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Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)

68010 · Amtliches Bulletin

Vom 4. Juni 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/68010/de/fur-ein-verbot-von-elektronischen-einwegzigaretten-puff-bars

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars) (23.3109)

23.3109

Für ein Verbot von elektronischen Einwegzigaretten (Puff Bars)

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die Motion anzunehmen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Wasserfallen Flavia · Mit-F · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ihre Kommission hat die Motion Clivaz Christophe 23.3109 am 3. April behandelt und beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese anzunehmen. Die Motion fordert ein Verbot von nicht nachfüllbaren elektronischen Zigaretten für den einmaligen Gebrauch. Diese Produkte werden gemeinhin auch als Puffs bezeichnet. Seit 2020 sind solche Puffs auf dem Schweizer Markt erhältlich. Sie werden hauptsächlich aus China importiert.

Zwei Gründe und zwei Entwicklungen haben nach ausführlicher Diskussion in der Kommission zu diesem Entscheid geführt.

Der erste Grund ist die Gesundheitsgefährdung, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Die Puffs werden immer beliebter, vor allem bei jungen Teenagern. Sie sind farbig, poppig und sehr handlich. Ich bin normalerweise nicht diejenige, die während meiner Voten Gegenstände zeigt, aber hier erlaube ich mir eine Ausnahme, denn vielleicht haben einige von Ihnen noch gar nie einen solchen Puff gesehen. (Die Rednerin zeigt einen Leuchtstift und Puffs) Das hier ist ein normaler Leuchtstift, und das sind sogenannte Puffs. Meine Kollegen neben mir können den Blueberry-Ice- und den Refreshing-Mint-Geschmack gut riechen. Es sind süsse, verführende Aromen. Sie sehen, dass man sie auch sehr gut vor den Eltern oder Lehrpersonen verstecken kann. Das macht diese Produkte gerade bei jungen Konsumierenden so beliebt.

2022 wurden etwa 8 Millionen dieser Einwegzigaretten in die Schweiz importiert. Zwei Jahre später waren es bereits 13 Millionen. Sucht- und Präventionsfachleute, Lehrpersonen und viele Organisationen aus dem Präventionsbereich sind deshalb sehr besorgt über diese Nikotinbomben, die ein sehr hohes Suchtpotenzial aufweisen. Verschiedene Umfragen zeigen, dass sie bereits 14-Jährige regelmässig konsumieren. Lehrpersonen berichten auch von 12-Jährigen, die es kaum bis zur grossen Pause schaffen, ohne am Nikotinstängel zu ziehen. Es gibt auch kaum Kontrollen darüber, was in diesen Puffs enthalten ist. Die Dosierung und der Nikotingehalt werden schlicht nicht kontrolliert.

Der zweite Grund sind die Umweltauswirkungen und Sicherheitsprobleme; diese haben wir in Anwesenheit einer Vertreterin des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) diskutiert. Die Puffs werden mit einer nicht wiederaufladbaren Batterie betrieben und enthalten Edelmetalle wie Lithium, Kobalt oder Kupfer. Die meisten E-Zigaretten dieser Art landen nach ihrer Verwendung im Müll. Auch wenn Puffs nicht die einzigen Gegenstände sind, die Lithiumbatterien enthalten, sind sie der Hauptgrund für Brände in Sortierzentren und Mülldeponien - Brände, die in den letzten Jahren viel häufiger aufgetreten sind. Das verursacht erhebliche Kosten für die Allgemeinheit und stellt auch ein Sicherheitsrisiko dar. Oder noch schlimmer: Die Puffs landen in Seen oder in der Natur, obwohl sie recycelt werden müssten. Dies mit einer Gebühr zu lösen, funktioniert praktisch nicht. Die Realität sieht so aus, dass neun von zehn Importeuren den vorgezogenen Recyclingbeitrag nicht bezahlen, und die vom BAFU beauftragte Firma ist nicht in der Lage, diese Gebühren einzutreiben. Laut dem Betreiber des Sammelsystems ist die Rücklaufquote dieser Puffs mit weniger als 20 Prozent sehr gering. Auch wenn sie eingesammelt werden, werden sie heute eigentlich nicht recycelt, da sie manuell zerlegt werden müssen und nur aus sehr kleinen Teilen bestehen, was ein rentables Recycling praktisch unmöglich macht.

Ich habe nun zwei Gründe ausgeführt: das grosse Gesundheitsrisiko und die Umweltauswirkungen bzw. die Kosten für alle. Wenn Sie die Begründung des Bundesrates lesen, sehen Sie, dass er diese Analyse und diese zwei Gründe voll und ganz teilt. Weil es aber zum Zeitpunkt seiner Antwort in der Europäischen Union kein Verbot gab und weil er kein neues technisches Handelshemmnis schaffen wollte, empfahl er die Motion zur Ablehnung.

Wir wurden in der Kommission über die Entwicklungen in diesem Bereich auf den neuesten Stand gebracht. So haben die EU-Mitgliedsländer Belgien, Frankreich und Irland ein Verbot beschlossen und in Kraft gesetzt. Deutschland hat es ebenfalls beschlossen, die Inkraftsetzung ist in diesem Jahr geplant. Eine EU-Verordnung sieht vor, Einweg-E-Zigaretten bis spätestens Ende 2026 zu verbieten, und seit vier Tagen ist der Verkauf von sogenannten Disposable Vapes im gesamten Vereinigten Königreich verboten.

Die zweite Entwicklung ist innenpolitisch und auch interessant, gerade für uns im Ständerat: Auf kantonaler Ebene haben die Kantone Wallis und Jura bereits ein Verbot beschlossen. Im Kanton Bern wurde eine entsprechende Motion vor drei Monaten angenommen, und in den Kantonen Basel-Stadt und Waadt befürwortet die Regierung ein solches Verbot. In Solothurn ist eine Motion der EVP hängig. Kurz: Mit einem Verkaufsverbot für elektronische Einwegzigaretten schützen wir die Gesundheit, wir schützen die Umwelt, und wir schliessen den kantonalen Flickenteppich, der am Entstehen ist und der in diesem Bereich - da sind wir uns wohl einig - auch wenig Sinn macht.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich mache mir in Anbetracht des doch klaren Ergebnisses in der Kommission keine Illusionen. Mein Votum für die Ablehnung der Motion basiert teilweise auf anderen Gründen als den für die Annahme genannten. Ich werde aber sicher auch auf die beiden Hauptgründe der Kommissionssprecherin eingehen, und ich halte mich dabei weitgehend an die Überlegungen des Bundesrates, der ja gerade die Umweltbedenken teilt. Da bin ich Ihrer Meinung, dass dieses Einwegzeugs nicht geht. Sie haben diese Gegenstände in die Höhe gehalten. Ich muss ehrlich sagen, ich habe damit keine Erfahrung, aber dafür umso mehr mit Leuchtstiften. Da habe ich auch manchmal ein "Puff", aber mit den Puffs habe ich es nicht so - dies vorweg gesagt.

Zu Ihrem Votum: Was die Umweltauswirkungen betrifft, bin ich völlig auf Ihrer Linie. In Bezug auf den ersten Punkt aber, die Gesundheitsgefährdung, und darum ging es in der Kommission hauptsächlich, stelle ich Ihnen einfach die Gegenfrage: Ist es denn unter dem Gesundheitsaspekt sinnvoller, wenn ich eine elektronische Mehrwegzigarette rauche? Das können wir dann sicher im Detail noch ausdiskutieren. Ich meine aber, das macht letztlich keinen Unterschied. Den Umweltaspekt muss man, wie gesagt, gelten lassen. Das ist auch der Grund, warum der Bundesrat in seiner Stellungnahme schon vor zwei Jahren geschrieben hat, dass sich tatsächlich einiges tut. Er hat auf das Zerwürfnis mit der EU respektive darauf hingewiesen, dass damals die EU kein Verbot gekannt hat. Jetzt gibt es nach und nach Verbote, und da denke ich, dass ein Verbot schon eher Sinn machen würde. Hingegen sage ich, dass die Leute, die in der Nähe der Grenze wohnen, das Produkt einfach auf der anderen Seite der Grenze holen. Oder sie machen es, wie es die Jungen sowieso machen: Sie bestellen es online, und dann kriegen sie es. Das ist ja dann kein Verkauf in der Schweiz. In mehreren Ländern sind also solche Schritte eingeleitet worden.

Nun hat aber der Bundesrat auf Gesetzesänderungen aufmerksam gemacht. Es gibt das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Dort haben wir den Verkauf dieser Produkte an Minderjährige untersagt. Es sind dort auch Einschränkungen vorgesehen, die den Nikotingehalt auf 20 Milligramm pro Milliliter beschränken, und das wäre dann doch eine klare Limite, mit der man das Problem im Griff haben und kontrollieren könnte. Die Werbebeschränkungen werden mit der Revision des Tabakproduktegesetzes, die wir gerade heute Morgen beraten haben, noch deutlich verschärft. Schliesslich hat der Bundesrat auch die Möglichkeit, eine höhere Besteuerung der Einweg-E-Zigaretten vorzusehen, und das wäre wahrscheinlich der sinnvolle Weg, wenn es Probleme mit der Entsorgung gibt. Diese Probleme bezüglich der Entsorgung würden dann gelöst.

Ich beantrage Ihnen daher, eher den pragmatischen Weg zu gehen. Wenn schon geraucht wird, ob jetzt Einweg- oder Mehrwegzigaretten, soll es sinnvoll gemacht werden, und vor allem sollen die Zigaretten dann auch korrekt entsorgt werden, so, wie sich die Stiftung Sens beispielsweise für die nachhaltige Wiederverwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten einsetzt. Sie arbeitet ja derzeit an einer Branchenlösung, und das wäre meines Erachtens der richtige Weg.

Der Bundesrat verfügt bereits heute über die in der Motion geforderte Grundlage, um Einwegprodukte zu verbieten, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Also hätte der Bundesrat diese Einwegzigaretten längst über das Umweltschutzgesetz verbieten können. Der Bundesrat beantragt darum zu Recht die Ablehnung.

Die Ablehnungsgründe überzeugen mich in mehrfacher Hinsicht. Im neuen Tabakproduktegesetz ist der Verkauf an Jugendliche untersagt. Zudem haben wir gerade heute Morgen die Werbemöglichkeiten dramatisch eingeschränkt respektive gegenüber Kindern und Jugendlichen verunmöglicht. Ja, es sind 8 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren, die einmal im Monat diese Puffs probieren oder nehmen - einmal im Monat. Aber wissen Sie, was? Genau gleich viele konsumieren auch einmal im Monat Cannabis, und dort höre ich aus Ihren Kreisen nie etwas über gesundheitliche Bedenken.

Ich komme zum zweiten Punkt. Nebst den inhaltlichen Argumenten für eine Ablehnung gibt es auch rein verfahrensökonomische Argumente. Eine Motion verlangt vom Charakter her eine Gesetzesänderung, aber, das hat der Bundesrat dargelegt, es braucht keine Gesetzesänderung. Er hat die Grundlagen, er kann handeln, wenn er das für nötig erachtet. Er soll dies wenigstens im Einklang mit Europa tun; dann bewegen wir uns auch irgendwo auf einem Terrain, das gefestigt ist.

Der dritte Punkt betrifft schliesslich meinen Realitätssinn, meine persönliche Einschätzung. Es gibt dieses Verbot in der EU nicht in allen Staaten, das heisst in den wenigsten. Man kann sich also in unserer Region problemlos im benachbarten Ausland eindecken oder - noch einfacher - die Einwegzigaretten einfach online bestellen.

Was also soll die ganze Übung, wenn sie nur unnötige Bürokratie auslöst, aber weder das Umweltproblem noch jenes des Nikotinkonsums löst? Das ist eine Scheinlösung, bildlich ausgedrückt nichts als Schall und Rauch.

Wer sich mit Schall und Rauch besser fühlt, darf der Motion gerne zustimmen. Ich gehöre nicht dazu, lehne sie darum ab und bitte Sie, mir zu folgen.

Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura

La motion charge le Conseil fédéral d'adapter la loi sur les produits du tabac afin d'interdire la vente des cigarettes électroniques à usage unique.

Tout à l'heure, il y avait toute une classe de jeunes qui étaient extrêmement intéressés et experts et expertes. Quand la conseillère aux États Wasserfallen a montré les puffs, tout le monde était à regarder si c'était des vrais. J'aurais presque eu envie de leur demander combien avaient déjà tenté l'expérience parce que, effectivement, le Conseil fédéral est conscient des problématiques que posent les cigarettes électroniques jetables.

Ces cigarettes électroniques, grâce notamment à la diversité des arômes et au packaging coloré, sont extrêmement attractives pour les jeunes, mais, le plus grave, c'est que cela les rend fortement dépendants. La consommation est ainsi en augmentation. Elle est particulièrement répandue parmi les jeunes. En 2024, c'était 9,2 pour cent des 15 à 19 ans et 8 pour cent des 20 à 24 ans qui déclaraient en avoir consommé au moins une fois par mois. Les produits peuvent amener les jeunes à fumer. C'est là le problème le plus important ; c'est un peu le produit d'appel ou le produit d'entrée qui va pousser à fumer.

L'enquête Santé et Lifestyle 2023 a indiqué que parmi les 15 à 17 ans qui fument actuellement des cigarettes, 30 pour cent ont commencé par des cigarettes électroniques, et les cigarettes électroniques jetables sont la forme la plus utilisée par ces jeunes. Les cigarettes électroniques jetables sont également, cela a été dit, problématiques pour l'environnement. Elles contiennent des batteries lithium-ion qui sont jetées après une seule utilisation. Elles sont souvent éliminées de manière tout à fait inappropriée, ce qui pollue significativement. Elles peuvent également représenter un danger, car elles s'enflamment rapidement.

Le Conseil fédéral avait proposé le rejet de la motion en 2023 et, effectivement, depuis lors, la situation a évolué. Au niveau européen, certains pays, cela a été mentionné, dont la France, la Belgique et le Royaume-Uni, ont récemment décidé d'interdire les cigarettes électroniques jetables. Dans notre pays, dans plusieurs cantons, qui ont également été mentionnés, le Valais, le Jura, Berne, Soleure, des discussions ont montré que l'interdiction s'impose progressivement.

Cela a été relevé, le Conseil fédéral propose d'autres mesures, par exemple interdire les arômes caractérisants. Il faudrait également rendre les produits moins attractifs ou encore, comme en Finlande ou aux Pays-Bas, introduire une mesure en matière d'imposition. Les cigarettes électroniques jetables sont certes déjà imposées, mais on pourrait avoir une action politique beaucoup plus massive.

Il y a aussi la question de l'introduction de cette modification. Est-ce que cela devrait se faire dans la loi sur les produits du tabac ou dans le droit de l'environnement ? Parce que les deux éléments pourraient être pris en considération.

En raison des décisions très claires et significatives de la commission, avec 9 voix favorables, je propose de renoncer à un vote.

Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Herr Germann verlangt eine Abstimmung.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 19 Stimmen

Dagegen ... 11 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Schluss der Sitzung um 13.10 Uhr

La séance est levée à 13 h 10