernier, la Commission des institutions politiques (CIP) a traité la pétition 23.2019, qui vise que les personnes en situation de handicap aient un droit de vote et d'éligibilité autonome et sans entrave. La pétition 23.2020 vise que les personnes handicapées puissent participer à la vie politique de manière autonome et sur un pied d'égalité.

En réplique de ces deux pétitions, la CIP-N a déposé la motion 24.4266, "Droits politiques pour les personnes en situation de handicap". Qu'est-ce que vise cette motion? Elle charge le Conseil fédéral de soumettre un projet de modification de l'article 136 alinéa 1 de notre Constitution fédérale, dont la teneur devrait être la suivante: "Tous les Suisses et toutes les Suissesses ayant 18 ans révolus ont les droits politiques en matière fédérale. Tous ont les mêmes droits et devoirs politiques." C'est extrêmement simple. Cela touche certes la Constitution, mais la proposition est extrêmement simple. Cette proposition a été soutenue, par 12 voix contre 12 voix et 1 abstention, avec la voix prépondérante de la présidente.

En détail, qu'est-ce qui est visé par cette motion? Elle comble un manque dans la Constitution en vigueur concernant les droits politiques des personnes en situation de handicap. En effet, une modification de l'article 136 alinéa 1 de la Constitution fédérale permettrait tout simplement de garantir le droit de vote et d'éligibilité des personnes en situation de handicap, car l'article en question exclut du droit de vote les personnes qui, en raison d'un handicap, sont placées sous curatelle de portée générale. Cela vaut la peine de juste lire l'article tel qu'il est actuellement inscrit de manière absolument désuète dans la Constitution: "Tous les Suisses et toutes les Suissesses ayant 18 ans révolus qui ne sont pas interdits pour cause de maladie mentale ou de faiblesse d'esprit ont les droits politiques en matière fédérale. Tous ont les mêmes droits et devoirs politiques". Cela montre à quel point notre Constitution est absolument dépassée aujourd'hui et que la proposition que l'on vous soumet aujourd'hui est une réplique extrêmement simple, antidiscriminatoire et qui permet d'ouvrir clairement notre démocratie.

La disposition en vigueur, qui est discriminatoire, est contraire au principe de l'égalité de tous les citoyens et citoyennes. Elle repose sur l'hypothèse obsolète et erronée selon laquelle les personnes en situation de handicap ne sont pas en mesure de se forger une opinion politique et de la faire connaître.

L'article 136 alinéa 1 de la Constitution fédérale repose sur l'idée que les personnes en situation de handicap qui sont placées sous curatelle de portée générale ou qui ont besoin d'un représentant ou d'une représentante pour leurs activités quotidiennes, par exemple pour des questions de finances ou pour la gestion quotidienne d'un ménage, n'auraient pas la capacité de se forger une opinion publique. La réalité est pourtant tout autre. On a, à l'appui, de nombreux témoignages. Comme dans le reste de la population, il y a, parmi les personnes en situation de handicap, aussi bien des individus qui souhaitent s'engager activement en politique que des individus qui estiment qu'ils ne sont pas en mesure de se prononcer sur des sujets politiques ou simplement qu'ils n'ont pas d'intérêt pour le sujet.

Sur cet aspect, le rapport sur le postulat Carobbio Guscetti 21.3296, "Pleine participation politique pour les personnes qui ont un handicap intellectuel", est très éclairant. Les personnes en situation de handicap mental ont, elles aussi, un large éventail d'intérêts et d'engagements politiques. Il serait faux et absolument injuste de leur dénier en bloc la capacité de participer à la vie politique. Or, c'est précisément ce que dit la version en vigueur de la Constitution.

Un mot peut-être sur l'expérience genevoise, parce que c'est important de voir que les cantons, sur ce sujet, avancent, les uns après les autres. A Genève, il y a eu un plébiscite très clair: en 2020, la population a voté à 75 pour cent en faveur d'une modification de la Constitution qui va exactement dans le même sens que la motion dont nous débattons. On se rend compte aujourd'hui, cinq ans après, que cela a clairement permis une jolie avancée. Toutes les personnes qui se sentent en mesure, en capacité et en volonté de prendre part à la vie politique peuvent le faire de manière simplifiée et de manière non discriminatoire. On voit aussi que d'autres cantons ont suivi cet exemple, comme Appenzell Rhodes-Intérieures. Des efforts dans ce même sens ont également eu lieu dans d'autres cantons avec des consultations ou même dans le cadre de votations à venir. C'est le cas aussi pour d'autres pays, notamment l'Autriche ou l'Italie.

Je vous invite donc évidemment et chaleureusement à accepter cette motion de commission. Elle permettra non seulement de renforcer encore notre démocratie - et on a une des démocraties les plus exigeantes loin à la ronde - ainsi qu'une plus grande intégration dans la vie politique, mais elle permettra aussi une vie sociale, de manière générale, à toutes les personnes, sans discrimination. Le principe même du droit de vote, de la participation politique ou des droits politiques accessibles à toutes les citoyennes et à tous les citoyens de ce pays est un message extrêmement clair qui permet une démocratie plus forte et qui lutte contre toutes les formes de discrimination.

Je vous remercie d'accepter cette motion de commission.

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Bircher wird von Herrn Benjamin Fischer vertreten.

Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir behandeln die Motion, die eine Änderung von Artikel 136 Absatz 1 der Bundesverfassung fordert. Wir haben es gehört: Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen das Stimm- und Wahlrecht zu garantieren. Diese Diskussion ist zweifellos wichtig, und die Anliegen der Befürworter sind ernst zu nehmen. Die derzeitige Formulierung der Bundesverfassung ist veraltet und entspricht nicht mehr dem heutigen Sprachgebrauch; wir haben es vom Kommissionssprecher gehört. Es geht uns hier jedoch nicht darum, Menschen mit Behinderungen von politischen Rechten auszuschliessen. Vielmehr geht es - auch das haben wir gehört - spezifisch um Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen und damit nicht in der Lage sind, selbstständig zu entscheiden.

Früher, im alten Recht, gab es die sogenannte Entmündigung. Das ist heute überholt. Wir finden dies aber noch in der umfassenden Beistandschaft. Das Zivilgesetzbuch sagt zur umfassenden Beistandschaft: "Die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entfällt von Gesetzes wegen." Die Beistandschaft bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. Diese Personen sollen nun politische Rechte erhalten, sowohl aktives als auch passives Wahlrecht. Das geht eindeutig zu weit.

Wenn auch die Formulierung veraltet ist, betrifft der Artikel in der Bundesverfassung nicht pauschal Menschen mit Behinderungen, sondern ausschliesslich jene unter umfassender Beistandschaft. Dieser Unterschied ist mir sehr wichtig. Wer unter umfassender Beistandschaft steht, ist nicht mehr in der Lage, selbst über die eigenen Angelegenheiten zu bestimmen.

Die Motion schlägt vor, diesen Ausschluss von den politischen Rechten nun aufzuheben, ohne eine klare Regel zu schaffen, wie denn das konkret funktionieren soll. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Man muss sich dann immer fragen, wer denn das Stimmrecht eigentlich ausübt. Wir haben heute die Situation, dass Berufsbeistände teilweise 30 Klienten betreuen und für jeden von ihnen einen Stimm- oder Wahlzettel erhalten. Ohne die Berufsbeistände unter pauschalen Verdacht stellen zu wollen, stellt sich da schon die Frage, wer dann wirklich entscheidet. Die Gefahr der Fremdbestimmung kann nicht ignoriert werden. In einer Demokratie müssen wir aber sicherstellen, dass jede Stimme tatsächlich die Meinung der Person widerspiegelt, die sie abgegeben hat.

Wirklich grotesk wird es dann bei der Frage des passiven Wahlrechts. Da wäre es dann also möglich, dass eine Person, die nicht über ihre eigenen Finanzen bestimmen darf, in eine Gemeindeexekutive gewählt und dort beispielsweise Finanzvorsteher würde. Das wäre ja geradezu absurd. Jetzt kann man sagen, dass das nie vorkommen würde, weil man eine solche Person nicht wählen würde. Aber dann muss ich mich fragen: Warum steht diese Person unter umfassender Beistandschaft? Das ist die grundlegende Frage. Wie ist es möglich, dass es in diesem Land offensichtlich Menschen gibt, denen man zutraut, politische Rechte wahrzunehmen, die aber dennoch unter einer umfassenden Beistandschaft stehen? Das ist doch der eigentliche Skandal.

Wir sehen, dass der Kanton Waadt - ich habe hier nur die Zahlen von 2019, aber das Verhältnis ist immer noch gleich - mit etwa 800 000 Einwohnerinnen und Einwohnern fast 4000 Personen unter umfassender Beistandschaft hatte, während der Kanton Bern mit etwas mehr als 1 Million Einwohnerinnen und Einwohnern nur 660 Personen unter umfassender Beistandschaft hatte. Da entsteht schon etwas der Eindruck, dass unsere lieben Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie einfach wahnsinnig viele Leute unter umfassende Beistandschaft stellen und dann sagen: Ja, aber jetzt müssen wir ihnen politische Rechte geben. Der richtige Weg wäre doch, viel genauer zu prüfen, sodass nur diejenigen Personen eine umfassende Beistandschaft erhalten, die wirklich nicht über ihre eigenen Belange entscheiden können. Diese Personen können das dann eben auch im Politischen nicht tun.

Ich komme zum Schluss. Auch in anderen Bereichen wie im Strafrecht oder im Vertragsrecht wird die Urteilsfähigkeit vorausgesetzt. Warum soll die Urteilsfähigkeit bei den politischen Rechten plötzlich keine Rolle mehr spielen? Die Urteilsfähigkeit ist die Voraussetzung für die Wahrnehmung politischer Rechte, und wer urteilsfähig ist, darf nicht unter umfassender Beistandschaft stehen.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt

Bei der Motion geht es um ein aktuelles und wichtiges Anliegen, um die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wählen und abstimmen zu dürfen, bedeutet Menschen mit Behinderungen viel. Es verkörpert eine Möglichkeit, selbstbestimmt an unserem politischen und gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen zu können. Deshalb erklärt der Bundesrat die Förderung der politischen Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu einem der Ziele seiner Behindertenpolitik für die Jahre 2023 bis 2026.

Der Bundesrat nimmt die Bedenken ernst, die gegen die Motion sprechen. Es besteht grundsätzlich ein legitimes öffentliches Interesse daran, Personen vom Stimmrecht auszuschliessen, wenn sie die Bedeutung und Wirkung politischer Entscheide nicht verstehen und äussern können. Trotzdem kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Argumente für eine Annahme der Motion heute überwiegen. Der Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht in seiner jetzigen Form ist zu absolut und führt zu Spannungen mit dem Prinzip der Rechtsgleichheit. Es bestehen auch grosse kantonale Unterschiede, wann Behörden umfassende Beistandsschaften errichten. Vergleicht man beispielsweise die Kantone Waadt und Zürich, fällt auf, dass der Kanton Waadt zwar nur rund halb so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie der Kanton Zürich zählt, jedoch fast zehnmal mehr umfassende Beistandsschaften anordnet. Schliesslich zeigt ein Blick auf die Kantone eine Tendenz in Richtung Aufhebung von Stimmrechtsausschlüssen. Die Beispiele in Genf und Appenzell Innerrhoden zeigen, dass eine solche Reform machbar ist und auch positiv aufgenommen wird.

Der Bundesrat beantragt deshalb die Annahme der Motion. Sie würde nicht nur einen rechtlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen Fortschritt für die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bedeuten.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Eine Minderheit Bircher beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 109 Stimmen

Dagegen ... 68 Stimmen

(16 Enthaltungen)