25.3003
Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Gianini, Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder, Sollberger, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Schilliger, Gianini, Giezendanner, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schnyder, Sollberger, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)
Rejeter la motion
Candinas Martin · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat nach der Anhörung der Regierungen der Kantone Uri, Graubünden und Tessin zum Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2025 die vorliegende Motion 25.3003, "Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten", beschlossen.
Was will die Motion? Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Betreiber von Navigationsgeräten angeordnete Strassensperrungen abbilden müssen.
Viele Dörfer in der Schweiz - wir haben es vorhin gehört - leiden zeitweise massiv unter dem Ausweichverkehr. So leiten Navigationssysteme den Verkehr auf Hauptstrassen, teilweise sogar durch Nebenstrassen und auf Strassen, die von den Behörden temporär für den Durchgangsverkehr gesperrt wurden. Gerade in den Dörfern entlang der Nord-Süd-Achsen entstehen dadurch teilweise prekäre Situationen, zumal dadurch oft auch keine Alternativrouten für Blaulichtorganisationen vorhanden sind.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es dringend verschiedene Massnahmen braucht, um diese Situation zu entschärfen und die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung in den betroffenen Dörfern zu garantieren. Die heutige Situation ist inakzeptabel.
Damit der Grundsatz der Gleichbehandlung eingehalten wird, muss eine Lösung erarbeitet werden, die gesamtschweizerisch anwendbar ist. Technisch ist die Übermittlung der Daten über die von den Behörden für den Durchgangsverkehr gesperrten Strecken möglich. Entsprechend will die Kommissionsmehrheit die Betreiber von Navigationsgeräten verpflichten, diese Daten zu übernehmen bzw. die Verkehrsbeschränkungen abzubilden und den Verkehr nicht auf behördlich temporär gesperrte Strecken zu lenken.
Nun zweifeln Bundesrat und Kommissionsminderheit daran, dass dies umsetzbar sei, da die meisten Betreiber nicht im Inland stationiert sind. Auch die Kommissionsmehrheit kann keine Garantie abgeben - die Zukunft wird es weisen. Tatsache ist aber, und das sollte uns interessieren, dass die Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung in anderen Bereichen respektiert und umgesetzt werden. So halten die Betreiber von Navigationsgeräten beispielsweise unsere rechtlichen Vorgaben betreffend Verzicht auf Radarmeldungen konsequent ein. Wieso sollte dies also nicht auch beim Abbilden von behördlich temporär für den Durchgangsverkehr gesperrten Strecken der Fall sein?
Namens der Kommissionsmehrheit ist es mir ein Anliegen, nochmals klar festzuhalten, dass es mit dieser Motion nicht um eine Informationssperre geht, wie dies teilweise behauptet wurde. Es geht einzig und allein darum, dass die behördlich angeordneten Vorgaben in der Welt der Navigationsgeräte abgebildet werden müssen. Kurz gesagt: Navigationsgeräte sollen nicht übersteuert werden, sie sollen einfach nicht Automobilisten auf Kantonsstrassen lenken, die behördlich temporär für den Durchgangsverkehr gesperrt wurden. Die Kommissionsmehrheit will nicht mehr und nicht weniger erreichen.
Die Kommissionsmehrheit ist sich auch bewusst, dass es viele Massnahmen braucht, um die Sicherheit auf den Nord-Süd-Achsen zu erhöhen und die Bevölkerung auf diesen Strecken zu entlasten. Die eierlegende Wollmilchsau werden wir mit dieser und den folgenden Kommissionsmotionen nicht finden, aber verschiedene massvolle und sinnvolle Massnahmen können die Situation im Alpenraum rund um den Ausweichverkehr zumindest entschärfen. Genau solche Massnahmen sollten wir treffen.
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates mit 14 zu 11 Stimmen, dieser Motion zuzustimmen.
Storni Bruno · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Sappiamo tutti che i sistemi di navigazione in caso di rallentamenti o ingorghi dirottano gli automobilisti su strade secondarie, situazioni sempre più evidenti nei Cantoni Uri e Grigioni che si ritrovano con strade cantonali collassate.
La mozione commissionale che discuteremo dopo vuole creare le basi legali per permettere ai Cantoni attraversati dai due grandi assi di transito nord-sud la chiusura temporanea di strade in caso di situazioni di sovraccarico di traffico.
Con la presente mozione si vuole invece regolare le informazioni che i sistemi di navigazione forniscono agli automobilisti in modo da indicare i divieti e le chiusure di strade, il tutto per permettere che il traffico sulle strade cantonali parallele agli assi autostradali rimanga fluido, in particolare per garantire il transito dei servizi di emergenza - ambulanze, pompieri, polizia -, oltre la normale fruizione da parte della popolazione residente.
Un aspetto sempre più problematico è la totale paralisi del traffico su alcune tratte di strade cantonali nei Cantoni alpini e in parte in Leventina, che il postulato Stadler chiedeva fosse affrontato indicando alcuni campi d'azione, tra i quali l'informazione prodotta dai sistemi di navigazione. In questo senso, anche i sistemi di navigazione devono contribuire alla sicurezza. Per questo la CTT riprende una proposta già sollecitata nel postulato. I sistemi di navigazione sono utilissimi strumenti per guidare e proporci il miglior percorso sulla rete stradale, ma non considerano affatto le problematiche citate alla base del postulato Stadler.
Con la mozione commissionale si chiede al Consiglio federale di creare le basi legali, affinché si possa esigere ai gestori di questi sistemi di navigazione di organizzare l'informazione sul miglior percorso, considerando la gerarchia stradale, nella fattispecie indicando le strade chiuse, evitando così di proporre tragitti alternativi su strade della rete secondaria, dove poi si ricreano le stesse condizioni di intasamento della principale - tecnicamente è una misura facilmente realizzabile.
Chiaramente si tratta di una nuova regolamentazione di questi servizi che intanto hanno comunque accettato di non segnalare la presenza di controlli di velocità. Non si capisce perché non dovrebbe essere possibile estendere la regolamentazione per evitare di proporre percorsi alternativi su determinate tratte stradali quando su queste vige un divieto anche solo temporaneo. Rendiamoci anche conto che i sistemi di navigazione sono un prodotto commerciale in mani private che influiscono sull'andamento dei flussi di traffico della rete stradale pubblica. Riteniamo che il proprietario della rete, lo Stato, debba poter regolare le informazioni di questi prodotti, con l'obiettivo di una migliore gestione della rete stradale generale, evitando collassi totali sulle strade secondarie e impedimenti ai servizi di emergenza. Ed è quanto richiede la CTT con la mozione in discussione.
Concludo: concretamente si chiede al Consiglio federale di preparare le basi legali affinché i gestori dei sistemi di navigazione siano tenuti ad informare sui divieti stradali ordinati. Nella riunione del 14 gennaio scorso, la commissione ha adottato la mozione con 14 voti contro 11 e invita il Parlamento ad approvarla.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Vorab eine grundsätzliche Feststellung, dies auch aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion: Wir unterstützen die Vorschläge, die der Bundesrat im Bericht in Erfüllung des Postulates Stadler 22.4044 formulierte.
In diesem Dokument skizziert der Bundesrat sehr interessante Lösungen, um die bestehenden Verkehrsmanagementmassnahmen zu verbessern. Dazu gehören Sperrungen von Einfahrten, verlängerte Ausfahrtsspuren, punktuelle Dosierungen bei den Ausfahrten und umfassende Informationskampagnen. Der Bericht geht ausserdem auf zusätzliche Massnahmen ein, die der Bund als prüfenswert erachtet oder die bereits Gegenstand einer eingehenden Analyse sind. Als Beispiele nennt er die automatisierte Dosierung von Ausfahrten, die temporäre Dosierung von Ausfahrten und Massnahmen auf dem nachgeordneten Strassennetz.
Hingegen legt der Bericht nachvollziehbar dar, weshalb andere politisch diskutierte Massnahmen wie das Slotsystem kaum realisierbar wären. Negativ bewertet wird auch der Lösungsansatz der Beeinflussung von Navigationssystemen, wie es die nun zur Beratung stehende Motion der KVF-N fordert.
Meine starke Minderheit bittet Sie, die Motion abzulehnen, dies nicht nur aus Gründen der fehlenden Wirksamkeit, sondern auch aufgrund der nicht vorhandenen Umsetzbarkeit. Der Hauptgrund liegt in der Datenqualität, insbesondere im untergeordneten Strassennetz; da sind nicht alle Baustellen, Sperrungen und Veranstaltungen digital erfasst, oder sie sind von den Kantonen und Gemeinden ungenügend standardisiert. Hinzu kommen grosse kantonale und kommunale Differenzen hinsichtlich Technikstand und Prozessen.
Ein weiterer Grund liegt bei den Nutzenden. Nicht immer wird das Kartenmaterial systematisch aktualisiert. Man muss wissen, dass ältere Navigationsgeräte, seien es in Fahrzeugen verbaute oder portable, meistens keine Verkehrsbehinderungen auf Nebenstrecken erkennen. Wenn die Besitzer das Kartenmaterial nicht systematisch selbst aktualisieren können oder dies aus Kostengründen nicht tun wollen, führen die Geräte mit der Zeit öfter auf Strassenabschnitte, die inzwischen rückgebaut, verkehrsberuhigt oder mit einem Durchfahrtsverbot belegt wurden. Eine Vorschrift, wie sie in der Motion der KVF-N gefordert wird, wäre in diesem Fall wirkungslos. Dazu kommt, dass viele die Autobahn verlassen, weil sie nicht im Stau stehen wollen, weil jemand auf die Toilette muss, weil unter den Passagieren, z. B. unter den Kindern, Unruhe entsteht oder weil sie denken, sie könnten einen anderen Weg finden.
In der Motion wird ein gesamtschweizerischer Ansatz gefordert. Dies wird aufgrund des föderalen Systems kaum umsetzbar sein, da die Kantone und Städte hinsichtlich Vorgehen, Technik, Abläufen, Verantwortlichkeiten usw. heute sehr unterschiedlich unterwegs sind. Wenn ein gesamtschweizerischer Ansatz verfolgt werden soll, dann wird dies eine massive zeitliche Verzögerung zur Folge haben. Die anbegehrte Überregulierung wird also keinen mittelfristigen Lösungsansatz bieten.
Zusammengefasst ist es also eine Vielzahl von Gründen, die dagegen spricht: Erstens sind die technischen Grundlagen noch lange nicht so weit, dass ein Zwang wirklich umsetzbar ist. Zweitens sind die Daten, welche die Navigationsanbieter per Zwang einbinden sollten, gar nicht vorhanden, da in den Kantonen aktuell nicht flächig digitalisiert wird. Drittens ist es der Faktor Mensch, welcher vom Zwang ausgenommen ist und somit jegliche Versuche durch eigene Entscheide umgehen wird.
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit und der FDP-Fraktion, diese und die nachfolgend zur Beratung anstehende Motion 25.3004 abzulehnen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Kommission will den Bundesrat mit der Motion beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Betreibern von Navigationsgeräten die Abbildung von angeordneten Strassensperrungen vorschreiben zu können. Damit sollen die Navigationsgeräte einen Beitrag an die Verhinderung von Ausweichverkehr leisten. Das ist auf den ersten Blick ein attraktiver Ansatz. Viele Verkehrsteilnehmende verlassen sich heute bei der Routenwahl auf ihr Navigationsgerät. Erkennen diese Staus und Verkehrsstörungen, berechnen sie automatisch alternative Routen, um schneller voranzukommen. Trotzdem beantragt Ihnen der Bundesrat, die vorliegende Motion abzulehnen.
Zunächst bezweifelt der Bundesrat die Notwendigkeit für die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage. Ein gutes Navigationssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es aktuell ist. Einbahnstrassen, Fahrverbote, Baustellen, Staus und so weiter sollen in Echtzeit angezeigt werden. Das ist die Erwartung der Kundinnen und Kunden. Es liegt also im Interesse der Navigationssystemanbieter, ihren Nutzern aktuelle Strassendaten zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es nach unserer Meinung keine gesetzliche Verpflichtung.
Was es aber braucht, ist die Bereitstellung dieser Daten durch die jeweiligen Strassenbetreiber, also durch Bund, Kantone und Gemeinden. Über standardisierte Schnittstellen können diese Daten übermittelt werden. Das gilt auch für temporäre Fahrverbote, wie sie die Kantone zur Eindämmung von Ausweichverkehr wünschen. Wichtig dabei ist, dass solche Fahrverbote ordentlich verfügt und auch auf der Strasse entsprechend signalisiert werden.
Neben der fehlenden Notwendigkeit sieht der Bundesrat vor allem grosse Probleme bei der Durchsetzung eines solchen Gesetzes. Navigationssystemanbieter und Fahrzeughersteller haben ihre Firmensitze in der Regel im Ausland. Aufgrund des Territorialitätsprinzips beschränkt sich die Geltung von Schweizer Recht auf Schweizer Staatsgebiet. Wir können diese Hersteller also nicht direkt zur Einhaltung einer Schweizer Rechtsnorm verpflichten.
Möglich wäre allenfalls der indirekte Weg über eine Strafnorm, mit der beispielsweise Navigationsgerätehersteller, die die Schweizer Vorgaben nicht einhalten, gebüsst werden. Da stellt sich in der Praxis aber sofort die Frage des Vollzugs. Um die Hersteller belangen zu können, wäre die Schweiz auf internationale Rechtshilfe angewiesen. Hier kommt die Voraussetzung der doppelten Strafbarkeit hinzu; die Schweiz kann nicht davon ausgehen, für etwas, das im Herkunftsland nicht strafbar ist, Rechtshilfe zu erhalten.
Das sind nur einige der Gründe, weshalb der Bundesrat Zweifel an der Umsetzbarkeit dieser Motion hat.
Ein letzter Punkt noch: Navigationssysteme finden sich heute nicht mehr nur in Autos. Jedes Smartphone verfügt über Navigations-Apps, die auch im Auto genutzt werden können. Damit solche Apps und auch die heute in Fahrzeugen verbauten Geräte die gesetzlichen Vorgaben jederzeit einhalten, müssten diese zwingend ein Update erfahren. Ein solcher Update-Zwang stünde allerdings im Widerspruch zu internationalen Vereinbarungen.
Dies sind die Gründe des Bundesrates, aus denen er Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, dass die Kantone temporäre Fahrverbote verfügen können. Es gibt Gemeinden, die das schon machen. Jetzt gab es kürzlich einen Gerichtsentscheid, welcher der Gemeinde Küsnacht die Überwachung eines solchen Fahrverbots verboten hat. Denken Sie aufgrund dessen nicht auch, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Nein. Noch einmal: Bei all diesen Geräten, die im Ausland hergestellt werden, sehen wir nicht, auf welchem Weg eine Durchsetzung möglich wäre. Wir anerkennen aber die Notwendigkeit der Datenlieferung aus den Kantonen über standardisierte Schnittstellen. Wir arbeiten daran, dass diese Daten zur Verfügung gestellt werden können, das kann ich Ihnen versichern. Aber die Geräte sollen nicht alles anzeigen müssen.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Schilliger und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen
Dagegen ... 93 Stimmen
(4 Enthaltungen)