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Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen

67878 · Amtliches Bulletin

Vom 6. Mai 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/67878/de/schaffung-der-gesetzlichen-grundlagen-zur-verbesserung-des-verkehrsmanagements-auf-den-nord-sud-achsen

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen (25.3004)

25.3004

Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Giezendanner, Gianini, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schilliger, Schnyder, Sollberger, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Giezendanner, Gianini, Hurter Thomas, Imark, Quadri, Rutz Gregor, Schilliger, Schnyder, Sollberger, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Rejeter la motion

Stadler Simon · Mit-M · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Während der verkehrsreichen Tage wie Ostern, Pfingsten, Auffahrt und auch beim Ferienbeginn treten viele Reisende gleichzeitig die Reise in den Süden an. Dies führt zu einer temporären Überlastung auf der Autobahn. Mit den heutigen Navigationsgeräten wird der Verkehr relativ früh auf die Kantonsstrassen umgeleitet. Das führt immer wieder zu einer massiven Überlastung der Kantonsstrassen - das Problem ist bekannt. Die Anwohnerinnen und Anwohner erreichen ihr Zuhause nicht mehr und die Blaulichtorganisationen nicht mehr ihren Einsatzort. Aber auch die Gewerbebetriebe in meinem Kanton werden zu gewissen Zeiten nicht mehr bedient, da die Zulieferer nicht mehr in den Stau fahren möchten.

Die Kommission möchte jetzt Nägel mit Köpfen machen. Die betroffenen Kantone auf der Nord-Süd-Achse sollen neu die Möglichkeit erhalten, auf gewissen Kantonsstrassenabschnitten temporäre Fahrverbote auszusprechen. Dies ist heute aufgrund der Durchgangsstrassenverordnung nicht möglich. Betroffen sind hier in erster Linie die Kantone, die an den beiden Nord-Süd-Achsen A2 und A13 liegen. Diese temporären Schliessungen für ein besseres Verkehrsmanagement müssen aber weiterhin zwingend nach Rücksprache mit dem ASTRA erfolgen. Selbstverständlich sind die Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch die Zulieferer von diesen Schliessungen ausgenommen.

Nur mit einer rechtlichen Anpassung kann das Fahrverbot durchgesetzt und erst so dann auch durch die Polizei geahndet werden. Dies ist dringend notwendig. Die Situation ist für die Personen, die heute den Verkehr regeln, nicht mehr haltbar. Dazu möchte ich zwei Zwischenfälle erwähnen: Einmal wurde das Personal, welches den Verkehr regelte, handgreiflich angegangen; ein anderes Mal wurde eine Person von einem Auto mitgeschleift.

Die Idee für diesen Vorstoss kommt übrigens vom Bundesrat, welcher dazu im Rahmen meines Postulates Stellung bezogen hat. Er schreibt in seiner Stellungnahme, dass Massnahmen auf dem nachgeordneten Strassennetz notwendig seien. Temporäre Fahrverbote seien ein wirksames Mittel gegen den Ausweichverkehr durch die Dörfer in den betroffenen Kantonen. Mit der Kommissionsmotion möchten wir den Bundesrat auffordern, auch B zu sagen und zu handeln.

Die Durchgangsstrassenverordnung sollte eigentlich sicherstellen, dass alle Regionen unseres Landes jederzeit erreichbar bleiben. Heute ist aber leider das Gegenteil der Fall. Denn die Erreichbarkeit der Bergdörfer ist gerade aufgrund des Ausweichverkehrs durch diese Dörfer nicht mehr gewährleistet. Die Durchgangsstrassenverordnung ist deshalb sicher nicht dazu da, als Dauerventil für die Strasse auf den Nord-Süd-Achsen zu dienen. Es kann aber Situationen wie Unwetterereignisse geben, wo diese Entlastung über die Kantonsstrassen sinnvoll ist. Die Kantonsstrassen sollen aber sicher nicht ständig das Überlaufbecken der Autobahn sein. Wir sollten an dieser Stelle ein bisschen Vertrauen in unsere Kantone haben. Sie werden die Kantonsstrassen verantwortungsvoll bewirtschaften. Die vorliegende Motion wurde übrigens in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen erarbeitet. Sie wurden in der Kommission auch angehört und haben uns ihre Unterstützung zugesichert.

Die Kommission hat die Motion mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie will damit eine wirksame und verhältnismässige Massnahme für einen temporären Eingriff der betroffenen Kantone schaffen. Eine Minderheit Giezendanner lehnt die Motion ab.

Wir bitten Sie hier an dieser Stelle, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.

Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Haben Sie in der Kommission diskutiert, dass es auch eine Wirtschaft gibt, die funktionieren muss? Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich bin schon mehrmals mit dem Camion auf der Kantonsstrasse gefahren, weil ich einfach immer und immer wieder im Stau stehe. Hat sich die Kommission Gedanken darüber gemacht, dass es auch den Binnenverkehr gibt, dass für die Wirtschaft auch die Verbindung zwischen dem Tessin und der Deutschschweiz funktionieren muss und dass wir nicht stundenlang im Stau stehen können? Gibt es dazu Antworten?

Stadler Simon · Mit-M · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Selbstverständlich haben wir das auch diskutiert. Sie müssen den Vorstoss genau lesen. Wir möchten nicht, dass die Kantonsstrasse einfach immer gesperrt wird. Es geht aber darum, dass die Blaulichtorganisationen zu jeder Zeit nach Wassen, Gurtnellen und Göschenen fahren können. Heute ist dies nicht der Fall. Ich habe eine Nachricht von einem Arzt erhalten, der gesagt hat, er sei auf der Kantonsstrasse im Stau gestanden und er wisse nicht, ob es noch gereicht hätte, wenn er eine Minute später angekommen wäre. Das ist das Problem. Wir möchten ein besseres Verkehrsmanagement auf der Kantonsstrasse und nicht ein generelles Verbot.

Storni Bruno · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Le sempre più frequenti situazioni di completo collasso viario che si verificano in alcune valli alpine lungo i due assi N2 e N13 e che i cantoni Uri e Grigioni non sanno più come gestire generano regolarmente forti disagi alla popolazione locale: i disagi vanno dai ritardi del trasporto pubblico regionale ai pericolosi blocchi per i servizi di emergenza e all'inquinamento atmosferico e acustico.

Le proposte di miglioramento sollecitate nel postulato Stadler 22.044 sono state in gran parte bocciate nell'apposito rapporto del Consiglio federale, che ha però lasciato la porta aperta per un paio di provvedimenti classificati come ipotesi da approfondire per prevenire il riversamento e ridurre l'impatto del traffico verso la viabilità ordinaria: il dosaggio automatizzato delle uscite e la chiusura degli svincoli. Si tratta di misure che gli autori della mozione commissionale "Creare le basi legali miranti a migliorare la gestione del traffico sugli assi nord-sud" vogliono approfondire, chiedendo al Consiglio federale di modificare le basi legali e regolamentazioni affinché i Cantoni toccati dal traffico di riversamento possano in caso di importante sovraccarico imporre divieti temporanei di circolazione relativi a questo traffico anche sui tratti di strade cantonali sottoposti all'ordinanza sulle strade di grande transito.

Nel suo rapporto in risposta al postulato 22.4044, il Consiglio federale ritiene che per far fronte all'aumento del traffico è necessario adottare misure sulla rete stradale secondaria per affrontare in modo efficiente il problema del traffico di aggiramento. A questo proposito, sottolinea che i divieti di circolazione sulla rete stradale cantonale sono un mezzo efficace - lo definisce impatto di livello 2. Tuttavia, fa riferimento anche all'ordinanza sulle strade principali, che attualmente impedisce i divieti temporanei di circolazione sulle due strade principali degli assi del San Gottardo e del San Bernardino.

En acceptant la motion de la commission, nous pouvons donner suite à cette hypothèse et charger le Conseil fédéral de retravailler l'ordonnance mentionnée pour autoriser les cantons à imposer des interdictions temporaires. L'espace routier dans les cantons alpins est limité, mais utilisé par des masses importantes de véhicules provenant de toute l'Europe. C'est un trafic disproportionné par rapport au réseau, qui, s'il n'est pas géré par des mesures appropriées, est susceptible de s'effondrer, avec de graves préjudices pour la population résidente. Avec cette proposition, nous voulons agir concrètement pour défendre les populations des deux vallées alpines de grands transits, qui se trouvent dans des situations insoutenables lorsque le trafic touristique déborde sur les deux axes de transit. Nous estimons qu'il est de notre devoir de prendre au plus vite les mesures nécessaires à la gestion active du trafic et de ne pas laisser notre réseau routier submergé par les vagues de trafic que nous connaissons. Pour cela, nous avons besoin de nouvelles mesures législatives, comme celle qui est proposée.

La Commission des transports et des télécommunications a examiné la motion le 14 janvier et l'a adoptée par 13 voix contre 11 et 1 abstention. Elle invite le Conseil national à la soutenir.

Giezendanner Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Durchgangsstrassen sollten per Definition die Erreichbarkeit der Regionen gewährleisten. Wenn Sie sie temporär sperren, ist genau in dieser Zeit die Erreichbarkeit dieser Regionen nicht gewährleistet. Wichtige Abschnitte könnten gesperrt werden, wenn wir diesen Vorstoss annehmen. Ich sage Ihnen, das wird einen Verkehrsinfarkt geben.

Wir schaffen hier ein Präjudiz, und es wird eben nicht nur die Kantonsstrasse im Kanton Uri gesperrt werden. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen nennen: Göschenen-Amsteg hat einen täglichen Durchschnittsverkehr von 8000 Fahrzeugen. Die H2, welche im Vorstoss erwähnt wird, geht von Basel bis Chiasso. Nehmen wir z. B. Muttenz-Liestal: Dort sind es 27 000 Fahrzeuge. Wenn das Fernsehen nach Liestal oder Muttenz gehen würde, dann würde es, glauben Sie mir das, auch jemanden finden, der im Garten einen Gehörschutz überziehen muss.

Bevor Sie diesen Vorstoss annehmen, schauen Sie zu Kollega Storni. Er weiss schon, wieso er Kommissionssprecher ist. Die Tessiner werden dasselbe Mittel auch anwenden. Kennen Sie die Strecke zwischen Bellinzona Süd und Quartino? Da kommen Sie im Sommer nicht mehr durch. Es gibt keine Möglichkeit, dass Sie in weniger als einer Stunde nachhause kommen. Sie werden diesen Abschnitt sperren.

Die Erreichbarkeit der Regionen muss für die wirtschaftliche Landesversorgung gegeben sein. Ich weiss: Die Tessiner leiden, die Urner leiden, wir im Aargau leiden auch. Die H2 gibt es auch bei uns. Man könnte die Strecke Olten-Zofingen sperren, auch sie wird von täglich weit über 8000 Fahrzeugen befahren.

Es gibt wenige Möglichkeiten zur Lösung des Problems. Eine davon war der Ausbauschritt Step, ein Ausbau der Autobahnen. Man bündelt den Verkehr und nimmt ihn aus den Quartieren. Die anderen Möglichkeiten werden wir besprechen: Man könnte den Gotthardpass öffnen oder die Kapazitäten erweitern. Dazu braucht es eine Volksabstimmung.

Lehnen Sie diesen Vorstoss ab. Es wird nicht beim Urnerland bleiben, sondern es werden noch ganz andere Abschnitte bzw. Kantone vorstellig werden. Der erste wird der Kanton Aargau sein, das kann ich Ihnen garantieren.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Die Kommission fordert mit der Motion den Bundesrat auf, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Kantone bei hohem Ausweichverkehrsaufkommen auf sogenannten Durchgangsstrassen temporäre Fahrverbote für den Transitverkehr erlassen können.

Bevor ich Ihnen die Haltung des Bundesrates darlege, möchte ich kurz einen rechtlichen Überblick geben: Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat mit Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Strassenverkehrsgesetzes dazu ermächtigt, gewisse Strassen für den allgemeinen Verkehr offen zu halten. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass alle Landesteile und Regionen für den Strassenverkehr erreichbar sind und bleiben. Der Bundesrat hat diese Kompetenz mit der Durchgangsstrassenverordnung wahrgenommen und neben den Autobahnen und Autostrassen die kantonalen Hauptstrassen bezeichnet, die für den Durchgangsverkehr offen bleiben sollen. Auf diesen Strassen kann der Bund kantonale Verkehrsanordnungen überprüfen und im Bedarfsfall auch aufheben. Das geltende Recht verbietet es den Kantonen aber nicht - das wurde auch vom Kommissionssprecher gesagt -, auf Durchgangsstrassen Verkehrsanordnungen zu verfügen. Es räumt dem Bundesrat aber das Recht ein, diese Anordnungen zu prüfen und gegebenenfalls aufzuheben. Mit dieser wichtigen Kompetenz stellt der Bundesrat sicher, dass die überregionalen Interessen gewahrt bleiben und vor allem dass dem Verkehr auch weiterhin ein zweites, für den gesamten Verkehr zugängliches Strassennetz als Rückfallebene zur Autobahn zur Verfügung steht.

Dieser wichtige Gedanke einer funktionierenden Netzhierarchie gewinnt mit fortschreitender Überlastung des Strassennetzes an Bedeutung. Hier liegt die Problematik, die Sie heute diskutieren. Die Hauptstrasse 2 in Uri und die Hauptstrasse 13 in Graubünden verlaufen parallel zu den dortigen Autobahnen und werden entsprechend häufig als Ausweichrouten genutzt. Ihre Kommission fordert nun, dass den Kantonen die Kompetenz eingeräumt wird, diese Strassen für den Transitverkehr temporär sperren zu können und so die dortige Bevölkerung vor Ausweichverkehr zu schützen. Diese Forderung ist für uns auch absolut nachvollziehbar. Der Bundesrat ist daher offen, auf Gesuch der Kantone temporäre Fahrverbote auf Durchgangsstrassen zu prüfen und zu genehmigen. Wir sind der Auffassung, dass wir hier nicht so weit auseinanderliegen.

Danke auch für das Lob an das ASTRA, Herr Kommissionssprecher, das freut einen natürlich. Wir sind trotzdem der Auffassung, dass es für diese Variante keine Rechtsanpassung braucht. Voraussetzung für eine positive Beurteilung durch den Bund ist ein durch den Standortkanton zu erarbeitendes Verkehrskonzept, das aufzeigt, wo und wie die temporären Verkehrsanordnungen getroffen werden sollen, welches die auslösenden Faktoren sind, wie die rechtskonforme Ausgestaltung in Bezug auf die Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer sichergestellt wird und wie die rechtskonforme Durchsetzung erfolgen soll. Im Weiteren muss sichergestellt bleiben, dass die Durchgangsstrassen bei ausserordentlichen Störungen auf den Autobahnen weiterhin als Alternativrouten zur Verfügung stehen, wie der Minderheitssprecher und der Fragesteller erwähnt haben.

Der Bund bietet also Lösungen. Eine gesetzliche Ausnahmeregelung erachtet er aber nicht als notwendig, denn zwischenzeitlich leiden auch viele Regionen im Mittelland unter dem zunehmenden Ausweichverkehr; das wurde vom Minderheitssprecher, Herrn Giezendanner, ebenfalls erwähnt. Eine Einschränkung der gesetzlichen Möglichkeiten auf die beiden Strassenverbindungen im Alpenraum ist deshalb nicht gerechtfertigt oder könnte auch ein Präjudiz darstellen.

Roth David · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, das Grundproblem, das dem Anliegen zugrunde liegt, ist, dass wir zu viel Verkehr auf der Strasse haben. Jetzt kam gestern die Hiobsbotschaft, dass die rollende Landstrasse Ende Jahr bereits auslaufen respektive eingestellt werden wird. Das bedeutet noch einmal 80 000 Lastwagen mehr auf der Nord-Süd-Achse. Welche Sofortmassnahmen treffen Sie zur Rettung der rollenden Landstrasse oder zur Herstellung der Kostenwahrheit im Strassenverkehr? Oder wie garantieren Sie, dass das nicht einfach eins zu eins auf die Strasse durchschlägt? Was tut Ihr Departement, damit das Grundproblem, das diesen Fragen zugrunde liegt, 2026 nicht einfach explodiert?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich habe mich diesbezüglich schon erkundigt. Es ist sicher bedauerlich. Die rasche Aufhebung der rollenden Landstrasse ist damit verbunden, dass es viele Verspätungen gab, auch bei den Anschlüssen, und deshalb schlicht die Nachfrage massiv abnahm. Die rollende Landstrasse rutschte somit in ein Defizit, was wir natürlich bedauern - im Bewusstsein dessen, dass das Parlament noch vor Kurzem gesagt hat, man solle die Übergangskredite bis ins Jahr 2028 laufen lassen. Aber da es für das Angebot einfach keine Nachfrage mehr gab, wäre so oder so ein Teil des Güterverkehrs auf der Strasse gelandet.

Wir setzen alles daran, dass ein Teil der Güter im unbegleiteten kombinierten Verkehr verlagert wird und nicht alles auf die Strasse kommt. Anreize gibt es im neuen Gütertransportgesetz, das Sie verabschiedet haben. Wir haben die Arbeiten an der Verordnung dazu beschleunigt und darauf geachtet, dass die Pauschalbeiträge, die Verladebeiträge und auch die Leistungsvereinbarungen bereits auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt werden. Wir haben es bereits gesagt, das ist nicht eine unmittelbare Reaktion. Ich habe auch gehört, dass zum Teil andere Routen gewählt werden, weil die Preise der LSVA eine gewisse Abwehrwirkung haben.

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): In Artikel 42 Absatz 1 des Geschäftsreglementes unseres Rates steht, dass "zu einem bestimmten Punkt der Ausführungen eine kurze und präzise Zwischenfrage" gestellt werden darf. Die Antwort darauf soll knapp ausfallen.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat, ich komme auf Ihre Aussage, dies könnte ein Präjudiz darstellen, zurück - das ist der Anknüpfungspunkt meiner Frage, wenn ich das so erklären darf. Öffnen wir hier, wenn sich die Rechtshoheit der Kantone verändert, dann nicht die Büchse der Pandora für andere Forderungen? Ich denke zum Beispiel an das Begehren des Kantons Genf, der auf seinem Strassennetz eine Umweltplakette einführen wollte.

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat Schilliger, es ist eine andere Massnahme, aber grundsätzlich würde ich das bestätigen. Es ist wichtig, dass der Bund die Hoheit behält, was die Verkehrshierarchie anbelangt, und dass er selbst über die wichtigen Verbindungen bestimmen kann, weil er diese letztlich auch über die Steuerabgaben finanziert. Diese Hauptstrassen werden ja bundesseitig finanziert, das muss man auch sagen.

Ich weiss nicht, ob ich das darf, aber gegenüber Herrn Roth habe ich noch vergessen zu sagen: Wir haben gestern die zuständigen Kommissionen vor den Medien informiert. Wir sind uns bewusst, es ist eine unangenehme Nachricht. Ein Sanierungsplan ist aber vorhanden, um das mit den vorhandenen und gewährten Subventionen ordentlich zurückzuführen, ohne dass es zu zusätzlichen Kosten kommt. Aber eine künstliche Aufrechterhaltung wäre zu teuer.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat Rösti, ich möchte noch an die vorangehende Frage von Herrn Schilliger anknüpfen. Die Durchgangsstrassenverordnung gibt dem Bundesrat die Gewissheit, dass wichtige Durchgangsstrassen eben nicht einseitig von Kantonen gesperrt werden können. Besteht, wenn andere Kantone, in denen es Stau gibt, auf die gleiche Idee kommen, nicht die riesige Gefahr, dass die Durchgangsstrassenverordnung am Ende des Tages obsolet wird und damit die wirtschaftliche Versorgung gefährdet ist?

Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern

Letztlich wäre es grundsätzlich eine Gefahr, wenn der Bund nicht mehr reagieren könnte, um Durchgangsstrassen offen zu halten. Ich habe es gesagt: Es wäre ein Präjudiz für andere Regionen. Wir hätten wahrscheinlich Schwierigkeiten, dies in anderen Regionen, in denen die wirtschaftliche Versorgung im Zentrum steht, nicht zu machen. In dem Sinn würde ich dieser Aussage zustimmen. Sie bestätigen damit die Begründung des Bundesrates, wonach er diesem Anliegen, das ich aus Sicht der Betroffenen schon verstehe, zwar so weit wie möglich entgegenkommt, die Motion aber nicht unterstützen und keine Gesetzesanpassung vornehmen will. Das käme der Öffnung der Büchse der Pandora gleich.

Abstimmung

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Giezendanner und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 101 Stimmen

Dagegen ... 92 Stimmen

(1 Enthaltung)