25.003
Staatsrechnung 2024
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ihre Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2024 intensiv beraten, an jeweils zweitägigen Sitzungen der vier Subkommissionen sowie an zwei Sitzungen der Gesamtkommission. An den Gesamtkommissionssitzungen nahmen die EFD-Vorsteherin und Bundespräsidentin, Karin Keller-Sutter, sowie die Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Sabine D'Amelio-Favez, durchgehend teil. Zur Behandlung der Rechnungen der einzelnen Departemente in den Subkommissionen nahmen die Generalsekretariate sowie die Chefs und Chefinnen aller Ämter an den Sitzungen teil. Den Kommissionsmitgliedern wurden auf alle Fragen bereitwillig die verlangten Auskünfte erteilt und bei Bedarf schriftliche Informationen nachgereicht. Unterstützt wurden die Finanzkommission und die Subkommissionen durch das Sekretariat, das einmal mehr seine Leistungsfähigkeit und Dienstleistungsbereitschaft unter Beweis stellte - vielen Dank dafür.
Im Folgenden werde ich eine knappe Zusammenfassung und Kommentierung der Staatsrechnung 2024 vornehmen und wesentliche Erkenntnisse der Finanzkommission einfliessen lassen. Für Einzelheiten muss ich Sie bitten, selbst in die Protokolle der Sitzungen Einblick zu nehmen. Querschnittfragen an alle Verwaltungseinheiten betrafen dieses Mal die Umsetzung der Querschnittkürzungen, die möglichen Sparpotenziale für das Entlastungspaket 2027 sowie die Praxis der externen Mandate. Die Generalsekretariate mussten zudem über die Entwicklung der Spesenentschädigungen in ihren Departementen Auskunft geben sowie über die zunehmende Produktion von Podcasts, beispielsweise zu deren Kosten und deren Nutzungszahlen.
Die Staatsrechnung 2024 schliesst bei Gesamteinnahmen von 84,2 Milliarden Franken und Gesamtausgaben von 84,3 Milliarden Franken mit einem Finanzierungssaldo von minus 80 Millionen Franken ab, sie ist also fast ausgeglichen. Das sind 2,6 Milliarden Franken mehr als budgetiert. Nach vier Jahren mit negativen Abschlüssen, geprägt durch Covid und danach den Ausbruch des Ukraine-Kriegs, ist der Rechnungsabschluss des Bundes erstmals wieder praktisch ausgeglichen. Leider ist das eine vorübergehende Entwicklung, weil die Ausgaben in Zukunft stark ansteigen, insbesondere für die Armee und die Sicherheit sowie im Sozial- und Gesundheitssektor. Es ist also kein Zeichen einer Normalisierung der Entwicklung, sondern eher eine Verschnaufpause vor dem Effort eines Entlastungsprogramms.
In der ordentlichen Rechnung resultierte ein erfreulicher struktureller Finanzierungssaldo von plus 1,3 Milliarden Franken. Mit diesem positiven Finanzierungssaldo werden die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Schuldenbremse gut eingehalten. Der Saldo wird erstmals nicht mehr dem Ausgleichskonto, sondern dem Amortisationskonto zugeschrieben; dies gemäss den Änderungen im Finanzhaushaltgesetz - in Kraft seit dem 1. Februar 2023 -, die das Parlament zum Abbau der Covid-Schulden beschlossen hat. Auf dem Amortisationskonto werden bekanntlich die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen verbucht, weshalb dessen Saldo durch die Covid-Krise stark negativ geworden ist. Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 kommen zusätzlich die Ausgaben für Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz dazu. Diese machten 2024 wiederum 1,37 Milliarden Franken in Form von Globalpauschalen an die Kantone aus.
Es waren auch ausserordentliche Einnahmen zu verzeichnen. Die grösste Position waren Sonderdividenden der Ruag aus Veräusserungserlösen.
Unter dem Strich resultiert für 2024 ein ausserordentlicher Finanzierungssaldo von minus 897 Millionen Franken. Auch das ist deutlich besser als budgetiert, weil sich der vorgesehene einmalige Kapitalzuschuss an die SBB verzögert hat.
Somit konnte der Trend zunehmender Negativbeträge im Amortisationskonto, der 2020 begonnen hatte, gestoppt werden. Das Konto war zuletzt 2019 mit 4,3 Milliarden Franken positiv. Dann kam die Covid-Krise, und die Schulden stiegen auf den Stand von minus 27,2 Milliarden Franken an. Mit der Rechnung 2024 kann diese Schuld erstmals wieder um 424 Millionen Franken auf den Stand von minus 26,8 Milliarden Franken reduziert werden. Es ist also noch ein weiter Weg bis zum Abbau der hohen ausserordentlichen Schulden, aber es ist trotzdem erfreulich und zeigt den positiven Effekt der Gesetzesanpassung im Bereich der Schuldenbremse vor zwei Jahren.
Ein kurzer Blick auf die Ausgaben- und Einnahmenseite: Die Investitionsausgaben betrugen 2024 inklusive BIF und NAF 10,9 Milliarden Franken, sie waren ungefähr gleich hoch wie 2023. Die laufenden Ausgaben erhöhten sich gegenüber der Rechnung 2023 um 5 Prozent auf 79 Milliarden Franken - eine budgetmässige Punktlandung. Das mit Abstand grösste Wachstum verzeichnet die soziale Wohlfahrt mit 2 Milliarden Franken. Die Gesamtausgaben stiegen um 4 Prozent, das Bruttoinlandprodukt um 2,2 Prozent. Das heisst, dass die Bundesausgaben stärker gewachsen sind als die Wirtschaftsleistung. Dies hat zu einer Erhöhung der Ausgabenquote, also der Ausgaben in Prozenten des BIP, um 0,1 Prozentpunkte auf 10,2 Prozent geführt. 2019 betrug die Ausgabenquote 9,9 Prozent. Mit dem Entlastungspaket müsste es gelingen, den Trend der wachsenden Ausgabenquote wieder zu brechen.
Die laufenden Einnahmen erhöhten sich gegenüber der Rechnung 2023 um 5 Prozent auf 83,2 Milliarden Franken. Damit wurden die Budgeterwartungen um 1,2 Milliarden Franken oder 1,5 Prozent übertroffen. Unerwartet gross war im Bereich der direkten Bundessteuer der Gewinnsteuerertrag. Er stieg um 7,4 Prozent, vor allem aufgrund der erzielten Gewinne im Genfer Grosshandelssektor als Folge der hohen und volatilen Rohstoff- und Energiepreise im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Dieses Thema wurde in der Finanzkommission vertieft. Zwei Erkenntnisse daraus gilt es festzuhalten. Erstens: Die hohen Gewinne werden nach einer gewissen Zeit wieder auf ein normales Niveau abflachen. Sie leisten somit keinen Beitrag zum langfristigen Entlastungspaket. Zweitens: Die Voraussetzungen für eine raschere Anpassung der Steuerertragsprognose des Bundes, insbesondere eine Berücksichtigung im Voranschlag, sind auf der Grundlage der Zahlen der provisorischen Veranlagungen der Kantone kaum gegeben. Die zuständige Subkommission verlangt deshalb von der Finanzverwaltung einen Bericht über den Austausch der Steuerdaten zwischen Bund und Kantonen mit Verbesserungsmöglichkeiten.
Schliesslich noch ein Blick auf die Zölle: 2024 war das erste Jahr nach Abschaffung der Industriezölle. Dies hatte einen Rückgang der Zolleinnahmen um 445 Millionen Franken zur Folge.
Noch ein Wort zum Personal: 2024 stieg der durchschnittliche Stellenbestand in der Bundesverwaltung ein weiteres Mal an, und zwar um umgerechnet 366 Vollzeitstellen (FTE) auf insgesamt 38 962 Stellen; das entspricht einem Wachstum von 0,9 Prozent. Die Personalausgaben stiegen deutlich stärker an, um 2,9 Prozent auf 6,4 Milliarden Franken. Immerhin lagen sie noch 72 Millionen Franken unter dem Voranschlag. Aber man sieht: Die Lohnmassnahmen fielen bezüglich Kostenwachstum deutlich stärker ins Gewicht als das Personalwachstum selbst, obwohl der Teuerungsausgleich auf 1 Prozent beschränkt worden ist.
Noch ein Wort zur Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK): Sie prüft die Rechnung des Bundes als Revisionsstelle. Die EFK hält in ihrem Prüfbericht fest, dass nach ihrer Beurteilung die Jahresrechnung des Bundes 2024 den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen zur Schuldenbremse gemäss Artikel 126 der Bundesverfassung entspricht. Der Bundesversammlung wird deshalb empfohlen, die Jahresrechnung zu genehmigen.
Weiter empfiehlt die EFK, die Kreditüberschreitungen im Umfang von 1,633 Milliarden Franken zu genehmigen sowie die Bildung neuer Reserven in Höhe von 227 Millionen Franken zu beschliessen. Ebenso empfiehlt die EFK der Bundesversammlung, die beiden Sonderrechnungen 2024 für den Bahninfrastrukturfonds (BIF) sowie den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu genehmigen. Der EFK-Direktor wies dabei die Finanzkommission explizit darauf hin, dass bei beiden Fonds ab 2029 Finanzierungsengpässe drohen.
Ich komme zum Antrag: Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, die Bundesbeschlüsse I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2024, II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und III über die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 zu genehmigen.
Engler Stefan · 1VP-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Vollständigkeit halber äussere ich mich als Delegierter zur Jahresrechnung der Bundesversammlung, die bekanntlich von der Verwaltungsdelegation verantwortet wird. Die Parlamentsdienste konnten für das Jahr 2024 eine ausgeglichene Rechnung vorlegen. Die Abweichung zum Voranschlag zeigt sich vorwiegend bei den Personalausgaben, die um 3,3 Millionen Franken tiefer ausfielen. Dies ist auf ausserordentliche Faktoren zurückzuführen. Erstens konnten die Arbeiten für die PUK "Geschäftsführung der Behörden – CS-Notfusion" 2024 mit weniger Personal als geplant durchgeführt werden. Zweitens konnten die neuen, vom Parlament beschlossenen Stellen ab 2024 - konkret fünf wissenschaftliche Mitarbeitende für die Kommissionen - nicht sofort, sondern erst in der zweiten Jahreshälfte besetzt werden. Drittens gibt es im Informatikbereich einen Fachkräftemangel, insbesondere bei den Ingenieuren. Deshalb konnten einzelne Stellen, die im Zuge der Reorganisation der Parlamentsinformatik geschaffen wurden, auch erst im Laufe des Jahres 2024 besetzt werden.
Die Ausgaben der Bundesversammlung reduzierten sich um rund eine halbe Million Franken, was insbesondere auf geringere Ausgaben für Druck und Postversand zurückzuführen ist. Aus dem Kreditrest 2024 haben die Parlamentsdienste mit Zustimmung der Eidgenössischen Finanzverwaltung zweckgebundene Reserven nach Artikel 32a des Finanzhaushaltgesetzes in Höhe von 4,7 Millionen Franken für sieben Informatikvorhaben gebildet. Bei diesen Projekten handelt es sich um Vorhaben, deren Umsetzung sich aufgrund von Ressourcenengpässen oder beschaffungsrechtlichen Vorgaben verzögert hat.
Konkret betrifft dies die Datensicherung und -wiederherstellung an einem Drittstandort im Katastrophenfall, das georedundante Notfallrechenzentrum, die letzte Phase des virtuellen Parlamentes gemäss Parlamentsgesetz, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Suter 20.505 zur Untertitelung der Debatten, den Ersatz des veralteten und störungsanfälligen Systems Traffic zur Verarbeitung der Entschädigungen der Ratsmitglieder sowie die nächste Etappe des Projekts Curia plus zur Digitalisierung der Fahnen. Da im Informatikbereich erhebliche Ausgaben anstehen, konnten die Parlamentsdienste durch die Reservenbildung gewisse Finanzierungsengpässe, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind, etwas entschärfen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir leben in einer von Krisen geprägten Zeit. Zuerst war da die Covid-Krise mit den Problemen der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Lebensmitteln, dann kamen der Krieg in der Ukraine mit der Energiekrise, der Gaza-Krieg, die Bankenkrise, die neu angedrohten Zölle aus Übersee mit nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen und schlussendlich noch der Bergsturz im Lötschental. All dies hat zur Folge, dass die Ausgaben und die Ansprüche und Erwartungen an den Bundeshaushalt weiter steigen. Die Folgen sind strukturelle Defizite in den Finanzplanjahren.
Aus diesen Gründen startete der Bundesrat im vergangenen Jahr das Entlastungsprogramm 2027. Dieses war seit dem Januar 2025 in der Vernehmlassung. Es schlägt Einsparungen im ganzen Bundeshaushalt vor, um die zusätzlichen Ausgaben zu finanzieren. In dieser Situation mutet die Medienmitteilung des Bundesrates zur Rechnung 2024 seltsam an: "Erstmals seit 2019 erzielt der Bund mit einem Finanzierungsdefizit von 80 Millionen Franken wieder ein fast ausgeglichenes Rechnungsergebnis. Im Vergleich zum Vorjahr sind sowohl die Einnahmen, plus 5,8 Prozent, als auch die Ausgaben, plus 4 Prozent, stark gestiegen. Im ordentlichen Haushalt verzeichnet der Bund einen Finanzierungsüberschuss von rund 800 Millionen Franken." Die Schlussfolgerung des Bundesrates ist, dass "dank vorübergehend höheren Einnahmen aus Gewinnsteuern [...] für den Voranschlag 2026 voraussichtlich keine zusätzlichen Bereinigungsmassnahmen notwendig" sein werden; so viel aus der Medienmitteilung.
Nun, ist die Situation der Bundesfinanzen im Rechnungsjahr, im aktuellen Jahr und auch in der Finanzplanperiode halb so schlimm? Hat der Bundesrat nur auf Vorrat gejammert? Es gibt bereits Stimmen, die behaupten, dass das Entlastungspaket nicht nötig sei, und es grundsätzlich infrage stellen. Ähnlich klangen ja auch die Vernehmlassungsantworten zu diesem Entlastungspaket. Doch ist die Situation wirklich so gut? Können wir zurücklehnen und weitergehen, allen Ansprüchen an den Bund nachgeben und laufend Zusatzausgaben beschliessen? Ich meine Nein. Es gibt nämlich mehrere Besonderheiten, die zum guten Rechnungsergebnis 2024 geführt haben. Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Das Einnahmenwachstum lag deutlich über dem Wachstum des nominalen BIP von 2,3 Prozent, und vor allem die direkte Bundessteuer, die Mehrwertsteuer und die Verrechnungssteuer verzeichneten ein deutliches Wachstum.
Erwähnen möchte ich diesbezüglich die Situation mit dem Kanton Genf. Aus diesem Kanton gingen substanzielle Nachmeldungen von Steuerpflichtigen ein, was massgeblich zum guten Abschluss beigetragen hat. Ohne diese Zusatzerträge wäre das Ergebnis knapp ausgefallen. Diese Zusatzerträge sollen über drei Jahre verteilt eintreffen. Insgesamt sind es 2,5 Milliarden Franken, es sind also substanzielle Beträge, und der Anteil des Bundes an diesen Erträgen beträgt 1,97 Milliarden Franken. Diesen Anteil erhält der Bund verteilt über drei Jahre bis ins Jahr 2028. Anschliessend werden diese Zusatzerträge wegfallen und dadurch eine grössere Lücke hinterlassen.
Diese Zusatzeinnahmen haben auch einen Effekt auf den nationalen Finanzausgleich. Aufgrund dieser vorübergehenden Zusatzeinnahmen wird der Beitrag des Kantons Genf, aber auch jener des Bundes steigen, und zwar verzögert, nämlich in den Jahren 2026 bis 2029, wahrscheinlich bis 2030. Für den Bund wird dieser Effekt in diesen Jahren rund 130 Millionen Franken an Mehrausgaben ausmachen. Also just in den Jahren, in welchen die temporären Mehrerträge aus Genf wegfallen, werden sich die Ausgaben für diesen Betrag und eben auch die Ausgaben für die Sicherheit erhöhen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kapitalauszahlung von 850 Millionen Franken an die SBB. Diese Zahlung wurde ja 2024 nicht beglichen. Sie ist also nicht hinfällig, sondern wird 2025 fällig. Diese Ausgabe wird 2025 dem Amortisationskonto belastet. Der Stand des Amortisationskontos ist gemäss Abschluss mit 27 Milliarden Franken fast gleich hoch wie 2023; er konnte nur um 424 Millionen Franken reduziert werden. Wäre die Zahlung an die SBB erfolgt, wäre der Stand des Amortisationskontos aber um diesen Betrag gestiegen.
Die Frist zum Abbau der Covid-Schulden, die im Amortisationskonto zusammengefasst sind, haben wir auf das Jahr 2039 festgelegt. Das heisst, wir müssen jedes Jahr 1,4 Milliarden Franken amortisieren, wenn wir diese Schuld abbauen wollen. Die Rechnungsergebnisse in den folgenden Jahren müssten dies erlauben.
Aus diesen Überlegungen können wir das gute Resultat 2024 zur Kenntnis nehmen, es verschont uns aber nicht von einer Überprüfung der Staatsausgaben. Diese ist auch nötig, um die zusätzlichen Ausgaben für die Sicherheit und weitere ausserordentliche Ausgaben wie die Unterstützung von Blatten finanzieren zu können.
Damit komme ich zum Schluss: Ich beantrage Ihnen, den Anträgen des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission bei Rechnung und Nachtrag I zuzustimmen.
Hurni Baptiste · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
L'année passée, à l'occasion des comptes 2023 de la Confédération, j'affirmais que la situation était meilleure que présentée et je me laissais même aller à comparer Mme Keller-Sutter à une magicienne. Vous me répondiez ceci, Madame la conseillère fédérale : "Ce que j'apprécie dans ce département, le DFF, c'est qu'il s'agit de chiffres, et les chiffres en général ne mentent pas. C'est clair que vous pouvez avoir une perspective différente ou une sensibilité différente, mais, finalement, j'avoue que j'aimerais volontiers être une magicienne, parce que ce serait aussi plus facile d'établir l'équilibre dans les comptes de la Confédération. Si l'on dit que la situation est préoccupante [...], c'est parce que nous avons vraiment un problème de dépenses."
Mme la présidente de la Confédération, équilibrer les comptes, vous l'avez fait - pas toute seule, évidemment, mais vous l'avez fait. Vous avez beau me dire que vous n'êtes pas une magicienne et avoir affirmé qu'il serait extraordinairement difficile d'équilibrer les comptes, mais, aujourd'hui, c'est le cas. Les chiffres ne mentent pas, comme vous l'avez dit. La Confédération a même fait mieux financièrement, puisque les comptes montrent beaucoup d'aspects encourageants : un excédent structurel de 1,3 milliard de francs, un compte de résultat - je le répète, à mon sens, il devrait être le seul communiqué, puisque c'est ce que font toutes les autres collectivités publiques ou privées de ce pays - avec un bénéfice de 2,1 milliards, des recettes qui ont augmenté de 5,9 pour cent et un autofinancement qui s'est accru de 3,4 milliards à 4,2 milliards. Le compte d'amortissement a donc pu diminuer son solde négatif pour la première fois depuis les années COVID-19. Cela, c'est encore sans compter les comptes consolidés de la Confédération qui, eux, présentent même un bénéfice de 11,3 milliards, notamment eu égard à l'excellent résultat des assurances sociales, même si nous n'avons pas étudié ces comptes consolidés aujourd'hui.
Les félicitations sont donc de rigueur et on peut être satisfait de voir que notre Confédération a maintenant bel et bien mis derrière elle les années COVID-19 et leur cortège de déficits. L'année passée, Mme la présidente de la Confédération me proposait d'aller boire un café ou un verre de vin pour tenter de nous entendre sur la lecture des comptes. Si nos agendas respectifs n'ont pas permis cette rencontre, cette année, c'est le champagne qui est de rigueur. On doit donc se réjouir que l'État n'emprunte pas pour son fonctionnement et n'emprunte même pas pour ses investissements ; se réjouir en constatant que cette santé financière permet à la Suisse et à sa population d'envisager les très nombreux défis à venir avec sérénité ; se réjouir en considérant que ces bons résultats, car c'est finalement leur seul intérêt, doivent permettre d'aider celles et ceux dans la difficulté à relever le défi de la baisse du pouvoir d'achat, car ce défi est bien réel ; finalement, se réjouir d'affirmer que notre État peut se permettre sa politique, car c'est le seul État de l'Organisation de coopération et de développement économiques (OCDE) qui équilibre ses comptes.
Après ces considérations réjouissantes, je n'ai qu'une seule question. Dans ces circonstances, pourquoi donc prévoir un programme d'économies à la hache que nous devrons discuter cet automne ? Pourquoi, sans tomber dans un dogmatisme absolu, notre État devrait-il couper dans tant de domaines essentiels - transport, social, environnement et aide internationale -, alors que les comptes, encore une fois, sont équilibrés, que la dette baisse et que tous les indicateurs sont au vert ? Le faire quand même, c'est abandonner le pragmatisme qui doit guider notre politique budgétaire au profit d'une politique purement idéologique, car je veux bien que l'esprit helvétique soit plus fourmi que cigale, et je partage en partie cette prudence, mais les chiffres, Madame la présidente de la Confédération, vous l'avez dit, ne mentent pas : à la lueur de ces comptes, rien ne permet plus de justifier un programme de coupes budgétaires.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
J'apporte une petite remarque technique pour la lecture de ces comptes, qui m'est apparue à la suite de l'analyse que nous avons faite en commission, au sujet de la remarque qui revient souvent selon laquelle nous n'aurions pas de problème de recettes, mais un problème de charges. On indique notamment les croissances importantes dans le domaine de la protection sociale. Or, pour les comptes 2024, un effet technique doit être mentionné pour la bonne compréhension des choses. L'augmentation de 0,4 point de TVA, décidée pour alimenter l'AVS, passe par le compte de la Confédération. Cette augmentation de la TVA affectée à l'AVS a un effet d'augmentation des recettes, mais elle a aussi un effet d'augmentation des charges, puisque cet argent qui rentre dans le compte de la Confédération ressort aussitôt pour aller dans le fonds AVS. C'est quand même un impact, pour 2024, supérieur à 1 milliard, probablement autour de 1,2 milliard de francs. Cette somme accroît ainsi artificiellement nos charges de protection sociale.
Sans cet effet, on peut considérer que les charges de la Confédération ont eu une croissance inférieure de près de 1,3 à 1,4 pour cent. Cet effet doit être mentionné pour ne pas laisser croire qu'il y a une croissance incontrôlée des dépenses sociales. Pour 2024, en tout cas, l'un des effets est ce passage de la TVA affectée à l'AVS par le compte de la Confédération.
C'est d'autant plus important à remarquer que, pour 2024, cette augmentation de la TVA passée par le budget de la Confédération est allée alimenter le fonds AVS, puisque l'AVS, en 2024, a fait un bénéfice de 5,5 milliards de francs. Ce n'est pas pour financer les dépenses excédentaires de l'AVS que cette contribution de la TVA a été faite, mais, en 2024, pour augmenter le fonds AVS. C'est une bonne chose, qui nous permet d'anticiper les débats futurs avec une plus grande marge de manoeuvre.
Je tenais à apporter cette précision lorsque l'on fait la remarque selon laquelle les charges, dans la protection sociale, seraient en augmentation exceptionnelle.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen
Wie Sie gehört haben, hat der Bund im letzten Jahr ein geringeres Finanzierungsdefizit als geplant geschrieben: Wir haben ein geringes Finanzierungsdefizit von 80 Millionen Franken. Erstmals seit 2019 erzielt der Bund damit wieder ein fast ausgeglichenes Rechnungsergebnis. Ich erinnere daran, dass wir Ergebnisse von minus 4,3 Milliarden Franken im Jahr 2022 und von minus 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2023 hatten.
Besonders positiv war die Entwicklung der Einnahmen bei der direkten Bundessteuer. Diese haben im Vergleich zum Vorjahr um 2 Milliarden Franken zugenommen. Diese Entwicklung belegt eindrücklich, dass der Bund eben kein Einnahmenproblem hat.
M. le conseiller aux États m'a citée - c'est gentil de me citer. J'ai dit que les chiffres ne mentent pas. Là encore, les chiffres ne mentent pas. Je vais revenir sur les dépenses qui vont encore nous attendre. Pour l'année 2024, on a quand même eu une augmentation de 7 pour cent des recettes.
Im ordentlichen Haushalt übertrafen deshalb die Einnahmen das Budget, während die Ausgaben darunter blieben, um 200 Millionen Franken notabene. So resultiert im ordentlichen Haushalt ein Finanzierungsüberschuss von 817 Millionen statt des budgetierten Defizits von 497 Millionen Franken. Im ausserordentlichen Haushalt hingegen überstiegen die Ausgaben die Einnahmen um rund 900 Millionen Franken, was auf die Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine zurückzuführen war. Der ausserordentliche Haushalt hätte noch deutlich schlechter abgeschlossen, wenn der einmalige Kapitalzuschuss für die SBB nicht ins Jahr 2025 verschoben worden wäre. Budgetiert waren ja 1,15 Milliarden Franken. Sie können sich erinnern, dass die KVF beider Räte diesen Betrag beraten und ihn anschliessend auf 850 Millionen reduziert haben. Weil die Referendumsfrist abgewartet werden musste, wird der Zuschuss erst 2025 ausbezahlt. Insgesamt resultierte für 2024 das erwähnte Finanzierungsdefizit von 80 Millionen Franken.
Das heisst also, dass es zwei relativ banale Ursachen für das bessere Ergebnis gab: Zum einen wurde der Kapitalzuschuss an die SBB, der doch beträchtlich ist - 1,15 Milliarden waren geplant -, ins Jahr 2025 verschoben. Man hat also im Jahr 2024 einfach etwas nicht ausgegeben; das ist noch nicht gespart. Zum andern gab es, wie gesagt, zum ersten Mal nach vier Jahren tatsächlich etwas höhere Einnahmen, als wir budgetiert hatten. Ich muss aber sagen, dass diese zu tiefe Einnahmenschätzung einer Abweichung von 1,3 Prozent entspricht. Bei der Veröffentlichung des Ergebnisses 2024 war zwar in den Medien die Rede davon, man habe sich total verschätzt, weil man 1,1 Milliarden noch nicht ausgegeben habe und weil die Einnahmenschätzung 1,3 Prozent neben dem Erwarteten liege, doch das ist nun wahrlich kein gewaltiger Rechenfehler. Es ist auch so, dass wir in den letzten Jahren die Einnahmen eher etwas überschätzt haben. Der Schätzfehler liegt im Durchschnitt bei 0,1 Prozent. Bei der Grösse des Bundeshaushaltes muss man einfach damit rechnen.
Der Bundesrat wird Ende Juni, wie üblich, die Zahlen zum Voranschlag 2026 und zum Finanzplan 2027-2029 festlegen. Er wird noch vor der Sommerpause auch die Eckwerte und die Massnahmen für das Entlastungspaket 2027 beschliessen. Diese Massnahmen werden in den Finanzplan eingearbeitet. Sie entlasten den Haushalt ab 2027.
Ich muss leider sagen, dass das Entlastungspaket weiterhin dringend nötig ist, um das starke Ausgabenwachstum zu reduzieren. Die Situation hat sich eher noch verschlechtert. Zum einen haben Sie ja den Sondersatz für die Mehrwertsteuer für die Hotellerie abermals verlängert. Das bedeutet plus 300 Millionen ab 2028. Dann haben wir die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Hier gehe ich jetzt einmal nicht davon aus, dass Sie den Bundesbeitrag reduzieren. Wir haben aber für 2026 nur 500 Millionen für den Bundesbeitrag eingestellt. Effektiv werden das, wenn Sie den Bundesbeitrag nicht reduzieren, 900 Millionen Franken sein. Es wird, demografisch bedingt, wegen der Babyboomerjahrgänge, auch noch etwas mehr sein.
On peut dire ici aussi que le chiffre ne monte pas, parce que le Conseil national a aussi décidé de dépenser 200 millions de francs pour l'accueil extrafamilial ; ce ne sera pas pour 2026, mais probablement pour 2027. Après, il faudra financer toutes les mesures qui sont en relation avec l'Union européenne ; on parle de Erasmus plus, 200 millions de francs, on parle de Horizon, mais ce n'est pas dans le plan financier pour l'instant. Les comptes ne vont pas s'améliorer, alors c'est un peu trop tôt, peut-être, pour le champagne, Monsieur Hurni. Je serais ravie, bien sûr, d'en boire avec vous, mais il faudrait attendre que le programme d'allègement budgétaire 2027 soit accepté par le Conseil des États lors de la session d'hiver. Alors, là, on serait d'accord bien sûr de le faire, du moins, moi, je serais ravie de pouvoir le faire.
Sie werden sehen, dass sich die Situation nicht verbessert hat. Wir gehen im Finanzplan immer noch von einer kompletten Umsetzung des Entlastungspakets 2027 aus, und Sie können davon ausgehen, dass das nicht möglich sein wird. Ich habe es gesagt, Ende Juni wird der Bundesrat darüber entscheiden. Sie werden möglicherweise auch noch gewisse Korrekturen anbringen. Ich erinnere daran, dass wir dieses Entlastungspaket brauchen, um die Mehrausgaben für die Armee einerseits und für die 13. AHV-Rente andererseits finanzieren zu können. Wie es im Moment, nach Auswertung der Vernehmlassung und dessen, was Sie in den Bundesrat bringen werden, aussieht, ist eigentlich der Handlungsspielraum, den wir vorgesehen hatten, bereits konsumiert. Das heisst also, dass wir auch weiterhin grössere strukturelle Probleme und ein strukturelles Ungleichgewicht haben werden.
Herr Ständerat Hegglin hat gesagt, die Medienmitteilung zur Rechnung 2024 habe positiv getönt und der Voranschlag 2026 sei dann relativ locker. Also locker ist es nicht. Beim Voranschlag 2026 ziehen wir die Kürzungen, die Sie beim Voranschlag 2025 gemacht haben, weiter. Das gibt etwas Luft. Natürlich ziehen wir auch die Entlastungsmassnahmen weiter, die wir in den letzten zwei Jahren getroffen haben. Das bedeutet, dass 2026 der grosse Brocken, der grosse Mehrbedarf der Beitrag an die 13. AHV-Rente sein wird. Das sollte möglich sein. Ich gehe davon aus, dass hier ein schuldenbremsenkonformes Budget präsentiert werden kann. Aber, wie gesagt, in den Folgejahren gibt es wesentliche Mehrausgaben, die schon beschlossen wurden oder die in Kürze beschlossen werden.
Herr Ständerat Maillard hat noch auf etwas aufmerksam gemacht.
Il a parlé d'un effet technique, avec l'augmentation de la TVA de 0,4 pour cent, qui va dans les comptes de la Confédération, mais c'est le cas avec toutes les recettes. Nous avons un budget des comptes de transfert, alors on ne peut pas regarder l'AVS de façon isolée, ou alors il faudrait aussi le faire pour la péréquation financière, pour tout ce qui relève du transfert. Si on faisait cela, finalement, je crois que l'on aurait une image plus réaliste.
Im Übrigen, weil der Präsident der Finanzkommission das angesprochen hat, kann ich sagen, dass auch die Zahlen zum Personal vorliegen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalausgaben um 0,1 Prozent gesunken, sie betragen jetzt 7,7 Prozent des Gesamtbudgets. Sie sind in den letzten Jahren gesunken, das möchte ich einfach sagen. Wir werden ja Massnahmen im Eigenbereich und im Personalbereich ergreifen, auch im Rahmen des Entlastungspakets 2027. Aber es wird hier immer etwas ein falsches Bild gezeichnet. Die Personalausgaben beim Bund können nicht mit jenen der Kantone verglichen werden. Bei den Kantonen bilden die Personalausgaben einen viel grösseren Anteil am Budget, als das beim Bund der Fall ist, weil wir eben einen sehr starken Transferhaushalt haben. Trotz Teuerungsausgleich ist es aber immerhin gelungen, die Ausgaben auf 7,7 Prozent des Gesamtbudgets zu senken.
Ich bitte Sie, nach dieser allgemeinen Diskussion hier den verschiedenen Bundesbeschlüssen zuzustimmen.
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Rechnung der Verwaltungseinheiten
1. Compte des unités administratives
Angenommen - Adopté
2. Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2024
2. Arrêté fédéral I concernant le compte d'État de la Confédération pour l'année 2024
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 42 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
3. Bundesbeschluss II über die Rechnung des Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024
3. Arrêté fédéral II concernant le compte du fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2024
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
4. Bundesbeschluss III über die Rechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024
4. Arrêté fédéral III concernant le compte du fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération pour l'année 2024
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Das Geschäft geht an den Nationalrat.