99.069, 99.070
Voranschlag 2000 / Voranschlag 1999. Nachtrag II
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zur Ausgangslage: Der Voranschlag der Eidgenossenschaft 2000 liegt auf der vom "Haushaltziel 2001" vorgezeichneten Linie. Per Volksbeschluss wurde das Haushaltziel mit folgenden Vorgaben in der Bundesverfassung festgeschrieben: Für das Jahr 2000 gilt als Haushaltziel ein maximaler Ausgabenüberschuss von 2,5 Milliarden Franken. Das vorliegende Budget rechnet mit einem Ausgabenüberschuss von 1,7 bis 1,8 Milliarden Franken, und somit ist die Einhaltung des Volksbeschlusses gesichert.
Die relativ gute Ausgangslage für das Budget 2000 führte in der Finanzkommission zu merklich weniger Kürzungsanträgen als in früheren Jahren. Sie wissen, dass es im letzten Jahr eine Einnahmensteigerung gegenüber dem Voranschlag für das Jahr 1998 von über 14 Prozent gegeben hat. Diese Mehreinnahmen wurden dann durch den einmaligen Vorgang des Verkaufes eines Teils der Swisscom-Aktien noch mit einer ausserordentlichen Einnahme auf 22 Prozent erhöht. Dies hat zu einer wesentlichen Verbesserung der Ausgangslage geführt, und wir haben vom Bundesrat gehört, dass sich - wenn auch nicht in diesem Ausmass - eine ähnliche Situation für das laufende Geschäftsjahr des Bundes abzeichnet.
Es gab in den Neunzigerjahren Budgets, bei welchen vom Parlament gegenüber dem Entwurf des Bundesrates über eine halbe Milliarde Franken zusammengestrichen wurde, insbesondere im Budget des Jahres 1995. In diesen Jahren lagen teilweise über fünfzig Anträge auf Budgetänderungen vor. In mehreren Jahren musste das vom Bundesrat verabschiedete Budget auch noch nach oben korrigiert werden, weil zwischen dem Beschluss des Bundesrates von Ende September und der Budgetberatung die Einnahmen tiefer geschätzt werden mussten oder ein neuer Finanzierungsbedarf für die Arbeitslosenversicherung bekannt geworden war.
Der Voranschlag der Eidgenossenschaft 2000 mit einem Defizit von 1,7 Milliarden Franken hat in den Kommissionsberatungen relativ gute Noten erhalten. Es wurde von einem positiven Gesamteindruck gesprochen. Die gute Aufnahme des Budgets und die Unlust zu Budgetkorrekturen haben mehrere Gründe:
Nach einer Periode von mageren Jahren in der Bundeskasse zeichnet sich wieder eine Wende zum Besseren ab.
Die anziehende Konjunktur lässt die Einnahmen sprudeln. Diese sollen sich gegenüber dem laufenden Jahr nochmals um 7,7 Prozent erhöhen - eine etwas inflationsverdächtige Grössenordnung!
Der Legislaturwechsel und die starke Erneuerung des Parlamentes und damit auch der Finanzkommission liessen den Willen zur Budgetkorrektur erlahmen. Ein Vergleich mit den Budgetberatungen der letzten zehn Jahre zeigt, dass der Gestaltungswille des Parlamentes vorhanden ist. Die vom Bundesrat vorgelegten Budgetanträge wurden vom Parlament jeweils in entscheidenden Schlüsselrubriken modifiziert.
Beim Budget 2000 schlägt die Finanzkommission rund zwanzig Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vor. Die Beschlüsse des Ständerates stimmen mit drei Ausnahmen mit den Anträgen der Mehrheit der Kommission überein. Die Verschlechterung des Budgets ist insbesondere eine Folge der Erhöhung des Expo-Kredites und der Finanzierung der LSVA-Erfassungsgeräte.
Zu den wichtigsten Zahlen im Budget 2000: Die Ausgaben belaufen sich gemäss Entwurf des Bundesrates auf 47,375 Milliarden Franken. Das ist eine Ausgabensteigerung von 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen belaufen sich auf 45,634 Milliarden Franken, eine Einnahmensteigerung, wie bereits gesagt, von 7,7 Prozent. Damit ergibt sich gemäss Entwurf des Bundesrates ein Ausgabenüberschuss von 1,741 Milliarden. Gemäss den Beschlüssen des Ständerates ergibt sich ein Budgetdefizit von 1,742 Milliarden, und gemäss den Anträgen der Finanzkommission ergibt sich ein Defizit von 1,842 Milliarden Franken.
Ein Blick auf den Finanzplan: Wir haben vor Jahresfrist in diesem Hause einen Finanzplan des Bundesrates zur Kenntnis genommen und stellen nun fest, dass wir bereits im ersten Jahr dieses Finanzplans ausserordentlich hohe Abweichungen zwischen dem Budget 2000 und dem Finanzplan 2000 haben. So rechnete der Finanzplan für das Jahr 2000 mit Ausgaben von 45 Milliarden, also plus 300 Millionen gegenüber dem Budget 1999, und mit Einnahmen von 43,46 Milliarden Franken. Wenn Sie jetzt die Budgetzahlen für das Jahr 2000 vergleichen, stellen Sie fest, dass wir in beiden Ordnungen, sowohl bei den Einnahmen wie bei den Ausgaben, bereits 2 Milliarden höher liegen. Das sind die Abweichungen von knapp 5 Prozent, die sich innerhalb eines Jahres zwischen Finanzplan und entsprechendem Budget entwickelt haben.
Man muss sich natürlich fragen, wie weit - wir haben das letztes Jahr in diesem Haus eingehend diskutiert - eine Finanzplanung über vier Jahre hinweg denn tatsächlich eine zuverlässige Entwicklungsperspektive aufzeigen wird.
Ist der Voranschlag 2000 auf Sanierungskurs? Im Voranschlag 2000 wirken sich die Entlastungen aus dem Stabilisierungsprogramm 1998 schon stark aus. Bis Ende 2003 wird aufgrund des Stabilisierungsprogramms neben den zwei ordentlichen Lohnprozenten weiterhin das dritte Lohnprozent zur Finanzierung der Arbeitslosenversicherung erhoben. Die Arbeitslosenversicherung kann im Verlaufe des Jahres 2000 Darlehen in der Höhe von 750 Millionen Franken an den Bund und ebenfalls von 750 Millionen Franken an die Kantone zurückzahlen. Die Einnahmen aus Lohnprozenten sind bekanntlich in der Finanzrechnung des Bundes nicht enthalten.
Die Verbesserung des Bundeshaushaltes ist aber kein andauernder Zustand, sondern es muss immer wieder neu darum gerungen werden. Zum einen sind die Wünsche an die Bundeskasse unerschöpflich, zum anderen muss der Bund bei der Besteuerung und Abgabenerhebung die Steuersubstrate von Kantonen und Gemeinden im Auge behalten. Zudem besteht ein lebhafter internationaler Steuerwettbewerb. Es besteht ein gewisser Konsens, dass die in den Neunzigerjahren angewachsenen Defizite und damit der Anstieg der Verschuldung auf rund 120 Milliarden Franken aus wirtschaftlicher Sicht vertretbar waren, weil damit eine antizyklische Finanzpolitik betrieben werden konnte. Im Jahr 2000 wird sich die Wirtschaft nach übereinstimmender Auskunft der Wirtschaftsfachleute in einer erfreulich ausgewogenen Verfassung befinden. Es ist deshalb kritisch festzustellen, dass der Bundeshaushalt auch in einem guten Jahr in die Schuldenwirtschaft schlittert. Die Verlagerung der Zahlungsverpflichtungen auf künftige Generationen in einem fetten Jahr beweist, dass es politisch leichter ist, Schulden zu machen als Ausgaben zu kürzen. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob angesichts dieser Wirtschaftsprognosen nicht bewusst ein antizyklisches Budget vorgelegt werden sollte. Nur ist leider immer wieder die gleiche Feststellung zu machen: Schlechte Zeiten werden sofort erkannt, und entsprechend wird mit antizyklischen Budgets der öffentlichen Hand gehandelt; gute Zeiten werden immer erst im Nachhinein festgestellt und sind damit dem antizyklischen Verhalten entzogen.
Die Budgethoheit des Parlamentes: Die Bewilligung der jährlichen Zahlungskredite im Budget gehört neben der Gesetzgebung und der Oberaufsicht zu den zentralen Aufgaben des Parlamentes. Gewisse Beobachtungen bringen mich dazu, die politische Einflussnahme im Budgetverfahren in Erinnerung zu rufen. In der Verwaltung besteht zu einem erheblichen Teil die Haltung, die Budgetberatung durch das Parlament als eher lästige Schlaufe für die Beschaffung von Krediten zu sehen. Jedes Amt ist von der Wichtigkeit seines Auftrages so fest überzeugt, dass es geradezu als unschicklich betrachtet wird, nach dem Nutzen einer mit Steuergeldern finanzierten Tätigkeit zu fragen. In die gleiche Richtung geht die neue Verwaltungsführung, die immer grössere Teile der Verwaltung der traditionellen Budgetführung entziehen will. Mit der Ausgliederung des ETH-Bereiches in eine einzige Budgetrubrik wird dies im Budget 2000 vorexerziert.
Die ETH-Rechnung befindet sich nun im Anhang zur Botschaft. Das Parlament kann keine Verschiebungen zwischen den einzelnen Forschungsbereichen mehr beschliessen. Es werden damit 1,4 Milliarden Franken in ein Globalbudget umgebucht. Das ETH-Budget beläuft sich auf 1,7 Milliarden Franken Ausgaben und gut 300 Millionen Franken Einnahmen. Wir stellen die 1,4 Milliarden Franken de facto in einem Block zur freien Verwendung der ETH zur Verfügung. Beim Investitionsbudget in der Grössenordnung von etwa 400 Millionen Franken handelt es sich um Kredite, die nicht in der eigentlichen ETH-Rubrik enthalten waren, sondern die unter den Personalkosten des Bundes und in anderen Rubriken aufgeführt wurden. Diese werden jetzt dort ausgegliedert. Deshalb ist es ausserordentlich schwierig, das Budget gegenüber den Vorjahren vergleichbar zu machen.
Im Finanzleitbild des Bundesrates, das die Finanzkommissionen noch zu behandeln haben, liebäugelt man bereits mit dem Zweijahresbudget. Damit könnten die Verwaltung, der Bundesrat und das Parlament entlastet werden. Die Finanzkommissionen sind sich bewusst, dass rund 80 Prozent der Ausgaben gesetzlich und vertraglich gebunden sind. Mit der Bewilligung der Verpflichtungskredite in den einzelnen Sachvorlagen wird auch die Finanzpolitik bestimmt. Wir stellen fest, dass eine Fachkommission einen vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredit selten kürzt. Hingegen werden regelmässig Anträge auf Erhöhung der Verpflichtungskredite gestellt. Sie wurden schon im Rahmen des ersten Geschäftes, das mit der neuen Legislatur zur Behandlung anstand, mit dieser Tatsache konfrontiert.
Das geltende System der ständigen Kommissionen hat neben unbestreitbaren Vorteilen auch den Nachteil, dass die Fachlobby immer in den gleichen Kommissionen zusammensitzt. Die Bewilligung des Budgets ist nach wie vor ein wichtiger politischer Akt. Da die Verwaltung ihre Mittel nur zum kleinsten Teil selber erarbeitet, ist die jährliche Prüfung der Zahlungskredite für eine sparsame und effiziente Verwaltungsführung unerlässlich. Im Nadelöhr des Budgetprozesses bleibt viel Wünschbares, aber nichts Dringliches hängen. Das Parlament kann mit dem Budget jährlich politische Signale setzen und Fehlentwicklungen korrigieren. Wir sollten dieses Instrument nicht allzu schnell aus den Händen geben.
Zur Detailberatung: Im Einzelnen nahm die Kommission die folgenden Änderungen vor: Behörden und Gerichte, Parlament: 141 000 Franken für die Erhöhung der Fraktionsbeiträge gemäss Entscheid des Parlamentes in der Herbstsession 1999. Bei den Parlamentsdiensten ist eine Aufwandzunahme von 1,248 Millionen Franken zu verzeichnen; sie ist im Wesentlichen durch den administrativen Transfer des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle in die Parlamentsdienste bedingt. Eine Entlastung erfolgt somit bei der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Gleichzeitig erhielten das Sekretariat der Finanzkommissionen und die Parlamentsdienste je eine zusätzliche Stelle bewilligt.
Beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten findet sich keine Änderung. Das Ausgabenwachstum im EDA beträgt rund 4 Prozent, liegt also über dem Durchschnitt des allgemeinen Ausgabenwachstums. Es ist in erster Linie durch friedenserhaltende Massnahmen und Massnahmen zugunsten von Kosovo bedingt. Die Ausgaben für die Balkanhilfe inklusive Kosovo betragen im Voranschlag 1,139 Milliarden Franken. Davon entfallen 841 Millionen Franken auf das Asylwesen.
Zum Eidgenössischen Departement des Innern: Der Voranschlag von 14 Milliarden Franken erhöht sich um insgesamt 3 Prozent, die Erhöhung liegt also auch etwas über dem Durchschnitt. Von dieser Summe werden 10,3 Milliarden Franken im Bundesamt für Sozialversicherung und 2,9 Milliarden Franken - knapp ein Viertel des gesamten Budgets - für Bildung und Wissenschaft ausgegeben. Die Finanzkommission kürzte eine Rubrik im Bundesamt für Bildung und Wissenschaft - im Einverständnis mit dem Amt - um 450 000 Franken. Das Institut für Qualitätssicherung wird erst per 1. Juli 2000 eröffnet und nicht Anfang des Jahres; deshalb braucht es nur die Hälfte der Mittel.
Zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement: Es findet ein Transfer der Abteilung Presse und Funkspruch vom Generalsekretariat EJPD ins VBS statt, wodurch fünf Budgetpositionen - Personal, Infrastruktur usw. - ändern. Der Transfer zum VBS wurde vom Bundesrat Anfang Oktober 1999 beschlossen, der Voranschlag muss entsprechend angepasst werden.
Die Finanzkommissionen haben sich auch nach den Ausgaben erkundigt, die dem Bund aus der neuen Aufgabe von Frau Del Ponte als Chefanklägerin am Kriegsverbrechertribunal erwachsen. Generell ist festzuhalten, dass die im Voranschlag 2000 anfallenden Kosten aus terminlichen Gründen nicht mehr aufgenommen werden konnten. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass sich noch nicht alle Aufwände für den Bund im Zusammenhang mit der neuen Aufgabe von Frau Del Ponte genau beziffern lassen. Es ist deshalb nicht auszuschliessen, dass im Rahmen der Nachtragskredite entsprechende Mittel anbegehrt werden müssen. Im Weiteren möchten wir auf dieses Geschäft nicht näher eintreten.
Zum Bundesamt für Flüchtlinge werden die Rückerstattungen von Fürsorgeauslagen für Asylsuchende an die Kantone auf Antrag des Bundesamtes um rund 100 Millionen Franken gekürzt.
Zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport - Transfer der Abteilung Presse und Funkspruch - habe ich bereits gesprochen. Zudem liegt ein Minderheitsantrag vor, wonach alle mit dem Projekt Satos verbundenen Zahlungs- und Verpflichtungskredite zu streichen seien. Sie haben im Rahmen des Immobilienprogramms 2000 in dieser Sache aber bereits einen Vorentscheid gefällt.
Zum Eidgenössischen Finanzdepartement: Die Eidgenössische Finanzkontrolle ist jetzt selbstständig für ihren Voranschlag verantwortlich. Seit dem 1. September 1999 ist sie selbstständig und hat ein eigenes Budgetrecht. Das Budget wird aufgrund eines Beschlusses der Finanzkommissionen von der Finanzdelegation vorberaten. Sowohl die Finanzdelegation als auch die ständerätliche Finanzkommission beantragen Zustimmung zum Budget der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Den Transfer der Kredite des Sekretariates der Finanzkommission an die Eidgenössische Finanzkontrolle habe ich erwähnt.
Zum Bundesamt für Bauten und Logistik: Die geänderten Konditionen für die Abgabe des Erfassungsgerätes für die LSVA haben trotz des heute Morgen gefällten Entscheides Auswirkungen. Die budgetierten Einnahmen von 50 Millionen Franken aus dem Verkauf der LSVA-Erfassungsgeräte entfallen.
Beim Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement stellen wir fest, dass sich der letztes Jahr angekündigte "Couchepin-Buckel" bei der Landwirtschaft tatsächlich einstellt. Die Ausgaben werden aufgrund des neuen Rahmenkredites für die Landwirtschaft auf der in den Finanzplänen und bei den entsprechenden Gesetzesberatungen angesetzten Ausgabenhöhe stabilisiert.
Zum Generalsekretariat des EVD: Der Bundesrat beantragt 150 Millionen Franken zusätzlich zum Voranschlag für die Expo.02. Der Zahlungskredit von total 179,8 Millionen Franken bleibt gesperrt, bis der zusätzliche Verpflichtungskredit von 250 Millionen Franken bewilligt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind.
Beim EVD schlagen sich jetzt auch die Kosten für gehabte Freuden nieder, und zwar beim Bundesamt für Wohnungswesen. Dort haben wir jetzt aufgrund der vom Parlament im Verlaufe dieses Jahres gefällten Entscheide die Sanierungsposten zur Entschuldung, die sich mit 65 Millionen Franken bzw. im zweiten Fall mit 45 Millionen Franken niederschlagen.
Beim Bundesamt für Energie empfiehlt Ihnen die Kommission mit knapper Mehrheit in zwei Rubriken Kreditaufstockungen von je einer Million Franken zur Förderung erneuerbarer Energien.
Beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft kürzte die Kommission, ebenfalls mit knapper Mehrheit, die Dienstleistungen Dritter auf den Stand des Voranschlages 1999. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Zu den Anträgen: Bundesbeschluss I: Erhöhung des Ausgabenüberschusses um 100 Millionen Franken in Artikel 1. Die Beträge in Artikel 2 Absätze 3 und 4 ändern aufgrund des Transfers der Rubriken des Sekretariates der Finanzkommissionen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu den Parlamentsdiensten.
Die Kommission beantragt mit 19 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Voranschlag.
Beim Bundesbeschluss II über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2000 beantragt die Finanzkommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.
Beim Bundesbeschluss III über den Voranschlag 2000 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) beantragt die Finanzkommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.
Zur Verordnung der Bundesversammlung über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer in den Jahren 2000-2003: Bei der Einführung der Mehrwertsteuer am 1. Januar 1995 wurden 5 Prozent des Steuerertrages für die zweckgebundene Verwendung zur Entlastung unterer Einkommensschichten, für die Subventionierung der Krankenkassen, vorgesehen. Die eidgenössischen Räte müssen über die weitere Verwendung ab dem Jahr 2000 befinden; sie müssen diese festlegen. Mit der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwendung des Ertrages aus der Mehrwertsteuer in den Jahren 2000-2003 wird die bestehende Finanzierung der Prämienverbilligung während vier Jahren weitergeführt. An der bisherigen Praxis ändert sich nichts.
Bezüglich dieser Verordnung beantragt die Kommission mit ebenfalls 18 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten.
Sandoz Marcel · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Dans ses grandes lignes, le budget 2000 de la Confédération est placé sous le signe d'un accroissement modéré des dépenses et d'une hausse sensible des recettes. Cette situation résulte à la fois d'une discipline rigoureuse en matière de dépenses, du programme de stabilisation, de l'amélioration de la situation économique et de diverses hausses fiscales. Par rapport au budget 1999, le déficit recule, les principaux indicateurs budgétaires s'améliorent, mais le fardeau de la dette reste considérable. Les dépenses sociales augmentent dans une proportion supérieure à la moyenne.
Le budget de la Confédération s'inscrit pour 2000 dans le cadre plus large d'une série qui, selon le plan financier, doit conduire les finances à l'équilibre en 2002, un équilibre perdu depuis 1990. Il intervient pour la deuxième fois sous l'empire des nouvelles dispositions constitutionnelles de l'"objectif budgétaire 2001", qui a été accepté par le peuple et les cantons le 7 juin 1998. Le budget prévoit au compte financier des dépenses pour 47,37 milliards de francs ou 2,3 pour cent de plus que l'année dernière, des recettes pour 45,63 milliards de francs ou 7,7 pour cent de plus que l'année dernière, un excédent de dépenses de 1,74 milliard de francs, soit 2,2 milliards de francs de moins qu'en 1999. Le compte de résultats, qui s'apparente aux comptes de fonctionnement des cantons et aux comptes de pertes et profits des entreprises, accuse un excédent de charges de 2,85 milliards de francs. Les chiffres clés fondant le budget sont les suivants:
les dépenses représentent 11,9 pour cent du produit intérieur brut, ce qui est stable par rapport à 1999;
les recettes atteignent 11,4 pour cent du produit intérieur brut, elles sont en augmentation par rapport à l'année précédente, mais en diminution par rapport à 1998;
les intérêts passifs restent très élevés par rapport à l'ensemble des dépenses, ils atteignent un taux de 7,4 pour cent des dépenses;
enfin, le solde du compte financier est de moins 0,4, contre moins 1 en 1999.
Le budget financier est établi sur les indicateurs économiques suivants: croissance de 3 pour cent du produit intérieur brut, et renchérissement de 1,25 pour cent.
Le déficit maximal autorisé dans la Constitution fédérale selon l'"objectif budgétaire 2001" est, pour l'année 2000, de 2,5 milliards de francs. Dans le budget que nous traitons, il est inférieur à ce chiffre d'environ 800 millions de francs, de sorte que le Conseil fédéral s'est gardé ici une marge de sécurité pour pouvoir faire face à une détérioration intempestive des finances qui l'obligerait à recourir aux mécanismes correctifs. Le budget 2000 est marqué par plusieurs facteurs essentiels: d'abord, une forte croissance des recettes reposant sur le relèvement du taux de la TVA, dont le rendement devrait passer de 15,15 milliards de francs à 16,3 milliards de francs, puisqu'il prendra effet complètement. De même, les évaluations du produit de l'impôt anticipé, bien que délicates à estimer, devraient ascender à 3,75 milliards de francs, soit 1 milliard de francs de plus qu'en 1999, ce qui restera cependant très en dessous des 5,4 milliards de francs atteints en 1998.
Les dépenses augmentent, elles aussi, dans le domaine des relations avec l'étranger, plus 6 pour cent, de la prévoyance sociale, plus 5,6 pour cent, des finances et de l'impôt, plus 4,9 pour cent, du trafic, plus 2,5 pour cent. Elles diminuent de 2,6 pour cent pour la défense nationale et de 4,5 pour cent pour l'agriculture.
Si on prend les dépenses par groupes de tâches, le classement est le même que l'an dernier. La prévoyance sociale caracole toujours en tête avec des dépenses de 12,7 milliards de francs représentant le 29,6 pour cent de l'ensemble des dépenses de la Confédération. Les dépenses consacrées au domaine social augmentent, dans une proportion supérieure à la moyenne, de 678 millions de francs ou 5,6 pour cent. Les prestations de la Confédération à l'AVS et à l'AI ainsi que les prestations complémentaires représentent, à elles seules, deux bons tiers des dépenses consenties par l'Etat social.
L'assurance-maladie, quant à elle, absorbe 13,7 pour cent de ses dépenses, et l'aide aux réfugiés 12,8 pour cent. Par rapport au budget de l'année en cours, celui de l'année 2000 pour l'aide aux réfugiés s'inscrit en hausse de 324 millions de francs ou de 24,9 pour cent, pour se chiffrer à 1,63 milliard de francs. On constate ici, et cela est dû à des conflits internationaux, que ceux-ci ne sont pas sans impact sur nos finances.
Avec les dépenses supplémentaires de 168 millions de francs ou 5,2 pour cent et un budget de 3,37 milliards de francs, l'assurance-invalidité représente toujours un poste important. Le nombre des rentes AI continue de progresser et cette évolution est due, d'une part, à une espérance de vie plus grande des personnes invalides et, d'autre part, à l'augmentation des nouveaux cas d'invalidité.
Les finances et les impôts absorbent 18,8 pour cent des dépenses fédérales ou 8,9 milliards de francs. Ils représentent ici un accroissement de 419 millions de francs ou 4,9 pour cent par rapport au budget 1999. Ce secteur engloutit près d'un franc sur cinq du budget de la Confédération et constitue aussi le deuxième groupe de dépenses du budget par ordre d'importance.
Les charges d'intérêts reculent de 208 millions de francs, mais atteignent néanmoins encore 3,5 milliards de francs ou 10 millions de francs par jour. Le principal facteur à l'origine de la baisse des charges d'intérêts réside dans la nouvelle stratégie de placement des avoirs de la Caisse fédérale de pensions.
Les parts de tiers aux recettes fédérales augmentent, elles, de 533 millions de francs et atteignent 5,1 milliards de francs. C'est ainsi que la part de la TVA en faveur de l'AVS augmente de 450 millions de francs et que les cantons participent pour 105 millions de francs à l'accroissement du produit de l'impôt anticipé.
Le trafic constitue la deuxième tâche de la Confédération, mais apparaît comme troisième groupe de dépenses. Il figure au budget 2000 pour 6,8 milliards de francs, soit un septième de l'ensemble du budget. Les dépenses des transports publics représentent 3,6 milliards de francs, le domaine des routes 2,8 milliards de francs. Les CFF et les routes nationales sont les principaux bénéficiaires du budget des transports publics: 2 milliards de francs pour les routes; 1 milliard de francs pour les CFF.
L'accroissement des dépenses de trafic s'inscrit à 163 millions de francs ou 2,5 pour cent. Il s'explique principalement par la réalisation des grands projets ferroviaires. Les dépenses routières, elles, reculent parce que le programme d'investissement 1997 sera achevé à fin 1999.
Les dépenses au titre de la défense nationale avoisinent les 5 milliards de francs, soit 10,5 pour cent des dépenses. Le budget de la défense nationale diminue pour la sixième année consécutive. La réduction du budget militaire s'explique par les mesures d'économie prises dans le cadre du programme de stabilisation 1998. Si, en 1980, un franc sur cinq du budget de la Confédération allait au militaire, la proportion n'est aujourd'hui que d'un franc sur dix.
Avec 4 milliards de francs, l'agriculture et l'alimentation constituent la quatrième tâche de l'Etat fédéral. Là également, on assiste à une forte diminution par rapport à l'année précédente - moins 4,5 pour cent. En 1999 a été constitué un pic des dépenses dû pour la plus grande partie à la liquidation d'organisations d'Etat et de stocks, à des plans sociaux, etc. Je pense ici à la Butyra et à l'Union suisse du commerce de fromage.
A partir de l'an 2000, la plus grande partie des dépenses de ce secteur sera gérée par des enveloppes financières fondées sur l'arrêté fédéral du 16 juin 1999 sur les moyens financiers consacrés à l'agriculture pour les années 2000-2003. Les moyens financiers pour l'agriculture pour les années 2000-2003 comprennent trois enveloppes: 1,037 milliard de francs pour l'amélioration des bases, dont 268 millions de francs pour l'an 2000; 3,49 milliards de francs pour la production et l'écoulement, dont 1,123 milliard de francs pour l'an 2000; et 2,316 milliards de francs pour l'an 2000 en ce qui concerne les paiements directs. Si cette enveloppe budgétaire extrêmement rigide du crédit-cadre à l'agriculture garantit à la Confédération un non-dépassement de son budget et si, vues du côté confédéral, les choses sont en bonne voie, il ne faut pas oublier que, chez les agriculteurs, la situation continue de se dégrader, parce que la baisse des prix des produits agricoles est programmée au travers de la réduction du soutien des contributions à la frontière. Donc, cela n'enlèvera pas à la Confédération sa responsabilité de veiller à réduire la baisse des prix et des revenus des agriculteurs.
En l'an 2000, les crédits pour la formation et la recherche fondamentale atteindront 3,38 milliards de francs, soit 1,7 pour cent de plus que l'année précédente. Les écoles polytechniques coûtent à la Confédération 1,4 milliard de francs, les universités cantonales 0,5 milliard de francs, le solde de formation professionnelle 0,5 milliard de francs, et la recherche fondamentale 0,8 milliard de francs.
Dépenses pour les relations avec l'étranger: 2,2 milliards de francs. Elles comprennent, d'une part, les aides au développement pour 1,3 milliard de francs et les représentations diplomatiques et consulaires pour 0,8 milliard de francs, les mesures d'ordre économique pour 0,2 milliard de francs. Ces dépenses croissent de 125 millions de francs, ou de 6 pour cent par rapport à 1999, en raison essentiellement du conflit au Kosovo.
Les six autres groupes de tâches se répartissent 4,4 milliards de francs restants. Domaine de l'administration générale: 1,7 milliard de francs; domaine de l'environnement et de l'aménagement du territoire: 0,7 milliard de francs; ainsi que les autres secteurs économiques comprenant, entre autres, la sylviculture, la garantie contre les risques à l'exportation et l'énergie.
Selon le classement des dépenses par nature, qui montre le type de dépenses opérées par la Confédération, on distingue les dépenses courantes - les dépenses de consommation - qui représentent 89,3 pour cent du budget, et les dépenses d'investissement, qui représentent 10,7 pour cent du budget. Contrairement aux cantons, ces dépenses d'investissement ne représentent qu'une faible part des dépenses totales. Les transferts de tiers constituent la plus grande partie. La classification des dépenses suivant les groupes par nature montre que la Confédération dépense 34,5 milliards de francs, ou 73 pour cent de ses dépenses à des tiers.
Les postes de transferts sont les parts de tiers aux recettes fédérales, les contributions à des dépenses courantes, les prêts et les participations, les contributions à l'investissement. Les principaux destinataires sont les assurances sociales, les cantons, les entreprises publiques, telles que les CFF, les chemins de fer privés et les établissements de la Confédération, les écoles polytechniques fédérales. Par rapport à l'année en cours, le budget 2000 prévoit une forte croissance des recettes, 7,7 pour cent, mais l'évolution 1999/2000 n'est pas très significative, du fait que l'impôt anticipé et l'impôt fédéral direct ont, les années paires, un rendement supérieur à celui des années impaires en raison des méthodes de taxation, de perception et de décompte.
Si, maintenant, on compare le facteur le plus significatif de l'évolution entre le compte d'Etat 1998 et le budget 2000, on constate une réduction annuelle des recettes totales de 1,5 pour cent en moyenne. Cette situation s'explique par les recettes extraordinaires enregistrées l'année dernière à la faveur de l'entrée en bourse de Swisscom et par l'évolution de l'impôt anticipé. Abstraction faite de ces facteurs particuliers, les recettes s'accroissent de 3,8 pour cent en moyenne.
L'évolution positive des recettes tient à deux facteurs principaux qui sont, d'une part, l'amélioration de la conjoncture, grâce à laquelle la TVA devrait rapporter davantage et l'impôt anticipé augmenter; d'autre part, aux augmentations d'impôt. Dès 2000, l'augmentation de la TVA de 1 pour cent introduite au 1er janvier 1999 déploiera pour la première fois ses effets dans sa totalité, et le supplément de recettes qui va s'en dégager, quelque 500 millions de francs, sera utilisé pour financer l'AVS. Le doublement de la redevance forfaitaire sur le trafic des poids lourds, plus 180 millions de francs destinés aux grands projets ferroviaires, et l'introduction d'une taxe sur les maisons de jeu en faveur de l'AVS, 50 millions de francs comptabilisés sous "Patentes et concessions", et le prélèvement d'une taxe d'incitation sur les composés organiques volatils, 160 millions de francs, contribuent à la croissance des recettes. Mais ces nouvelles recettes n'ont en fait aucune influence sur l'assainissement du budget, dans la mesure où elles sont affectées directement à des dépenses d'importance équivalente.
Les décisions concernant le plan financier 2001-2003 seront prises en mars 2000 en même temps que seront définis les objectifs de la nouvelle législature. Selon les estimations du Département fédéral des finances, l'objectif de l'équilibre budgétaire est réalisable à moyen terme. Pour 2001, toutefois, il faut s'attendre à un déficit supérieur à la limite légale fixée dans l'"objectif budgétaire 2001". Le département prévoit que le déficit ne devrait pas dépasser 2 pour cent des recettes, soit un maximum de 1 milliard de francs.
Les crédits d'engagements proposés en même temps que le budget se montent à 2,3 milliards de francs, les dépenses militaires en constituant environ le 60 pour cent. Eu égard à la gestion budgétaire basée sur le moyen terme, l'examen des crédits d'engagements revêt une importance très grande, parce que les paiements en obèrent non seulement le budget qu'on va voter, mais également les budgets futurs.
Appréciation budgétaire par la commission. La Commission des finances se doit de relever qu'à compter de l'an 2000, suite à la réorganisation du domaine des constructions en trois secteurs civil, militaire et des écoles polytechniques fédérales, d'importants crédits d'engagement sont proposés non plus avec le budget, mais séparément par le truchement de trois messages sur les constructions civiles, militaires et des écoles polytechniques fédérales. Aussi compréhensible que soit ce nouveau système, il enlève néanmoins des compétences aux Commissions des finances qui ont et doivent garder une vue d'ensemble des finances fédérales, afin de pouvoir exercer leur mandat constitutionnel de haute surveillance.
D'une manière générale, du reste, les nouvelles méthodes de gestion de l'administration tendent à accorder une autonomie grandissante à divers types d'unités administratives et d'entreprises de la Confédération. Les offices gérés par mandats de prestations et enveloppes budgétaires - les fameux "Flag-Ämter", comme on les appelle - qui sont au nombre de douze déjà, doivent faire l'objet d'une surveillance qui complique grandement leur nouveau statut, sans pour autant faire la preuve d'une plus grande efficacité. Cela va de soi que cela dépendra de l'office qui sera concerné; de même divers établissements échappent partiellement, comme l'Institut fédéral de la propriété intellectuelle, ou totalement, comme Swisscom, à la sanction budgétaire et financière du Parlement.
Pour la Commission des finances, cette situation peut se justifier, mais elle reste discutable dans la mesure où, en définitive, le Parlement devrait avoir son mot à dire. C'est le lieu de rappeler ici un principe fondamental selon lequel l'utilisation des fonds publics alimentés par les contribuables doit être vérifiée par le Parlement, qui représente précisément les contribuables.
La Commission des finances de notre Conseil a examiné le budget après sa commission soeur du Conseil des Etats. Ce dernier a suivi la commission la semaine passée en approuvant le budget, par 32 voix sans opposition, au vote sur l'ensemble sur l'arrêté A, et par 30 voix sans opposition à celui sur les arrêtés fédéraux B et C. Votre commission vous propose aujourd'hui diverses modifications du budget qui, pour la plupart, ont déjà été adoptées par le Conseil des Etats en tant que Conseil prioritaire. Ainsi que vous le verrez dans le dépliant, sur quatre points, la commission vous propose des montants différents de ceux adoptés par le Conseil des Etats.
La plus importante divergence concerne un crédit requis par le Conseil fédéral après la publication de son message. Il s'agit de 150 millions de francs au titre de l'Expo.01, devenue depuis lors l'Expo.02. Ici, le Conseil des Etats n'a accepté que 50 millions de francs, alors que votre commission vous propose d'adopter le projet du Conseil fédéral. Cela va de soi puisque, le 7 décembre dernier, vous avez approuvé le crédit additionnel de 250 millions de francs demandé par le Conseil fédéral dans un message séparé pour l'Expo.02. Les trois autres divergences par rapport au Conseil des Etats concernent des modifications à l'Office fédéral de l'énergie et à l'Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage.
Sur la base des modifications décidées par la Commission des finances de votre Conseil, le nouvel excédent des dépenses atteint 1,842 milliard de francs, soit 102 millions de francs de plus que le projet du Conseil fédéral. Il est vrai que ce déficit reste notablement élevé. Ainsi qu'on le sait, les critères de convergence résultant du Traité de Maastricht fixent à 60 pour cent du produit intérieur brut la dette publique, avec 3 pour cent de déficit maximum admissible. Bien que la situation de la Suisse se soit fortement détériorée depuis le début de 1990, on constate qu'en 2000, l'endettement ne dépassera pas 54 pour cent du produit intérieur brut et que notre quote-part du déficit devrait rester à 2 pour cent. Nous sommes encore "Maastricht-kompatibel".
Le solde primaire, c'est-à-dire l'excédent des dépenses après déduction des intérêts passifs, devrait être légèrement positif. Cela signifie que, jusqu'à un certain point, nous sommes proches d'une stabilisation de l'endettement.
La Commission des finances a pris acte avec satisfaction de la volonté du Conseil fédéral d'équilibrer le budget en 2002, conformément à l'"objectif budgétaire 2001". Mais elle a relevé que cet objectif, désormais ancré dans la constitution, reste fragile dans la mesure où il exige que le programme de stabilisation 1998 soit tenu, que la conjoncture économique favorable se maintienne, elle aussi, et que l'administration continue de faire preuve d'une discipline budgétaire stricte. La Commission des finances souligne cependant que le retour à l'équilibre ne signifie pas encore, et de loin pas, que les finances fédérales seront assainies. En effet, la dette publique a franchi le cap des 100 milliards de francs en 1999 et le découvert au bilan, qui était de 17,5 milliards de francs en 1990, approchera les 70 milliards de francs en 2002, ce qui représentera, selon les données du plan financier, 140 pour cent des recettes annuelles de la Confédération! Cette situation rend les finances fédérales extrêmement sensibles à toute fluctuation de taux d'intérêt sur le marché des capitaux.
J'en arrive au supplément II au budget 1999. Le supplément II reste modeste, il prévoit un crédit additionnel de quelque 720 millions de francs. Ajouté au supplément I que nous avons voté le 15 juin 1999, il entraîne un volume supplémentaire global de dépenses du budget 1999 de 914 millions de francs, soit 2 pour cent. Compte tenu des autres facteurs d'amélioration des recettes et de compensation par des soldes de crédits, le supplément II ne mettra pas en péril les comptes 1999 tels qu'ils ont été budgetés. Il est marqué surtout par la crise des Balkans, pour 446,5 millions de francs; par ailleurs, 177 millions de francs doivent être payés au titre d'intérêts sur les fonds de la Caisse fédérale d'assurance. En effet, un retard dans le placement des fonds de la caisse sur le marché des capitaux a contraint la Confédération à assumer encore des frais d'intérêts qui n'étaient pas prévus. La Commission des finances vous signale que sur 45 demandes de crédits compris dans le supplément II au budget 1999, 25 de ces crédits ont déjà été alloués à titre provisoire par la Délégation des finances. La Commission des finances vous propose d'apporter deux modifications à ce supplément:
1. d'abord, en inscrivant 50 millions de francs nouveaux demandés par le Conseil fédéral après la parution du message relatif à l'Expo, pour assurer des liquidités à l'organisation - ce crédit a été alloué provisoirement par la Délégation des finances -;
2. ensuite, en rejetant un crédit de 70 000 francs pour le Délégué du Conseil fédéral aux questions informatiques liées au passage à l'an 2000, ce crédit ayant été retiré par le Département fédéral des finances après que la délégation a relevé qu'il correspondait à une position réduite lors de l'examen du budget 1999.
Le Conseil des Etats a biffé deux autres crédits. Vous pouvez le constater sur le dépliant. Votre commission vous propose cependant de les maintenir.
J'en arrive aux conclusions. Pour en venir au budget de la première année de la 46e législature, permettez-moi une comparaison qui va relativiser les choses. Vous avez pu lire récemment que 300 personnes et familles les plus aisées de Suisse disposaient d'une fortune de 384 milliards de francs. Si vous admettez que cette somme génère un intérêt moyen de 6 pour cent seulement, vous arrivez aujourd'hui à un revenu de 23 milliards de francs pour ces 300 familles. Vous voyez, à côté, que ce revenu constitue la moitié des recettes de la Confédération. Je vous laisse donc le soin d'en déduire si le ménage fédéral est riche ou pauvre, s'il doit être considéré comme catastrophique. Tout dépend donc du point de vue où l'on se place et, en tout état de cause, il y aura encore un déficit budgétaire, et ce déficit devra disparaître en l'an 2002.
La commission quasi unanime vous propose d'adopter le budget 2000 ainsi que le supplément II au budget 1999 avec les corrections qu'elle y a apportées.
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Ich will nicht rechthaberisch sein, aber es macht doch hin und wieder Freude, zu sehen, dass man Recht bekommt. Denn als Sie in den letzten Jahren bei den Budgetberatungen die finanzpolitischen Aussichten in der Farbe Schwarz - und dunkler - gemalt haben, haben wir stets gesagt, die Situation sei zwar ernst, aber es bestehe kein Grund zum Hyperventilieren und auch kein Grund für Radikalkuren. Mit diesem Ansatz hat die SP-Fraktion die Finanzpolitik mitgeprägt. Wir haben auch mit diesem Ansatz das Stabilisierungsprogramm ausgehandelt, hart ausgehandelt, und durchgezogen.
Dieses Stabilisierungsprogramm einerseits und die konjunkturelle Erholung anderseits sind sicher die wesentlichsten Faktoren dafür, dass in diesem Jahr die Kommissionsberatungen in einem "esprit de tolérance", wie das ein Kommissionsmitglied geschildert hat, durchgeführt werden konnten und wir Ihnen heute für das Jahr 2000 ein Budget präsentieren können, das doch gut ist, das eine Zukunft eröffnet.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir diese gute Position erreicht haben, ohne dass die z. B. vonseiten der SVP-Fraktion vorgeschlagenen Radikalkuren durchgeführt werden mussten. Wir haben dies erreicht, indem wir gleichzeitig unsere internationale Position halten und zum Teil sogar verbessern konnten. All jenen, die heute noch über Staatsquoten, Verschuldensquoten, Steuerquoten usw. referieren - das werden hier auch einige sein -, empfehle ich immer wieder, auch den Statistikteil des Budgets zu betrachten. Dort sehen sie, welche Position die Schweiz einnimmt, dort können sie feststellen, dass wir für das Jahr 2000 eine gute Ausgangslage haben.
Was bedeutet das nun finanzpolitisch für die kommenden Jahre?
Erstens bedeutet das sicher, dass diejenigen, die sich die Sanierung der Bundesfinanzen vorgenommen haben, auf diesem Kurs weiterfahren müssen. Wir haben Ihnen beispielsweise mit dem Stabilisierungsprogramm aufgezeigt, wie die Militärausgaben gesenkt werden können. Die Fortsetzung dieses Stabilisierungsprogramms im Bereich der Militärausgaben bildet die Umverteilungs-Initiative. Wenn wir auf dieser Schiene weiterfahren wollen, dann müssen wir - der Rat hat das zwar nicht gemacht, aber da kann das Volk mitbestimmen - die Umverteilungs-Initiative annehmen.
Zweitens bedeutet dies, dass wir bei der kommenden Auseinandersetzung um Steuerbelastungen - es wird eine intensive Auseinandersetzung um die Steuerfrage geben - keinen Platz für Steuergeschenke haben. Das muss ganz klar zum Ausdruck gebracht werden. Vonseiten der SP-Fraktion werden wir diese Steuerfrage unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit mittragen und mitgestalten, damit diejenigen, die heute zu Unrecht zu hoch belastet werden, oder diejenigen, die zu Unrecht zu wenig belastet werden, erfasst werden. Aber wir werden nicht Hand bieten für Steuergeschenke.
Ich erinnere Sie daran: Diejenigen, die eine generelle Reduktion der direkten Bundessteuer wollen, streben nicht Steuergeschenke für die gut Verdienenden, sondern für die sehr gut Verdienenden an. Gegen diese Umverteilungsidee, die eine Verteilung von unten nach oben will, werden wir antreten.
Drittens bedeutet dies, dass wir mit dem Budget 2000 den finanzpolitischen Handlungsspielraum wieder zurückgewonnen haben. Diesen finanzpolitischen Handlungsspielraum gilt es zu nutzen, um strategisch zu investieren: in Bildung, in Technologie, aber auch in soziale Sicherheit. Wir dürfen diesen finanzpolitischen Handlungsspielraum nicht wieder verlieren, indem wir jeder Lobby, die hier antritt, die Hand bieten. Sie haben heute mit der knappen Mehrheit unseres Rates gezeigt, wie das gemacht werden soll, indem Sie beim Verpflichtungskredit für Investitionskosten, also bei der LSVA-Vorlage (99.015), dem Minderheitsantrag Giezendanner und der geschlossenen SVP-Fraktion, die an die Töpfe des Bundes gelangen wollte, eine Abfuhr erteilt haben. Auch auf dieser Schiene ist weiterzufahren.
Unter diesen Bedingungen und mit diesem Rahmen beantrage ich Ihnen im Namen der SP-Fraktion Zustimmung zum Budget 2000.
Raggenbass Hansueli · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion
Um es gleich vorwegzunehmen: Die CVP-Fraktion stimmt dem Voranschlag 2000 und dem Nachtrag II zum Voranschlag 1999 gemäss den Anträgen der Mehrheit der Finanzkommission zu. Sie wird insbesondere den Budgetpositionen für Satos 3 gemäss der Mehrheit zustimmen. Sie stimmt auch bei der Budgetposition Expo.02 der Kommission zu: Bei den 179,8 Millionen Franken handelt es sich um eine voraussehbare Ausgabe, der jedoch im Moment die Rechtsgrundlage fehlt. Sie ist gemäss Artikel 16 des Finanzhaushaltgesetzes ins Budget aufzunehmen, aber zu sperren.
Einzig beim Bundesamt für Energie wird die CVP-Fraktion mit der von mir vertretenen Minderheit für die Fassung des Bundesrates stimmen und den Aufstockungen um insgesamt 2 Millionen Franken im Bereiche der erneuerbaren Energien nicht zustimmen.
Das Defizit von 1,84 Milliarden Franken ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Damit wird das "Haushaltziel 2001" - bezogen auf das Jahr 2000 - ohne weiteres erfüllt. Dieses Ergebnis wird aber nur dank markant steigender Steuereinnahmen möglich, und zwar nicht nur gegenüber dem Budget 1999 - immerhin 7,7 Prozent -, sondern auch im Vergleich zum Finanzplan. Dank sei der unerwartet guten Konjunkturlage; man denke nur an die Rückzahlung der Darlehen der Arbeitslosenversicherung im Umfang von 750 Millionen Franken, gegenüber 300 Millionen Franken im Budget 1999. Ich erinnere Sie auch daran, dass im Jahr 2000 die Kosten für die Arbeitslosenversicherung 1,5 Milliarden Franken weniger ausmachen werden als 1998.
Dank sei auch der Erhöhung von Steuern und Abgaben. Ich gehe nicht im Einzelnen darauf ein; immerhin machen sie 900 Millionen Franken aus.
Im Gegensatz zu Kollege Marti bin ich der akzentuierten Meinung, dass wir noch keineswegs über dem Berg sind. Das "Haushaltziel 2001" ist im Moment noch nicht erreicht. Die Ausgabendisziplin scheint klar im Abnehmen begriffen zu sein. Trotz alljährlichem Stufenanstieg von über 2 Prozent richtet der Bundesrat beispielsweise dem Bundespersonal einen Teuerungsausgleich von ein Prozent aus und verzichtet auf das Kaderlohnopfer.
Beim VBS wird zwar der vorgegebene Plafond dank massivem Zurückfahren der Rüstungsausgaben eingehalten. Das Verhältnis zwischen den Rüstungs- und den Betriebsausgaben verschiebt sich jedoch dadurch massiv: für die Rüstung nur noch 40 Prozent und für den Betrieb 60 Prozent. 1991 war es noch umgekehrt: Da wurden noch 53 Prozent für die Rüstung und 47 Prozent für den Betrieb aufgewendet. Dies kann nur im Rahmen eines Übergangsregimes toleriert werden. Kollege Peter Hess wird zum Personalbereich und zum VBS noch im Einzelnen seine Meinung kundtun.
Auch das Parlament beginnt wieder, über die Anträge des Bundesrates hinauszugehen, was ohnehin nie gut ist. Entsprechende Ansätze waren zum Beispiel bei der Berufsbildung, bei der Stiftung Pro Helvetia, bei Bildung und Forschung und jetzt bei den LSVA-Geräten feststellbar. Dabei ist auch für das Jahr 2000 noch eine Bundesschuld von über 100 Milliarden Franken prognostiziert. Das sind wohl 10 Milliarden Franken weniger als 1999, dies jedoch nur wegen Umfinanzierungen, was keineswegs als Verbesserung der Verschuldungslage des Bundes gedeutet werden kann. Das Finanzleitbild verlangt richtigerweise die Senkung der Verschuldungsquote auf ein nachhaltiges Mass, was jedoch in keiner Art und Weise absehbar ist.
Die Staatsquote ist seit 1990 von 33 auf bald 40 Prozent angestiegen. Die Fiskalquote ist in jüngerer Vergangenheit vor allem auch im Vergleich zum international relevanten Umfeld überdurchschnittlich angestiegen und erreicht heute 35 Prozent. Ich teile die Auffassung von Kollege Marti in keiner Art und Weise, dass wir unsere Position international verbessert hätten. Wir haben sie vielmehr merklich verschlechtert. So kann es nicht weitergehen, ansonsten der Wirtschaftsstandort Schweiz ernsthaft gefährdet ist. Staatsquote und Fiskalquote sind in einem ersten Schritt zu stabilisieren und mittelfristig zu reduzieren.
Die Sozialausgaben steigen und steigen; selbst gegenüber dem Finanzplan steigen sie gemäss bundesrätlichem Antrag um 414 Millionen Franken an. Davon sind wohl 240 Millionen Franken durch die Krise in Kosovo bedingt. Wenn man jedoch bedenkt, dass die Sozialausgaben in den letzten 20 Jahren von 20,4 auf 26,9 Prozent zugenommen haben, und dies trotz dem massiven Rückgang der Ausgaben des Bundes für die Arbeitslosenversicherung um 1,5 Milliarden Franken gegenüber 1998, und dass sich die IV-Ausgaben mehr als vervierfacht haben, dann ist ein Überdenken der Situation angesagt. Kollege Imhof wird dazu noch im Detail sprechen.
Meine Schlussfolgerungen lauten:
1. Eine allgemeine Steuersenkung ist im Moment nicht opportun. Zuerst ist die Bundesschuld auf ein erträgliches Mass zurückzuführen.
2. Die Ausgabendisziplin ist strikte zu wahren.
3. Die grösste finanzpolitische Herausforderung der nächsten Jahre sind die Sozialausgaben. Es braucht endlich eine Gesamtschau und eine Gesamtstrategie.
4. Im Sinne einer mittel- bis langfristigen und damit einschätzbaren Finanzpolitik wird der Finanzplan immer wichtiger. Seine Verbindlichkeit ist zu verstärken.
5. Die Finanzrechnung des Bundes ist unübersichtlich und teilweise zu wenig aussagekräftig. Sie muss mittelfristig durch eine andere Rechnungsführung abgelöst werden.
Bangerter Käthi · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das vorliegende Budget weist in der Finanzrechnung mit 47,37 Milliarden Franken Ausgaben und 45,63 Milliarden Franken Einnahmen ein Defizit von 1,74 Milliarden Franken auf und liegt damit knapp 2,2 Milliarden Franken besser als das Budget 1999. Das "Haushaltziel 2001" sah für das Jahr 2000 ein Defizit von höchstens 2,5 Milliarden Franken vor, das Budget unterschreitet nun diese Vorgabe um 760 Millionen Franken. Die Kommissionssprecher haben die Verbesserungen bereits begründet. Das Budget befindet sich somit dank den hartnäckigen Bemühungen von Herrn Bundesrat Villiger mit dem "runden Tisch" und dessen Umsetzung im Stabilisierungsprogramm 1998 auf der Zielgeraden. Das "Haushaltziel 2001" kann erreicht werden, wenn nicht noch etwas Unvorhergesehenes auf uns zukommt und wir den Pfad der Tugend nicht verlassen. Die Versuchung, Mehrausgaben zu beschliessen, ist gross, wenn das Ziel in Sichtweite ist. Zwei entsprechende Anträge liegen uns bereits vor.
Dabei ist aber klar festzuhalten, dass die Möglichkeit der Zielerreichung beim Finanzhaushalt nicht durch Verzicht und Einsparungen zustande kam, sondern vor allem durch Mehreinnahmen und durch die prognostizierte, optimistische Konjunkturlage. Die Ausgaben steigen immer noch um 2,3 Prozent, die Einnahmen sogar um 7,7 Prozent. Bei diesen 7,7 Prozent handelt es sich zum Teil um Durchlaufposten wie das Mehrwertsteuerprozent für die AHV, die Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe, die Spielbankenabgabe und die Lenkungsabgabe auf den flüchtigen organischen Verbindungen. Auch wenn diese Durchlaufposten das Budget nicht sanieren, weil sie zweckgebunden wieder ausgegeben werden, so sind es doch Einnahmen, die bei den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen sowie bei der Wirtschaft abgeholt werden. Es sind Gelder, die von der Wirtschaft nicht reinvestiert und über die die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen auch nicht mehr verfügen können. Was für uns schliesslich zählt, ist die Höhe der Abgaben, und diese sind immer noch steigend.
Wenn heute die Kosten des Verkehrs in etwa überschaubar sind, die Kosten der Landesverteidigung und der Landwirtschaft sogar sinken und wir auch die Kosten für Bildung und Forschung im Griff haben, so laufen die Kosten der sozialen Wohlfahrt aus Gründen der demographischen Entwicklung und der zunehmend technisierten Gesundheitspflege aus dem Ruder. Diese Kosten haben innerhalb von zwanzig Jahren von 3,6 Milliarden Franken auf 12,7 Milliarden Franken, d. h. von 20,4 auf 26,9 Prozent der Ausgaben, zugenommen. Diesem Wachstumstempo gilt es zu begegnen! Rasches Handeln tut Not, damit die Bevölkerung wieder Vertrauen in ein finanziell gesichertes Alterssozialnetz fasst.
Wichtig für die Investitionsbereitschaft der Wirtschaft und damit für zukünftiges Wachstum ist eine berechenbare Finanzpolitik. Das heisst, dass die Steuer- und die Staatsquote stabilisiert und die Schulden abgebaut werden müssen, damit wir wieder zu einer vernünftigen Nettoverzinsung zurückkommen. Denn die Mittel für die heutigen Schuldzinsen von 3,5 Milliarden Franken, notabene bei tiefen Zinsen, könnten vom Bund sinnvoller eingesetzt werden. Die FDP-Fraktion ist mit ihrer Steuerstopp-Initiative auf dem richtigen Weg.
Zu den Minderheits- und Einzelanträgen bei den Rubriken 510, Generalstab, und 540, Gruppe Rüstung: Kollege Marti verlangt die Streichung des Verpflichtungskredites für das Projekt Satos 3. Letzten Donnerstag haben wir über dieses Geschäft in extenso diskutiert und den von der SP-Fraktion geforderten Baustopp für das Satelliten-Überwachungssystem deutlich, mit 109 zu 58 Stimmen, abgelehnt.
Der Streichungsantrag Marti Werner ist eine klare Zwängerei. Der Ausbau des Satellitenüberwachungssystems Satos 3 soll nun über das Budget gekillt werden. Die Schweiz braucht aber ein elektronisches Aufklärungssystem, das mit der heutigen technologischen Entwicklung Schritt halten und auch grosse Datenmengen verarbeiten kann. Nebst den militärstrategischen Informationen sind vor allem Nachrichten aus den Bereichen Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität von zunehmender Bedeutung. Gerade hier dürfen wir technisch nicht in Rückstand kommen. Das System wird nicht für die Überwachung im Bereich der zivilen oder militärischen Strafverfolgung und auch nicht zur Telefonüberwachung der schweizerischen Inlandnetze eingesetzt und ist kein direktes Abhörmittel der Bundespolizei. Es ist auch nicht mit einem ausländischen Aufklärungssystem verknüpft.
Aus all den erwähnten Gründen unterstützt die FDP-Fraktion den Ausbau der elektronischen Aufklärungsmittel.
Zur Rubrik 701, Generalsekretariat, Seite A3 der Fahne: Hier hat Ihre Finanzkommission den beschlossenen Expo-Kredit von 150 Millionen Franken ins Budget aufgenommen, was nach Gesetz auch richtig ist. Der Ständerat wird sich, wie ich gehört habe, im Differenzbereinigungsverfahren unserem Antrag anschliessen.
Zum Bundesamt für Energie, Seite A4 der Fahne: Hier lässt, wie alle Jahre wieder, Herr Cadonau grüssen, indem er durch sein hartnäckiges Lobbyieren eine Mehrheit der Kommission dazu gebracht hat, 2 Millionen Franken mehr für Energie- und Abwärmenutzung auszugeben, als der Bundesrat vorgegeben hat. Ich werde dann bei der Abstimmung genau schauen, ob sich Herr Marti den Lobbyisten entziehen konnte; er sagte hier so schön, dass man es tun sollte.
Der Antrag Suter, der nach der Fristsetzung gestern um 16 Uhr doch noch eingereicht wurde und der uns deshalb erst heute Morgen ausgeteilt wurde, geht sogar so weit, dass 12 Millionen Franken mehr für erneuerbare Energien ausgegeben werden sollen. Hier erinnere ich Kollege Suter und die Mehrheit der Finanzkommission daran, dass das Parlament in der Herbstsession für diese Bereiche erhebliche zusätzliche Mittel gesprochen hat. Wir haben die Vorlagen über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie für die Jahre 2000-2003 verabschiedet und zusätzliche Mittel von 675 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre gesprochen; ich verweise auf die Ausführungen auf Seite 86 der Botschaft zu diesen Vorlagen (98.070). Es werden somit neu namhafte zusätzliche Mittel für erneuerbare Energie eingesetzt.
Man kann natürlich überall unersättlich sein und immer mehr fordern. Eine solche Haltung wirkt langsam penetrant. Es braucht auch hier Vernunft und Realitätssinn. Deshalb ist der Antrag Suter abzulehnen und die Minderheit bzw. der Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.
Die FDP-Fraktion empfiehlt Zustimmung zum Budget unter der Berücksichtigung meiner Ausführungen.
Noch zwei, drei Worte zum Nachtrag II zum Voranschlag für 1999: Ich nehme hier nur zu zwei Differenzen zum Ständerat Stellung. Die eine betrifft den Nachtragskredit von 230 000 Franken bei der Position 316.3180.000 im Bundesamt für Gesundheit. Es handelt sich hier um eine Feldstudie zur Bestimmung von gentechnisch veränderten Mais- und Sojasorten. Die heutige Verunsicherung im Handel und bei den Konsumentinnen und Konsumenten ist gross, ob Mais- und Sojalieferungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen vermischt sind. Deshalb müssen entsprechende Studien, wie sie der Bundesrat mit Regierungsbeschluss im Juni 1999 beschlossen hat, rasch durchgezogen werden. Die FDP-Fraktion beantragt die Bewilligung des Kredites.
Die andere Differenz betrifft die Position 703.3180.000, Dienstleistungen Dritter; es ist ein Kredit von 698 771 Franken. Hier geht es um die Bewilligung zusätzlicher finanzieller und personeller Mittel, damit der Bundesrat seiner Informationspflicht bezüglich der bilateralen Verträge nachkommen kann. Eine eventuelle Abstimmung soll ja im Mai 2000 stattfinden. Der Bundesrat ist hier besonders gefordert, die Bevölkerung objektiv und vertieft zu informieren. Deshalb ist auch diesem Kredit zuzustimmen.
Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion
Ce budget est incontestablement marqué par une embellie de la situation financière de la Confédération, et le groupe libéral salue les résultats du plan de redressement des finances, qui permettront vraisemblablement d'atteindre l'"objectif budgétaire 2001", soit un déficit limité à 2 pour cent des recettes. Nous sommes cependant forcés de constater que les diminutions de dépenses des domaines soumis à réduction, comme par exemple l'armée ou l'agriculture, sont largement absorbées par la progression des dépenses sociales qui atteignent, on l'a dit, 26,9 pour cent du budget.
Nous ne pouvons pas partager la joie de M. Marti. Il n'y a pas de marge de manoeuvre, il reste une marge de redressement dans le domaine des finances fédérales. En effet, un examen objectif de la situation doit nous préserver de toute euphorie dépensière. Deux éléments principaux antinomiques conduisent à la limitation du déficit prévisible pour 2000 à 1,84 milliard de francs: d'une part, l'amélioration conjoncturelle qui s'amorce et, d'autre part, l'augmentation des prélèvements et donc de la quote-part fiscale.
L'amélioration conjoncturelle projetée pour le prochain exercice, à 1,75 pour cent de croissance économique réelle, est vraisemblable et devrait conduire à un allègement des dépenses sociales, particulièrement dans le domaine de l'assurance-chômage. Il convient cependant de constater que la dette de celle-ci s'élèvera encore à fin 2000 à plus de 6,5 milliards de francs et que son remboursement nécessitera encore quatre ans de conjoncture favorable, avec le maintien du prélèvement supplémentaire d'un pour cent. Cet assainissement est indispensable dans la perspective d'un futur ralentissement de la croissance économique.
Deuxième facteur de rééquilibrage budgétaire: l'augmentation des prélèvements fiscaux dans les domaines de la TVA, du trafic poids lourds et des hydrocarbures organiques volatils amène la quote-part fiscale à 34,9 pour cent du produit intérieur brut. Je l'ai dit plus haut, cette augmentation est un facteur négatif à l'égard de la croissance projetée et souhaitée, et même si notre pays a une quote-part inférieure à la moyenne des pays européens, il s'en est approché, au cours des dix dernières années, à une vitesse exceptionnelle, tout en maintenant des coûts de production plus élevés que ses concurrents internationaux et alors même que nous avons déjà accepté de nouveaux prélèvements qui entreront en vigueur dans les prochaines années, la taxe sur le CO2 par exemple.
Finalement, la situation budgétaire 2000, même si elle présente les prémisses d'un redressement des finances fédérales, doit nous inciter à la modestie et à la prudence. Reconnaissons que l'amélioration dépend pour l'essentiel d'une reprise économique qui est davantage tributaire de facteurs exogènes que du processus législatif ou des décisions politiques. Constatons encore, légèrement confus, que notre action sur les éléments économiques sur lesquels nous avons prise, comme la fiscalité, conduit à une augmentation de la quote-part qui s'oppose à la reprise conjoncturelle que nous appelons de nos voeux. L'analyse financière que nous menons doit privilégier le moyen et le long termes. Les mécanismes financiers que nous avons mis en place, particulièrement dans le domaine de la prévoyance - et j'insiste sur ce mot -, de la prévoyance sociale, nous y obligent, sous peine d'irresponsabilité à l'égard des générations futures.
Nous avons donc à nous garder de l'aspect incantatoire de l'"objectif budgétaire 2001" qui n'est pas l'aboutissement d'une démarche, mais le départ d'un cadrage financier tendant à l'équilibre budgétaire sur le long terme.
L'"objectif budgétaire 2001" doit instaurer un état d'esprit nouveau dans la conduite financière de la Confédération. Cette attitude nouvelle est cependant difficilement perceptible au quotidien et je vous cite trois exemples qui le démontrent. Ainsi, dans le cadre des débats concernant les crédits-cadres pour la Fondation Pro Helvetia, d'une part, et pour la science et la recherche, d'autre part, il a été question à chaque fois de l'échelonnement des tranches annuelles allouées, plus restrictives jusqu'en 2001 afin d'atteindre le "saint objectif constitutionnel", puis d'une allocation plus large dès 2002 avec un rattrapage éventuel des non-indexations précédentes. De même, la loi sur la Caisse fédérale de pensions dont nous débattrons prochainement prévoit-elle une recapitalisation de la caisse dans un délai de huit ans, et verra des lacunes de cotisations antérieures, représentées par le découvert technique de plus de 11 milliards de francs, charger les finances fédérales au-delà de 2001.
Un certain nombre d'hypothèques pèsent donc sur un redressement structurel des finances fédérales, car c'est bien cela qu'il faut viser. Et l'on ne peut s'empêcher de constater que la séduction par les éléments conjoncturels tend à éroder la volonté de rigueur financière du Gouvernement et du Parlement, et à remettre à des jours économiquement meilleurs le rétablissement des finances fédérales.
Il y a là une forme de spéculation, Monsieur Marti, qui ne peut être une méthode de conduite pour l'Etat.
C'est à la rigueur dans la continuité que vous appelle le groupe libéral, en vous invitant à accepter le budget 2000 tel que proposé par la majorité de la commission pour l'essentiel, tout en vous invitant à persévérer dans un effort de redressement structurel des finances fédérales, qui devrait être confirmé dans le nouveau régime financier de la Confédération au-delà de 2006.
Frey Walter · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Hier äussere ich mich nicht als abtretender Präsident der Finanzkommission, sondern als Mitglied der SVP-Fraktion.
Auf den ersten Blick, bei einem budgetierten Defizit von 1,74 Milliarden Schweizerfranken, welches um rund 760 Millionen Schweizerfranken besser als die Vorgabe nach "Haushaltziel 2001" ist, könnte man nun von einem Silberstreifen am finanzpolitischen Horizont sprechen - dies aber leider nur auf den ersten Blick. Ich glaube, die relativ emotionslose Behandlung von Voranschlag 2000 und Nachtrag II zum Voranschlag 1999 im Parlament - im Ständerat und in der Kommission - war auf die Umstände zurückzuführen, dass wir uns einerseits bei den Parlamentswahlen befunden haben und andererseits dieser Silberstreifen aufgeleuchtet hat. Beim zweiten Blick auf das Budget zeigt es sich jedoch ganz eindeutig, dass Zufriedenheit nicht angebracht ist: Dieses Resultat wird bei um 7,7 Prozent erhöhten Einnahmen gegenüber dem Voranschlag 1999 und bei um 2,3 Prozent erhöhten Ausgaben erzielt - bei einem budgetierten Wirtschaftswachstum von 1,75 Prozent oder einer budgetierten Teuerung von 1,25 Prozent.
Wenn wir die Seite der Ausgaben ein bisschen längerfristig betrachten, sehen wir, dass diese seit 1995 um rund 7 Milliarden Franken oder 17 Prozent angewachsen sind. Sie mögen es kaum glauben: In einer solchen Situation sprechen einige Leute im Parlament noch davon, man möchte den Staat totsparen! Dieser Silberstreifen wurde einzig und nur durch einen Sprung bei den Einnahmen erzielt. Dieser hat seine Ursache auch bei der wirtschaftlichen, konjunkturellen Belebung; vor allem aber wird er auch durch Steuererhöhungen erzielt, durch das Mehrwertsteuerprozent, die Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe, das Spielbankengesetz, die Lenkungsabgabe für die flüchtigen VOC-Stoffe. Das Thema Steuererhöhungen ist ja noch nicht abgeschlossen; dies wissen wir alle. In der letzten Session haben wir den Energiesteuern zugestimmt. Bei den Sanierungen aufgrund der stark wachsenden Sozialausgaben sprechen wir jetzt bereits wieder von einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Steuererhöhungen sind vorprogrammiert. Die Fiskalquote kletterte von 1990 bis 1996 um 4 auf 34,6 Prozent. Sie ist die drittbeste nach jener der USA und Japans; hier bin ich nicht beunruhigt. Vielmehr beunruhigt mich der Trend. In der gleichen Zeitperiode, zwischen 1990 und 1996, wuchs die Fiskalquote in der gesamten OECD nur um 1,6 Prozent. Hier sind wir also ganz eindeutig auf dem falschen Weg.
Der Budgetausgleich hat auf der Seite der Ausgaben zu erfolgen. Der Bund ist mit 110 Milliarden Franken verschuldet. Eine markante Besserung der Lage ist nicht absehbar.
Wir blicken auf ein Jahrzehnt Defizitwirtschaft zurück. Das Volk will jedoch genau das Gegenteil, nämlich sparen. Diesen Willen hat es mit der eindrücklichen Annahme des "Haushaltzieles 2001" deutlich zum Ausdruck gebracht. Die schweizerische Finanzpolitik bewegt sich am Volkswillen vorbei in eine falsche Richtung. Der Bund versucht, das Problem mit immer höheren Steuern, Abgaben und Mehreinnahmen zu lösen. Dieses Vorgehen belastet die Wirtschaft und jeden einzelnen Bürger. Es bleibt immer weniger Geld zum Investieren und zum Leben. Trotzdem haben wir immer mehr Schulden. Fazit: Eine Trendwende ist dringend notwendig.
Betrachten wir die Indikatoren einer gesunden Haushaltpolitik - die Staatsquote, die Steuer- oder Fiskalquote, die Defizitquote, die Verschuldungsquote -, dann sehen wir, dass meine Analyse bestätigt wird. Die Staatsquote ist auf einem Rekordniveau und verbleibt trotz dieses Budgets dort. Die Fiskalquote steigt, die Defizitquote sinkt nur langsam, die Verschuldungsquote ist immer noch sehr hoch und wird hoch bleiben. Der Handlungsbedarf ist also absolut ausgewiesen.
Wenn wir uns nun der Realität zuwenden, sehen wir, dass letzte Woche von diesem Parlament ohne Not beispielsweise für die Stiftung Pro Helvetia einfach Millionen mehr gesprochen wurden, als der Bundesrat beantragt hatte. Auf der anderen Seite versuchen wir grosszügig, mit Hunderten von Millionen Franken die uns alle betreffende, sehr schlechte Ausführung bezüglich der Verwirklichung der Expo.02 auszugleichen. Das macht mir Angst.
Der Sparwille scheint in diesem Parlament nicht mehr vorhanden zu sein. Ich rufe Sie daher dazu auf, diesen Sparwillen wieder zu aktivieren. Das ist absolut notwendig.
Die SVP-Fraktion stimmt diesem Übergangsbudget - ich betone zuhanden des Bundesrates: Übergangsbudget - zu, lehnt den Minderheitsantrag Marti Werner bezüglich des Projektes Satos ab, unterstützt den Minderheitsantrag Raggenbass beim Bundesamt für Energie und stimmt den beantragten Nachtragskrediten zu.
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ein Budget ist ein Ausdruck der politischen Schwerpunkte einer Regierung; gleicherweise sind die Budgetbeschlüsse eines Parlamentes Ausdruck seines politischen Willens - falls das Budget transparent erklärt wird. Ich mache damit einen Hinweis auf das versteckte Satos-3-Projekt. Schöne Absichtserklärungen zur Nachhaltigkeit sind "papieren", wenn für Programme im Zusammenhang mit erneuerbaren Energieträgern 20 Millionen Franken eingestellt sind - offen oder versteckt -, aber noch heute 70 Millionen Franken für Atomenergieforschung eingesetzt werden.
Ich mache diese Aussagen im Zusammenhang mit dem Finanzleitbild. Das Finanzleitbild ist die Richtschnur der Finanzpolitik. Greifbar und politisch fassbar werden allein beschlossene und entsprechend umgesetzte Budgetzahlen und die im Bereich der Steuerpolitik gefassten Entscheide. Es sind für den ausgewogenen Haushalt immer zwei Waagschalen massgebend.
Steuerseitig ertönt lautes Geschrei nach Steuersenkungen, ohne dass dabei auf die Staatsaufgaben eingegangen würde. Die Konsequenzen eines heruntergefahrenen Staatshaushaltes werden nicht weiter diskutiert und bleiben insbesondere im Kreise von Personen mit niedrigen Einkommen gerne unerwähnt. Ein weiteres Beispiel im Steuerbereich sind die Kampagnen für die Abschaffung der Erbschaftssteuern - ein Beispiel, das exemplarisch zeigt, wie Wohlhabende nicht nur geschont, sondern privilegiert werden.
Die Grünen fordern, dass die Reichen und Neureichen, die heute keine Steuern bezahlen und gleichsam als Gratisbürger staatliche Leistungen beziehen, in einem ersten Schritt endlich einmal nach Aufwand besteuert werden. Ein zweiter Schritt ist dann die Einführung der Kapitalgewinnsteuer.
Uns Grüne freut es, dass der Bundesrat die Idee der ökologischen Steuerreform aufgenommen hat - schade halt, dass er es nur halbherzig macht. Die wichtige zweite Hälfte der Reform beinhaltet ihre potenzielle Lenkungswirkung. Diese entfaltet sich nur, wenn die nicht erneuerbaren Energien durch eine Energiesteuer wesentlich verteuert werden und damit tatsächlich ein Anreiz für Innovation und Veränderung des Verhaltens gegeben wird.
Zur Steuerattraktivität: Die Finanzvorsteher buhlen um die Standortattraktivität in einer noch nie so mobilen Finanzwelt. Wir sind überzeugt - die Statistik belegt es auch -, dass die Schweiz, wenn es um Fiskalquoten geht, in Europa keine Bedenken haben muss. Zu Sorgen Anlass geben muss aber der verschärfte interkantonale Wettbewerb, welcher die Zentren immer mehr belastet und Entsolidarisierung mit sich bringt. Um Steuern tief und tiefer zu halten, werden aber wesentliche positive Standortfaktoren angetastet, wie z. B. das Schulsystem, das Gesundheitswesen, der öffentliche Verkehr, der Service public generell.
Im Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich ist eine Aushandlung zwischen Bund und Kantonen zu erwähnen: Nach den Erkenntnissen aus dem Bericht über die Kernstädte dürfen diese im Geschäft des Finanzausgleiches nicht übergangen werden. Die Städte sind bei den Neuregelungen mit einzubeziehen, weil ihre Lasten in den vergangenen zwei Jahrzehnten überproportional stark angestiegen sind.
Zur Ausgabenschale der Finanzwaage: Herr Bundesrat Villiger fürchtet sich vor allem vor neu geforderten Batzen für neue Staatsaufgaben. Seine Appelle an die Haushaltdisziplin treffen aber auf unterschiedlich offene Ohren. Das heutige Beispiel der LSVA hat das schön illustriert. Wir müssen uns den Handlungsspielraum für Innovationen erhalten. Aber es gibt auf der anderen Seite, Herr Bundesrat Villiger, durchaus auch Ausgaben, die wir von der grünen Fraktion als überflüssig oder gar schädlich einschätzen. Ich möchte die Exportrisikogarantie erwähnen, die zu Investitionen Anreiz gibt, die an den entsprechenden Orten nicht Fortschritt, sondern Leid, Menschenrechtsverletzungen und ökologische Schäden mit sich bringen. Stichworte: Drei-Schluchten-Kraftwerk, Ilisu-Staudamm. Ein neues Beispiel einer unnötigen Geldausgabe ist die Tourismusförderung, ein altmodisches Beispiel die Landwirtschaft. Dort sind insbesondere die Exportsubventionen zu erwähnen.
Ich sehe, mein Zeitbudget ist allzu knapp. Die Grünen stimmen allen Anträgen zur Streichung von Satos zu. Wir unterstützen auch den Minderheitsantrag Fässler beim Buwal.
Zwygart Otto · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Die evangelische und unabhängige Fraktion kann feststellen: Das Budget stellt eine erfreuliche Perspektive dar. Moderat zunehmende Ausgaben und die markant wachsenden Einnahmen lassen das Defizit stärker abnehmen als erwartet. Das ist erfreulich, aber es ist kein Ruhekissen.
Wir müssen diese Tatsachen etwas genauer ansehen; dazu einige Stichworte:
Zum Stabilisierungsprogramm 1998: Es greift; das ist nicht ganz selbstverständlich. Zusammen mit dem Verfassungsartikel ist kurzfristig ein Teilziel erreicht worden. Die Defizitwirtschaft scheint zu Ende zu gehen. Ich hoffe, dass sie zu Ende geht.
Zur Ausgabendisziplin: Es war ein schmerzvoller Prozess, bis wir zu diesem Punkt gelangt sind, und für ein Parlament mit so vielen Interessenvertretern ist dies als Errungenschaft zu sehen. Aber es bleibt noch einiges zu tun, damit wir nicht erneut in rote Zahlen abrutschen.
Der neue Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen wird eine Art Minenfeld sein, aber er ist dringend notwendig.
Zu den Subventionen: Nach wie vor ist der Subventionsdschungel nicht beseitigt. Einiges haben wir geleistet, aber die letzten Schritte sind hier noch nicht getan. Von der Unübersichtlichkeit profitieren viele; auch hier besteht weiterhin Handlungsbedarf.
Zur Steuerquote: Wir haben eine der tiefsten Steuerquoten im OECD-Raum. Es ist weiter erfreulich zu sehen, dass sich diese Steuerquote stabilisiert. Damit ist auch eine der Voraussetzungen der Verlässlichkeit des Bundes zu erkennen. Das ist für die Wirtschaft, aber auch für die Kantone und die internationale Tätigkeit wichtig und bedeutungsvoll. Davon abhängig ist dann - ein weiteres Stichwort - die Staatsquote: Sie verharrt auf dem hohem Niveau von rund 12 Prozent. Zwar könnte sie wohl im Jahr 2000 leicht sinken, sofern bei der Zunahme der Gesamtausgaben von 2,3 Prozent auch wirklich ein Wirtschaftswachstum von 3 Prozent erreicht werden kann. Das ist eine mutige Prognose. Immerhin ist eine stagnierende und nicht mehr wachsende Staatsquote etwas Gutes, denn leider hatten wir Anfang der Neunzigerjahre das Gegenteil.
Aber für die Abtragung von Schulden braucht es noch grosse Anstrengungen, denn wir wissen, dass die grösser werdende Zahl von Invaliden und die höhere Lebenserwartung auch finanziell zu bewältigen sind. Dabei hoffen wir, dass die Spielbankenabgabe im nächsten Jahr die vorgesehenen Dutzende von Millionen Franken wirklich abwerfen wird und der Bundesrat dem "Sperrfeuer" der Spielcasinobetreiber in Bezug auf die Höhe der Abgaben nicht nachgibt.
Einen Punkt, der uns beunruhigt, möchte unsere Fraktion im besonderen erwähnen: die Dienstleistungen Dritter. Es macht sehr wohl den Anschein, dass immer wieder versucht wird, Fremde anzustellen, um Arbeiten zu erledigen, die eigentlich in Bundeshand gehören. Das ist störend. Früher hatten wir das Problem anderswo, bis der Personalstopp eingeführt wurde. Abgesehen davon sind in manchen Bereichen die Dienstleistungen Dritter nicht unbedingt kostengünstiger, und in Bezug auf die Qualität ist es nicht immer befriedigend, wenn Fremde das tun.
Es ist deshalb eine Grundfrage an den Finanzminister, wie er dieses Problem angehen will, respektive es sind alle Bundesräte gefordert, sich zu überlegen, wie hier die Normen gesetzt werden können, um diesem Problem Herr zu werden und hier kein Eitergeschwür zu erzeugen.
Wir gestehen dem Bund zu, dass er für besondere Aufgaben Flexibilität braucht; aber es braucht auch Massnahmen, um die Dienstleistungen Dritter einzugrenzen.
Zusammenfassend stellen wir fest: Wir sind auf einer Bremsstrecke. Die verfassungsmässigen Vorgaben für die Defizite sind in Reichweite; aber es sind immer noch Defizite. Dabei sollten wir doch bei rundlaufender Wirtschaft schwarze Zahlen schreiben. Wie im Ziel 10 des Bundesrates für das Jahr 2000 festgehalten ist, sollte die Schuldenbremse - hoffentlich - Gegensteuer geben.
In diesem Sinne wird die evangelische und unabhängige Fraktion dem vorliegenden Budget zustimmen; ebenso stimmen wir dem Nachtrag II zum Voranschlag 1999 zu.
Hess Peter · 1VP-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ich werde zu drei Aspekten sprechen: Ich werde zum VBS und zu den Personalmassnahmen beim Bund sprechen sowie einen Ausblick auf das übernächste Jahr machen.
Beim VBS haben wir im Sinne der wachsenden Bedeutung der Friedensförderung bei der "Armee 95" und neu auch bei der "Armee XXI" erhöhte Mittel für verschiedene Massnahmen in diesem Bereich bereitgestellt. Allerdings ist dieser Posten zurzeit noch in verschiedenen Rubriken untergebracht, so dass noch nicht ohne weiteres eine Gesamtschau - eine Schwergewichtsetzung - möglich ist. Das muss im nächsten Budget verbessert werden. So finden wir beim Generalsekretariat einen Betrag von 13,5 Millionen Franken für die Ausbildung von sicherheitspolitischen Experten, für das Zentrum für humanitäre Minenräumung sowie für die Beteiligung an der Partnerschaft für den Frieden. Gleichzeitig sind beim Generalstab rund 50 Millionen Franken eingesetzt, und zwar für friedenserhaltende Operationen im Balkan (Stichwort: Swisscoy), für Friedensförderung und Sicherheitskooperation und schliesslich auch wieder für die Partnerschaft für den Frieden.
Hess Peter · 1VP-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Ein zweiter Punkt: Beim VBS werden wir bei der "Armee XXI" eine erhebliche Herabsetzung des Dienstleistungsalters sehen. Diese Herabsetzung des Dienstleistungsalters wird vor allem für die Mitglieder des höheren Kaders eine markante Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen zivilen und militärischen Berufen - vor allem Instruktorenberufen - erforderlich machen. Es ist uns in der Finanzkommission dargelegt worden, dass die diesbezüglich erforderlichen Massnahmen in Bearbeitung sind. Mir persönlich scheint, dass das Tempo der rasanten Entwicklung - auch in der Militärplanung - noch nicht angepasst ist.
Es geht mir vor allem darum, darauf hinzuweisen, dass wir bei der "Armee XXI" - mindestens im Normalfall - keine vorzeitigen Pensionierungen von Mitgliedern des höheren Kaders, die durch hohe Abgangsentschädigungen entlöhnt werden, mehr dulden können. Es muss der Normalfall werden, dass solche Kadermitglieder im Alter von 50, 55 Jahren wieder Positionen in der Privatwirtschaft oder als Selbstständigerwerbende suchen.
In diesem Zusammenhang ist für mich auch die Lösung, die der Bundesrat offenbar im Fall Regli getroffen hat, inakzeptabel. Da gibt es keine Entschuldigung, kein Pardon. Herr Regli ist ein Kadermitglied unserer Armee mit guten Qualifikationen; er sollte im Alter von 55 Jahren meines Erachtens eine adäquate Beschäftigung finden. Es ist daher nicht hinzunehmen, dass man sich von ihm löst und dass er im Rahmen eines vorzeitigen Rücktrittes mit einer Zahlung in Millionenhöhe verabschiedet wird.
Im Personalbereich ist festzustellen, dass die Auslagerung des ETH-Bereiches den Vergleich der Ausgaben von heute mit denjenigen früherer Jahre erschwert. Eine Ausgabe von rund 890 Millionen Franken wird damit der Beaufsichtigung durch die Finanzkommission entzogen. Aber trotz dieser Auslagerung stellen wir fest, dass der Personalaufwand im nächsten Jahr wieder um rund 130 Millionen Franken oder 3,4 Prozent zunehmen wird. Zum Teil werden neue Aufgaben übernommen: Aufstocken im Bereich Asyl, im Bereich Mehrwertsteuerverwaltung. Es sind aber auch 31 Millionen Franken für personalpolitische Massnahmen eingesetzt: ein Prozent Teuerungsausgleich; für die positive Leistungskomponente ist ein definitiver Betrag von 15 Millionen Franken eingestellt.
Im Budget nicht eingestellt ist ein Betrag von rund 4 Millionen Franken für die Aufhebung des Kaderlohnopfers. Ich persönlich und auch die CVP-Fraktion sind für die Aufhebung des Kaderlohnopfers. Wir meinen, dass man hier ein Zeichen setzen kann, wenn sich die Budgetsituation etwas besser präsentiert. Wir könnten vielleicht später wieder einmal auf eine solche Massnahme zurückgreifen, wenn wir wieder in einer schwierigeren Situation wären. Wir müssen aber darauf hinweisen, dass dieser Betrag von 4 Millionen Franken unbedingt beim vorgesehenen Personalaufwand untergebracht werden muss.
Zum Ausblick auf das Budgetjahr 2001: Auf Seite 3 der Botschaft steht: "Um das 'Haushaltziel 2001' zu erreichen, müssen an den bestehenden Aufgaben noch Abstriche in der Grössenordnung von rund 500 Millionen vorgenommen werden." Nun hören wir von Herrn Bundesrat Villiger in den neuesten Verlautbarungen, dass sich dieses Problem nicht mehr so präsentiere, wie in der Botschaft dargestellt. Es ist aber nicht so, dass die Ausgabenbereinigungen vorgenommen worden wären, sondern die Zahlen beruhen auf einer Schätzung der verbesserten Wirtschaftslage. Hier muss ich ganz klar Folgendes sagen: Wir sind nicht bereit - wir werden bei der nächsten Budgetberatung darauf zurückkommen -, jetzt einfach hinzunehmen, dass dank einer besseren Wirtschaftslage auch Ausgabenkürzungen, die man ursprünglich für notwendig gehalten hat, auf die Seite gestellt werden. Ich bitte den Bundesrat schon heute, noch einmal über die Bücher zu gehen und sich von der guten Wirtschaftslage nicht dazu verleiten zu lassen, mit der Disziplin freizügiger umzugehen.
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Juni 1998 hat das Volk über das "Haushaltziel 2001" abgestimmt. Im Anschluss daran wurde uns der Finanzplan 2000-2002 präsentiert. Als Steuerzahler war ich schon damals schockiert, als ich feststellen musste, dass die Sanierung des Staatshaushaltes voll über die Einnahmen erfolgen sollte. Es ist ja, ausgehend vom Jahr 1997, bis 2002 eine Einnahmensteigerung von sage und schreibe 24 Prozent geplant. Auch die Ausgaben sollen um 6 Prozent zunehmen.
Wenn ich aber heute das Budget 2000 mit diesem doch sehr frustrierenden Finanzplan vergleiche, muss ich feststellen, dass wir bereits wieder 5 Prozent darüberliegen, nämlich 2 Milliarden Franken bei den Ausgaben, 2,2 Milliarden bei den Einnahmen. Ich fühle mich als Steuerzahler - milde gesagt - falsch informiert.
Es ist ja leider nicht das erste Mal, dass wir aufgrund von Falschangaben Beschlüsse fassen. Ich denke beispielsweise an den Systemwechsel von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer. Damals hat man uns weisgemacht, wenn wir den höheren Satz von 6,5 Prozent annähmen, würden für den Bund 1,4 Milliarden Franken Mehreinnahmen resultieren. Wenn ich heute aber die effektiven Einnahmen mit dem vergleiche, was uns in Aussicht gestellt wurde, stelle ich fest, dass bereits im ersten Jahr 3 Milliarden Franken Mehreinnahmen resultierten, also 1,6 Milliarden mehr als prognostiziert. Selbst wenn man die Inflation berücksichtigt, haben wir von 1995 bis zum letzten Jahr rund 6 Milliarden Franken zu viel Mehrwertsteuer bezahlt. Ich bin überzeugt: Diese Vorlage wäre abgelehnt worden, hätte man dem Steuerzahler schon damals die Wahrheit gesagt, nämlich dass die Mehrwertsteuerbelastung um 33 Prozent zunehmen werde.
Es ist aber nicht nur die massive Abweichung vom Finanzplan, die mich am Budget 2000 stört. Es ist auch die Art und Weise, wie dieses Budget dem Publikum präsentiert wurde. Man sprach davon, es gebe eine Ausgabensteigerung von nur 2,3 Prozent, also weniger als das nominelle Wirtschaftswachstum, und damit falle die Staatsquote. Man hätte aber in die Schlagzeile bringen sollen, dass die Ausgaben wiederum fast um 8 Prozent zunehmen, also fast dreimal so stark wachsen wie unsere Wirtschaft. Das bedeutet natürlich auch, dass das frei verfügbare Einkommen weiter schrumpft.
Ich will mit Ihnen nicht über Staats- und Fiskalquoten streiten. Tatsache ist jedoch, dass der Staat - Bund, Kantone und Gemeinden - und die Sozialwerke heute über 200 Milliarden Franken unserer volkswirtschaftlichen Jahresleistung beanspruchen, d. h., unser frei verfügbares Einkommen beträgt weniger als 50 Prozent.
Auch wenn ich die Präsentation des Budgets bezüglich Transparenz mit dem Verhaltenskodex des Internationalen Währungsfonds vergleiche, muss ich feststellen, dass es hier gravierende Mängel gibt. Eines ist sicher: Wenn die Einnahmen des Staates und der Sozialwerke weiter jedes Jahr 1 bis 2 Prozent schneller wachsen als unsere Volkswirtschaft, werden diese Einnahmen in 34 Jahren unsere volkswirtschaftliche Leistung übersteigen - Sie wissen, dass das nicht der Fall sein kann.
Wahrscheinlich werde auch ich schliesslich diesem Budget zähneknirschend zustimmen. Ich muss aber sagen, dass ich nicht begeistert bin, denn es sind überhaupt keine Ansätze zu erkennen, was die Reduktion der Staatsquote, der Steuern oder der Schuldenlast anbetrifft. Es werden vor allem keine Signale gesetzt, die wieder zu Investitionen ermutigen würden, denn wir sehen klar, dass die Steuerlast weiter zunehmen wird. Leider sind auch in den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2000 keine entsprechenden Massnahmen zu erkennen. Viele glauben, weil sich die Konjunktur etwas gebessert hat, sei die Trendwende bei den Staatsfinanzen erreicht worden. Das ist eine Illusion; es hat sich doch überhaupt nichts geändert, es wird nicht gespart, die Einnahmen und auch die Schuldenlast wuchern weiter.
Müller Erich · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es ist erfreulich, dass im Rahmen des vom Volk erteilten Auftrages zur Haushaltsanierung das Budget im kommenden Jahr besser abschliessen wird als jenes des Zwischenjahres. Dazu gratuliere ich Herrn Finanzminister Villiger. Aber das Budget darf uns nicht selbstgefällig machen. Denn wir alle wissen, dass die Budgetverbesserung nicht durch eine Beschränkung der Ausgaben, sondern vor allem durch eine Zunahme der Einnahmen zustande gekommen ist. Diese ist zu einem erheblichen Teil die Folge der Erhöhung der Mehrwertsteuer um ein Prozent, die sich erstmals vollumfänglich auf die Einnahmen auswirkt. Dann schlägt sich die verbesserte Wirtschaftslage positiv auf die Staatsrechnung nieder. Mit dem Voranschlag 2000 ist der vom Volk erteilte Auftrag zur Haushaltsanierung darum noch nicht erfüllt. Denn das Volk hat klar bestimmt, dass die Haushaltverbesserung durch Ausgabenreduktion zu erfolgen hat.
Ziel muss es auch sein, die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen. Geschieht dies? Schlägt sich dies im Budget 2000 nieder? Als Massstab könnten die Flag-Ämter herbeigezogen werden. Als Präsident der Subkommission Flag erlaube ich mir, eine entsprechende Wertung vorzunehmen: Im Jahre 1997 wurde mit dem Bundesamt für Landestopographie und der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt der Pilotversuch Flag - Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget - eingeleitet. Jedes Jahr folgten neue Ämter. Heute sind es acht Flag-Ämter, und im kommenden Jahr kommen das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, das Eidgenössische Gestüt Avenches und das Institut für Umweltschutz und Landwirtschaft noch dazu. Damit werden es elf Flag-Ämter sein. Dies ist einerseits eine grosse - um nicht zu sagen: zu grosse - Zahl für ein Pilotprojekt, und andererseits machen die Aufwendungen für diese Flag-Ämter nur 1,1 Prozent der Bundesausgaben aus. Betrachtet man die Flag-Ämter, so kann man sehr positiv feststellen, dass sie sich ausserordentlich anstrengen, betriebswirtschaftliche Grundsätze - das ist für die Verwaltung nicht selbstverständlich -, zielorientierte Führung und aufgabenbezogenes Controlling zu verwirklichen. Man darf feststellen: mit Erfolg! Der Erfolg ist desto grösser, je länger ein Amt Flag anwendet. Je schneller ein Amt über das Instrumentarium der Kosten-Leistungs-Rechnung verfügt, und je mehr es sich mit der Flag-Idee identifiziert, desto grösser ist der Erfolg, die Effizienzverbesserung. Es ist erstaunlich, wie rasch sich die Verantwortlichen in den Flag-Ämtern von der reinen Ausgaben-Einnahmen-Betrachtung gelöst haben und zum wirkungsorientierten Handeln übergegangen sind. Die Leitung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzelner Flag-Ämter sind - das darf man sagen - "beseelt" von Flag. Aber es läuft bei weitem noch nicht alles problemlos. Das ist bei der Einführung eines neuen Konzeptes auch normal. Es gilt jetzt, Erfahrungen auszuwerten, Verbesserungen durchzusetzen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Leistungsindikatoren in den Leistungsaufträgen, bei der Kostenüberwachung in den einzelnen Produktegruppen oder beim Umfang des Berichtwesens. Es steht ausser Zweifel, dass mit der Einführung von Flag die Effizienz erhöht werden konnte und mit den anstehenden Verbesserungen noch weiter erhöht werden kann. Das ist auch notwendig, denn das Sparpotenzial in den Flag-Ämtern ist immer noch gross, und es ist in anderen Ämtern sicher noch viel grösser.
Der Voranschlag 2000 enthält noch Speckpolster! Nur mit den neuen Methoden des New Public Management können wir diese Polster eliminieren. Das muss nicht unbedingt nur mit Flag sein; Flag ist ein Modell, ein gutes Modell; aber es verlangt gewisse Voraussetzungen, Instrumente und Methoden, um es zum Tragen zu bringen. Flag bringt viel, Flag ist aber nicht gratis. Flag ist hervorragend, aber nur dann, wenn Flag durch die richtigen Ämter richtig angewendet wird.
Es ist Aufgabe des Evaluationsberichtes, am Ende der Pilotphase Ende 2001 festzustellen, welches die notwendigen Rahmenbedingungen sind und wie das Parlament in Zukunft seine Finanzoberaufsicht wahrnehmen kann und soll.
Wir bitten den Bundesrat, nun mit der Neuernennung von Flag-Ämtern Zurückhaltung zu üben, da wir sonst den Wagen der Flag-Ämter und die Arbeit der Kommissionen überladen und dann allenfalls die Aufgaben nicht mehr richtig erfüllen können. Herr Bundesrat Villiger, Sie haben in Bezug auf New Public Management schon einiges unternommen - das sei hier auch ausdrücklich anerkannt -, aber die Verwaltung kann und muss noch effizienter, effektiver und wirkungsorientierter werden. Ich fordere den Bundesrat auf: Nutzen Sie die vorhandenen Spielräume - es bestehen noch Spielräume - dafür aus.
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Vorgabe des "Haushaltziels 2001" würde ein Defizit von 2,5 Milliarden Franken erlauben. Das Budget 2000 sieht mit einem Minus von 1,8 Milliarden Franken wesentlich besser aus, und man muss keine hellseherischen Fähigkeiten besitzen, um einen noch besseren Rechnungsabschluss zu prognostizieren, auch wenn Herr Beck dies bestreitet. Die Prognose geht übrigens nicht so weit wie jene von Herrn Kaufmann, der sogar 34 Jahre im Voraus rechnet und von "Zähneknirschen" spricht. Ich nehme an, dass ein grosser Teil von uns dannzumal dazu nicht mehr in der Lage sein wird.
Das Budget 2000 zu lesen wird diesmal durch zwei Umstände erschwert, wobei uns der zweite Umstand wohl erhalten bleibt:
1. Viele Kredite sind neu anderen Rubriken zugeteilt worden, insbesondere der Kredit der EVK hat zum Personalamt gewechselt, und die Arbeitgeberbeiträge erscheinen bei den Ämtern an neuen Positionen.
2. Die globalen Abrechnungen der Flag-Ämter sind anders aufgeführt als die Abrechnungen vor der Umwandlung. Direkte Budget- und Rechnungsvergleiche sind also frühestens nächstes Mal wieder möglich.
Ein Wort zum Thema Flag: Mit dieser Methode gibt das Parlament seine Budgethoheit ab. Das mag gewollt sein. Beim Erteilen des Leistungsauftrages, der unabdingbarer Bestandteil ist, ergeben sich jedoch Schwierigkeiten. Häufig fehlen die unbedingt notwendigen, kontrollierbaren Indikatoren. Das Mittel des Auftrages, das dem Parlament zum Eingreifen übrig bleibt, ist schwach. Ich möchte daher davon abraten, weitere Ämter in Flag zu entlassen, bevor die Pilotphase abgelaufen, evaluiert und diskutiert ist.
Zum Budget finden Sie nur ganz wenige Anträge. Dies ist tatsächlich ein Ausdruck davon, dass das Budget nur zu wenig Diskussionen Anlass gab. "Schuld" daran sind sicher auch die gute Arbeit der Verwaltung und deren bereitwillige Offenheit, Unklarheiten auszuräumen. Hier habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht als der Kommissionssprecher deutscher Zunge. Vielen Dank für die tatkräftige Hilfe zur Transparenz. Vielleicht sind die wenigen Differenzen aber auch Ausdruck der etwas weniger angespannten Finanzlage.
Ein Wort zum Thema Energie: Die Mehrheit der Finanzkommission möchte im Bereich der Energie- und Wärmenutzung etwas mehr tun und hat daher die Kredite bei zwei Positionen erhöht. Wohl niemand bestreitet heute die Wichtigkeit der Förderung von erneuerbaren Energieträgern und der Verbesserung der Wirkungsgrade. Die Anträge sollen früher veranlasste Kürzungen rückgängig machen. Das ist eine Forderung, die sich dieses Jahr bei der sich abzeichnenden Entspannung der Finanzlage durchaus erheben lässt.
Die Modalitäten der vorzeitigen Pensionierung sind ein dringendes Thema, über das wir uns zusammen mit der GPK beugen müssen. Regelungen mittels des vorzeitigen Ruhestandes sind wirtschaftlich wie organisatorisch sehr teure Lösungen. So sind im Budget 2000 solche Regelungen für rund 450 Personen mit durchschnittlichen Kosten von rund 200 000 Franken vorgesehen, und im VBS - so ist zu vernehmen - sollen auch in den kommenden Jahren weitere solche Lösungen mit frühzeitigem Ruhestand anstehen. Herr Peter Hess hat hier klar auf die Problematik hingewiesen.
Die SP-Fraktion stimmt allen Minderheitsanträgen ausser dem Antrag der Minderheit Raggenbass zu. Wir unterstreichen damit unseren Willen, der Finanzpolitik eine nachhaltige Richtung zu geben. Wir unterstützen deshalb im Bereich Umwelt die Buwal-Kredite, im Bereich Ressourcen die Energiekredite und lehnen unnötige "Abhörkredite" für Satos 3 ab.
Seit einiger Zeit fühlt sich die SVP dazu berufen, dem Volk dessen Willen zu erklären. Die Interpretation des Volkswillens durch Herrn Walter Frey ist so moderat im Ton, wie sie falsch ist. Ich möchte nur an die Bewilligung des Mehrwertsteuerprozentes, an die Annahme der LSVA und der FinöV-Vorlage erinnern. Hier hat das Volk ein klares Wort gesprochen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wissen genau zu unterscheiden, ob und wo gespart bzw. investiert werden soll. Ausgerechnet jene Partei mit dem Wahlmotto "Steuern runter" hat vor zwei Stunden geschlossen für die Finanzierung der Fuhrhalter mit Staatsgeldern gestimmt!
Ich bitte Sie, dem Voranschlag 2000 mit den Minderheitsanträgen - ausser dem Antrag der Minderheit Raggenbass - sowie auch den Nachtragskrediten zuzustimmen.
Mugny Patrice · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Vous pardonnerez à un député tout neuf sous cette coupole de ne pas se lancer dans une démonstration comptable savante, mais j'ai tout de même eu le temps de lire avec une très grande attention les lignes directrices des finances fédérales présentées par le Gouvernement comme un guide pour toutes ses décisions politiques de portée financière. Et comme la plupart des décisions politiques ont des incidences financières, ce guide peut être considéré comme un concentré de la pensée politique du Conseil fédéral. Un budget est d'ailleurs le reflet très concret de la manière dont l'Etat prélève des sous, puis les redistribue. Autrement dit, il est l'expression de la manière dont la majorité politique considère le bien commun.
En lisant ces lignes directrices, on va de confirmation en confirmation. Quelles confirmations? Notamment le sentiment que peuvent éprouver des citoyens de voir qu'il est sans cesse question de réduire à la fois les dettes et les impôts, qu'il y a une intention de réduire la solidarité fiscale en réduisant l'imposition directe et en augmentant la fiscalité indirecte, celle qui frappe les produits de consommation de la même manière, que l'acheteur soit riche ou pauvre.
La Confédération attend des cantons la même attitude, celle de réduire au maximum la charge fiscale afin de rendre la Suisse attrayante. Attrayante pour qui? En tous les cas, pas pour les moins bien lotis. C'est un peu comme la subvention au tourisme: on verse 190 millions de francs à une activité touristique, soi-disant pour le bien de tous, mais dans la réalité pas vraiment pour le bien de celles et ceux qui triment de longues semaines pour des salaires bruts mensuels de 2000 à 3000 francs. Le Conseil fédéral va même plus loin en demandant aux cantons de pratiquer une saine compétition fiscale, soit donc d'accélérer l'actuelle spirale des réductions fiscales qui vide les caisses publiques. Le Fonds monétaire international, l'Organisation mondiale du commerce sont appelés au secours de ces lignes directrices qui proposent, tout en tenant en parallèle un discours social, de réduire, en fait, dans des proportions importantes, le rôle de régulateur social de la force publique. Paradoxalement, le Conseil fédéral lâche, au détour d'une phrase, que certains arrangements fiscaux cantonaux vont si loin qu'il s'agit carrément de subventions déguisées. On l'avait remarqué.
De la même manière qu'il est absurde d'inciter tous les pays à exporter plus qu'ils n'importent, tant il est vrai qu'au bout du compte on ne pourra exporter que vers la planète Mars, cette politique de spirale des réductions fiscales ne peut aboutir qu'à produire quelques gagnants et beaucoup de perdants, à participer donc à la sous-enchère fiscale en cours dans le monde entier et c'est, à terme, la disparition de l'Etat tel que nous le connaissons. Cette volonté s'exprime d'ailleurs par d'autres biais, en particulier cette course aux privatisations où la Suisse veut faire mieux et plus vite que ses voisins. Et le Conseil fédéral se réjouit que les consommateurs y gagnent. Il oublie en passant que ce genre de baisses des coûts ont en général un prix qui s'appelle licenciement, précarisation des emplois, augmentation de l'insécurité et, souvent même, détérioration grave des conditions de sécurité, comme on a pu le voir récemment en Angleterre dans le domaine des chemins de fer.
J'aimerais dire aussi un mot sur l'introduction d'une fiscalité écologiste que j'appelle évidemment de tous mes voeux, mais ces taxes doivent rester complètement incitatives, en permettant de réduire les consommations d'énergie non renouvelables et de diminuer les charges de pollution, en permettant éventuellement, parallèlement, d'alléger les charges sociales sur le travail et de créer des emplois. Mais il ne s'agit pas de profiter des préoccupations écologiques des populations pour réduire encore une fois la participation directe des gens aisés, surtout les plus riches, aux dépenses publiques et d'augmenter donc la pression de la fiscalité indirecte.
En conclusion, je crois que ce qui est sûr, c'est que ces lignes directrices vont tout à fait dans le sens d'une Suisse économiquement libéralisée, intégrée dans un monde économiquement libéralisé. Mais le Conseil fédéral devrait peut-être regarder un peu le monde et voir qu'il y a peu de jours, des citoyens du monde entier ont dit non à la manière dont l'OMC entendait régenter le monde. Ils ont dit que le monde n'était pas à vendre. Espérons que la majorité politique de ce pays entendra peu à peu ces voix de la raison avant qu'il ne soit trop tard.
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Das Budget 2000 hat in der Finanzkommission keine Emotionen ausgelöst. Grosse Kürzungen gibt es nicht, aber es werden auch nur wenig neue Ausgaben aufgenommen. Richtig ist, dass die Finanzen des Bundes beinahe saniert sind. Die Verarmungsmanie der schwärzesten Art und die Crash-Szenarien der letzten Jahren, die vor allem von der bürgerlichen Seite mit grossem Erfolg entwickelt wurden, sind nun praktisch gegenstandslos geworden. Die Schweiz, noch immer eines der reichsten Länder der Welt, geht nicht Konkurs.
Eigentlich könnten wir finanzpolitisch zur Tagesordnung übergehen. Bei mir bleibt aber hinsichtlich der Bundesfinanzen, die beinahe schon wieder im Lot sind, ein Ärger zurück. Die SP-Fraktion hat immer wieder an die Vernunft appelliert und für eine eher längerfristige Sanierung plädiert, ohne Finanzwürgegriff und ohne Hektik. Es hat sich denn auch gezeigt, dass das Stabilisierungsprogramm und andere rasche Sanierungsmassnahmen des Bundes negative Signale an die Kantone waren. Die Kantone ihrerseits schnürten ebenfalls Sparpakete, die viele soziale und kulturelle Institutionen in Not brachten und vielerorts dazu führten, dass Dienstleistungen abgebaut werden mussten. Eines dieser Szenarien hat vorhin noch einmal Herr Kaufmann skizziert: Er hat gesagt, das Sozialbudget verschlinge rund 50 Prozent der verfügbaren Finanzen, so dass nur 50 Prozent der Gelder frei verfügbar seien. Herr Kaufmann, das sind keine "verbrannten" bzw. weggeworfenen Gelder im Sozialbudget, sondern das sind Gelder, die den Leuten zugute kommen, die das nötig haben. Diese Gelder werden dann auch wieder ausgegeben; das ist Binnenmarkt.
Nun, mit gemischten Gefühlen habe ich in der Subkommission das Budget des BFF angeschaut. Die Sparandrohungen der letzten Monate liessen erahnen, dass auch im Asyl- und im Flüchtlingsbereich Kürzungsmassnahmen anstehen würden, denn das Ziel, unter die Schallmauer von einer Milliarde Franken zu kommen, war überall präsent. Das "Sorgenbudget" des BFF ist aber nicht ins Unermessliche gewachsen, im Gegenteil. Die Kommission hat sogar unter der Position 415.3600.010 der Kürzung der Rückerstattung von Fürsorgeleistungen an die Kantone um rund hundert Millionen Franken zugestimmt, auf Antrag des BFF. Diese Kürzung ist möglich geworden, weil die Zahl der Asylgesuche in den letzten Monaten rückläufig war.
Wichtig ist jedoch, dass in den nächsten Jahren die pauschalen Fürsorgeabgeltungen an die Kantone nicht weiter gesenkt werden. Viele Kantone haben aufgrund dieser Kürzungen nämlich einen Teil ihrer Integrationsprojekte zurückstellen müssen. Diese Ausdünnung von Angeboten birgt die Gefahr in sich, dass Asylsuchende keine Beschäftigung mehr haben, und unbeschäftigte Menschen sind in einer Welt, die sich über Arbeit und Lohn definiert, Gefahren ausgesetzt. Dies gilt vor allem für die Jugendlichen, bei denen es wenig Überredungskünste braucht, damit sie rasch im Drogendeal landen. Die Kürzungen von Fürsorgeabgeltungen stehen auch in krassem Gegensatz zum Arbeitsverbot und weiteren Massnahmen, die von der neuen Asyl-Task-Force weltfremd vorgeschlagen wurden. Wie sollen Menschen in der Schweiz überleben, wenn ihnen die Fürsorgebeiträge gekürzt werden und ihnen gleichzeitig auch ein Arbeitsverbot auferlegt wird?
Sollen sie zu Bettlerinnen werden? Solche Massnahmen sind unlogisch und inkonsequent, sie tragen zur Verschärfung der Situation im Asylbereich und zu einer latenten Fremdenfeindlichkeit bei.
Weiterhin sinnvoll ist es, dass der Bund seine Hilfe für die rückkehrwilligen Kosovaren leistet; dafür sind im Budget genügend Finanzen bereitgestellt. Diese Unterstützung, die übrigens dem Konzept der Hilfswerke entspricht - hier ist also eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Hilfswerken ersichtlich -, ist heute unverzichtbar und erlaubt es den Kosovaren, ihre zerstörten Häuser und ihre sonst weitgehend hoffnungslose Existenz wieder aufzubauen. Das Geld, das die Kosovaren erhalten, ist nicht einfach Geld, mit dem man Ziegel und Zement kaufen kann. Weit wichtiger als die Kaufkraft ist die Symbolik dieser Hilfe.
Das Budget erlaubt es uns, finanzpolitisch wieder zur Tagesordnung überzugehen; wir können uns in den nächsten Jahren vermehrt über politische Prioritäten statt über Verarmungsszenarien in der Schweiz des neuen Jahrtausends unterhalten.
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Erlauben Sie mir, kurz zu drei Problemkreisen aus den Subkommissionen 9 und 6 Stellung zu nehmen: Neat-Kredit, Mehrwertsteuer und Personalvoranschlag.
Zum Neat-Kredit: Es bestehen offensichtlich wesentliche Differenzen zwischen den Aussagen des Bundesrates und des Bundesamtes für Verkehr einerseits und den Verantwortlichen, z. B. der Alptransit Lötschberg AG, andererseits. Bundesrat Leuenberger sagte kürzlich im Ständerat, man habe die Kosten der Neat-Ausbauten im Griff, in der "Neuen Mittelland Zeitung" vom 9. Dezember dieses Jahres war aber zu lesen, laut Stabschef für Ausschreibungen und Projektkosten Neat-Lötschberg habe man ein Minus, netto habe man 544 Millionen Franken zu wenig für den Ausbau dieses Tunnels.
Gerade im Zusammenhang mit den Krediten, die wir wieder freigeben müssen, bin ich der Meinung, dass eine sachliche Gegenüberstellung der Elemente dieser verschiedenen Berechnungen Not tut. Denn wer immer auch Recht hat, der Bundesrat oder die Projektverantwortlichen: Wir sind darauf angewiesen, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird, damit auch wir als Parlamentarier die Gewissheit und die Sicherheit haben, was die Zukunft in Bezug auf diese Grossprojekte noch bringen wird.
Zum Problemkreis Mehrwertsteuer: Im Bereich der Mehrwertsteuer gilt es Lehren zu ziehen. Wir haben in der Subkommission 6 festgestellt, dass die Erhöhung des Steuersatzes um ein Prozent per 1. Januar 1999 für die Steuerpflichtigen zu einem administrativen Mehraufwand geführt hat und dass dadurch die Abrechnungen teilweise später eingereicht wurden. Die Folge ist nun ein Rückstand in der Verarbeitung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Bevor dieser Rückstand aufgearbeitet werden kann, steht im Zusammenhang mit der Verkehrsfinanzierung bereits - voraussichtlich per 1. Januar 2001 - eine weitere Erhöhung um ein Promille ins Haus. Dies wird zu neuen Rückständen und zu einer Verschärfung in Bezug auf die bestehenden Rückstände führen. Wir sind der Meinung: Um künftige Ärgernisse sowohl bei den Steuerpflichtigen als auch bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu minimieren, müssen weitere Erhöhungen der Mehrwertsteuersätze aufeinander abgestimmt und in zeitlich vernünftigen Abständen eingeführt werden.
Zum Personalvoranschlag: Der Personalvoranschlag 2000 rechnet mit Sozialplankosten von rund 96 Millionen Franken. Gemäss Eingaben zum Voranschlag sollen 464,5 Personen mit Sozialplan vorzeitig pensioniert werden; das ergibt Kosten von durchschnittlich 206 457 Franken. Dabei gibt es erhebliche Schwankungen, zum Teil liegen die Kosten unter 100 000 Franken, dann gibt es Fälle mit 300 000 Franken und einen einsamen Spitzenreiter mit Kosten zulasten der Pensionskasse des Bundes von 476 900 Franken. So weit, so gut. Zu denken geben aber die Begründungen für diese vorzeitigen Pensionierungen. Denn wenn zu lesen ist, es gehe um einen Abbau von Überkapazitäten oder die Pensionierung sei eine Folge von Überforderung, dann stellt sich wirklich die Frage, ob die vorzeitige Pensionierung oder Sozialisierung das Richtige ist. Wir haben mittlerweile den Bericht der GPK zur Praxis bei vorzeitigen Pensionierungen erhalten. Der Bericht bestätigt das Missbehagen und den dringenden Handlungsbedarf: "Die Kriterien und Leistungen für eine administrative Pensionierung sind nicht dieselben, wenn ein Bundesangestellter in der allgemeinen Bundesverwaltung, bei der Post, der Swisscom oder den SBB arbeitet. Es ist zurzeit fast unmöglich, sich in diesem Bereich einen Überblick über die Kosten, Leistungen, Einsparungen usw. zu machen, besonders in der allgemeinen Bundesverwaltung fehlen zuverlässige Kennzahlen und ein Controlling. Das Fehlen einer Globalsicht stellt im VBS, wo seit 1990 1302 administrative Pensionierungen vorgenommen wurden, einen schwerwiegenden Mangel dar." Weiter ist von mangelhafter Kostenverantwortung und Kostentransparenz die Rede, ebenso von der Tendenz, dass Vollinvalidisierungen den Teilinvalidisierungen vorzuziehen seien. Auch hier ist der Bundesrat dringend eingeladen, zu handeln. Wir werden nächstes Jahr vermehrt darauf achten, ob wiederum Sozialplankosten von 96 Millionen Franken anfallen werden. Vorsicht ist geboten!
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich beanstande nicht, was im Budget steht, und werde mich auch nicht zu den finanzpolitischen Perspektiven des Bundes äussern. Vielmehr werde ich den Finger auf etwas halten, was nicht im Budget steht, auf eine Leerstelle also, und zwar auf eine sehr unschöne.
Wir haben uns schon in der gestrigen Fragestunde bei Frau Bundesrätin Metzler nach den Ursachen erkundigt und tun dies heute wieder, denn ohne ständiges Nachstossen geschieht in diesem Bereich offenbar nichts: Ich spreche von der Umsetzung des Integrationsartikels im Anag, der den Bund verpflichtet, in diesem Bereich aktiv zu werden. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat das Parlament im Zuge der Totalrevision des Asylgesetzes eine Ergänzung des Anag beschlossen. Der Bund erhielt damit den Auftrag, zusammen mit den Kantonen und Gemeinden Integrationsprojekte zu unterstützen und das dafür notwendige Verfahren vorzusehen. Letzteres delegierte er an die Eidgenössische Kommission für Ausländerfragen (EKA), die dem EJPD im letzten Frühjahr - also vor neun Monaten - einen Entwurf für eine Integrationsverordnung vorlegte. Im August reichte die EKA ausserdem ein Budget für das Jahr 2000 ein. Gross war deshalb das Erstaunen, als im November der Voranschlag 2000 erschien, ohne dass für Integrationsmassnahmen gemäss Anag auch nur ein Franken vorgesehen war.
Gestern nun erklärte Frau Bundesrätin Metzler, das Problem habe darin bestanden, dass die EKA den zum Verordnungsentwurf gehörigen Bericht erst im Oktober abgeliefert habe, was eine rechtzeitige Berücksichtigung im Budgetprozess nicht mehr ermöglicht habe. Sie bedauerte dies zwar, sah aber keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern, und stellte in Aussicht, die Unterlassung im Budget 2001 nachzuholen und die Umsetzung des Integrationsartikels auf den 1. Januar 2001 vorzusehen.
Ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat Villiger: Ich finde dieses Vorgehen inakzeptabel. Schon vor dreissig Jahren beauftragte der Bundesrat die EKA, die Frage der Integration abzuklären. Zehn Jahre später wurde die Kommission ersucht, ihre Erkenntnisse umzusetzen; das Projekt versandete. 1991 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik. Darin hob er seine Bereitschaft hervor, "in weit stärkerem Masse als bisher Massnahmen zur Förderung der Integration zu ergreifen, auf allen Stufen unseres Staatswesens". Da die nötigen Gesetzesgrundlagen aber fehlten, wurde aus dem Vorhaben wieder nichts. Schliesslich wurde die Integration in die Liste der Schwerpunkte und Zielsetzungen der Legislaturplanung 1995-1999 aufgenommen, und der Bundesrat unterbreitete dem Parlament die erwähnte Anag-Revision.
Wenn heute nun festgestellt werden muss, dass das Anliegen erst ab dem Jahre 2001 umgesetzt werden kann, muss ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen sagen, Herr Bundesrat, dass Sie mit Ihrem Vorgehen Ihre Legislaturbilanz auf zweifelhafte Art frisieren. Für Aussenstehende ist die Schuldzuweisung für die Verspätung an die EKA erst recht nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel. Das Gesetz weist die Pflicht zur Umsetzung dem Bundesrat zu, und damit trägt er die Verantwortung, auch für die Verspätung. Die Erklärungen sind umso unbefriedigender, als viele Gemeinden und Organisationen bereits Projekte entwickelt und eingegeben haben. Sie werden dem Bundesrat zu Recht vorwerfen, seine Versprechen gebrochen zu haben.
Wir haben in diesem Land ein erhebliches Interesse an der Integration der ausländischen Wohnbevölkerung, und der Bundesrat wäre - gerade auch mit Blick auf die kommende Personenfreizügigkeit - gut beraten, dafür zu sorgen, dass die einheimische Bevölkerung die Anwesenheit von Ausländerinnen und Ausländern nicht nur als Provisorium duldet, sondern sie als Teil unserer Gesellschaft akzeptiert. Dafür braucht es gezielte Integrationsarbeit.
Ich erwarte deshalb vom Bundesrat und lade ihn dazu ein, seinen Auftrag so rasch wie möglich zu erfüllen und dem Parlament die nötigen Kredite über Nachtragskredite - und nicht erst mit dem Voranschlag 2001 - zu unterbreiten. Ich bitte Sie, dieses Anliegen entgegenzunehmen, Herr Bundesrat.
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Beim ersten Betrachten des Voranschlages 2000 ist man geneigt zu sagen, wir seien auf Kurs zum "Haushaltziel 2001", da das in der Finanzrechnung ausgewiesene Defizit nur noch 1,7 Milliarden Franken beträgt, also 800 Millionen Franken unter der maximalen Defizitvorgabe von 2,5 Milliarden Franken liegt. Allerdings ist festzustellen, dass der Voranschlag 2000 in der Finanzrechnung mit 47,3 Milliarden Franken gegenüber dem Voranschlag 1999 erneut eine überproportionale Ausgabensteigerung von 1,1 Milliarden Franken beinhaltet. Gegenüber dem Voranschlag 1999 entspricht dies einer Zunahme von 2,3 Prozent, und sie liegt somit klar über der Teuerung.
Auffallend ist, dass die meisten zusätzlichen Mittel für die soziale Wohlfahrt, insbesondere für die Flüchtlingshilfe im Inland, die AHV/IV und den sozialen Wohnungsbau, aufgewendet werden. Der Anteil der sozialen Wohlfahrt an den Gesamtausgaben beträgt heute nahezu 27 Prozent, also mehr als einen Viertel. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr beträgt 5,6 Prozent, während die Gesamtausgaben des Bundes nur 2,3 Prozent wachsen. Dies zeigt, dass gerade im Bereich der sozialen Wohlfahrt ein überproportionaler Anstieg der Ausgaben vorhanden ist. Dieser Trend muss nun endlich gestoppt werden. Dies ist aber nur mit einer Gesamtplanung über alle Bereiche der sozialen Wohlfahrt möglich. Wann endlich legt uns der Bundesrat ein derartiges Gesamtkonzept vor, anstatt uns immer wieder in Salamitaktik einzelne Detailrevisionen zu den Sozialwerken zu unterbreiten? Das Problem der Sozialwerke muss nun endlich gesamtheitlich angegangen werden.
Ich bin mir bewusst, dass nicht nur die Ausgaben im Verhältnis zur Teuerung überproportional gewachsen sind, sondern auch die Einnahmen. Im Gegensatz zum Voranschlag 1999 sind sie um 3,3 Milliarden oder um 7,7 Prozent auf 45,6 Milliarden Franken angestiegen. Diese Steigerung ist bekanntlich auf die Einführung neuer und zusätzlicher Steuern und Abgaben zurückzuführen, wie das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent für die AHV, die Verdoppelung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe sowie die neue Abgabe gemäss Spielbankengesetz usw. Auch hier befinden wir uns auf dem Holzweg, wenn wir unser Land als Wirtschaftsstandort attraktiver machen wollen.
Bei der Betrachtung der Ausgaben nach Sachgruppen sind auch mir - wie bereits Herrn Kollege Peter Hess - vor allem die Personalausgaben aufgefallen. Diese sind zwar in absoluten Zahlen von 4,9 Milliarden auf 4,0 Milliarden Franken zurückgegangen, da der ETH-Bereich verselbstständigt wurde. Stellt man jedoch den Vergleich ohne ETH-Bereich an, so ist vom Voranschlag 1999 bis zum Voranschlag 2000 ein Anstieg von 132 Millionen Franken oder auch hier von 3,4 Prozent zu verzeichnen. Das zeigt, dass auch die Lohnkosten beim Bund im Verhältnis zur Inflation überproportional ansteigen. Dieser Anstieg sei auf höhere Sozialkosten für vorzeitige administrative Pensionierungen, die allfällig zu gewährenden Lohnmassnahmen sowie auf den personellen Mehrbedarf in verschiedenen Bereichen zurückzuführen. Unklar ist, Herr Bundesrat Villiger, ob in diesem Zusatzbetrag von 132 Millionen Franken der vom Bundesrat vorgeschlagene Teuerungsausgleich von, glaube ich, einem Prozent - dies macht allein für die plafonierten Personalbezüge 35 Millionen Franken aus - inbegriffen ist oder ob dieser Betrag dazukommt. Wenn Letzteres der Fall ist: Warum werden diese Lohnteuerungskosten nicht budgetiert?
Meiner Meinung nach muss sich der Bund auch in Zeiten des wirtschaftlichen Wachstums antizyklisch verhalten und seine Ausgaben zurücknehmen oder zumindest auf gleichem Niveau belassen. Es geht nicht an, dass wir nur in Krisenzeiten unter dem Vorwand des antizyklischen Verhaltens vom Bund zusätzliche Ausgaben in Form von Impulsprogrammen verlangen. Der Bund muss in der jetzigen Zeit seinen Schuldenberg von gegen 120 Milliarden Franken endlich abbauen, um die 3,5 Milliarden Franken Schuldzinsen reduzieren zu können.
Trotz diesen Mängeln bin auch ich der Auffassung, dass wir dieses Budget heute genehmigen sollten.
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die bundesrätliche Botschaft zum Voranschlag 2000 umschreibt auf Seite 9 in Anspielung an das konjunkturpolitische Zyklusdenken den politischen Zyklus in der Finanzpolitik mit der Abfolge Überschüsse, Mehrausgaben, Sparprogramme, Steuererhöhungen, Haushaltsanierung. Gleichzeitig wird die Sanierung des Bundeshaushaltes aufgrund der Sanierungsbeschlüsse und angesichts des anziehenden Wirtschaftswachstums als mittelfristig realistisches Ziel erklärt. Es sei alles daranzusetzen, die günstige Ausgangslage nicht durch die Aufstockung von Ausgaben leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Diese Logik vereinfacht zum einen allzu sehr und lässt zum anderen einen zentralen Sündenfall ausser Betracht.
1. Natürlich gibt es Ausgaben, die leichtfertig beschlossen werden, Beispiele brauche ich Ihnen als Neuling in diesem Saal nicht zu nennen; ich durfte heute Morgen bei der LSVA-Vorlage ein besonders eindrückliches Lehrbeispiel mit ansehen. Sie haben hier Erfahrungen genug. Die Aufstockung von Ausgaben bzw. neue Ausgaben vorab als leichtfertig zu bezeichnen verkürzt die Realität in unzulässiger Weise, indem ausgeblendet wird, dass zahlreiche Ausgaben vor allem im Sozial-, Bildungs- und Infrastrukturbereich unumgänglich sind und sein werden, will der Staat seine elementaren Aufgaben erfüllen und auch Investitionen in die Zukunft tätigen können. Es wäre falsch, hier dem Parlament mit dem strikten Beweis des Gegenteils Leichtfertigkeit zu unterstellen. Es wird auch in Zukunft zweifelsohne in nicht unerheblichem Ausmass neue Aufgaben und damit auch Ausgaben geben, die zur Bewältigung der Probleme unseres Landes notwendig sind. Da ist auch die Ausgabe für die Expo.02 keine leichtfertige, unnötige, wie Herr Frey Walter es heute wieder dargestellt hat, sondern eine, die zukunftsgerichtet ist und den Glauben unseres Landes an die Zukunft dokumentiert.
Die sozialdemokratische Fraktion hat, gerade auch in der vergangenen Woche, im Zusammenhang mit der Umverteilungs-Initiative aufgezeigt, wo im Gegenzug nach unserer Ansicht Einsparungen möglich sind. Aber allein mit Sparen, mit Minderausgaben wird sich eine aktive Politik, die sowohl der Bevölkerung als auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz zugute kommt, nicht finanzieren lassen.
2. In der bundesrätlichen Umschreibung des Zyklus der Finanzpolitik fehlt der Hinweis auf die Todsünde Nummer eins: Diejenigen, welche die angeblich katastrophale Entwicklung der Schuldensituation in den Neunzigerjahren vorab allen anderen in die Schuhe schieben, sind nämlich meist die Ersten, die sich bei der ersten Morgenröte am Finanzhimmel nicht etwa für den Abbau des angeprangerten Schuldenberges einsetzen, sondern das Terrain mit Steuerrabatten und Steuergeschenken für den nächsten Defizitzyklus gleich wieder von Anfang an ebnen. Wir haben diese Spielvariante im Kanton Aargau in den letzten Jahren eindrücklich miterleben können, mit noch ungewissem Ausgang. Wir wissen, dass von der gleichen politischen Seite, meine Damen und Herren von der SVP, Steuersenkungen heute - und das heisst: zur Unzeit - verlangt werden; 10 Prozent oder auch etwas mehr, je nach Alter derjenigen, welche die Forderungen aufstellen. So geht es natürlich nicht, es sei denn, nicht die nachhaltige Gesundung der Bundesfinanzen sei das Ziel, sondern eine erzwungene Reduktion der Ausgaben, koste es, was es wolle, ohne Rücksicht auf Verluste. Aber es wird nicht offen, sondern verbrämt mit der Forderung nach Steuersenkungen gekämpft, die zwar in einer Zeit der steigenden Krankenkassenprämien und Gebühren populär tönen und schmackhaft aussehen, von denen der Grossteil der Bevölkerung - das wissen alle hier im Saal - aber kaum in spürbarer Weise profitieren wird.
Wir wehren uns dagegen, dass die gegenüber dem "Haushaltziel 2001" erfreuliche Entwicklung des Voranschlages 2000 als Argument für die angestrebte Schwächung des Bundeshaushaltes durch Steuersenkungen missbraucht wird, zumal gerade die direkten Bundessteuern zumindest im nächsten Jahr stagnieren. Zudem werden die prognostizierten Mehreinnahmen letztlich zu einer weiteren Verlagerung der Steuerbelastung von den direkten zu den indirekten Steuern führen, was nicht noch durch einen unverantwortlichen Abbau der sozial ausgestalteten direkten Bundessteuer unterstützt werden darf. Eine langfristige Stabilisierung der Verschuldungsquote - die letztlich das Ziel sein muss - setzt voraus, dass trotz positiver Entwicklung des Bundeshaushaltes auch künftig Ausgaben und Einnahmen im Auge behalten werden. Gerade der bundesrätliche Hinweis auf die eingeschliffenen Fehler vergangener Zeiten sollte uns vor Steuerillusionen à la SVP bewahren. Darauf kann nicht früh genug - also auch hier, im Zusammenhang mit diesem Voranschlag - hingewiesen werden.
Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion
Das gemeinsame Ziel unserer Anstrengungen im Finanzsektor lautet: Stopp der Ausgabendynamik! Doch obwohl dieses Ziel unbestritten ist, wird den strukturellen Reformen in vielen Bereichen zu wenig Beachtung geschenkt. Einer dieser Bereiche ist die gesamtheitliche Sanierung des Sozialversicherungssystems - ich betone: des Systems. Seit 1980 haben sich die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt mehr als verdreifacht. Sie wachsen schneller als der Bundeshaushalt und das BIP. Wir sind gefordert, diese Sanierung vorzunehmen und insbesondere AHV und IV dauerhaft zu sanieren, denn die Ausgabensituation bei den Sozialversicherungen ist völlig unbefriedigend, wie der Bundesrat selbst feststellt. Ich habe die Rechnung 1998 mit dem Budget 2000 verglichen, denn dies allein sind gesicherte Daten, die einen gesicherten Vergleich erlauben. Gemäss der Rechnung 1998 sind im Sozialbereich total 12,9 Milliarden Franken ausgegeben worden. Das Budget 2000 sieht Ausgaben in der Höhe von 12,7 Milliarden Franken vor; das ist auf den ersten Blick eine gute Entwicklung. Wenn wir aber feststellen, dass in der Zwischenzeit die Ausgaben für die ALV um 1500 Millionen Franken gesunken sind, heisst das, dass eine Ausgabensteigerung von 1300 Millionen oder 11,4 Prozent innerhalb von zwei Jahren zu verzeichnen ist.
Natürlich haben die Ausgaben im Flüchtlingsbereich stark zugenommen. Diese Fakten sind bekannt. Aber es wäre verhängnisvoll, die Anstrengungen der Sanierung allein darauf abzustellen, denn ein einfacher Vergleich zwischen der Rechnung 1998 und dem Budget 2000 zeigt allein in den Sparten Sozialversicherungen eine Steigerung von sage und schreibe 620 Millionen Franken. Die einzelnen Rubriken sehen folgendermassen aus: AHV plus 58 Millionen, IV plus 310 Millionen, KVG plus 208 Millionen, Ergänzungsleistungen plus 41 Millionen, Militärversicherung plus 7 Millionen Franken.
Im Juni dieses Jahres habe ich das Postulat "Revision der Sozialversicherungen" (99.3282) eingereicht, das genau auf diese Entwicklung hinweist; denn Sie wissen: Die Frage der Finanzierung der Sozialversicherungen wird zunehmend zu einer sozialpolitischen Kernfrage. Nötig sind Massnahmen zur Steigerung der Effektivität, also der Wirksamkeit, und der Effizienz, also der Wirtschaftlichkeit der Sozialpolitik. Ich verlangte vom Bundesrat, dass er die Sozialversicherungen als ganzheitliches System bearbeitet und die Revision einzelner Versicherungen zugunsten einer Gesamtbearbeitung aller Sozialversicherungen zurückstellt.
Die soziale Sicherheit in der Schweiz ist nicht wie in anderen europäischen Staaten auf ein einheitliches System aufgebaut. Sie ist vielmehr seit 1889 in Etappen entstanden. So erklären sich Art und Vielfalt der getroffenen Lösungen. Entsprechend komplex ist die Finanzierung der Sozialwerke. Zahlreiche Verteilschlüssel bilden ein teilweise undurchsichtiges Geflecht, das nur wenig Effektivität und Effizienz zulässt. Bereits heute kommt es innerhalb der Sozialversicherungen zu Quersubventionierungen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf dieses Postulat, dass er sich bei der Reform der Sozialversicherungen nach einer vertieften Prüfung des Berichtes IDA-Fiso 2 für ein schrittweises Vorgehen entschieden hat. Er hält es nicht für vertretbar, die laufenden Revisionsarbeiten zu unterbrechen, um seine Vorschläge zum weiteren Vorgehen in der Finanzierung für sämtliche Sozialversicherungen in einer einzigen Vorlage zu unterbreiten. Ich sehe die Problematik durchaus. Allerdings muss hier festgestellt werden, dass die jährlichen Steigerungen der Ausgaben nicht mehr tolerierbar sind. Es ist doch unschwer und sogar für einen Laien festzustellen, dass zwischen den einzelnen Sozialversicherungen Zusammenhänge bestehen. So ist die ALV direkt mit der IV gekoppelt, die Ergänzungsleistungen sind mit der AHV und der IV gekoppelt usw.
Die CVP-Fraktion verlangt deshalb vom Bundesrat erneut, die Sozialversicherungen als ganzheitliches System zu betrachten und sie dementsprechend auch ganzheitlich zu bearbeiten.
Rossini Stéphane · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Je vais aborder quelques aspects sectoriels relatifs au budget 2000 de la Confédération. Concernant d'abord la proposition socialiste de diminution des moyens alloués au projet SATOS, elle s'inscrit dans une perspective claire, motivée par un choix de société cohérent qui a été longuement développé la semaine dernière. Elle s'inscrit par ailleurs dans une dynamique aspirant à mettre un terme aux actions et aux dépenses publiques inadéquates. Il convient donc de la soutenir. Mais il m'importe surtout ici d'intervenir, en ce qui concerne le budget, sur la délicate question de la relation entre Confédération et cantons. Deux exemples me permettent d'intervenir à ce sujet.
1. Par la réduction de 100 millions de francs dans le cadre de la politique d'asile et de leurs prestations d'assistance; ce choix unilatéral interpelle. Beaucoup de cantons s'en inquiètent. On peut certes postuler la diminution du flux des réfugiés qui motive la diminution. Mais il faut avoir conscience que la charge d'assistance, elle, ne diminuera pas dans un même temps et de manière proportionnelle pour les cantons. Après la baisse des forfaits en matière d'asile, la tendance au transfert de charges de la Confédération vers les cantons se confirme. Il semble que cette pratique puisse être discutée, pour ne pas affirmer qu'elle est discutable.
Des rallonges devraient donc être possibles. A cet égard, les cantons romands estiment qu'il leur manquera, pour ce domaine, 15 à 20 millions de francs l'année prochaine.
2. Dans le même sens de la relation entre Confédération et cantons, permettez-moi d'évoquer la péréquation financière qui émerge dans tous les débats, et qui est désormais érigée en principe directeur. Cependant, appréhendée jusqu'ici en termes comptables, elle demeure à ce jour bien trop floue sur ses conséquences effectives pour les citoyens et les bénéficiaires de prestations publiques, pour orienter déjà de manière catégorique notre action politique. Ainsi, évitons de réaliser l'assainissement des finances fédérales par un transfert de charges sur le dos des autres niveaux institutionnels que sont les cantons et les communes.
Enfin, pour conclure, il a été clairement affirmé que le budget 2000 s'inscrit dans un contexte de reprise économique avec les conséquences positives qui en découlent. Osons par conséquent croire que cet état d'esprit positif inspirera également nos futurs débats sur la politique sociale. Que cette croissance soit non seulement perçue comme un élément de profit et d'assainissement des finances publiques, mais aussi comme une composante essentielle de la solidarité redistributive.
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich spreche zum UVEK, zum Bundesamt für Strassen: Die Erhöhung des Anteils der Neat an der Mineralölsteuer entspricht dem Volksentscheid betreffend die Eisenbahn-Grossprojekte, aber die übersetzte Anhebung dieser Betriebsbeiträge - beim Urnengang standen 200 Millionen Franken zur Diskussion - hat zur Folge, dass eine massive Reduktion zulasten der Hauptstrassen erfolgt. Das ist natürlich eine "Stolperlösung", indem unbestrittene, baureife Strassenprojekte zurückgestellt bzw. nicht ausgeführt werden.
Ich habe in meinem Antrag auf ein Beispiel eines konkreten Umfahrungsprojektes im Kanton St. Gallen hingewiesen. Dieses baureife und notwendige Projekt war auch von Umweltschutzkreisen beim Auflageverfahren nicht bestritten, bleibt nun aber jahrelang stecken, weil einseitig zulasten des Strassenbaus Mittel für andere Zwecke abgezweigt werden. Dabei sind diese 2,6 Milliarden Franken in der Strassenkasse Reserven, die vollumfänglich vom Automobilisten einbezahlt worden sind.
Früher hörte ich den Kollegen Aregger jeweils hier sagen, das Geld für diese Strassenpositionen werde ja wegen der Einsprachen sowieso nicht voll benötigt - wobei es nicht primär die Umweltschutzkreise sind, die Einsprache erheben, sondern oft auch Privatpersonen, teils mit Begründungen, dass sich die Pulte biegen. Trotzdem holen sie beim Rückzug ihrer Einsprachen jeweils noch ein paar Franken heraus.
Wenn ich aber die Beschlüsse des Bundesrates für die nächsten Jahre zu den einzelnen Strassenprojekten bis 2004 anschaue, dann stelle ich fest, dass man nicht einfach vom Nationalstrassenkonto 20 Millionen Franken hinübernehmen kann; auch im Bereich Unterhalt der Nationalstrassen nehmen die Aufgaben zu, aber die Budgetposten stagnieren. Das Ganze ist also kein "Verschiebebahnhof" mehr; der Bund hat ja keine Investitionsrechnung, wie sie die Kantone kennen. Ich habe mir einmal die Mühe genommen, das Baubudget aufzustellen, unter Ausklammerung des Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte. Zwischen 1999 und 2000 stelle ich eine Reduktion von 4,6 auf 4,5 Milliarden Franken fest. Das sind 100 Millionen Franken oder 2 Prozent.
Finanzpolitik ist auch Verkehrspolitik. Wir fördern den Schienenverkehr; auch der private Personenverkehr ist an der Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene interessiert. Aber das geht nur im Miteinander von Strasse und Schiene, und die Mängel des schweizerischen Strassennetzes sind eine Realität. Vergleichen Sie einmal mit dem Ausland! In dieser Beziehung sind wir stark zurückgefallen. Die politische Reaktion auf diese Rückstufung des Strassenverkehrs kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Langfristig wird eine leistungsfähige Strasseninfrastruktur durch einen neuen Verfassungsartikel zu garantieren sein; eine entsprechende Initiative auf Bundesebene wird nicht lange auf sich warten lassen.
Maillard Pierre-Yves · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Le budget est l'affirmation de priorités, de choix et de valeurs. Les autorités fédérales et le Département fédéral des finances ne manquent pas d'affirmer ce point de vue. Nous avons reçu plusieurs documents, en plus de l'imposante brochure du budget, qui permettent de lire les choix de politique financière de la Confédération. J'aimerais en relever quelques aspects généraux, dénoncer un certain nombre de dogmes qui les régissent et mettre en évidence certains dangers.
D'abord, sur la situation financière de la Confédération. Ce qui frappe, dans la stratégie de communication du DFF, c'est la tendance à la dramatisation. Ainsi, ce qu'on prévoit pour le bouclement des comptes 1999, c'est ce qui s'est déjà passé en 1998, à savoir une sous-estimation des recettes et une surestimation des dépenses. Dans le contexte politique récent où, en raison de déficits budgétaires persistants, on a pris des décisions douloureuses pour les chômeurs, pour les jeunes, et où on a laissé stagner le revenu des retraités notamment, on ne peut que se demander si ce qui peut passer pour une sage stratégie budgétaire n'est pas, en fait, un moyen de pression pour faire passer des réformes impopulaires.
Un autre exemple, plus anecdotique, de dramatisation de la situation financière, c'est la mise en scène, sur le tout beau site Internet du DFF, où l'on voit un thermomètre qui montre comment l'Etat brûle 1000 francs par seconde en charges d'intérêt. Cette petite mise en scène ne sert pas l'analyse; elle dramatise la situation sans véritable analyse. De même, certain graphique qui montre que les charges d'intérêt dépassent les dépenses de formation: il est trompeur, parce qu'il ne tient pas compte des recettes d'intérêt de la Confédération. La Confédération emprunte, mais elle prête également et a des participations, ce qui lui procure des recettes. Ainsi, les charges d'intérêt nettes de la Confédération sont environ à 5 pour cent des recettes, soit bien en dessous des 10 pour cent admis comme limite par des économistes tout ce qu'il y a de plus orthodoxes. De même, avec un déficit qui est situé à environ 2 pour cent du produit intérieur brut et une dette publique à 53 pour cent de ce dernier, nous sommes, et nous serons restés, pendant cette crise, bien en dessous des critères de Maastricht. Ces indicateurs montrent que si la situation budgétaire s'est incontestablement dégradée ces dernières années, nous n'avons pas atteint des niveaux d'alarme tels qu'ils justifient des attaques inconsidérées sur les dépenses publiques; d'abord, parce que nous avons une contrainte constitutionnelle qui nous demande de faire une politique anticyclique et, ensuite, parce que certaines de ces mesures inconsidérées aggravent la crise au lieu de la résoudre.
On constate l'importance de la croissance pour améliorer la situation des finances publiques. A ce titre, la politique financière plus souple et moins dogmatiquement monétariste a fait bien davantage que les programmes d'austérité pour le retour de la croissance et l'amélioration de nos finances publiques, alors que la politique restrictive de la Banque nationale, au début des années nonante, au contraire, nous a coûté des points de croissance, et donc, des emplois.
Autre aspect relevé dans le rapport de l'OCDE sur la Suisse pour 1999: l'importance de la demande intérieure, de la consommation des ménages pour soutenir l'activité économique et la croissance dans notre pays. C'est sous cet angle qu'un certain nombre des mesures d'austérité prises dans le passé et qui sont encore prises pour le budget 2000, peuvent être critiquées. Si le groupe socialiste critique la dramatisation de la situation financière, qui entraîne des coupes dans le social, des coupes dans les effectifs des services publics et des coupes dans la formation, ce n'est évidemment pas parce que les socialistes aimeraient les déficits publics, bien au contraire! Mais c'est parce que nous estimons que cette logique d'austérité aggrave la situation économique, et, à terme également, la situation de nos finances publiques, en même temps qu'elle accroît les inégalités et qu'elle menace l'avenir.
Si nous admettons avec l'OCDE, qui n'est pas un repaire de gauchistes, que la consommation des ménages et la consommation privée sont essentielles pour la croissance et donc pour la santé de nos finances publiques, alors il est absurde de dégrader les droits des personnes au chômage, alors il est absurde de contingenter de manière trop stricte les subsides à l'assurance-maladie, de même qu'il est absurde de couper dans les dépenses pour les bourses d'études, parce que toutes ces dépenses-là alimentent au contraire la consommation, reviennent directement dans le circuit économique et permettent donc de soutenir la croissance économique. Le Conseil fédéral l'admet lui-même, puisqu'il reconnaît dans son message que, parmi les signes positifs qui vont alimenter la croissance à l'avenir, il faut mettre un signe négatif, c'est notamment l'"objectif budgétaire 2001" qui pénalisera en partie la croissance économique.
Nous contestons également les programmes de réduction d'emplois qui se succèdent au sein de l'administration fédérale. Nous contestons également la logique de désengagement de l'Etat, à peine déguisé sous le beau vocable de "nouvelle gestion publique". Dans le volumineux message du Conseil fédéral, à la page 62, le mécanisme est très clairement précisé. Il s'agit de donner de l'autonomie aux services, de leur donner des enveloppes budgétaires, de leur donner des contrats de prestations avant que les offices stratégiques puissent choisir parmi différents prestataires de service, publics ou privés, ceux qui leur conviendront le mieux. C'est une logique de privatisation complète de l'administration fédérale qui est en cours, et cette logique de privatisation s'accompagne de suppressions d'emplois qui sont d'ailleurs très coûteuses. Et j'aimerais là reprendre ce qui a été dit tout à l'heure: une bonne partie des augmentations consenties pour le personnel l'an prochain sont en fait le résultat des plans sociaux des suppressions d'emplois et des engagements financiers qu'il suppose notamment en termes de soutien à la Caisse fédérale de pensions.
Cette politique de privatisation, de réduction de la part de l'Etat, de retrait de l'Etat dans toute une série de secteurs stratégiques, a déjà commencé pour les entreprises publiques, et nous nous demandons d'ailleurs quel intérêt collectif est bien servi par le désengagement de l'Etat dans un certain nombre de secteurs, quand on voit que Cablecom, l'un des secteurs d'infrastructure les plus essentiels pour l'avenir de notre pays, sera vendu à un investisseur étranger.
Je conclus en soulignant le dernier dogme qui me paraît tout à fait condamnable dans la politique du Conseil fédéral, c'est cette obsession de rester à une quote-part fiscale basse. Et là, je reprends M. Frey qui disait que cette quote-part fiscale augmentait. Elle est au contraire toujours stagnante, en dessous de la moyenne des pays de l'OCDE. Si c'est ça le seul projet de société du Conseil fédéral, alors les modèles qu'il prend, c'est le Mexique et la Corée, qui ont la plus basse quote-part fiscale, et les repoussoirs qu'il voit, c'est la Suède et le Danemark, qui ont la plus haute. De mon côté, je vous invite plutôt à suivre une logique de progrès social que cette logique-là.
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zweifellos haben wir mit dem Budget 2000 ein wichtiges Etappenziel erreicht, indem wir das Höchstdefizit von 2,5 Milliarden Franken des "Haushaltziels 2001" für das Jahr 2000 unterschreiten können. In einem Punkt würde ich einigen Sprechern der Linken sogar zustimmen: Namentlich der Finanzminister, die Teilnehmer am "runden Tisch" und alle, die das Stabilisierungsprogramm mitgetragen haben, dürfen sich für diesen Leistungsausweis etwas auf die Schultern klopfen. Aber ich meine, dass es weit zu kurz gegriffen ist, wenn man sich im Auf-die-Schultern-Klopfen jetzt einfach der Theorie hingibt, es sei nun Entwarnung angesagt. Dies wäre eine erstaunlich kurzsichtige Finanz- und Wirtschaftspolitik. Seien wir doch ehrlich! Gestehen wir ein, dass die Komponente konjunkturelles Umfeld und das Sprudeln der Steuerquellen - den hohen Anstieg dort haben Sie im Budget ja gesehen - mindestens ebenso stark zur Verbesserung beigetragen haben!
Ein weiterer Aspekt: Ich bin der Auffassung, dass die volkswirtschaftlichen Annahmen laut Budget 2000 sehr wahrscheinlich nicht nur erreicht werden; ich schliesse nicht aus - ich mache eben nicht in Pessimismus, wie die Linke uns dies vorwarf -, dass wir im Jahr 2000 sogar über diese 3,5 Prozent Nominalwachstum hinauskommen. Sie wissen, dass uns jedes halbe Prozent mehr Wachstum bei den Steuereinnahmen einen erheblichen Zustupf gewährt. Davon abzuleiten - wie dies hier gemacht worden ist -, bei den Ausgaben könnten wir jetzt etwas lockerer werden, halte ich aber für total verfehlt. Denn alleine schon die Tatsache, dass wir in einem Jahr mit einem Wachstum von 3,5 Prozent immer noch ein Defizit von gegen 2 Milliarden Franken budgetieren müssen, bringt doch zum Ausdruck, dass es nach wie vor eine strukturelle Defizitkomponente gibt. Mit diesen Zahlen jetzt Entwarnung zu geben, würde nichts anderes heissen, als dass wir in einer Periode mit einem wieder verflachten Wachstum in eine neue Defizitspirale hineingeraten würden.
Hier muss ich Herrn Kollege Marti an etwas erinnern. Er hat uns darauf hingewiesen, wir sollten doch die grünen Seiten im Voranschlag mit der Staats- und der Steuerquote zur Kenntnis nehmen. Herr Kollege Marti, Sie dürfen versichert sein, dass wir diese grünen Seiten lesen. Die Farbe Grün ist ja hoffnungsfroh, und wir befinden uns immer noch im Klub der guten Länder. Herr Kollege Marti, Sie müssen aber doch auch die Tendenzen anschauen! Alleine in den Neunzigerjahren ist die Staatsquote um 19 Prozent, die Fiskalquote um über 10 Prozent gestiegen. In dieser Hinsicht, beim Anstieg der Staats- und der Fiskalquote, gehören wir eben zu den unrühmlichen Spitzenreitern. Alleine schon deswegen können wir es nicht zulassen, dass jetzt Entwarnung gegeben wird. Vielmehr müssen wir beharrlich zur Ausgabendisziplin stehen, damit wir das "Haushaltziel 2001" erreichen. Mit Blick auf das Haushaltziel müssen wir einen rigorosen Steuerstopp durchsetzen und gezielte, wachstumsorientierte Steuererleichterungen einleiten.
Es ist hier von Steuergeschenken gesprochen worden. Wir wollen nicht einfach Geschenke verteilen, sondern wir wollen uns in Verantwortung für den Wirtschaftsstandort Schweiz um eine konkurrenzfähige Fiskalsituation kümmern. Eine wirtschaftsverträgliche Finanzpolitik heisst, dass wir dort, wo wir vom Ausland konkurrenziert werden, steuerlich handeln müssen; dass wir dort, wo wir Wachstumsimpulse geben können, Steuererleichterungen gewähren müssen. Das ist letztlich auch eine soziale Politik. Ich kann nach wie vor nicht verstehen, weshalb die Linke diese Steuerpolitik aus sozialpolitischen Gründen als abwegig apostrophieren will.
Von meinem Vorredner ist einmal mehr die Notenbank als eigentliche Wachstumsbremse dargestellt worden. Die Notenbank wird immer wieder gerne als Sündenbock dargestellt, weil man nicht zu Reformen bereit ist. Wenn aber die Notenbank eine derart wachstumshemmende Politik geführt hätte, dann müssten ja die Vereinigten Staaten längst ein Nullwachstum haben, denn die realen Zinssätze in der Schweiz waren und sind wesentlich tiefer als in den USA. Dennoch verfügen die USA über eine prosperierende Volkswirtschaft. Hören Sie daher auf, mit diesem "Notenbankgeflüster" von den Reformen abzulenken, um die wir in der Finanz- und Steuerpolitik nicht herumkommen, wenn wir Wachstum und Beschäftigung wollen.
Nur ein Beispiel sei mir noch gestattet, bei dem wir nach unserer Auffassung steuerpolitisch "fünf vor zwölf Uhr" haben. Wir haben in der Vergangenheit bewusst wegen einer verfehlten Steuerpolitik den Goldhandel abfliessen lassen; wir haben das Eurobondgeschäft den Londonern geschenkt; wir haben die Anlagefonds wegen des Stempels den Luxemburgern zugeführt. Wenn wir jetzt beim Wertpapierstempel nicht handeln, dann werden wir das Börsenhandelsgeschäft auch noch dem Finanzplatz London schenken. Ich rufe daher den Bundesrat auf, hier klare Signale zugunsten des Standortes Schweiz zu setzen. Auch das ist im volkswirtschaftlichen und letztlich auch arbeitsmarktpolitischen Interesse unseres Landes.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Ich möchte einige einleitende Bemerkungen zu den Rahmenbedingungen machen und dann auf Ihre Voten eingehen, weil mir das die Gelegenheit gibt, den einen oder anderen Akzent zu setzen und nachher eine Gesamtwürdigung unserer Finanzpolitik vorzunehmen.
Das budgetierte Defizit von weniger als 2 Milliarden Franken ist verfassungskonform; wir unterschreiten das Verfassungsziel eines Defizites von höchstens 2,5 Milliarden Franken deutlich. Das ist erfreulich. Der Bundeshaushalt ist mittelfristig auf Sanierungskurs. Wir sehen gegen Ende der Finanzplanperiode sogar bescheidene Überschüsse - auf das Aber komme ich noch zu sprechen.
Es sind ja viele feine Analysen gemacht worden. Ich möchte auf ein paar Elemente hinweisen, die zeigen, dass die Lage sehr viel besser ist als noch vor einiger Zeit.
In den Finanzplanaussichten sind die Auswirkungen der bilateralen Verhandlungen enthalten. Der "Asyl-Buckel" ist darin enthalten, also die grossen Ausgaben, die wir in diesem Bereich haben und die nicht vorgesehen waren. Wenn Sie die Situation mit den Zahlen vor 1998 vergleichen, sehen Sie, dass die Rechnung damals um 2 Milliarden Franken beschönigt war. Sie ist jetzt also ehrlicher als damals; die Verbesserung ist verglichen mit den Zeiten, als wir noch Defizite von 6 bis 7 Milliarden Franken hatten, um 2 Milliarden Franken höher.
Wir haben eine erste Schätzung gemacht, was uns die Geschäfte der Legislaturrichtlinie etwa kosten werden. Diese Schätzung haben wir in einen provisorischen Legislaturplan eingearbeitet. Sie werden diesen im Frühjahr erhalten. Wir stellen fest, dass wir in Bezug auf den Ausgabenüberschuss einen verfassungskonformen Legislaturfinanzplan unterbreiten können. Wegen gewisser "Schätzkorrekturen" scheint auch das Jahr 2001 etwas weniger problematisch zu werden, als es zuerst schien. Das sind nicht Korrekturen, mit welchen wir beschönigen wollen, sondern sie entsprechen der Realität.
Wir sehen aber bei der Legislaturplanung etwas anderes: Was Sie neu einleiten werden, beeinflusst die Rechnung kurzfristig nicht so stark. Die eigentlichen Folgen neuer Aufgaben, die man jeweilen anpackt, zeigen sich erst fünf bis sechs Jahre später. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir nicht jetzt, wo es den Bundesfinanzen besser geht, schon den Grundstein für die Defizitperioden der nächsten Jahre legen.
Zu den Annahmen: Wir meinen, dass die Annahmen realistisch sind. Sie sind für ein Budget und für einen Finanzplan ausserordentlich wichtig. Wir rechnen mit einer Verfestigung der Konjunktur. Wir rechnen mit einer mittelfristig gut ausgelasteten Wirtschaft, mit verbesserten Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt, mit einer moderaten Teuerung, mit leicht ansteigenden Zinssätzen und mit einigermassen stabilen Währungsverhältnissen. Diese Prognosen decken sich ungefähr mit denjenigen professioneller Institute, die Sie kennen. Es ist aber richtig, dass sich die Rechnungslage sehr rasch ändern kann, wenn sich an diesen Elementen etwas ändert.
Wir stellen auch fest, dass wir jetzt von der guten Wirtschaftslage stark profitieren, und ich glaube, dass das vor allem die Folge der Restrukturierungen ist, die die Wirtschaft selber vorgenommen hat. Hier muss man der Wirtschaft entgegen aller Kritik, die man immer wieder hört, ein Kompliment machen. Sie ist wieder fitter für die Zukunft als wahrscheinlich ein Grossteil der Wirtschaft in unserer Umgebung. Aber wir dürfen auch sagen: Das ist das Ergebnis einer doch vernünftigen Wirtschaftspolitik und einer guten Finanzpolitik. Ich habe dafür unverdächtige Zeugen. Wir haben vom Internationalen Währungsfonds, und das sind gute Ökonomen, Noten bekommen, wie sie kaum ein anderes Land auf der Welt zurzeit bekommt. Auch das darf man nach all der Kritik im Wahlkampf hin und wieder sagen.
Die Kombination einer leicht restriktiven Fiskalpolitik mit einer eher grosszügigen Geldpolitik erweist sich im Moment als genau richtig, und deshalb sind Aussagen über Austerität und Abwürgen, wie sie vorhin Herr Maillard gemacht hat, ökonomisch absolut nicht haltbar.
Zu einigen Voten: Herr Marti hat ein sehr rosiges Bild gezeichnet. Ich zeichne ein optimistisches Bild, aber kein rosiges. Andere haben ein viel zu negatives Bild gezeichnet. Ich glaube, dass wir mit einer nüchternen, positiven Beurteilung etwa auf dem richtigen Pfad sind. Ich bin ja der grösste "Jammeri", wenn es wirklich nötig ist. Aber man soll nicht immer jammern, sonst glaubt man nichts mehr. So gut, wie Herr Marti die Situation dargestellt hat, ist sie leider nicht. Er hat darauf hingewiesen, wir seien über dem Berg, wir hätten ja noch Reserven. Er hat das VBS erwähnt. Ich muss Ihnen aber sagen, dass gerade der Steinbruch Armee es aber nicht ständig und immer wieder ermöglichen wird, das zu tun, was wir jetzt getan haben. Die neue Armee wird etwas kosten. Wir werden das abschätzen müssen. Aber wir dürfen nicht davon ausgehen, dass es ständig weiter so zurückgeht.
Mit dem, was Herr Raggenbass gesagt hat, bin ich weitgehend einig, auch mit seinen Folgerungen und vor allem mit seinen Hinweisen auf die Begehrlichkeiten, die wieder kommen. Ich spüre, seit es besser geht, dass man überall wieder ein bisschen Geld haben möchte: hier 10 Millionen Franken, dort 50 Millionen Franken, dort 20 Millionen Franken. Ich muss Ihnen sagen: Wir müssen aufpassen, dass wir jetzt nicht den Grundstein zur nächsten finanziellen Krise legen. Deshalb werde ich auch weiterhin immer wieder bremsen müssen. Herr Raggenbass hat auch Recht, wenn er darauf hinweist, dass die Staatsquote in den letzten Jahren gestiegen ist. Einige Rednerinnen und Redner haben darauf hingewiesen. Wir sind im internationalen Vergleich immer noch in einer sehr komfortablen Situation, aber es darf mit der Verschlechterung nicht so weiter gehen. Deshalb haben wir in unserem Finanzleitbild ganz klar gesagt, wir wollten die Steuerquote und die Staatsquote stabilisieren und längerfristig sogar zu senken versuchen; das ist wichtig. Und wir wollen eine möglichst tiefe Steuerquote haben, weil wir nur so international in diesem gnadenlosen Kampf der Globalisierung wettbewerbsfähig sind.
Von der Linken ist diese Philosophie ein bisschen kritisiert worden. Aber ich muss darauf hinweisen, dass wir nur mit einer leistungsfähigen Wirtschaft letztlich auch unseren Sozialstaat finanzieren können; eine leistungsfähige Wirtschaft haben wir nur, wenn wir konkurrenzfähig sind, und konkurrenzfähig sind wir nur mit einer vernünftigen Steuerquote. Alles andere ist nicht realistisch.
Frau Bangerter hat als Erste darauf hingewiesen, dass wir eigentlich alle Ausgabenbereiche einigermassen im Griff haben, mit Ausnahme des Sozialbereiches, wo natürlich vor allem wegen der demographischen Entwicklung - auch bei gleich bleibenden Leistungen - enorme zusätzliche Kosten auf uns zukommen. Ich meine, das ist wahrscheinlich das wichtigste Problem, das wir in dieser Legislatur zu lösen haben.
Zu Herrn Beck muss ich nichts sagen, weil ich mich zu den Steuerquoten bereits geäussert habe; er hat auch dazu Bemerkungen gemacht.
Herr Frey hat auf verschiedene Kennzahlen hingewiesen, auf die Einnahmensteigerung, auf die Ausgabensteigerung; ich komme bei der Beantwortung der Fragen von Herrn Kaufmann darauf zurück. Ich teile seine Interpretation nur partiell. Er hat aber darauf hingewiesen, es seien noch weitere Steuererhöhungen am Volkswillen vorbei schon vorprogrammiert. Ich möchte hier klar sagen: Alle Steuererhöhungen, die wir hatten, sind vom Volk genehmigt worden. Wenn man schon immer, wie Sie, das Volk als Zeugen braucht, dann darf man auch nicht zu sehr gegen diese Steuererhöhungen schimpfen, denn sie sind demokratisch legitimiert und haben auch einen Sinn gehabt. Ich hätte auch lieber weniger gehabt - absolut -, aber in Bezug auf die Zukunft muss ich doch auf zweierlei hinweisen: Wir möchten versuchen, für den normalen Bundeshaushalt keine Steuererhöhungen mehr zu haben - absolut klar -; aber im Bereich der Sozialversicherungen wird es wahrscheinlich nicht ohne Mehreinnahmen gehen, es sei denn, wir wären bereit, so zu sparen, dass es sogar beim Sozialstaat Destabilisierungserscheinungen geben könnte. Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Also müssen wir hier den Mittelweg suchen, wie wir mit möglichst wenig Steuererhöhungen im Sozialbereich konsolidieren können. Im übrigen Bereich darf es aber keine Steuererhöhungen mehr geben - das ist absolut klar -, weil wir sonst die Steuerquote, die wir stabilisieren wollen, nicht stabilisieren können.
Wenn Sie aber schon immer die Steuererhöhungen kritisieren, muss ich Sie darauf hinweisen, dass wir auch Steuersenkungen eingeplant haben. Wir haben nächstes Jahr - deshalb geht die direkte Bundessteuer zurück - 400 Millionen Franken Ausfälle für die Unternehmenssteuerreform budgetiert, und übernächstes Jahr, in den Finanzplänen, wird es wegen des neuen Mehrwertsteuergesetzes einen weiteren Ausfall von gegen 300 Millionen Franken geben. Ungefähr 700 Millionen Franken Steuersenkungen sind auch darin enthalten; das muss man doch auch immer wieder sagen, wenn nur die andere Seite erwähnt wird.
Frau Genner hat auf den neuen Finanzausgleich und auch auf die Probleme der Kernstädte hingewiesen. Es ist klar: Der neue Finanzausgleich soll dazu führen, dass im Lande ein gewisser Ausgleich auch der Steuerbelastungen wieder möglich ist, ohne dass wir die Steuern harmonisieren müssen. Aus Wettbewerbsgründen sollten wir das nicht tun. Wir haben gerade wegen der Agglomerationen ein neues Instrument eingeführt, den soziodemographischen Beitrag und Ausgleich. Das wird den Kantonen helfen, das Problem zu entschärfen. Das ist, glaube ich, eine gute Sache. Aber umgekehrt würde ich mich dagegen wehren, dass wir nun direkt vom Bund her die Städte zu subventionieren begännen. Ich glaube, wir müssen bei unserer klaren Hierarchie bleiben: Die Kantone und die Städte arbeiten direkt zusammen, der Bund arbeitet mit den Kantonen zusammen; aber es gibt keine Zusammenarbeit im Dreiecksverhältnis - obwohl wir nach Verfassung in allem, was wir tun, die Probleme der Städte natürlich in unsere Politik mit einbeziehen müssen.
Herr Zwygart hat die Dienstleistungen Dritter kurz erwähnt. Im Prinzip hat er Recht; wir müssen dafür sorgen, dass diese nicht überborden. Aber es ist umgekehrt auch so, dass wir heute sehr viele Dienstleistungen einkaufen müssen, weil wir das entsprechende Personal nicht haben - Stichwort Informatik - und weil es nicht sinnvoll ist, für gewisse Studien für wenige Spitzen eine Struktur aufzubauen, die man nicht ständig braucht. In der heutigen komplexen Welt der Politik müssen wir Expertenwissen zum Teil temporär einkaufen, aber eben nicht auf Dauer. Wir haben bei den Dienstleistungen Dritter schon ziemlich gedrückt; ich glaube, die Reserven sind nicht mehr so gross, wie sie noch vor einigen Jahren gewesen sind.
Herr Hess hat hier auf ein paar Personalprobleme hingewiesen, die auch von anderen Rednern erwähnt wurden; gestatten Sie mir ein Wort dazu. Wir haben mit den Verbänden Gespräche geführt; die Verbände hätten gerne einen Teuerungsausgleich von 2 Prozent gehabt und hätten bei den Ortszulagen usw. gerne gewisse Lohnsparmassnahmen wieder rückgängig gemacht. Wir haben dann eine Lösung gefunden, die die Verbände nicht begeistert, aber mit welcher sie leben können. Wir gewähren ein Prozent Teuerungsausgleich. Es wurde die Frage gestellt, ob dieser Betrag im Budget eingestellt sei. Wir brauchen diesen Betrag; es handelt sich um rund 31,4 Millionen Franken. Ich muss aber noch darauf hinweisen, dass aufgrund des normalen Stufenanstiegs bei den Beamten jedes Jahr rund 2 Prozent hinzukommen. Das entspricht im Moment etwa dem, was in der Privatwirtschaft gewährt wird. Das Kaderlohnopfer müssen wir aufheben, weil wir bei den Löhnen der Kaderpositionen in vielen Bereichen nicht mehr konkurrenzfähig sind. Das ist nicht budgetiert; wir haben auch nicht vorgesehen, Sie um einen Nachtragskredit zu ersuchen, sondern wir müssen versuchen, diese rund 3,5 Millionen Franken über Kreditreste "hereinzudrücken". Das sollte knapp möglich sein. Ich darf Ihnen aber sagen, dass die Kostensteuerung gesamthaft funktioniert.
Herr Baader hat noch gefragt, weshalb die Soziallasten noch weiter ansteigen. Die eigentlichen Pro-Kopf-Kosten, die so genannten Personalbezüge, steigen mit Ausnahme der Teuerung praktisch nicht mehr. Hingegen sind im Sozialbereich wegen der Sozialpläne noch gewisse Steigerungen möglich; ich kann dann bei der spezifischen Frage noch eine Antwort dazu geben.
Noch kurz zum Votum von Herrn Kaufmann, der ja ein Profi ist: Er weiss, dass Finanzanalysen hie und da Glückssache sind. Hier hat er in einem Punkt Pech gehabt: Er hat wie ein Vorredner die Steigerung von 2 Milliarden Franken gegenüber dem Finanzplan 1998 kritisiert. Diese 5 Prozent sind eine rein buchhalterische Steigerung, die aus der "Bruttoverbuchung" des Mehrwertsteuerprozentes für die AHV resultiert. Der Bund hat das früher wie die Lohnbeiträge netto gebucht, und das Parlament wollte das nach dem Bruttoprinzip verbucht haben. Das hat das Budget auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite um die erwähnten 2 Milliarden Franken aufgebläht. In der Tat sind wir nur ein halbes Prozent höher, aber die Vorgaben, die wir gegenüber den Departementen gemacht haben, ausgenommen von neuen Ausgaben, sind gemäss Finanzplan sehr gut eingehalten worden. Diese Kritik ist also nicht berechtigt.
Ich muss auch darauf hinweisen, dass die Zunahme der Einnahmen von 7,7 Prozent zum Teil auch ein Durchlaufposten ist. Ungefähr ein Drittel entfällt auf diskretionäre Massnahmen wie Schwerverkehrsabgabe, AHV-Prozent usw.; diese werden direkt wieder entsprechenden Zwecken zugeführt - Bau der Neat, demographisch bedingte Sanierung der AHV usw. - und dienen nicht der Sanierung des Haushaltes. Hierzu gehört auch die Spielbankenabgabe, die direkt in die AHV fliesst. Etwa zwei Drittel sind konjunkturell bedingt; diese helfen dem Budget ganz klar. Davon ist aber auch ein Teil Rückzahlung von Darlehen an die Arbeitslosenversicherung; es sind nicht nur Steuern. Auch diese Zahlen muss man also etwas verfeinert analysieren.
Auch wenn Sie uns vorwerfen, das Budgetwachstum liege mit 2,3 Prozent über der Teuerung und sei schon zu nahe beim Wirtschaftswachstum, wäre dieser Vorwurf dann gerechtfertigt, wenn diese Zahl undifferenziert wirklich eine Ausgabenzunahme wäre.
Aber wenn Sie die Sonderfaktoren berücksichtigen, dass auch hier wieder ein Quartalsergebnis des AHV-Mehrwertsteuerprozentes nur ein Durchlaufposten ist, wenn Sie sehen, dass die LSVA eben eine Direktfinanzierung ist, die auch nicht ins Budget hineingeht, und noch sehen, dass wegen der Mehreinnahmen z. B. bei der Verrechnungssteuer wieder die Kantonsanteile im Durchlauf weggehen, sinkt die eigentliche Ausgabensteigerung unter ein Prozent, und dann sind wir unter der Teuerung, was doch einigermassen vertretbar ist.
Herr Müller, ich danke Ihnen für die Würdigung des Flag-Bereiches. Das ist ein Bereich, wo wir alle noch am Lernen sind, wo wir Fehler gemacht haben, wo wir aber mit jedem Bundesamt, das gut vorbereitet anfängt, wieder Fortschritte machen. Die anderen Ämter machen auch Fortschritte. Ihre Kritik, soweit Sie sie hier vorgebracht haben, ist berechtigt, wir nehmen sie zu Herzen. Ich komme nur aus einem Grund auf Ihr Votum zu sprechen: Ich glaube, dass Flag irgendeinmal begrenzt ist. Ich glaube nicht, dass Flag-Ämter einmal 10 oder 20 Prozent der Bundesverwaltung ausmachen werden; das wird sich irgendwo bei 2 oder 3 Prozent des "Umsatzes" beschränken.
Aber Sie haben darauf hingewiesen, dass man in allen Bereichen verstärkt mit New-Public-Management-Ideen sollte wirtschaften können. Wir wollen in der nächsten Legislatur mit der neuen Personalpolitik die Ideen, die aus Flag kommen, wie Führung mit Leistungsaufträgen, mit Zielsetzungen usw., auf die gesamte Bundesverwaltung übertragen, d. h. auf diesen angestrebten Kulturwandel. Sie werden das dann auch mit uns verfolgen können.
Noch kurz eine Antwort auf wenige Probleme, die hier angesprochen worden sind:
Frau Aeppli Wartmann hat auf den Integrationsartikel hingewiesen. Ich bin kein Fachmann in diesem Bereich, werde das aber gerne der zuständigen Departementschefin weitergeben.
Herr Imhof und Herr Baader haben noch verlangt, dass man im Sozialbereich nun endlich eine Gesamtschau machen und das im Sinne einer Gesamtkonzeption vorlegen solle. Gestatten Sie mir dazu eine kleine Bemerkung:
Der Bundesrat ist sich natürlich bewusst, dass alle vier grossen Sozialwerke - IV, AHV, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherung - ihre Probleme haben und dass es bei allen auch Vernetzungen gibt. Dennoch sind sie unterschiedlich finanziert, gibt es einen unterschiedlichen Stand der Reformen; da ist es fast nicht möglich, Ihnen eine einheitliche Botschaft mit den Reformen zu unterbreiten. Zu Recht weisen Sie jedoch darauf hin, dass man das Ganze aus einer Gesamtschau heraus tun solle.
Wenn Sie die Botschaft zur 11. AHV-Revision erhalten, werden Sie am Anfang ein ziemlich umfangreiches Kapitel finden, das diese Gesamtschau macht - in Ergänzung zu dem, was Sie den IDA-Fiso-Berichten entnehmen konnten. Dort können Sie nachlesen, wie der Bundesrat diese Vernetzung sieht. Andererseits ist es aber doch richtig - auch Herr Imhof hat dafür ein gewisses Verständnis bekundet -, dass wir die einzelnen Reformvorhaben gesondert behandeln. Bei der AHV wird die Entwicklung in Richtung Finanzierung durch die Mehrwertsteuer und gewisse Leistungskorrekturen gehen, bei der IV ebenfalls. Bei der Arbeitslosenversicherung dagegen wird die Reform möglicherweise in eine ganz andere Richtung gehen. Dort gibt es keinen Notstand, weil diese Kasse mit dem Stabilisierungsprogramm gefestigt werden konnte. Da gibt es einen grossen Fortschritt; dort war es am schlimmsten, dies war das gefährdetste "Sozialgefäss".
Bei der Krankenversicherung - dies wissen Sie - ist es wahrscheinlich am schwierigsten, überhaupt die richtige Richtung zu sehen; da geht man auch einen besonderen Weg. Sie haben aber Recht: Wir möchten da eine Gesamtschau versuchen.
Wissen Sie, die Gesamtschau ist die eine Sache. Danach aber die mutigen Entscheide zu treffen ist schwieriger; dann werden wir uns wieder sehen!
Folgendes noch zum Personalbereich: Da möchte ich eine Bemerkung zur Kritik an den Frühpensionierungen machen. Ich verstehe, dass diese Zahlen Sie beschäftigen; ich verstehe auch, dass Sie mit einer gewissen Skepsis gesehen haben, dass wir für solche Bereiche 96 Millionen Franken zusätzlich budgetiert haben. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, in welchem Departement diese Millionen dann gebraucht werden. Es sind aber so viele Reformen im Gange, dass wir dieses Geld - zumindest zum grösseren Teil - gewiss brauchen werden.
Ich sage Ihnen aber etwas zu: Wir vom Finanzdepartement sehen ja nicht in jeden Fall der Einzelpensionierung hinein. Ich schliesse nicht aus, dass man mit diesen Sozialplänen da und dort vielleicht auch "Fälle macht", bei denen man trotzdem wieder einen Mitarbeiter einstellt. Dies also, obschon man eigentlich nur früh pensionieren sollte, wenn man eine Stelle abbaut usw.; dies geschieht dann vielleicht nicht ganz im Sinn der "Erfinder" dieser Sozialpläne. Deshalb offerieren wir Ihnen als Korrelat zur Zustimmung zu diesen 96 Millionen Franken ein vertieftes Controlling über diese Frühpensionierungen, die Verwendung dieser Sozialplangelder. Ich glaube, dass dieses vertiefte Controlling in der Bundesverwaltung auch präventiv wichtig und richtig ist; denn dann wissen alle, dass sie kontrolliert werden. Dies ist auch absolut im Sinne des Finanzministers.
Ich glaube, das waren ein paar wesentliche Punkte. Auf alles kann ich aus zeitlichen Gründen nicht eingehen.
Ich will noch versuchen, eine kurze Schlusswürdigung zu machen; wir sind mit den Finanzen durchaus auf dem Weg der Genesung, aber es gibt noch schwarze Wolken. Ich bin nach wie vor davon überzeugt - es wurde gesagt, wir hätten die Finanzlage dramatisiert -, dass diese Sanierung zwingend ist und dass wir sie zwingend im Aufschwung machen müssen. Sonst verschwindet nämlich der politische Handlungsspielraum über die Zinsen wieder, sonst zahlt die nächste Generation Zinsen für den Konsum von heute - dann hat sie keine adäquate Gegenleistung für die Steuern mehr, die sie bezahlen muss -, und schliesslich geniesst sonst der Wirtschaftsstandort kein Vertrauen mehr. Man befürchtet dann höhere Steuern, man befürchtet höhere Zinsen.
Ich darf Ihnen sagen, dass die Erfahrung in der Europäischen Union jetzt gezeigt hat, dass das Wirtschaftswachstum in jenen Ländern am raschesten erfolgt, die am nachhaltigsten die Sanierung ihrer Finanzen angepackt haben. Das zeigt immerhin, dass es einen Zusammenhang zwischen vernünftigen Finanzen und Wirtschaftswachstum im positiven Sinne gibt.
Zudem müssen wir jetzt den finanzpolitischen Handlungsspielraum für Rezessionen schaffen, die möglicherweise wieder kommen werden. Wir müssen auch eine gesunde Ausgangsbasis für die schwierige Konsolidierung der Sozialwerke schaffen. Diese Gesundung der Bundesfinanzen ist durchaus auch ein Resultat der verbesserten Konjunktur; das gebe ich gerne und unumwunden zu. Aber sie ist auch die Folge einer klaren Sanierungspolitik, die Bundesrat und Parlament zusammen mit dem Setzen eines klaren Ziels eingeleitet haben.
Der Volksentscheid über das "Haushaltziel 2001" hat psychologisch - zum Beispiel auch in der Verwaltung, im Bundesrat selber und sicher auch hier - grosse Auswirkungen auf die Disziplin bezüglich der Finanzen gehabt. Wir haben das fertig gebracht, indem es gelungen ist, fast alle Wachstumsraten in allen Bereichen - ausser im Sozialbereich - zu dämpfen. Das ist eine politische Leistung, die nicht einmal ein Sparpaket brauchte, die finanzplanerisch geschafft worden ist. Es ist gelungen - danke, Herr Bührer, für den Hinweis -, mit dem Stabilisierungsprogramm das Delta zwischen dem gebremsten Wachstum der Aufgabengebiete und dem Stabilisierungsziel auszufüllen, und es ist uns auch gelungen, gewisse Lecks im Steuerbereich zu verhindern. Das ist eine nicht ganz unerhebliche, politische Leistung, für die ich Ihnen allen, die dabei waren, natürlich sehr dankbar bin.
Aber dieser Erfolg ist alles andere als gesichert, denn es gibt beachtliche Risiken: Das Wirtschaftswachstum kann kleiner sein. Es kann sein, dass wir einen Misserfolg bei der Konsolidierung der Sozialwerke haben; ich hoffe es nicht. Es können neue Krisen mit Folgen im Asylbereich auftreten. Es können Steuerausfälle durch falsche Reformen kommen. Vielleicht gibt es auch richtige, das Thema "Stempel" habe ich zur Kenntnis genommen, Herr Bührer.
Aber das grösste Risiko ist der Rückfall in eine undisziplinierte Ausgabenpolitik. Seit der Besserung - ich habe das erwähnt - kommen wieder von allen Seiten Forderungen. Ich bitte Sie hier, wirklich wieder an die längerfristige Zukunft zu denken und nicht jetzt den Grundstein für die nächste Finanzkrise zu legen.
Um das zu verhindern, haben wir im Bundesrat das Finanzleitbild verabschiedet, das Leitplanken für eine wachstumsorientierte, rationale Finanzpolitik aufstellen soll, damit wir ein magisches Dreieck realisieren können: gesunde Finanzen, tiefe Steuerquote und trotzdem effiziente Staatsleistungen.
Solide Finanzen sind kein Selbstzweck und kein Hobby des Finanzministers, solide Finanzen sind die notwendige Basis von Wirtschaftswachstum, von gerechter Verteilung und von sozialer Stabilität. Das Budget 2000 ist mit einer soliden Haushaltpolitik vereinbar, aber die Hauptaufgabe wird es bleiben, dass das auch in den nächsten Jahren so bleiben wird.
Verfahrensbeitrag
99.069
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Examen de détail
Sofern nichts anderes vermerkt ist:
- beantragt die Kommission Zustimmung
zum Beschluss des Ständerates;
- stimmt der Rat den Anträgen der Kommission zu.
Sauf indication contraire:
- la commission propose d'adhérer
à la décision du Conseil des Etats;
- le Conseil adhère aux propositions de la commission.
1. Finanzrechnung
1. Compte financier
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
510 Generalstab
Antrag der Kommission
3200.001 Immobilien
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Marti Werner, Borel, Fässler, Jaquet, Kuhn, Leemann, Leuenberger, Vermot)
Fr. 254 430 000
(Kürzung insgesamt 5,57 Millionen Franken, davon 2,07 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit 1999)
510 Etat-major général
Proposition de la commission
3200.001 Immobilier
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Marti Werner, Borel, Fässler, Jaquet, Kuhn, Leemann, Leuenberger, Vermot)
Fr. 254 430 000
(Réduction totale de 5,57 millions de francs dont 2,07 millions de francs du crédit d'engagements 1999)
540 Gruppe Rüstung
Antrag der Kommission
3220.001 Ausrüstung und Erneuerungsbedarf
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Minderheit
(Marti Werner, Borel, Fässler, Jaquet, Kuhn, Leemann, Leuenberger, Vermot)
Fr. 265 800 000
540 Groupement de l'armement
Proposition de la commission
3220.001 Equipement et matériel à renouveler
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Minorité
(Marti Werner, Borel, Fässler, Jaquet, Kuhn, Leemann, Leuenberger, Vermot)
Fr. 265 800 000
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bangerter hat in ihrem Votum ausgeführt, dass unser Minderheitsantrag eine Zwängerei sei, weil Sie diese Sache schon bei der Baubotschaft einmal diskutiert haben. Das ist jedoch keine Zwängerei, sondern es ist ein Antrag, der bezweckt, dass Sie nochmals überdenken, ob Sie die Verpflichtungskredite, die Sie dort im Rahmen von Zahlungskrediten eingegangen sind, nun realisieren wollen oder nicht.
Die Minderheitsanträge Günter, die beim militärischen Bauprogramm gestellt wurden, und unser Minderheitsantrag beim Budget betreffen das gleiche Projekt. Es geht um das Satos-3-Projekt, das ja eine ganz geheime Geschichte war. Ich habe die Unterlagen vonseiten der Finanzkommission mit Hinweisen auf ihre Vertraulichkeit erhalten, musste dann aber feststellen, dass das VBS selbst Pressemitteilungen über die Realisierung dieses Projektes mit genauen Standortangaben usw. gemacht hat. Es wäre einfach wünschbar, dass man sich auf eine einheitliche Informationspolitik festlegt und nicht die Journalisten umfassender informiert als die Parlamentarier.
Nichtsdestotrotz sind wir nun dank den Minderheitsanträgen Günter und dank unserem Minderheitsantrag zumindest darüber orientiert, was mit diesem Satos-3-Projekt gemacht werden soll. Sie wissen es auch, und Sie werden einmal nicht sagen können: Davon habe ich nichts gewusst. Damit sind Sie heute in der Verantwortung. Sie wissen auch um die Widersprüche bezüglich dieses Projektes. Herr Bundesrat Ogi hat letzte Woche ausgeführt, dass mit diesem Satos-3-Projekt Telefonverbindungen via Satelliten vom Ausland in die Schweiz abgehört werden können, auch Telefonverbindungen Schweiz-Schweiz, die über Satelliten laufen. Das Ganze - das muss ich Ihnen nochmals sagen - passiert ohne Rechtsgrundlage, obwohl sich in der gleichen Woche Frau Vallender beispielsweise bei der Telefonabhörung klar dafür ausgesprochen hat, dass es hier eine restriktive Handhabung der entsprechenden Grundlagen braucht.
Herr Bundesrat Ogi hat auch ausgeführt - das ist ein weiterer Widerspruch -, dass mit diesem Satos-3-Projekt eine singuläre Insellösung realisiert werden soll. Da gibt es für mich zwei Schlussfolgerungen: Wenn die Informationen, die man erhält, nur singulär genutzt werden, dann macht das Ganze effektiv keinen Sinn. Wenn sie ausgetauscht werden, wenn mit ausländischen Geheimdiensten zusammengearbeitet wird, dann stehen wir einfach wiederum vor dem Faktum, dass unser strategischer Nachrichtendienst in die Nachrichtendienste der ausländischen Staaten mit einbezogen wird.
Aber heute, im Rahmen des Budgets, haben Sie die entscheidende Frage zu stellen, ob in derart massivem Ausmass in den strategischen Nachrichtendienst investiert werden soll. Es geht um ein Investitionsvolumen in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken, wenn man alles zusammenzählt, und um Betriebskosten - das ist auch über den Daumen gepeilt - in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken pro Jahr, und dies zu einem Zeitpunkt, an dem über die Aufgaben, die Gliederung und die Mittel des strategischen Nachrichtendienstes diskutiert wird und in dem Bundesrat und Parlament diese Fragen beantworten müssen und beantworten werden.
Finanzpolitisch ist es richtig, wenn zuerst diese Grundlagen festgelegt werden und erst dann investiert wird. Dies ist mein Hauptargument, weshalb ich Ihnen beantrage, diese Kredite im Rahmen dieses Budgets zu streichen. Legen wir fest, welche Aufgaben, welche Mittel der strategische Nachrichtendienst erhalten soll, und dann investieren wir. Wenn Sie anders vorgehen, wie Sie das im Rahmen der militärischen Bauprogramms gemacht haben, dann machen Sie nichts anderes, als wenn Sie zuerst einmal ein Dach bauen und nicht wissen, was für ein Haus Sie darunter stellen werden. Das ist sicher nicht ein sinnvoller Einsatz von Mitteln.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und das Satos-3-Projekt aus dem Budget 2000 herauszukippen.
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass für die professionelle nachrichtendienstliche Erschliessung von Satellitenverbindungen ein zusammenhängendes Erfassungs- und Auswertungssystem erforderlich ist. Die Sicherheitspolitische Kommission hat diese Auffassung des Bundesrates mitgetragen und sie Ihnen letzte Woche im Rahmen des militärischen Bauprogramms auch zur Ausführung empfohlen; Sie haben zugestimmt.
Die Finanzkommission hat sich des Antrages der Minderheit Marti Werner durchaus angenommen und sich ebenfalls zusätzliche Unterlagen geben lassen. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die bereits im Bau befindliche Anlage zu realisieren sei, um die nachrichtendienstliche Satellitenüberwachung sicherzustellen.
Der Entscheid der Kommission fiel mit 12 zu 8 Stimmen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Sandoz Marcel · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
La semaine passée déjà, nous avions décidé sur cette position et avions approuvé le montant prévu. Aujourd'hui, M. Marti nous demande de reréfléchir; ça arrive d'ailleurs souvent ces derniers jours que nous soyons obligés de reréfléchir sur des décisions que nous avons prises.
La commission, à une nette majorité, par 12 voix contre 8, vous propose de maintenir votre décision concernant le projet SATOS 3.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Sie haben ja schon einmal über das Satos-3-Projekt entschieden. Ich kann es deshalb sehr kurz machen. Ich möchte Ihnen im Namen des Bundesrates empfehlen, die Anträge der Minderheit Marti Werner abzulehnen. Das System dient nicht der Überwachung im Bereich der zivilen oder militärischen Strafverfolgung. Es dient nicht der Überwachung der schweizerischen Inlandtelefonnetze. Es ist auch nicht mit ausländischen Systemen verknüpft. Interessant ist übrigens, dass unser Land wahrscheinlich das einzige ist, wo man so offen über solche Dinge, auch über Kredite, diskutiert. Das ist vielleicht sogar ein schönes Zeichen. Es geht darum, der modernen Bedrohungslage - Terrorismus, organisierte Kriminalität, Proliferation usw. - Rechnung zu tragen. Dieses Gerät wird auch politisch kontrolliert sein. Auch die Geschäftsprüfungsdelegation wird sich damit befassen können.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen empfehlen, die Anträge der Minderheit Marti Werner abzulehnen.
Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Die Abstimmung über den Antrag der Minderheit Marti Werner gilt für die Position 510.3200.001 und für die Position 540.3220.001.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 53 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Finanzdepartement - Département des finances
Antrag Chiffelle
615 Versicherungskasse
3050.001 Arbeitgeberbeiträge an die PKB
Fr. 460 000 000
Proposition Chiffelle
615 Caisse d'assurance
3050.001 Contributions de l'employeur à la CFP
Fr. 460 000 000
Développement par écrit
Le scandale des rentes mirifiques versées à certains cadres de l'armée à la retraite anticipée continue. Aucune révision de l'OPRA permettant une redéfinition de certaines situations choquantes n'est prévue en 2000 malgré les promesses faites dans ce sens depuis trois ans! Il convient de marquer la volonté de principe du Parlement de voir le Conseil fédéral agir sans délai.
C'est le sens de la présente proposition qui aboutit à réduire de 5 pour cent environ le montant de 30 millions de francs compris dans la rubrique 615.3050.001 et dû à l'application de l'OPRA.
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Anliegen von Herrn Chiffelle ist auch in den Reihen der Finanzkommission unbestritten. Aus personalpolitischer Sicht bleibt die Anpassung der Verordnung über die Leistungen bei vorzeitigem Altersrücktritt von Bediensteten in besonderen Dienstverhältnissen auch für den Bundesrat unbestritten. Die Frage ist eine Frage des Zeitpunktes der Anpassung. Der Bundesrat sieht vor, diese Änderungen zusammen mit der Einführung des Bundespersonalgesetzes, das wir beraten haben, vorzunehmen, also per 1. Januar 2001. Entsprechend hat er gegenüber seinem Personal ein Versprechen abgegeben. Die Finanzkommission ihrerseits hat mit Brief vom 21. Mai 1999 den Bundesrat ersucht, diese Änderung der Verordnung vorzuverschieben und sie vor der Einführung des Bundespersonalgesetzes vorzunehmen.
Die soeben erwähnten Begründungen des Bundesrates hat die Finanzkommission zur Kenntnis genommen. Wir haben uns also des Antrages, den Herr Chiffelle schon vor Jahresfrist gestellt hat, angenommen. Nach Überprüfung der Situation halten wir es aber für gegeben, uns der Haltung des Bundesrates anzuschliessen und diese Änderung per 1. Januar 2001 mit dem Bundespersonalgesetz einzuführen.
Wir bitten Sie, diesen Antrag auf Kürzung um knapp 1,5 Millionen Franken abzulehnen.
Chiffelle Pierre · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Weyeneth, j'ai bien compris vos explications. Vous avez donc dit que la Commission des finances se souciait tout autant que moi que ce problème soit réglé avant le statut du personnel de la Confédération. Nous en parlons depuis trois ans dans cet hémicycle: j'aimerais savoir quels sont véritablement les motifs qui vous amènent à protéger plus particulièrement les officiers à la retraite de haut rang, en leur garantissant des privilèges tout à fait incompréhensibles pour la population. Et pourquoi la Commission des finances ne dit-elle pas au Conseil fédéral, en tapant du poing sur la table: "Maintenant, ça suffit. Cette situation ne peut plus durer!"?
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Chiffelle, ich möchte Ihnen zur Antwort geben, dass es nicht im Interesse der Finanzkommission liegt, hier irgendeine kleine Gruppe zu protegieren, wie Sie ihr das unterstellen, sondern ich mache Sie auf Folgendes aufmerksam:
1. Diese Frage wurde im Zusammenhang mit dem Bundespersonalgesetz hier im Rat bereits diskutiert.
2. Auch in anderen Departementen haben wir vorzeitige Pensionierungen, die uns einiges an Geld kosten. Diese ganze Problematik stellt sich deshalb in einer breiteren Form. Herr Bundesrat Villiger hat sich in seinem Einführungsreferat dahin gehend geäussert, dass es eine breite Schicht betrifft und dass das Problem entsprechend tief greifend zu behandeln ist.
Sandoz Marcel · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Pour répondre à votre question, Monsieur Chiffelle, c'est précisément toutes les cautèles, tous les règlements et toute l'administration liés au statut des fonctionnaires qui font, si on veut que ces règlements soient crédibles, qu'on ne peut pas dire à ces gens-là, du jour au lendemain: "Ecoutez, on ne tient pas compte des engagements qui ont été pris et puis on réduit purement et simplement votre situation." On pourrait alors le faire dans d'autres statuts que vous défendez vigoureusement, ces temps, dans le cadre de la fonction publique.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Das ist ein Dauerbrenner. Wir haben das schon einmal als Frage in den Bundesrat eingegeben. Es ist berechtigt, hier Änderungen zu machen, aber das ist eine sehr alte Regelung, bei der es auch Übergangszeiten brauchte. Es geht auch hier um Treu und Glauben. Es sind aber ganz ausserordentlich grosse Widerstände aufgekommen, und zwar nicht nur von den Verbänden und den Betroffenen, sondern auch aus dem Kreis des Parlamentes. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit haben sich ganz dezidiert gegen eine Vorwegnahme dieser Lösung ausgesprochen. Der Bundesrat war in der unglücklichen Lage, dass eine parlamentarische Kommission etwas wollte und eine andere parlamentarische Kommission etwas anderes wollte. Aber das gibt dem Bundesrat immer wieder neu die Freiheit, jene Kommission zu wählen, die er als Alibi für die Lösung, die ihm lieber ist, benützen möchte.
Aber es ist klar, dass wir das Problem lösen müssen und lösen wollen, und wir haben auch den Zeitplan schon gemacht. Die Lösung soll auf den 1. Januar 2001 mit dem neuen Bundespersonalgesetz kommen. Wenn dieses Gesetz später käme, was nach der parlamentarischen Beratung nicht undenkbar ist, müssten wir das noch einmal neu überdenken. Aber die Nachfolgeregelung wird jetzt ausgehandelt. Die damaligen Differenzen mit den Verbänden scheinen ausgeräumt. Es scheint, als würden wir einen Konsens für eine Lösung finden, und es sollte dann auch möglich sein, diese zeitgerecht einzuführen. Das dürfen Sie aber nicht jetzt überhastet für das nächste Jahr machen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Chiffelle abzulehnen.
Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Chiffelle .... 49 Stimmen
Dagegen .... 103 Stimmen
Volkswirtschaftsdepartement
Département de l'économie
701 Generalsekretariat
Antrag der Kommission
3600.005 Expo 2001
Fr. 179 800 000
701 Secrétariat général
Proposition de la commission
3600.005 Expo 2001
Fr. 179 800 000
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45