25.037
Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit I
(Rutz Gregor, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)
Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat
mit dem Auftrag, dem Parlament ein neues Projekt vorzulegen, das nur noch jene Teile beinhaltet, welche in den Geltungsbereich der Schengen/Dublin-Assoziierung fallen und nach Auffassung des Bundesrats von der Schweiz übernommen werden müssen.
Antrag der Minderheit II
(Glättli, Gysin Greta, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat
mit dem Auftrag, die Vorlage wie folgt abzuändern:
1. Die Schweiz muss einen neuen subsidiären Schutzstatus schaffen für alle heutigen sogenannt vorläufig Aufgenommenen mit:
a. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (statt der aktuellen Duldung)
b. Angleichung der Statusrechte an die Artikel 20-36 der neuen EU-Qualifikationsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1347)
c. Gewährleistung der Reisefreiheit zumindest innerhalb des Schengen-Raums
d. Angleichung der Bestimmungen zum Familiennachzug an Artikel 51 AsylG und Umsetzung der EGMR-Rechtsprechung zum Recht auf Familiennachzug
e. Übernahme der Voraussetzungen für einen Daueraufenthaltstitel nach fünf Jahren (analog zu Art. 4 und 5 2003/109/EG)
f. Abschaffung der Meldepflicht bei Stellenantritt
2. Die Schweiz als Binnenland und Profiteurin des Dublin-Systems muss sich am sogenannten Solidaritätsmechanismus unter den Dublin-Ländern beteiligen mit einer verbindlichen Zusicherung zur anteilmässigen Übernahme Schutzsuchender.
3. Die Schweiz muss die Dublin-Souveränitätsklausel nutzen, um solidarischer und grosszügiger selbst auf Asylgesuche einzutreten, wobei neben der Möglichkeit zum Selbsteintritt aus humanitären Gründen im Einzelfall auch allgemein verbindliche Kriterien für zwingende nationale Selbsteintritte zu schaffen sind.
4. Die Schweiz muss sich erneut tatsächlich am Resettlement besonders verwundbarer Personen beteiligen.
5. Die Schweiz muss ihre äusserst restriktive Vergabe humanitärer Visa lockern.
6. Auch in der neuen Überprüfungsphase müssen Asylsuchende - im Sinne des Asylkompromisses, der zur Asylreform 2019 führte - unentgeltlichen Rechtsschutz erhalten.
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité I
(Rutz Gregor, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)
Renvoyer l'objet au Conseil fédéral
avec mandat de soumettre au Parlement un nouveau projet qui contienne uniquement les parties qui entrent dans le champ d'application de l'association à Schengen/Dublin et qui, de l'avis du Conseil fédéral, doivent être reprises par la Suisse.
Proposition de la minorité II
(Glättli, Gysin Greta, Jaccoud, Klopfenstein Broggini, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Renvoyer l'objet au Conseil fédéral
avec mandat de modifier le projet de la sorte :
1. La Suisse créera un nouveau statut de protection subsidiaire pour toutes les personnes actuellement admises à titre provisoire, avec :
a. octroi d'un permis de séjour (au lieu de la tolérance actuelle),
b. alignement des droits associés au statut sur ceux prévus aux articles 20 à 36 du nouveau règlement de l'UE relatif aux conditions que doivent remplir les ressortissants des pays tiers ou les apatrides (Règlement (UE) 2024/1347),
c. garantie de la liberté de circulation au moins au sein de l'espace Schengen,
d. alignement des dispositions relatives au regroupement familial sur l'article 51 LAsi et mise en oeuvre de la jurisprudence de la CEDH sur le droit au regroupement familial,
e. reprise des conditions d'obtention d'un titre de séjour permanent après cinq ans (par analogie avec les articles 4 et 5 de la directive 2003/109/CE),
f. suppression de l'obligation d'annonce lors d'une prise d'emploi.
2. La Suisse, pays sans littoral qui bénéficie du système de Dublin, doit participer au mécanisme de solidarité entre les pays de l'espace Dublin en s'engageant à accueillir une certaine proportion de personnes en quête de protection.
3. La Suisse doit faire usage de la clause de souveraineté de Dublin pour se montrer plus solidaire et plus généreuse dans le traitement des demandes d'asile. Elle doit non seulement pouvoir décider de traiter elle-même les demandes d'asile pour des raisons humanitaires, mais doit aussi définir des critères contraignants pour les cas où elle est tenue de le faire.
4. La Suisse doit à nouveau participer concrètement à la réinstallation des personnes particulièrement vulnérables.
5. La Suisse doit assouplir sa politique extrêmement restrictive en matière d'octroi de visas humanitaires.
6. Dans le cadre de la nouvelle phase de filtrage, les requérants et requérantes d'asile doivent continuer à bénéficier d'une protection juridique gratuite, conformément au compromis sur l'asile qui a conduit à la réforme de l'asile de 2019.
Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
A nome della Commissione delle istituzioni politiche ho il compito di presentarvi il progetto concernente l'approvazione e l'attuazione degli scambi di note tra la Svizzera e l'Unione europea relativi all'adozione dei regolamenti che compongono il patto sulla migrazione e l'asilo dell'UE. Attraverso questo pacchetto legislativo, la Svizzera intende recepire quegli elementi del patto che rappresentano un'evoluzione dell'acquis di Schengen e Dublino.
In quanto Stato associato, la Svizzera ha l'obbligo giuridico di adeguare il proprio diritto a quello vigente. Inoltre, il progetto apre al nostro Paese, su base volontaria, la possibilità di partecipare al nuovo meccanismo di solidarietà europeo all'interno dello spazio Schengen e Dublino.
I dettagli di questa partecipazione saranno oggetto del dibattito in sede di esame degli articoli e verranno illustrati dal collega Paganini. Sotto il profilo formale, siamo chiamati ad approvare lo scambio di note e ad adottare gli adeguamenti legislativi necessari, in particolare per quanto concerne la legge federale sugli stranieri e la loro integrazione e la legge sull'asilo.
Dal punto di vista contenutistico, il nuovo patto europeo sulla migrazione e l'asilo persegue i seguenti obiettivi: rafforzare la resilienza del sistema europeo di migrazione in situazioni di crisi, al fine di affrontare le vulnerabilità emerse in fasi di forti flussi migratori; promuovere una distribuzione più equa delle responsabilità tra gli Stati membri, anche nell'interesse della Svizzera, che attualmente gestisce da sola numerose domande d'asilo, spesso a causa dell'applicazione non sistematica delle regole di Dublino da parte di Paesi di primo accesso, come per esempio l'Italia; contrastare con maggiore efficacia i flussi migratori irregolari, sia verso l'Europa che all'interno dello spazio Schengen, inclusa la Svizzera.
L'obiettivo ultimo del patto è quello di garantire un sistema d'asilo efficiente e credibile, che protegga in modo efficace le persone bisognose di protezione, prevenendo al contempo gli abusi. Sei regolamenti europei fanno parte del patto, cinque dei quali interessano direttamente la Svizzera. Il primo è il regolamento della procedura e la gestione dell'asilo, il secondo il regolamento sulle situazioni di crisi, il terzo il regolamento su frontiere e rimpatri, il quarto il nuovo regolamento Eurodac, il quinto il regolamento sui controlli e le verifiche.
Il progetto si compone di quattro disegni di legge che contengono le modifiche legislative necessarie per recepire i regolamenti menzionati. Le modifiche alla legge sugli stranieri e alla legge sull'asilo sono pertanto distribuite su più disegni.
Passando ora alle posizioni divergenti, segnaliamo che una minoranza Rutz Gregor chiede di non entrare in materia, il che equivarrebbe a un'uscita della Svizzera dal sistema Schengen-Dublino. Un'ulteriore minoranza Rutz Gregor propone il rinvio del pacchetto al Consiglio federale, con l'obiettivo di attuare unicamente gli elementi giuridicamente vincolanti. Vi è poi una minoranza II (Glättli) che propone anch'essa il rinvio, ma con orientamento opposto; essa chiede la partecipazione vincolante della Svizzera al meccanismo di solidarietà e ulteriori adeguamenti.
La commissione, pur riconoscendo i limiti sia del sistema Dublino che del nuovo patto, ritiene che un rafforzamento della cooperazione internazionale rappresenti una soluzione più costruttiva e sensata, rispetto a un isolamento unilaterale della Svizzera. Con 16 voti contro 9, la maggioranza dei membri della Commissione delle istituzioni politiche raccomanda di entrare in materia e di respingere le proposte contrarie.
In merito al voto sulle proposte di rinvio avanzate, quella della minoranza II (Glättli) è stata respinta con 10 voti contro 9 e 6 astensioni, a favore della proposta della minoranza I (Rutz Gregor). Successivamente anche il rinvio proposto da quest'ultima è stato respinto, con 16 voti contro 9.
Vi invito pertanto a seguire le raccomandazioni della vostra commissione e ad entrare in materia.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich darf Ihnen heute als Berichterstatter der Staatspolitischen Kommission unseres Rates die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU zum Migrations- und Asylpakt vorstellen. Mit dieser Vorlage soll die Schweiz vorab jene Elemente des EU-Migrations- und -Asylpakts übernehmen, die als Schengen- oder Dublin-Weiterentwicklungen gelten und bei denen die Schweiz als assoziierter Staat zum Nachvollzug verpflichtet ist. Als zentrales Element sieht die Vorlage im Weiteren vor, dass sich die Schweiz freiwillig am neuen Solidaritätsmechanismus zwischen den Schengen/Dublin-Staaten beteiligen kann. Wir werden in der Detailberatung über die Modalitäten einer allfälligen Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus diskutieren können.
In formaler Hinsicht haben wir die Notenaustausche zu genehmigen und die notwendigen Anpassungen im Schweizer Recht, insbesondere im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie im Asylgesetz, zu beschliessen. Das Geschäft ist so aufgebaut, dass sich die vier Entwürfe an den entsprechenden Notenaustauschen zu den EU-Verordnungen orientieren und dass die nötigen Anpassungen in der Schweizer Gesetzgebung Teil des jeweiligen Entwurfes sind. Das AIG und das Asylgesetz stehen deshalb in mehreren Entwürfen zur Disposition.
Worum geht es inhaltlich? Das europäische Migrationssystem soll erstens krisenresistenter werden. Immer wenn der Migrationsdruck steigt, stösst das System an seine Grenzen. Zweitens soll die Verantwortung innerhalb von Europa gleichmässiger auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Das ist im Interesse der Schweiz, nimmt doch heute beispielsweise Italien bei grossem Migrationsdruck die Dublin-Fälle aus der Schweiz nicht zurück. Drittens soll die irreguläre Migration eingedämmt werden, und zwar sowohl die irreguläre Migration nach Europa als auch die Sekundärmigration innerhalb Europas, also einschliesslich der Schweiz.
Der Pakt bezweckt letztendlich auch, dass das Asylsystem weiterhin für diejenigen Personen zur Verfügung steht, welche unseren Schutz tatsächlich benötigen. Alle anderen sollen hingegen das Asylsystem nicht belasten und entsprechend zurückgeführt werden. Der EU-Migrations- und -Asylpakt umfasst sechs Verordnungen, von denen fünf auch in der Schweiz umgesetzt werden sollen, nämlich erstens die AMMR, in der es um das Asyl- und Migrationsmanagement geht, zweitens die Krisenverordnung, drittens die Verordnung zur Festlegung des Rückführungsverfahrens an der Grenze, viertens die Eurodac-Verordnung, fünftens die Überprüfungsverordnung.
Wie Sie der Fahne entnehmen können, liegen verschiedene Minderheitsanträge auf Nichteintreten bzw. Rückweisung vor. Die Minderheit Rutz Gregor möchte auf das Geschäft nicht eintreten. Dies würde am Ende des Tages das Ausscheiden der Schweiz aus dem Schengen/Dublin-System bedeuten. Die Minderheit I (Rutz Gregor) verlangt die Rückweisung der vier Entwürfe an den Bundesrat, mit dem Auftrag, dem Parlament nur die zwingend zu übernehmenden Teile des Paktes vorzulegen. Ebenfalls Rückweisung aller vier Entwürfe an den Bundesrat verlangt die Minderheit II (Glättli). Diese ist mit einem umfangreichen Forderungskatalog verbunden, den Ihnen der Minderheitssprecher im Detail erklären kann. Die Minderheit II ist insofern das Gegenstück zur Minderheit I, als sie die nicht zwingende Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus verpflichtend festschreiben möchte.
Für die Mehrheit der Kommission ist zwar das Dublin-System nicht perfekt und wird auch der vorliegende Pakt nicht alle Probleme einfach zum Verschwinden bringen, aber die Stossrichtung der internationalen Zusammenarbeit im Migrations- und Asylbereich ist besser als ein Abseitsstehen der Schweiz. Die Kommission ersucht Sie deshalb mit 16 zu 9 Stimmen, auf das Geschäft einzutreten und den Antrag der Minderheit Rutz Gregor auf Nichteintreten abzulehnen. In einer Eventualabstimmung unterlag der Rückweisungsantrag Glättli, der heute als Antrag der Minderheit II (Glättli) vorliegt, dem Rückweisungsantrag Rutz Gregor mit 10 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Dieser dem Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) entsprechende Antrag wurde anschliessend mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, überall der Mehrheit zu folgen.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Selbstverständlich soll die Schweiz nicht abseitsstehen, aber sie muss das Richtige tun. Um was geht es denn überhaupt? Es gibt weltweit - damit wir uns das wieder einmal vor Augen führen - 122 Millionen Leute, die auf der Flucht sind. Die allermeisten bleiben in ihrem Land. Warum? Weil sie unfreiwillig flüchten und so schnell wie möglich wieder nachhause möchten. Von denjenigen, welche die Grenze überschreiten, das ist knapp ein Drittel, bleibt der allergrösste Teil im Nachbarland. Warum? Weil sie unfreiwillig flüchten, möglichst wenig weit weg von zuhause sein möchten und möglichst schnell wieder zurück möchten. Diejenigen Leute, welche die weite Reise nach Europa auf sich nehmen, kommen vielfach mit anderen Motiven hierher. Diese Migrationsströme sind der Nährboden für kriminelle Schlepperorganisationen. Diesen müssen wir das Handwerk legen. Das ist das grosse Bild, das wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Darum geht es.
Dazu trägt dieser Pakt, die Abkommen, die wir hier diskutieren, nichts bei. Der Pakt regelt keine wirksame Rückführung von Personen ohne Schutzgrund. Er bringt keine Verfahren zur echten Trennung zwischen Wirtschaftsmigranten und schutzbedürftigen Personen. Im Gegenteil: Es besteht die Befürchtung, dass der Familiennachzug weiter vereinfacht wird und auch Illegale hier neue Möglichkeiten für einen Aufenthalt erhalten. Europa als Magnet der irregulären Migration - das wird sich mit diesen Abkommen nicht ändern. Schlepperbanden und illegale Netzwerke profitieren, nicht etwa diejenigen Personen, die wirklich Hilfe brauchen. Und wir sollen das mittragen und mitbezahlen!
"Schengen/Dublin-Weiterentwicklung", heisst es, und wir müssten hier mitmachen. Schauen wir die Sache einmal genau an. Als wir vor zwanzig Jahren über die entsprechenden Vorlagen abstimmten, war ein massgeblicher Grund zur Zustimmung bei der Mehrheit der Stimmbevölkerung, dass man sagte: Die Schweiz ist kein klassisches Erstasylland, das heisst, unter dem Strich werden wir voraussichtlich deutlich weniger Asylgesuche haben. Das überzeugte die Leute. Sie sagten sich, das könne ein Gesamtkonzept sein, von dem auch die Schweiz profitiert.
Doch hier haben wir eine weitere Vorlage, ein Sammelsurium an Verträgen, die uns unterbreitet werden, von denen wir etwa 50 Prozent übernehmen müssen, wenn wir dieses Misserfolgskonzept weiter mittragen möchten. Die anderen 50 Prozent wären gar nicht obligatorisch und würden in der Schweiz teilweise nicht einmal gelten. Man darf sich mit Fug und Recht fragen, was wir hier heute überhaupt diskutieren.
Schauen Sie sich einmal die Botschaft an. Ich weiss nicht, ob Sie sie gelesen haben. Auf Seite 30 wird erklärt, was für die Schweiz mit Blick auf das Dubliner Abkommen das Hauptproblem ist. Es wird ausgeführt: "In der Vergangenheit hatten überlastete Asylsysteme in einzelnen Dublin-Staaten negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der Schweiz, Personen in die betroffenen Staaten zu überstellen. Eine wirksame Umsetzung des Solidaritätsmechanismus ist somit im Interesse der Schweiz, dass sie solche Situationen künftig vermeiden sollte." Ich übersetze Ihnen dieses Beamtenkauderwelsch nun auf Deutsch. Solidaritätsmechanismus heisst, dass die Leute, die nach Europa kommen, nicht mehr, wie es bislang galt, im Land, in dem sie ankommen, ein Asylgesuch stellen müssen, sondern dass man zuerst schaut, wer denn alles kommt, und dann einen Verteilschlüssel macht, sodass alle Länder nach einer bestimmten Quote einen Teil dieser Leute übernehmen müssen.
Wenn wir dieses Zitat des Bundesrates aus der Botschaft analysieren, heisst das: Die Staaten, die eigentlich aufgrund des Dubliner Abkommens, das auch diese Staaten unterzeichnet haben, verpflichtet gewesen wären, diese Leute zurückzunehmen, konnten sie nicht zurücknehmen, weil sie überlastet waren. Die Logik des Bundesrates ist nun, dass wir diesem Solidaritätsmechanismus beitreten und noch etwas mehr Leute übernehmen müssen, um diejenigen Staaten zu entlasten, die diese Leute nicht zurücknehmen können, weil sie eben mit zu vielen Leuten überlastet sind. Also müssen wir mehr übernehmen, damit wir wieder mehr zurückgeben können. Vielleicht verstehen Sie das. Mir ist diese Logik ein bisschen zu hoch, ich komme bei diesen Rechnungen nicht mehr mit, da sehe ich nicht mehr durch. Ich habe allerdings die Befürchtung, dass der Bundesrat da auch nicht mehr ganz durchblickt.
Oder schauen Sie auf Seite 267 der Botschaft nach, dort geht es um die illegal Anwesenden und die illegal Eingereisten. Illegale Einreise und illegaler Aufenthalt in der Schweiz sind nach dem AIG ein Straftatbestand. Das sind Fälle, bei denen die Behörden eigentlich aktiv werden müssten. Das werden sie aber nicht. Warum? Es sind viel zu viele Fälle, die Behörden kommen gar nicht mehr nach. Es gab Jahre, da hatten wir über 50 000 Aufgriffe von illegal Anwesenden oder illegal Eingereisten - 50 000! Also jede Viertelstunde wurde irgendwo einer geschnappt. Wir haben gar nicht so viele Zöllner und Polizisten, die diese Leute festnehmen, ein Verfahren eröffnen, sie an die Grenze begleiten könnten. Es passiert faktisch gar nichts. Man sagt den Leuten: "Schauen Sie, Sie sind illegal hier, bitte verlassen Sie das Land. Ade!" Man weiss nicht mehr, wer sie sind und wo sie sind.
Jetzt steht hier, man möchte dem Abhilfe schaffen, man möchte diese Leute identifizieren usw. Wie wollen wir denn das mit diesen Verträgen machen, wenn wir es schon heute nicht schaffen?
Wir müssen unsere Hausaufgaben machen, darum geht es. Wir müssen die Migrationsströme unterbinden, damit wir nicht die Schlepperbanden unterstützen, sondern diejenigen Leute, die es wirklich nötig haben. Wir müssen schauen, wo wir vor Ort helfen können, damit die Leute sich gar nicht erst auf die lebensgefährliche Reise begeben. Das Hauptproblem der europäischen Asylpolitik ist nicht, dass einzelne Länder mehr Asylgesuche haben als andere, sondern dass das System im Ganzen nicht funktioniert, dass auch der Aussenschutz nicht funktioniert und dass gewisse Länder schlicht nicht mitmachen wollen, aus welchen Gründen auch immer. Dagegen hilft diese Vorlage, wie erwähnt, nicht.
Darum empfehlen wir Ihnen, hier nicht einzutreten, denn all dies lenkt wieder von den Unterlassungen in unserer eigenen Asylpolitik ab, von all den Aufgaben, die das zuständige Departement eigentlich hätte, aber unseres Erachtens nicht wahrnimmt. Nichteintreten wäre der beste Weg.
Wenn Sie trotz allem eintreten möchten, weil Sie finden, die Schweiz müsse doch auch international ein etwas freundliches Gesicht zeigen, dann stimmen Sie mindestens der Rückweisung zu, damit wir hier nur über diejenigen Teile dieser Verträge diskutieren, die wir wirklich übernehmen müssen, und nicht über all diese freiwillige Bürokratie, die nur Kosten und Unsicherheit verursacht, in der Sache aber nichts hilft.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es gibt nicht zu viele Geflüchtete, sondern zu wenig sichere Fluchtwege und zu wenig Schutz für die Menschen, die Schutz brauchen. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte hat gezeigt, dass die Politik der Abschreckung die Zahl der Menschen, die Schutz brauchen, nicht reduziert, sondern die Risiken der Flüchtenden und die Opferzahlen erhöht. Seit 1993 führt die Organisation United for Intercultural Action eine Liste der bekannten Opfer der europäischen Abschottungspolitik. Seit 1993 wurden 66 519 geflüchtete Menschen getötet. Allein im vergangenen Jahr waren es 9620. Die Festung Europa tötet.
Das Grundproblem ist simpel: Es gibt keine sicheren, legalen Fluchtwege nach Europa. Stattdessen wird mit Frontex, mit gnädiger Unterstützung der Schweiz, die Überwachung der Aussengrenzen militärisch präzise vorangetrieben. Das Frontex-Budget explodierte in den letzten zwanzig Jahren von 6 auf 1120 Millionen, das ist in jedem der zwanzig Jahre ein Zuwachs um 30 Prozent. Da ist sogar die militärische Aufrüstung ein Klacks dagegen.
Es gibt aber eine Alternative zur Abschreckung. Der Umgang mit den Ukrainern und Ukrainerinnen, die vor Putins Angriffskrieg flüchteten, ist das positive Gegenmodell. Sie konnten ohne Visum einreisen, sie brauchten keine Schlepper, sie konnten ihren Schutzstaat auswählen und wurden nicht durchs Dublin-System einsortiert. Wir alle, in der Schweiz und in der EU, konnten uns darauf konzentrieren, Schutzbedürftige nicht abzuwehren, sondern Schutzbedürftigen den nötigen Schutz zu geben.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem hat den anfänglichen Anspruch, solche sicheren Fluchtwege zu ermöglichen, rasch aufgegeben. Fortschritte wurden einzig noch im Innern mit dem Solidaritätsmechanismus gesucht. Vergleicht man die heutige Dublin-Regelung mit der Regelung in der Schweiz, müsste man in der Schweiz sagen: Alle Flüchtlinge sind im Tessin, weil sie dort einreisen; ein paar sind in St. Gallen und in Basel, aber eigentlich sind alle im Tessin. Alle anderen Kantone sagen: Glücklicherweise sind wir nicht an der Aussengrenze!
Statt dass man in Europa das Modell durchsetzt, das die Schweiz kennt - eine Verteilung auf alle Kantone gemäss ihrer Grösse -, gibt es neu einfach einen Ablasshandel. Das heisst, die Staaten im Zentrum können sich für eine kleine Summe loskaufen. Zwar würden die Kantone Zürich, Luzern und Bern dem Tessin noch etwas bezahlen, aber das Problem bliebe dort deponiert. Das ist keine Lösung. Wir teilen das Fazit der Grünen im Europaparlament: Das gemeinsame europäische Asylsystem tritt die europäischen Werte mit Füssen.
Dennoch beantragen wir Ihnen Eintreten und Rückweisung. Mit einem Nein können wir die Lager an der Aussengrenze nicht verhindern. Wir weigern uns aber, bei einem verschärften Asylsystem mitzumachen, wenn sich die Schweiz nicht zumindest an die guten europäischen Standards anlehnt. Denn trotz der neuen Verschärfungen in diesem Paket ist die EU an gewissen Stellen immer noch menschlicher als die Schweiz gegenüber Menschen, die Schutz brauchen. In der Schweiz erhalten Flüchtlinge aus einem Krieg einen negativen Asylentscheid. Menschen, über die jeder auf der Strasse sagen würde, natürlich seien das Flüchtlinge, erhalten in unserem Land einen negativen Asylentscheid. Dann kommt die SVP und betet die Statistik der "Asylmissbraucher", der "falschen Flüchtlinge" herunter. Dabei sind es Menschen, über die jeder sagen würde, dass sie Schutz bräuchten.
Wir wollen das ändern. Mit unserem Minderheitsantrag auf Rückweisung wollen wir erreichen, dass Schutzbedürftige aus Kriegen und Bürgerkriegen auch hier, wie in Europa, einen echten Schutzstatus erhalten. Wir wollen eine verbindliche Teilnahme am Solidaritätsmechanismus, eine grosszügige Anwendung der Dublin-Solidaritätsklausel, ein substanzielles Resettlement und mehr humanitäre Visa. Wir wollen nicht weniger Europa, sondern mehr! Wir wollen nicht nur die dunkle Fratze der EU-Abschottungspolitik, sondern auch die rechtlichen Mindeststandards für Kriegsflüchtlinge.
Weisen Sie die Vorlage zurück, packen Sie so die Chance, diese Vorlage zusammen mit uns substanziell zu verbessern. Wir haben es in der Hand.
Schläfli Nina · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Wie so oft im Asylbereich ist es ein bisschen kompliziert, weil viele Faktoren sich der eigenen politischen Einflusssphäre entziehen oder, wie hier erschwerend hinzukommt, weil es den EU-Migrations- und -Asylpakt gibt und dann noch die deutlich kleinere, aber verbindliche Version für die Schweiz.
Die SP-Fraktion kritisiert, dass die härteren Fristen allesamt übernommen wurden und man nicht bei den derzeit geltenden geblieben ist. Sie kritisiert weiter, dass unbegleitete Minderjährige zukünftig auch unter das Dublin-System fallen sollen. Weiter bedauert die SP-Fraktion, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, diverse Verbesserungen für Geflüchtete, wie sie im EU-Pakt vorgesehen sind, zu übernehmen. Ausserdem wäre es eine gute Gelegenheit zur Angleichung der Asylsysteme, z. B. im Bereich der Aufenthaltstitel, gewesen; diese Chance wurde klar verpasst. Diese Kritikpunkte sind gewichtig.
Die Argumente für die Übernahme sind es aber auch. Das Risiko eines Nichtvollzugs wäre ein Ausscheiden aus Schengen/Dublin und, damit verbunden, die eigenständige Organisation des Asylbereichs neben weiteren weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. An den Aussengrenzverfahren, die zu Recht stark kritisiert werden, müssen wir uns nicht beteiligen. Positiv sind weiter die von der Kommission vorgeschlagenen Verbesserungen im Bereich der Rechtsvertretung und die Beteiligung am Solidaritätsmechanismus, dem Kern und Sinn des EU-Migrations- und -Asylpaktes.
Wir appellieren an den Bundesrat, bestehende Spielräume auch zu nutzen. Kinder müssen nicht in Dublin-Staaten geschickt werden, nur weil es möglich ist, Schwangere, physisch und psychisch kranke Menschen sowie weitere Härtefälle genauso wenig. Wir erwarten in der Umsetzung des Paktes menschenwürdige und verhältnismässige Lösungen sowie den Einsatz der Schweiz auf europäischer Ebene für die Einhaltung der Menschenrechte in den Verfahren an der Aussengrenze und die Schaffung legaler Fluchtwege. Es ist auch in unserer Verantwortung, was an den Grenzen Europas passiert, auch wenn wir uns am neuen System nicht beteiligen.
Tschopp Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ce projet n'est sans doute pas la vision rêvée d'un groupe de ce Parlement. C'est un compromis. La politique, c'est l'art du possible. Bien sûr, on pourrait être tentés de ne pas entrer en matière sur le pacte européen sur la migration et l'asile, mais pour quelle alternative ? Dans ces débats, nous défendrons l'approche de la migration basée sur la solidarité avec celles et ceux qui ont tout perdu, sur l'intégration et sur la responsabilité aussi de la Suisse, ce pays situé au coeur de l'Europe. Nous défendrons plusieurs propositions d'amendements, notamment pour des délais moins stricts et un contrôle judiciaire des détentions dans le cadre de la procédure Dublin après 96 heures, inspiré de l'habeas corpus.
Le pacte européen sur la migration et l'asile se répercute sur notre loi fédérale sur les étrangers et l'intégration (LEI) et sur notre loi sur l'asile (LAsi). Il repose sur deux piliers. Un premier pilier veut freiner la migration illégale en Europe en renforçant les contrôles aux frontières extérieures du continent et limiter la migration secondaire dans l'espace Schengen en harmonisant les procédures d'asile. Le groupe socialiste s'opposera à la reprise des délais plus serrés et à l'application du système Dublin aux mineurs non accompagnés. Un second pilier, ensuite, avec un mécanisme de solidarité obligatoire pour la répartition des requérants d'asile entre États. Ce mécanisme n'est pas contraignant pour la Suisse, qui peut choisir d'y participer. Mais ce mécanisme renforce durablement le système européen de migration et d'asile. C'est pour cela que nous en avons besoin. Et c'est sans doute pour cette raison aussi que notre commission, dans sa majorité, a décidé d'adhérer à ce mécanisme de solidarité à condition que le système Dublin fonctionne. Autrement dit, il faut que les États importants pour la Suisse - l'Italie, par exemple, État important du point de vue de la migration - respectent leurs obligations en vertu du système Dublin.
Dans ce monde où la voie unilatérale conduit souvent à une impasse, dans ce monde particulièrement instable en ce moment, entrons en matière sur le pacte européen pour la migration et l'asile.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es ist trivial, dass die Schweiz in der Asylpolitik bzw. in Migrationsfragen ein hohes Interesse daran hat, dass die anderen europäischen Staaten mit der Schweiz zusammenarbeiten, aber auch untereinander zusammenarbeiten, sich koordinieren und die Aufgaben und Verpflichtungen übernehmen, die sie haben, und sie nicht auf andere Staaten abschieben. Die Schweiz selbst hat ein vitales Interesse daran, dass die anderen europäischen Staaten das auch so sehen.
Migration, Flüchtlingsströme, Asylverfahren - all diese grossen Herausforderungen lassen sich in Europa nur gemeinsam angehen. Europa muss es schaffen, gemeinsam die eigene Aussengrenze besser zu schützen. Europa muss es schaffen, dass bereits an der Aussengrenze möglichst viele Asylverfahren durchgeführt werden, selbstverständlich rechtsstaatlich korrekt und den Menschen, den Menschenrechten und dem Völkerrecht verpflichtet. Und Europa muss es schaffen, dass sich alle europäischen Staaten gemeinsam und gemäss der Bevölkerungsgrösse um die Menschen kümmern, die Anspruch auf ein Asylverfahren haben oder die Anspruch darauf haben, als Flüchtlinge anerkannt zu werden.
Gemeinsamer Schutz der Aussengrenze, gemeinsame Verfahren und dann auch eine gewisse Solidarität untereinander: Das sind die Ziele dieses sogenannten Migrationspakts. Die Ziele sind richtig, sie zeigen aber auch exemplarisch, wo die Herausforderungen liegen. Grenzstaaten wie Italien, Griechenland oder Spanien haben andere und grössere Herausforderungen als Binnenstaaten. Einige Staaten sind als Zieldestinationen stärker beansprucht als andere. Gewisse Länder haben deshalb kein Interesse, Asylbewerber, die auf dem Weg in den Nachbarstaat sind, aufzuhalten oder nur schon anzugehen. Das führt dazu, dass Deutschland jetzt eine Kursänderung ankündigt, nachdem man ab 2015 eine viel zu offene, nicht gesteuerte Politik betrieb, die dazu führte, dass Deutschland das Land wurde, in das, neben Frankreich und Grossbritannien, die grösste Anzahl von Asylbewerbern gehen wollte. Italien reagiert ebenfalls auf seine spezifische Situation, dass es nicht in der Lage ist, seine Aussengrenze wirksam zu schützen, bzw. nur schon organisatorisch und logistisch nicht in der Lage ist, alleine menschenwürdig mit den ankommenden Menschen zurechtzukommen.
Dass Deutschland jetzt stärkere Grenzkontrollen ankündigt und Italien nicht alle Asylbewerber von anderen Staaten zurücknimmt, wozu Italien verpflichtet wäre, das sind keine guten Entwicklungen für die Schweiz. Aber es sind auch Reaktionen auf Entwicklungen in diesen Ländern, die, wie die Schweiz, grosse Herausforderungen haben. Anstatt Italien und Deutschland zu kritisieren, muss man die Zusammenarbeit mit ihnen verstärken. Schutz an der Aussengrenze, Asylverfahren möglichst an der Aussengrenze, Rückführung von Asylbewerbern, deren Gesuch abgelehnt wurde, eine faire und bessere Verteilung der Pflichten und Aufgaben, das sind Ziele dieser Entwicklung von Schengen/Dublin. Schengen/Dublin funktioniert teilweise ungenügend, das wurde gesagt. Aber deshalb gezielte Verbesserungen an diesem System abzulehnen oder das System als solches zu beenden und auszusteigen, hätte für die Schweiz noch viel gravierendere Folgen.
Die Mitte-Fraktion unterstützt diese Reform klar, so wie sie von der Kommissionsmehrheit beantragt wird. Es ist definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn realisiert wird, was hier angedacht ist, dann ist es auch ein Paradigmenwechsel, der alle Länder spürbar entlasten kann. Wir sollten diese Verantwortung übernehmen, wir sind dazu verpflichtet, und wir haben in der Schweiz ein grosses Interesse daran, dass sich die gesamte europäische Migrationspolitik in diese Richtung entwickelt. Die Ursachen der Migration, es wurde von Kollege Rutz gesagt, können wir damit nicht bekämpfen. Aber wir können damit besser den Menschen helfen, die ein Recht auf Asyl haben, und wir können den Menschen, die dieses Recht nicht haben, besser eine Heimkehr ermöglichen. Letztendlich, und das sei hier auch wieder einmal gesagt, ist die Rückschaffung von abgelehnten Asylbewerbern eine der grössten menschlichen Herausforderungen für die europäischen Staaten, aber sie gehört ebenfalls zu einem Rechtsstaat.
Die Mitte-Fraktion ist deshalb für Eintreten und in der ganzen Vorlage für die Mehrheitsanträge aus der Kommission. Wir fühlen uns in der Begründung für die Mehrheitsanträge der Kommission auch bestens durch die beiden Kommissionssprecher vertreten. Insofern werde ich auch meinen Beitrag zu einer effizienten und gleichwohl differenzierten Debatte leisten und mich nicht mehr gross zu Wort melden.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Nous sommes aujourd'hui appelés à nous prononcer sur la reprise partielle, par la Suisse, du pacte européen sur la migration et l'asile. Je tiens ici à formuler, au nom du groupe des Verts, mes doutes, mes critiques aussi, face à la manière dont cette reprise est envisagée, ainsi que sur le fondement même de ce pacte.
Le Conseil fédéral nous présente ce projet comme un simple ajustement technique qui renforcerait l'efficacité du système Dublin et la résilience du système européen. En réalité, il s'agit d'un tournant qui est préoccupant et je tiens à le dire ici. Ce tournant est préoccupant : on peut parler d'aggravation du droit d'asile au détriment des droits fondamentaux des personnes en quête de protection. Le pacte européen repose sur une logique de dissuasion, une logique de fermeture. Il renforce le principe de la responsabilité de l'État de première entrée, malgré les dysfonctionnements bien connus de la procédure Dublin. Il étend massivement la rétention administrative, y compris pour les mineurs ; il faut le savoir, les enfants dès six ans pourront être soumis à des mesures de contraintes, pour la collecte de leurs données biométriques par exemple, et faire l'objet de transferts forcés.
Est-ce vraiment cela que nous voulons inscrire dans le droit suisse ? Nous avons l'occasion ici de faire les choses autrement. De plus, la prolongation des délais de transfert à trois ans, l'extension des possibilités de détention et le filtrage aux frontières créent un véritable sous-système du droit d'asile d'exception. Nous créons des zones grises juridiques, où les personnes sont privées de leurs droits élémentaires, avant même d'avoir pu exposer les raisons de leur fuite. Tout cela est vraiment préoccupant. On peut faire les choses autrement et c'est ce que nous vous invitons à faire ici.
Ce pacte européen ne résout rien des défis migratoires structurels. Il ne traite ni les causes des migrations, ni la solidarité européenne réelle. Il consacre l'abandon des États en première ligne, aux frontières extérieures, et n'offre aucune solution équitable de répartition des personnes qui sont en quête de protection. La Suisse, au lieu de défendre le droit d'asile et les droits humains, reprend sans discussion les éléments les plus durs du pacte, sans même utiliser les marges de manoeuvre prévues pour introduire des mesures de protection complémentaires. Parce qu'il est possible, avec ce pacte, d'introduire des mesures de protection ; parce que ce pacte a aussi des éléments positifs qu'on aurait pu reprendre, mais que malheureusement la Suisse n'a pas souhaité reprendre. À travers cette réforme, nous nous éloignons des principes de protection juridique, d'accès à une procédure équitable, de solidarité juste entre les États et de respect de la dignité humaine.
Pour toutes ces raisons, au nom du groupe des Verts, je ne peux pas soutenir cette reprise du pacte en l'état. Si nous voulons préserver un droit d'asile digne de ce nom, la Suisse doit donc refuser cette reprise ou, au minimum, intégrer de véritables mesures de protection - il est possible de le faire -, soit des mesures de compensation pour préserver les droits des personnes concernées. Étant donné que ce texte n'est pas achevé en l'état et parce que ce texte pourrait être largement amélioré, je vous invite à soutenir la minorité II (Glättli), qui vise le renvoi de ce texte pour apporter de vraies améliorations.
Comment peut-on améliorer ce texte ? C'est vraiment la question. Avec un véritable statut de protection humanitaire. Ce serait possible, parce que c'est clairement une possibilité avec le pacte européen sur la migration et l'asile. C'est aussi une participation obligatoire au mécanisme de solidarité ; c'est aussi une application généreuse de la clause de souveraineté du règlement Dublin ; c'est une réinstallation substantielle ou encore une attribution juste des visas humanitaires. On a donc de bonnes occasions d'améliorer ce pacte. On peut le faire, parce que ce sont des dispositions qui existent dans le pacte et que l'on pourrait reprendre - que la Suisse pourrait reprendre.
Pour toutes ces raisons, au nom du groupe des Verts, je vous invite à suivre la minorité II (Glättli), de manière à renvoyer le texte et à réussir à l'améliorer ensemble, parce que c'est une direction vers laquelle nous souhaitons aller : vers une Europe ouverte et vers une Europe beaucoup plus solidaire. Accepter aujourd'hui le renvoi de ce texte en commission, ce n'est évidemment pas s'opposer à l'Europe. Au contraire, c'est une Europe plus forte que nous voulons et une Europe solidaire.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Jedes Mal, wenn wir über Asyl und Migration sprechen, erleben wir hier im Saal dasselbe - immer wieder. Die Rechte überzeichnet die Probleme, die das reichste Land der Welt mit Asyl und Migration hat, und die Linke überschätzt die Fähigkeiten und Möglichkeiten, die die Schweiz im internationalen Zusammenhang mit der Lösung all dieser Probleme hat. Es geht in diesem Migrationspakt um Ordnung, um Verantwortung, und es geht um Glaubwürdigkeit - für Europa, aber eben auch für die Schweiz.
Ich beginne mit dem Wichtigsten: Die Grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein, lehnt beide Rückweisungsanträge ab und folgt überall der Mehrheit, mit einer wichtigen Ausnahme. Bei Artikel 102h unterstützen wir die Minderheit. Warum? Weil wir Wort halten wollen gegenüber dem Volk, das die Asylgesetzrevision 2016 vor allem aus dem Grund angenommen hat, dass es im Asylverfahren in der Schweiz klar eine juristische Begleitung, einen Beistand gibt. Die Mehrheit will das hier wieder kippen.
Die EU hat sich nach langem Ringen auf einen Migrations- und Asylpakt geeinigt. Er bringt schnellere Verfahren, klarere Zuständigkeiten und erstmals auch einen solidarischen Verteilmechanismus. Die Schweiz als assoziierter Schengen/Dublin-Staat hatte diese Entwicklung eigentlich vorgezeichnet, denn die Asylgesetzrevision 2016 beinhaltete genau das. Und das bedeutet eben auch Verantwortung und nicht nur eine Beobachterrolle für uns als Schweiz. Ein Nichteintreten hiesse, dass wir uns vor dieser Verantwortung drücken, obwohl wir tagtäglich von diesem System profitieren. Der Pakt stärkt die Ordnung an den Aussengrenzen, vereinfacht Rücküberstellungen, sorgt dafür, dass Verfahren nicht mehr jahrelang verschleppt werden. Genau das brauchen wir, auch für uns selbst.
Der Rückweisungsantrag der Minderheit I (Rutz Gregor) zielt darauf ab, den Pakt auf das absolute Minimum zu reduzieren, also nur das zu übernehmen, was rechtlich absolut zwingend ist. Das bedeutet aber: keine freiwillige Beteiligung am Solidaritätsmechanismus, keine politische Mitverantwortung, keine Flexibilität. Damit würden wir einseitig profitieren, ohne beizutragen. Diese Haltung ist weder glaubwürdig noch nachhaltig, und sie untergräbt auch die Akzeptanz des Dublin-Systems bei unseren Partnern. Wollen wir wirklich, dass Länder wie Italien ihre Verpflichtungen einhalten, während wir uns ausklinken? Solidarität ist keine Einbahnstrasse.
Der Rückweisungsantrag der Minderheit II (Glättli) fordert zahlreiche zusätzliche Elemente: einen subsidiären Schutzstatus, erleichterte Familiennachzüge, humanitäre Visa, verbindliche Aufnahmekontingente usw. Das sind teilweise durchaus diskutable politische Anliegen, aber sie gehören nicht hier hinein, weil die Schweiz nicht die Möglichkeit hat, das so anzupassen. Wir müssen hier mit den Verfahren, wie sie die EU vorsieht, wie sie die Schengen-Staaten vorsehen, mitgehen, denn sie passen sich eigentlich an unsere Ideen an. Wir dürfen dieses wichtige Migrationspaket nicht mit innenpolitischen Wünschen überladen, sonst gefährden wir den politischen Kompromiss und blockieren die gesamte Reform. Darum auch hier: Nein zur Rückweisung.
Die Mehrheit der SPK-N ist dem Bundesrat weitgehend gefolgt und hat die zentralen Instrumente angenommen: die Screening-Verordnung für schnellere Verfahren an den Aussengrenzen, die Eurodac-Verordnung für bessere Datenvernetzung, die Dublin-Reform mit kürzeren Fristen sowie die Krisenverordnung für flexiblere Verfahren bei hoher Belastung. Das sind sachliche, konstruktive und verantwortungsbewusste Möglichkeiten. Die Mehrheit stärkt damit die Handlungsfähigkeit des Staates und schafft Vertrauen in unser Asylsystem. Die einzige Stelle, bei der wir uns bewusst abweichend von der Mehrheitsmeinung verhalten werden, ist wie gesagt Artikel 102h Absatz 1. Es geht hier um die amtliche Rechtsvertretung im Verfahren. Die Mehrheit will diese Möglichkeit der Rechtsvertretung streichen. Das widerspricht aber nicht nur der ursprünglichen Fassung des Entwurfes, sondern auch einem Versprechen an die Bevölkerung. Bei der Asylgesetzrevision 2016 war die unentgeltliche Rechtsvertretung einer der zentralen Gründe, warum das Volk damals so deutlich Ja gesagt hat. Wenn wir heute diese Leistung streichen, untergraben wir unsere eigene Glaubwürdigkeit und riskieren ein Referendum mit allenfalls fatalen Folgen. Insbesondere mit den Rückweisungs- und Nichteintretensanträgen, die von links oder von rechts unterstützt werden, haben wir am Ende womöglich einen Scherbenhaufen, aber auf jeden Fall keine bessere Asylpolitik.
Wir sind Teil Europas. Die Schweiz liegt mitten in Europa; das ist eine geografische Tatsache. Damit haben wir die Möglichkeit, und eigentlich ist es die einzige Option, mit Europa zusammen auch unsere Probleme zu lösen. Die europäischen Probleme im Bereich der Migration und des Asylwesens sind auch unsere Probleme; deshalb müssen wir hier Hand bieten. Wenn die EU schon so weit geht und sich an unsere Verfahren anpasst, uns abschaut, wie wir hier versuchen, mit schnelleren Verfahren, klarer Rechtsstaatlichkeit, klarer Rechtsvertretung und klaren, sauberen Regeln, die eben auch fair sind, eine zukünftige Asylpolitik zu betreiben, dann sollten wir das ebenfalls tun und sie unterstützen und uns solidarisch zeigen.
Ich werde, nachdem ich diese Ausführungen gemacht habe, nicht mehr zu den Blöcken sprechen. Ich bitte Sie, einzutreten, die Rückweisungsanträge abzulehnen und überall der Mehrheit, bei Artikel 102h Absatz 1 aber unbedingt der Minderheit zu folgen.
Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Flach, wie können Sie der Bevölkerung erklären oder garantieren, dass wir mit dem EU-Migrationspakt nicht noch mehr Kriminalität in die Schweiz importieren?
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Es gibt im Leben keine Garantie. Aber auf jeden Fall passt sich die EU mit diesen Regeln eigentlich dem an, worüber wir 2016 in der Schweiz abgestimmt haben: schnellere, klare und faire Verfahren. Damit schaffen wir auch an der EU-Aussengrenze mehr Rechtssicherheit. Die Solidarität, die wir in der Schweiz zwischen den Kantonen zu leben versuchen, soll auch in der EU greifen. Ich denke, das ist ein Zukunftsprojekt. Man kann der Bevölkerung sehr gut erklären, dass wir als Teil Europas hier eben auch in der Pflicht sind.
Schmid Pascal · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vor genau zwanzig Jahren hat das Schweizervolk über das Schengen/Dublin-Abkommen abgestimmt. Der Bundesrat versprach dem Volk damals mehr Sicherheit, eine Entlastung im Asylbereich und die Beibehaltung und Wahrung unserer Souveränität. Was ist eingetroffen? Zwanzig Jahre später lautet die Bilanz: weniger Sicherheit, mehr Asylgesuche, mehr Kriminaltourismus. Die Aussengrenzen sind löchrig, die Erstaufnahmeländer schauen weg, die Verfahren sind im ganzen System viel zu kompliziert, und die Kosten sind weit höher als versprochen.
Seit dem Beitritt der Schweiz zu Schengen/Dublin wurden in der Schweiz 370 000 Asylgesuche gestellt - 370 000, obwohl die Schweiz keine Schengen-Aussengrenze hat. In der Logik des Dublin-Systems dürfte es diese Asylgesuche gar nicht geben. Die viel gelobten 40 000 Rückführungen in Erstländer machen diese 370 000 bei Weitem nicht wett. Nur ein kleiner Teil der Asylmigranten sind wirklich Flüchtlinge. Die Mehrheit bleibt trotzdem hier, wenn nicht mit Asyl, dann mit einer vorläufigen Aufnahme oder halt illegal.
In den letzten fünf Jahren ist die Kriminalität in der Schweiz um 30 Prozent gestiegen. Jeder vierte Täter ist entweder Asylmigrant oder illegal im Land oder Kriminaltourist. Schengen ist eben kein Sicherheitsraum, Schengen ist ein Unsicherheitsraum. Der EU-Migrations- und -Asylpakt ist ein Vorgeschmack auf das, was uns mit den EU-Verträgen blüht. Seit ihrem Beitritt ist die Schweiz von 502 Anpassungen des Schengen/Dublin-Besitzstands betroffen gewesen.
Die neueste Anpassung, die hier auf dem Tisch liegt, besteht aus zehn EU-Richtlinien und -Verordnungen. Es sind 300 Seiten Botschaft, vier Bundesbeschlüsse, 126 Seiten Gesetzesanpassungen. Vieles darin tönt auf dem Papier gut, wie schon vor zwanzig Jahren, doch es funktioniert in der Praxis nicht. Der beste Beweis ist das, was in den letzten siebzehn Jahren, seit 2008, als das System für die Schweiz aktiviert wurde, passiert ist.
Der Bundesrat will sogar noch weiter gehen: Er will sich freiwillig dem Solidaritätsmechanismus der EU anschliessen. Ja, was bedeutet das? Es bedeutet noch mehr Asylmigranten, weniger Souveränität, weniger Selbstbestimmung und weitere Zahlungen ans Ausland, zusätzlich zu den Kohäsionsmilliarden.
All das, was hier vorgelegt wird, geht der Ratslinken noch zu wenig weit. Sie will im Zuge dieser Vorlage einen neuen subsidiären Schutzstatus ins Asylgesetz hineinschmuggeln. Sie will den Familiennachzug ausweiten, auch noch auf die Eltern, und sie will die Asylverfahrensrechte weiter ausbauen. Das Ziel ist klar: Jeder darf kommen, und jeder soll bleiben können - eine Personenfreizügigkeit mit der ganzen Welt, direkt in den Sozialstaat und auf dem Buckel unserer Bevölkerung. Der Traum eines Europas ohne Grenzen mag romantisch sein. Doch wichtiger als die Träume ist die Sicherheit unserer Bevölkerung. Das ist genau das, was bei der Ratslinken vergessen geht. Es ist offensichtlich, dass Grenzkontrollen nützen und schützen. Deutschland konnte die Asylgesuche mit Grenzkontrollen um 40 Prozent senken und Polen sogar um 97 Prozent.
Wir von der SVP wollen endlich weniger Asylgesuche, wir wollen weniger Kriminalität, wir wollen weniger Kosten und wir wollen weniger Illegale im Land. Mit dem Schengen/Dublin-System wird das nie und nimmer funktionieren, das haben die letzten siebzehn Jahre eindrücklich gezeigt. Wir müssen als Schweiz das Heft wieder selber in die Hand nehmen, mit einem eigenständigen Grenz- und Asylregime.
Deshalb beantragen wir Ihnen, den Antrag der Minderheit Rutz Gregor auf Nichteintreten oder wenigstens den Antrag der Minderheit I (Rutz Gregor) auf Rückweisung zu unterstützen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Der Migrations- und Asylpakt der EU zeigt einmal mehr exemplarisch, wie schwierig die Asylpolitik in der Schweiz ist. Wir haben einen Antrag der Minderheit II (Glättli), der dazu führen würde, dass alle, die eine vorläufige Aufnahme erhalten haben, faktisch einen Schutzstatus erlangen bzw. dass sie faktisch Personen mit einem positiven Asylentscheid gleichgestellt würden. Mit diesem Minderheitsantrag können Sie das Asylgesetz der Schweiz auch gleich abschaffen - man kann es nicht anders sagen. Die Zielsetzung, einfach allen einen regulären Schutzstatus zu geben, widerspricht dem Grundgedanken des Asylgesetzes diametral. Auf der einen Seite will man also quasi an der Grenze Pässe verteilen, und auf der anderen Seite will man aus Schengen/Dublin aussteigen. Damit würde die Schweiz nicht nur zu einer faktischen, sondern auch zu einer vertraglichen Aussengrenze von Schengen/Dublin. Das kann beides nicht die Zielsetzung sein.
Wenn ich höre, dass Herr Glättli zum Beispiel sagt, es gebe zu wenige reguläre Fluchtrouten, das Asylsystem sei nicht gut austariert und man müsse viel mehr Menschen aufnehmen, muss ich fragen: Warum, Herr Glättli - er ist jetzt wieder nicht im Saal -, (Zwischenruf Glättli: Er ist hier!) ist in Deutschland die AfD so stark geworden? Genau wegen solcher Parolen: "Wir schaffen das", "Es sollen noch mehr kommen". Vielleicht sollten Sie in Bezug auf die Asylpolitik auch einmal eine Lernkurve einlegen, denn so geht es offensichtlich nicht; das haben jetzt einige Länder bewiesen.
Es geht aber auch nicht, dass die Schweiz Schengen/Dublin verlässt. Warum nicht? Schengen/Dublin funktioniert nicht korrekt, da haben Sie recht. Aber dank Schengen/Dublin kann die Schweiz von vier Fällen drei zurückschicken - vertraglich garantiert -, und nur einen Fall muss sie selbst bearbeiten. Ohne Schengen/Dublin müsste die Schweiz alle vier Fälle selbst bearbeiten. Das sind die Spielregeln.
Wenn die Schweiz aus Schengen/Dublin austritt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SVP-Fraktion, müssen Sie der Bevölkerung aber auch erklären, warum die Schweiz - inmitten Europas, inmitten der Fluchtrouten von Süden nach Norden und von Osten nach Westen - eine Schengen-Aussengrenze hat, weil sie keinen Vertrag mehr hat. Wir hätten dann keinen Vertrag mehr mit der EU. Wir hätten dann keinen Vertrag mehr, um die Leute über das Dublin-System in ein Erstaufnahmeland wie Italien oder Griechenland zurückzuschicken, welches die Verfahren nicht korrekt durchgeführt hat. Um die Zahlen von Herrn Schmid von vorhin aufzunehmen: Das würde bedeuten, dass auch die 40 000 von ihm erwähnten Personen, die zurückgeführt wurden, noch in der Schweiz wären. Das wäre die Konsequenz daraus, und das kann es eben auch nicht sein.
Deshalb sind wir auf der einen Seite der Meinung, dass die Schweiz Mitglied des Schengen/Dublin-Systems bleiben muss - unbedingt, auch wenn es nicht ganz korrekt funktioniert; das ist so. Auf der anderen Seite sollten wir diejenigen Bestandteile des Migrations- und Asylpakts der EU mitnehmen, die uns helfen. Der wesentliche Bestandteil, der uns hilft, ist das neue Asylverfahren an der EU-Aussengrenze.
Wenn ich Ihre parteipolitische Position nehme, an der Aussengrenze seien Internierungs-Asylzentren einzurichten, um dort Schnellverfahren durchführen zu können, dann ist zu sagen, dass das genau das ist, was das EU-Grenzverfahren und das EU-Asylverfahren wollen. Man will an der EU-Aussengrenze die Gesuche der Leute aus denjenigen Ländern, die eine Asylanerkennungsquote von 20 Prozent oder weniger haben, also die sogenannten hoffnungslosen Fälle und hoffnungslosen Staaten, schnell, innerhalb von zwölf Tagen, bearbeiten können und diese Leute dann möglichst rasch wieder aus der EU, aus dem Schengen-Raum, an den Absender zurückschicken können. Das ist die Zielsetzung dieses Asylregimes und -verfahrens an der Aussengrenze, etwas plakativ formuliert. Wie Sie gegen diesen Teil sein können, erschliesst sich mir nicht. Denn wenn diese Fälle an der Aussengrenze entsprechend rasch bearbeitet werden können und diese Leute gar nicht erst in den Schengen-Raum gelangen, heisst das, dass dann effektiv weniger kommen. Dieser Teil ist zu unterstützen.
Beim anderen Teil haben wir Schwierigkeiten. Das ist der Solidaritätsmechanismus. Die Teilnahme daran ist für die Schweiz freiwillig, genauso wie der Teil zu den Verfahren an den Aussengrenzen. Es geht dort darum, eine Art Resettlement-Programm innerhalb der EU zu machen. Das wird die Problematik eröffnen, dass man wieder mehr Flüchtlinge in den Kantonen und Gemeinden, die im Prinzip schon heute überlastet sind, aufnehmen muss. Genau aus diesem Grund beantragen wir Ihnen, dort nur finanziell teilzunehmen, unter der Verwendung der bereits beschlossenen Kohäsionszahlungen. Diese Milliarde haben wir ja eigentlich schon einmal ausgegeben, da sind keine weiteren Gelder einzustellen.
Deshalb bitten wir Sie, einzutreten und dann in Block 2 den Minderheiten zu folgen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Wasserfallen, Sie haben ausgeführt, was für ein Erfolg das Dubliner Abkommen für die Schweiz sei. Seit der Einführung des Dubliner Abkommens haben 370 000 Gesuche gestellt. Wie erklären Sie sich, dass wir nur 40 000 davon zurückführen konnten, obwohl die Leute aus sicheren Ländern gekommen sind und obwohl wir einen Vertrag haben, der eigentlich klar etwas anderes sagt?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Sie haben die Antwort gegeben. Wenn wir nicht dabei gewesen wären, hätten wir die 40 000 und noch mehr auch da. Warum? Weil wir eine Schengen-Aussengrenze wären. Was ist die Logik des italienischen Zöllners, Herr Egger, der einen Fall hat und weiss, die Schweiz ist bei Schengen/Dublin nicht dabei? Was macht er? Er sagt: Du, lauf noch zehn Meter, und kehre nicht mehr zurück. Wir haben dann keine vertragliche Bindung mehr, das ist das Problem. So haben wir wenigstens eine vertragliche Bindung, sodass wir diese Person in das Erstaufnahmeland zurückschicken können, wenn der Fall nicht korrekt aufgenommen wurde. Das haben wir nicht mehr, wenn wir bei Schengen und Dublin nicht dabei sind.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
In Deutschland machten die FDP und die Union die AfD salonfähig, indem sie deren Anliegen mehrheitsfähig machten. Und Sie machen die SVP-Politik salonfähig. Wo ist Ihr liberales Gewissen, das den Schutz des Einzelnen vor staatlicher Macht ins Zentrum stellt, Herr Wasserfallen?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Das Asylsystem, wie wir es kennen, und das müssen Sie einmal zur Kenntnis nehmen, ist nur für diejenigen da, die an Leib und Leben bedroht sind - Punkt. Es geht nicht um Wirtschaftsflüchtlinge, denen Sie an der Grenze am liebsten einen roten Pass verteilen würden. All diese Fälle - und das ist der liberale Geist - müssen individuell betrachtet werden. Jeder Einzelfall muss geprüft werden. Deshalb haben wir nie, sonst müssen Sie mir das zeigen, eine pauschalisierte Bearbeitung von Asylfällen unterstützt. Das ist der Grund, warum eben ein Unterschied zwischen liberalen Positionen und solchen, die alle Fälle über einen Leisten schlagen wollen, besteht.
Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn man Ihnen zugehört hat, könnte man meinen, die Schweiz sei dank Schengen/Dublin so sicher geworden. Sie haben das Hohelied auf Schengen/Dublin gesungen und gesagt, man müsse Geld an die Aussengrenzen senden, dann seien wir alle Probleme los, die Straftaten würden abnehmen. Können Sie bestätigen, dass die Zahl der Straftaten in der Schweiz vor der Einführung von Schengen/Dublin halb so hoch war wie heute mit Schengen/Dublin?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Das kann ich so nicht bestätigen. Sie haben Ihrem Fraktionssprecher nicht zugehört, Herr Dettling. Ihr Fraktionssprecher hat nämlich ausgesagt, wir hätten soundso viele Fälle, die ins Land kommen und kriminell sind usw. Wissen Sie, warum die Schweiz überhaupt weiss, dass sie kriminell sind, Herr Schmid und Herr Dettling? Weil wir beim Schengen-System dabei sind und auf dessen Datenbanken zugreifen können. Wenn Sie, Herr Dettling, nicht wollen, dass wir bei Schengen auf die Datenbanken zugreifen können, um die Delinquenten aussortieren zu können - ja, es ist manchmal schwierig, die Wahrheit zu hören, Herr Dettling -, wenn Sie nicht wollen, dass wir die Kriminellen mit dem System an der Grenze erfassen können, müssen Sie aus Schengen austreten. Dann sind wir ein unsicherer Ort, das können Sie mir glauben.
Steinemann Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Aber diese Datenbank, Herr Wasserfallen, greift ja erst, wenn das Delikt in der Schweiz bereits begangen worden ist. Dann können wir darauf zurückgreifen und das Delikt allenfalls aufklären. Stimmt's?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Nein, denn in der Schengen-Datenbank sind alle Fälle verzeichnet, bei welchen es Straftaten im Ausland gegeben hat. Ich gebe Ihnen sogar recht, wenn Sie sagen, dass wir die Grenzkontrollen verstärken müssen. Wir müssen die Grenze nicht komplett kontrollieren, aber wir müssen die Kontrollen an der Grenze situativ verstärken. Wenn Sie aber nicht auf das Schengen-Informationssystem zugreifen können, dann haben Sie keine Möglichkeit, die Leute zu erkennen, die anderswo schon straffällig geworden sind. Dann sind wir an der Grenze blind, und dann bringt Ihnen keine Grenzkontrolle etwas. Das ist das Problem.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nur eine kurze Zwischenfrage: Das Vereinigte Königreich ist ja nicht Mitglied von Schengen/Dublin und hat trotzdem Zugriff auf das Sicherheitssystem. Warum soll das der Schweiz nicht ermöglicht werden?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Sie sprechen das UK an. Das UK war nie Teil des Schengen-Raums. Das UK wollte einen Zugriff auf das System, weil es eben sicher sein möchte. Das UK ist aber halt schon nicht ganz mit der Schweiz vergleichbar, Herr Matter, weil dort rundherum ein Meer ist. Wir haben kein Meer um uns herum. Wir haben Grenzübertritte aus mehreren Staaten, von denen wir Zugriff auf die Systeme erhalten müssen, damit wir die Fälle überprüfen können. Aber Sie haben jetzt offensichtlich so argumentiert, dass Sie das Schengener Informationssystem unterstützen, und das freut mich.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Wasserfallen, wäre es denn nicht viel sinnvoller, diese Leute aufgrund gezielter Grenzkontrollen gar nicht erst ins Land zu lassen, anstatt sie nachher, nachdem sie hier kriminell geworden sind, in einer Datenbank suchen zu müssen?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Glarner, dann müssten Sie den Teil des EU-Aussengrenzverfahrens in diesem Bereich der Weiterentwicklung des Dublin-Besitzstands unterstützen. Denn die EU will genau an der Aussengrenze - in Ihren Worten Tausende Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt - die Fälle aus Herkunftsländern mit einer Schutzquote von 20 Prozent oder weniger verarbeiten. Das wäre im Interesse der Schweiz. Diesen Teil sollten Sie aufgrund Ihrer Argumentation unterstützen, Herr Glarner. Dann kommen sie gar nicht erst hierher.
Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Wasserfallen, ich konnte kürzlich tatsächlich mit drei Polizisten sprechen, die dieses Schengener Datenbanksystem benutzen. Die haben mir gesagt, dass bei einer Suche meistens zehn bis zwölf Namen erscheinen und ihnen auch die Fingerabdrücke fast nichts bis gar nichts nützen würden. Haben Sie auch solche Rückmeldungen von der Polizei erhalten?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe nie die Rückmeldung erhalten, Herr Knutti - und Sie haben diese Rückmeldung an der Grenze wahrscheinlich auch nicht erhalten -, dass das Schengen-Informationssystem nicht gebraucht werde. Haben Sie diese Rückmeldung erhalten? Sie haben eine andere Rückmeldung erhalten. Sie haben die Rückmeldung erhalten, dass das Schengen-Informationssystem wertvoll, die Auswertung der Informationen aber komplex sei. Und das ist eine ganz andere Aussage. Also argumentieren auch Sie für das Schengen-Informationssystem.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Die Welt erlebt derzeit sehr grosse Flüchtlingsbewegungen. Ende 2024 betrug die Zahl der weltweit vertriebenen Menschen laut UNHCR 123 Millionen; das sind etwa 6 Prozent mehr als im Vorjahr. In der Geschichte der Menschheit befanden sich noch nie so viele Menschen auf der Flucht. 70 Prozent derjenigen, die ihr Heimatland verlassen, beenden ihre Flucht im Nachbarland; knapp ein Viertel der Geflüchteten lebt in Ländern, die zu den ärmsten der Welt gehören; über 40 Prozent der Geflüchteten sind Kinder. 2023 lebten rund 13 Millionen Flüchtlinge auf dem europäischen Kontinent, davon 3 Millionen in der Türkei. Entgegen gewissen Behauptungen ist die Schweiz nicht überdurchschnittlich betroffen. Die Schweiz liegt, was den Anteil Geflüchteter pro Kopf angeht, im europäischen Mittelfeld.
Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine im Jahr 2022 ist die Lage auf unserem Kontinent noch herausfordernder geworden. Der Krieg hat zur grössten Flüchtlingsbewegung in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg geführt. Die Aufnahmestrukturen in vielen europäischen Staaten wurden dadurch rasch und stark belastet.
Dabei wussten wir schon vor der Krise von 2015/16, wie schnell die europäische Solidarität auf die Probe gestellt wird. Die Belastung war ungleich verteilt und hat innerhalb der EU zu Spannungen geführt. Insbesondere die Länder an den Aussengrenzen im Süden und Osten Europas begannen sich dagegen zu wehren. Sie mussten den Grossteil der Last tragen. Vor diesem Hintergrund haben die EU-Länder den EU-Migrations- und -Asylpakt verhandelt. Es war ein langer, ein schwieriger Prozess, der Kompromisse zwischen sehr unterschiedlichen Interessen, unterschiedlichen geografischen, sozialen und politischen Gegebenheiten verlangte.
Alle Innenministerinnen und Innenminister, die ich kennenlernen durfte, halten diesen Pakt für einen Durchbruch, ja für einen Meilenstein in der Geschichte der EU. Dahinter steht der Wunsch, die Migrationspolitik Europas miteinander und nicht gegeneinander zu gestalten. Der EU-Migrations- und -Asylpakt ist ein Bündel von Regelungen mit dem Ziel, ein effizienteres, gerechteres, krisenresistenteres Migrations- und Asylsystem zu schaffen.
La Suisse a tout intérêt à ce que le système d'asile européen fonctionne et soit renforcé. Le pacte rend le système d'asile européen résistant aux crises et consacre pour la première fois la solidarité entre les pays européens, avec moins de migration irrégulière, moins de demandes d'asile infondées, et un renforcement de la protection des personnes persécutées. Il s'agit d'un compromis commun, typique, entre des États confrontés à des défis et des objectifs différents. L'objectif est d'offrir une protection à ceux qui fuient la guerre et la persécution.
Konkret geht es jetzt um folgende EU-Verordnungen:
Die Dublin-III-Verordnung wird durch die neue AMMR ersetzt. Die Zuständigkeiten bleiben dieselben, im ganzen Schengen-Raum kann nur ein Asylgesuch gestellt werden. Der Staat, in den ein Flüchtling eingereist ist und in dem er ein Asylgesuch gestellt hat, bleibt für ihn zuständig. Mit der AMMR werden nun Fristen angepasst, sodass der zuständige Staat schneller ermittelt werden kann und länger zuständig bleibt. Es werden neu auch Kriterien eingeführt, um dem persönlichen Bezug einer betroffenen Person zu einem bestimmten Dublin-Staat besser Rechnung zu tragen. Da geht es um Familienzusammenführungen und darum, dass bei unbegleiteten Minderjährigen das Kindeswohl im Zentrum steht. Diese Regelungen gelten auch für uns.
Mit der neuen EU-Verordnung über Krisensituationen wird ein gemeinsames Verfahren innerhalb der EU zur Bewältigung von aussergewöhnlichen Situationen im Bereich Migration und Asyl geschaffen. Diese Verordnung betrifft uns teilweise.
Mit der reformierten Eurodac-Verordnung wird die Erfassung biometrischer Daten ausgeweitet. Neu werden auch irregulär eingereiste Menschen sowie Kinder ab sechs Jahren erfasst. Dies stärkt die Kontrolle der irregulären Migration, und es vereinfacht Familienzusammenführungen. Diese Verordnung betrifft uns.
Auch die neue Überprüfungsverordnung betrifft uns. Sie sieht einheitliche Abläufe zur Überprüfung von Identität, Gesundheitszustand und möglichen Sicherheitsrisiken bei irregulär eingereisten Personen vor. Diese Überprüfung findet in erster Linie an den Schengen-Aussengrenzen statt oder bei Menschen, welche innerhalb des Schengen-Raums aufgegriffen werden und noch nicht registriert sind. Ziel ist es, vulnerable Menschen rasch zu erkennen und die Menschen möglichst schnell dem richtigen Verfahren, Asyl oder Rückführung, zuzuweisen.
Was wir allerdings nicht übernehmen, ist der umstrittenste Punkt, die Asylverfahren an den Schengen-Aussengrenzen.
Avec ce pacte, l'Union européenne souhaite rendre le système d'asile plus efficace et plus rapide, afin que les personnes persécutées et déplacées puissent bénéficier rapidement d'une protection et que celles qui n'ont pas droit à une protection puissent être renvoyées dans leur pays d'origine. Les droits fondamentaux seront mieux protégés, grâce à des procédures claires et à un suivi efficace.
Der Pakt ist ein politischer Kompromiss, das sehen wir, ein historischer Kompromiss, wenn wir an die Unterschiede und verschiedenen Herausforderungen innerhalb der EU denken. Ein Kompromiss ist aber, das wissen wir in der Schweiz, kein Wunschkonzert. Er enthält, wenn er gut ist, Zugeständnisse an alle politischen Kräfte. Das gilt auch für diesen Pakt.
Nun gibt es Kreise von links und von rechts, die den Pakt bereits stark kritisieren. Dem liegt einerseits ein Missverständnis zugrunde: Die Schweiz übernimmt nicht den Pakt, sie übernimmt nur jene Teile, die zu Schengen gehören. Das ist etwa die Hälfte der Verordnungen, und diese Anpassungen sind weitgehend technisch. Aber ich widerspreche hier andererseits auch inhaltlich: Dass der Pakt nicht einseitig ist, beweist die Kritik von beiden Seiten. Der EU-Pakt enthält Errungenschaften - Dinge, die sowohl linke als auch rechte Parteien hier in diesem Land schon lange einfordern.
Es wurden, und jetzt wende ich mich an die Ratslinke, Verbesserungen bei den Schutzstandards erreicht. Familien können zusammengeführt werden, auch wenn sie sich erst auf der Flucht gebildet haben. Die unentgeltliche Rechtshilfe wird gestärkt. Wir kennen dies in der Schweiz bereits und haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht. In der EU ist es ein Novum und ein Gewinn für die Geflüchteten und deshalb auch aus linker Sicht zu begrüssen. Zudem enthält der EU-Pakt ein Bekenntnis zum Resettlement, zur Flüchtlingskonvention, zur Rechtsstaatlichkeit und zu einer solidarischen Verteilung der Geflüchteten in Europa. Wenn Sie die politische Entwicklung in Europa mitverfolgen, dann wissen Sie, wie wichtig in der heutigen Zeit das rechtlich verbindliche Bekenntnis zum Schutz von Geflüchteten ist. Dass Solidaritätsmechanismen in europäisches Recht übergegangen sind, ist bemerkenswert und ein grosser, wichtiger Schritt.
Dieser Pakt setzt neue Massstäbe zum Schutz von Geflüchteten und sorgt dafür, dass Solidarität nicht nur ein Wort bleibt, sondern gelebt wird. Die Internationale Organisation für Migration und das UNHCR haben bei der Erstellung des Paktes mitgearbeitet und stellen sich hinter diese Reform. Sie würdigen die besseren Schutzstandards, die bessere Erfassung vulnerabler Gruppen sowie die Bemühungen, prekäre Zustände an den Aussengrenzen zu reduzieren. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt hin zu einem solidarischeren und wirksameren europäischen Asylsystem.
Jetzt komme ich zu Ihnen auf der rechten Seite. Dieser Pakt verstärkt den Schutz an den Aussengrenzen. Er enthält Massnahmen, um Rückführungsverfahren zu beschleunigen und die irreguläre Migration innerhalb Europas zu reduzieren. Das sind alles Massnahmen, die Sie schon häufig eingefordert haben. Europa macht konkrete Vorschläge, um diese Anliegen anzugehen. Der Pakt sorgt für sichere Aussengrenzen und beschleunigt die Verfahren, damit diejenigen, die keinen Schutz benötigen, rasch zurückgeführt werden können, ohne dass zuerst die Asylsysteme der EU-Staaten und dann auch unser System überfordert werden.
Doch worüber stimmen Sie heute überhaupt ab? Egal, ob Sie den Pakt nun befürworten oder ablehnen, und egal, ob Sie heute die Vorlage unterstützen oder nicht: Die EU wird den Pakt umsetzen. Sie aber treffen heute die Entscheidung, ob die Schweiz Teil von Schengen/Dublin bleiben soll, ob sie sich gegenüber anderen Staaten, die die Hauptlast an der EU-Aussengrenze tragen, solidarisch zeigt.
Sie wissen, was es bedeutet, wenn die Schweiz diese Anpassungen nicht übernimmt, wenn Sie am Ende die Vorlage in einer unheiligen Allianz ablehnen. Bei einem Nein hat die Schweiz keine Möglichkeit, sich am Solidaritätsmechanismus zu beteiligen. Sie wird keinen Beitrag leisten, damit die Staaten an der EU-Aussengrenze die Herausforderungen bewältigen können und die Asylbedingungen dort menschlich sind. Bei einem Nein verabschiedet sich die Schweiz aus Schengen/Dublin. Sie wird zur EU-Aussengrenze, und sie kann sich innerhalb Europas nicht mehr dafür einsetzen, dass die Flüchtlingsrechte, die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. Sie steht europäisch im Abseits.
Wenn die Schweiz nicht mehr Teil von Schengen/Dublin ist, dann wird auch die Zahl der Asylgesuche stark ansteigen, weil alle Geflüchteten, die in Europa abgewiesen wurden, bei uns erneut um Asyl ersuchen können. Wir werden sie nicht mehr in die europäischen Länder zurückschicken können, in denen sie zuerst ein Gesuch gestellt haben. Dann droht tatsächlich eine Überlastung unserer Systeme, und das ist nicht im Interesse der Schweiz und nicht im Interesse unserer Bevölkerung. Das ist auch nicht im Interesse der Geflüchteten. Das ist höchstens im Interesse der Schlepper und Menschenschmuggler.
Je souhaite conclure avec quelques mots concernant la délibération de ce jour. Nous ne délibérons, aujourd'hui, que sur la partie que la Suisse doit reprendre. En tant qu'État associé à Schengen et Dublin, nous ne reprenons, en effet, que les éléments qui constituent les développements de l'acquis de Schengen et de l'acquis de Dublin/Eurodac. Compte tenu de l'importance de cet ensemble de règles pour l'Europe, il s'agit d'ajustements relativement peu nombreux et, pour la plupart, techniques. Nous ne participons pas à la procédure frontalière aux frontières extérieures de l'Union européenne. Nous adoptons toutefois les délais. Un État reste plus longtemps responsable d'une personne qui a demandé l'asile sur son territoire. Les États doivent réagir plus rapidement aux demandes Dublin. Nous introduirons également les nouvelles prescriptions Eurodac, afin de réduire la migration irrégulière, mais aussi pour détecter le trafic de migrants et réunir plus rapidement les familles.
Der Bundesrat hat Ihnen diese Elemente am 21. März 2025 unterbreitet. Er hat gleichzeitig auch entschieden, dass sich die Schweiz grundsätzlich am Solidaritätsmechanismus des EU-Migrations- und -Asylpakts beteiligen soll. Für die Schweiz ist diese Beteiligung nicht nur eine Frage der Solidarität und der Handlungsfähigkeit des europäischen Migrationssystems, wir profitieren davon auch unmittelbar. Seit dem Beitritt zu Dublin konnte die Schweiz wesentlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen, als sie selbst aufnehmen musste. Das hat bis heute zu erheblichen Einsparungen geführt.
Diese Vorlage trägt zu einem funktionierenden, verlässlichen europäischen Asylsystem bei. Ob es funktioniert, hat sehr viel mit der Umsetzung zu tun. In seiner Anlage ist es auch für die Schweiz ein Mehrwert. Es verbindet, was wir alle wollen: Schutz und Solidarität mit Recht und Ordnung. Das ist auch die Stossrichtung unserer eigenen Asylpolitik.
Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, der Kommissionsmehrheit zu folgen, auf die vier Vorlagen einzutreten sowie die beiden Rückweisungsanträge abzulehnen.
Pahud Yvan · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Monsieur le conseiller fédéral, vous nous avez dit que le pacte sur les migrations et Schengen/Dublin fonctionnaient bien, en réponse à la question de notre collègue Christian Wasserfallen, qui a cité l'exemple de l'Italie. Pouvez-vous nous confirmer que ce système ne fonctionne pas et que les douaniers italiens ne reprennent pas les cas Dublin que la Suisse renvoie en Italie, s'il vous plaît ?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Oui, je peux confirmer que les Italiens ne reprennent pas les cas Dublin. Néanmoins, l'un des buts de ce pacte est exactement que ce jeu fonctionne encore par la suite. De plus, l'Italie a déjà communiqué que si le mécanisme de solidarité joue, elle reprendra les cas Dublin, au moins des autres pays. Pour la Suisse, c'est autre chose. C'est la raison pour laquelle nous voulons aussi ce mécanisme de solidarité, pour pouvoir négocier, par exemple, avec l'Italie.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, Sie haben vorhin während des Referats meines Kollegen Schmid, notabene des Asylverantwortlichen der grössten Partei dieses Landes, den Saal verlassen. Als Sie zurückkamen, haben Sie sich minutenlang mit Ihren Genossen unterhalten. Was war der Grund für diese beispiellose Respektlosigkeit?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Es tut mir leid, Herr Glarner, selbst ein Bundesrat muss einmal auf die Toilette. Und ich habe Ihnen mit einem Ohr zugehört, als ich mit Herrn Alijaj gesprochen habe. Er kann leider nicht anders mit mir kommunizieren. Er kann hier nicht mit mir kommunizieren, wie das viele andere machen. Deshalb bin ich schnell bei ihm vorbeigegangen. Mit dem anderen Ohr habe ich Ihnen zugehört und habe gemerkt, dass Sie mehr oder weniger dieselben Dinge sagen wie Herr Rutz, der in seinem Votum den Antrag seiner Minderheit I in voller Breite ausgelegt und dabei die Position der SVP-Fraktion deutlich gemacht hat. Wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte ich den Saal nicht verlassen und wäre irgendwann sonst auf die Toilette gegangen.
Fehr Düsel Nina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, das Schengen/Dublin-Abkommen und dessen Weiterentwicklung funktionieren nicht wirklich. Viele Länder haben ihre Grenzkontrollen wieder verstärkt. Die Praxis zeigt, dass es bei der Rückführung oft zu Schwierigkeiten kommt. Herr Bundesrat Jans, sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir die Grenzkontrollen in der Schweiz zu Beginn wieder klar verstärken müssen, damit es gar nicht erst so weit kommt?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Frau Fehr Düsel, wie Sie wissen, machen wir Grenzkontrollen, weil wir nicht Teil der Zollunion sind. Das unterscheidet uns von den EU-Ländern. Wir, die wir im Schengen-Raum nur assoziiert sind, machen Grenzkontrollen. Wir greifen auch jedes Jahr, das ist ja der Beweis dafür, irregulär eingereiste Menschen auf und schicken sie zurück oder weisen sie weg. Die erfreuliche Nachricht ist: In diesem Jahr sind die irregulären Aufgriffe trotz konstanter Kontrollen durch unsere Zollbehörden in den Kantonen und auch an den Grenzen um 50 Prozent zurückgegangen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, Sie erstaunen mich immer wieder mit Ihren Aussagen. Sie haben jetzt ausgeführt, dass dieser Pakt den Schutz der EU-Aussengrenze stärke. Wenn es aber um die eigene Grenze geht, um die Schweizer Grenze, und wir fordern, dass dort der Grenzschutz verstärkt werde, dann sagen Sie, der Grenzschutz habe keine Wirkung. Wie erklären Sie, dass an der EU-Aussengrenze eine Wirkung erzielt werden könne, aber an unserer Grenze keine Wirkung erzielt werden könne?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Danke, Herr Egger. Das ist eine ähnliche Frage, wie sie Frau Fehr Düsel gestellt hat. Wir machen Grenzkontrollen. Wir machen sie lageorientiert, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit macht immer ein Lagebild und setzt dann dort, wo es das besonders wichtig und richtig findet, Personal ein, um zu kontrollieren. Das kann auch sein, um Schlepperbanden zu überführen. Wovon wir nicht überzeugt sind, ist, dass man an den Autobahngrenzübergängen alle Pässe kontrollieren sollte. Wenn ich es richtig verstehe, ist es das, von dem Sie glauben, dass es etwas nütze. Wir haben aber zeigen können, dass das im Bereich der irregulären Migration nichts ändert. Wir haben im letzten Sommer die Kontrollen deutlich erhöht - vielen Dank an das Grenzpersonal, das damals deswegen quasi keine Ferien gemacht hat! - und konnten ganz klar feststellen, dass das keinen Einfluss hat, weder auf die Asylgesuche bei uns noch auf die irreguläre Einwanderung in unser Land.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Praktisch sämtliche Schengen-Staaten um uns herum haben mittlerweile Grenzkontrollen eingeführt. Die Schweizer Bevölkerung erwartet, dass auch Sie, Herr Bundesrat, Grenzkontrollen einführen. Bei Kollege Glarner haben Sie vorhin ausgeführt, Sie hätten ihm mit einem Ohr zugehört. Hören Sie der Schweizer Bevölkerung auch nur mit einem Ohr zu oder gar nicht?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ich glaube, diese Frage habe ich jetzt schon zweimal beantwortet, aber ich kann es auch gerne ein drittes Mal tun: Wir führen Grenzkontrollen durch. Wir haben sehr viel Grenzschutzpersonal, das unter anderem auch an den Grenzen Pässe kontrolliert - im Unterschied zu den EU-Staaten. Diese haben, wenn sie jetzt - wie zum Beispiel Deutschland seit gut einem Jahr - ausserordentliche Grenzkontrollen einführen, keine höhere Kontrollfrequenz als wir.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, können Sie bestätigen, dass diese Grenzkontrollen, die jetzt immer wieder erwähnt werden, durch unser Personal vorgenommen werden müssen und dass bei diesem Personal durch dieses Parlament hier ständig gekürzt wird und es gar nicht genügend Personal geben wird?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ich kann das insofern bestätigen, als es tatsächlich nicht einfach ist, zusätzliches Grenzpersonal zu finden. In der Regel ist es auch so, wenn wir zusätzliche Aufträge erteilen, dass diese vom bestehenden Personal ausgeführt werden müssen. Das heisst, das Personal wird von anderen Aufgaben abgezogen, sonst muss Überzeit geleistet und auf Ferien verzichtet werden, so wie das im letzten Sommer geschehen ist.
Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, gehen Sie mit mir einig, dass die Kriminalität in der Schweiz während der Zuwanderung von Leuten aus dem Maghreb-Gebiet zugenommen hat?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Es ist richtig, dass die Kriminalität zugenommen hat, aber es ist sicher nicht belegbar, dass sie aufgrund dieser einen Personengruppe zugenommen hat, denn die Asylbevölkerung verursacht nur 7 Prozent der Straftaten. Ganz generell darf man sagen, dass etwa 93 Prozent der Asylsuchenden nie eine Straftat begehen. In gewissen Bevölkerungsgruppen ist die Kriminalität tatsächlich erhöht. Aber so, wie Sie die Aussage gemacht haben, kann ich sie nicht bestätigen.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, können Sie mir erklären, warum wir von jedem Vieh in diesem Land wissen, wo es sich aufhält, aber keine Ahnung von Personen haben, die über die Grenze kommen?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Das hat wahrscheinlich damit zu tun, dass das Vieh in Ställen gehalten wird. (Teilweise Unruhe)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Ich bitte um Ruhe.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Ich bin ein bisschen schockiert von diesem Kindergarten, von diesen Fragen, die hier gestellt werden. Erleben Sie solche Fragestellungen auch in der Kommission, wenn es um die Detailberatung und um wichtige Dinge geht? Wenn ja, wie gehen Sie mit dieser Situation um?
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Es darf nur eine Frage gestellt werden, Frau Arslan.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Frau Arslan, auch ich bin an das Kommissionsgeheimnis gebunden. Ich kann diese Frage nicht beantworten. (Heiterkeit)
Calame Didier · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vous venez de nous dire, à la suite d'une question de notre collègue, que vous étiez en panne de personnel dans le service des douanes. Je vous pose donc la question suivante : si l'un de nous au Parlement dépose une motion pour augmenter entre 10 et 15 pour cent le personnel du service des douanes pour renforcer le contrôle aux frontières, qu'allez-vous nous dire, qu'allez-vous répondre à cette motion si elle venait à être déposée ?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Besten Dank auch für diese Frage. Ich habe jeweils vergessen, mich für die Fragen zu bedanken - ich mache es jetzt bei der letzten Frage für alle Fragen.
Ich kann die Antwort darauf nicht vorwegnehmen, denn die Beantwortung von Motionen ist eine gesamtbundesrätliche Aufgabe.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Rutz Gregor ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 122 Stimmen
Dagegen ... 64 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir stimmen nun über die Rückweisungsanträge der Minderheit I (Rutz Gregor) und der Minderheit II (Glättli) ab.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 60 Stimmen
(15 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 64 Stimmen
Dagegen ... 122 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Detailberatung wurde in zwei Blöcke aufgeteilt.
Block 1 - Bloc 1
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Dans ce bloc 1, je vais défendre mes deux propositions de minorité.
Ma première proposition de minorité concerne les voies de droit, à l'article 64abis alinéa 1 de la LEI. Ma minorité propose la modification suivante, à l'alinéa 1 : "Un recours contre une décision de renvoi prise en vertu de l'article 64a alinéa 1 peut être déposé dans un délai de trois semaines après la notification de la décision de renvoi." Pourquoi cette proposition ? En ce qui concerne le délai de recours, nos lois actuelles assurent un délai d'une semaine au minimum, mais de trois semaines au maximum. Le délai de recours de cinq jours ouvrables en vigueur en droit suisse - et qui reste prévu - ne présente donc que le strict minimum autorisé par le règlement. Ce délai minimum entraîne déjà une restriction disproportionnée de la protection juridique au détriment des personnes requérantes. La pratique en Suisse a montré, ces dernières années, qu'il n'est pas réaliste de trouver un représentant ou une représentante juridique capable de rédiger un recours adéquatement motivé dans un délai aussi court. Le Conseil fédéral a également reconnu le rythme trop court de la procédure et a proposé de prolonger la durée maximale de la phase préparatoire dans les procédures Dublin de 10 à 21 jours. C'est donc vraiment la question d'avoir un peu plus de temps pour faire les choses de manière correcte. En conséquence, la complexité de la procédure doit également être prise en compte dans les délais de recours et ceux-ci doivent être prolongés. En outre, il n'y a aucune raison pour que la Suisse ne s'en tienne qu'aux exigences minimales ; elle pourrait aussi utiliser cette marge de manoeuvre et augmenter ce temps.
La proposition de la minorité que je défends ici vise donc à ce que la marge de manoeuvre du règlement soit utilisée au profit de la garantie des voies de droit ancrées dans la Constitution fédérale, et à ce qu'un délai de recours de trois semaines soit prévu dans la procédure Dublin. Il s'agit donc de ma première proposition de minorité.
La deuxième proposition de la minorité que je défends concerne la détention en phase préparatoire de la procédure Dublin. A l'article 76a alinéa 3 lettres a et c LEI, l'idée est d'avoir trois semaines de référente et non cinq. Pourquoi ? C'est que la durée maximale prévue par le droit européen pour la détention en phase préparatoire de la procédure Dublin est de six semaines. La Suisse ne peut pas ajouter du temps pour rédiger la décision. Le Tribunal administratif de Zurich, dans un arrêt du 25 juillet 2024, a d'ailleurs confirmé que la pratique actuelle de sept semaines violait le règlement Dublin III. Ce que je demande donc ici est assez simple. On le sait, l'article 45 du règlement relatif à la gestion de l'asile et de la migration impose des délais qui sont rapides : une à deux semaines pour la demande de prise en charge, une semaine pour la réponse. Cela signifie donc que la détention ne peut durer que deux à trois semaines dans la phase préparatoire. Si l'on veut aujourd'hui prolonger cette durée à cinq semaines, ce serait contraire au droit européen et à la directive.
Je vous propose donc de faire bon accueil à ces deux propositions de minorité.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Der Antrag meiner Minderheit betrifft Artikel 76a Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 76a Absatz 2, und zwar jeweils den ersten Teil.
Heute haben wir bei der Anordnung von Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens ganz klare Bestimmungen. Sie wissen es, ich habe Herrn Wasserfallen - der, glaube ich, jetzt wirklich nicht da ist, im Gegensatz zu mir, der ich da war, als er mir vorwarf, nicht zuzuhören - vorhin gefragt, wo denn bei den Liberalen der Respekt vor der liberalen Grundhaltung geblieben sei, dass man die Macht des Staates einschränken soll.
Freiheitsentzug ist eines der gravierendsten Mittel, die der Staat in seinem Arsenal hat, um den Menschen in seinen Rechten zu beschränken. Heute ist deshalb zu Recht im Gesetz festgehalten, dass es "konkrete Anzeichen" geben muss, die befürchten lassen, dass sich jemand einer Wegweisung entzieht. Erst dann kann diese Person in Dublin-Haft genommen werden. Das Gleiche gilt für die Frage, welcher Art solche Anzeichen sein müssen. Ich meine, dass gar kein Grund besteht, dem Bundesrat nachzugeben, der in seinem Entwurf vorsieht, den Begriff "konkret" jeweils zu streichen. Für einen Entzug der Freiheit soll es weiterhin konkrete Anzeichen dafür brauchen, dass sich die jeweilige Person der Durchführung der Wegweisung entziehen will. Wir wissen es aus der Praxis: Der Begründungsaufwand ist bereits heute niedrig. Er sollte nicht noch tiefer angesetzt werden.
Ich bin überzeugt, dass diese Grundhaltung auch mit dem vereinbar ist, was das europäische Gegenstück, die Verordnung der EU über Asyl- und Migrationsmanagement, vorgibt. Bei der Definition von "Fluchtgefahr" heisst es nämlich in Artikel 2 Absatz 18 AMMR, es müsse auf "im Einzelfall vorliegende besondere Gründe und Umstände" abgestellt werden, die "zu der Annahme Anlass geben, dass sich eine betroffene Person [...] diesen Verfahren durch Flucht entziehen könnte".
In dem Sinne sage ich es jetzt etwas unanständig: "Gopfridstutz nomal!" Wenn solche klaren und konkreten Anzeichen sogar auf der europäischen Ebene gefordert sind, erschliesst sich mir definitiv nicht, weshalb wir jetzt bei den Grundrechten noch Dumping betreiben sollen. Es wäre auch hier nicht weniger Europa, sondern mehr Europa, wenn wir beim geltenden Recht, das sich sehr gut bewährt hat, bleiben würden.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Diskussion über diese Details zeigt, was für eine undurchdachte Bastelarbeit diese ganze Vorlage ist. Einfach damit wir uns wieder einmal vor Augen führen, um was es bei dem, was wir jetzt gerade diskutieren, geht: Es geht um Dublin-Verfahren. Was sind Dublin-Verfahren? Das sind Verfahren, wie es vorhin gesagt wurde, welche die Umsetzung des Dubliner Abkommens verbessern sollen. Es geht darum, zu prüfen, welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist, es geht darum, zu verhindern, dass eine Person in mehreren Staaten ein Asylgesuch stellen kann, und es geht darum, zu erreichen, dass ein Asylgesuch nur in einem Staat geprüft werden muss. Darum geht es.
Wenn man Ihnen jetzt zuhört, könnte man meinen, es gehe um die materielle Behandlung von Asylgesuchen. Darum geht es aber nicht. Es geht nur darum, zu prüfen, ob eine Person, die in diesem Land ein Asylgesuch stellt, ein Asylgesuch stellen darf oder ob man diese Person zurückschicken muss in den Staat, aus dem sie hergekommen ist - nicht in ihren Heimatstaat, sondern in der Regel nach Frankreich, nach Deutschland, nach Österreich, in eines unserer Nachbarländer. Darum geht es.
Wenn man Ihnen jetzt zuhört, heisst es: Wir brauchen längere Fristen, die Anwälte sind nicht in der Lage, in zehn Tagen einen Rekurs zu schreiben, wir brauchen Gratisanwälte, damit jeder einen ausreichenden Rechtsbeistand hat usw. Und der Gipfel ist dieser Absatz 2, den die Mehrheit hineinbasteln will, diesen müssen Sie sich einmal anschauen: "Die Haftanordnung ist zu begründen." Kann mir jemand in diesem Saal einen Fall nennen, bei dem es in der Schweiz zu einer Haftanordnung kam, die nicht begründet war? Das ist völlig absurd. Inhaltlich war es in der Kommission auch gar nicht bestritten, aber warum schreiben Sie denn solche Sachen ins Gesetz? Das ist doch wirklich ein Leerlauf.
Und noch besser wird es - das wird dann von Kollege Schmid vorgetragen - bei Artikel 80b, wo Sie auf Kosten der Steuerzahler Gratisrechtsbeistände fordern. Noch einmal, es geht hier nicht um die materielle Behandlung der Gesuche, es geht hier um eine relativ formelle Abklärung der Frage, ob eine Person in diesem Land ein Gesuch stellen soll und darf oder nicht und ob man sie in ein europäisches Land zurückführen soll und muss oder nicht.
Also wirklich: Wenn wir schon darüber sprechen, dass wir mit diesen Vorlagen, die wir hier diskutieren, mehr Effizienz gewinnen wollen, dass wir dazu beitragen möchten, dass dieses Dubliner Abkommen besser umgesetzt wird, dann hören Sie auf, solche Bastelarbeiten zu machen. Dann schauen Sie zu, dass es funktioniert. Ansonsten müssen Sie sich wirklich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie den Leuten mit viel, viel Gerede Sand in die Augen streuen. Und am Schluss haben wir wieder eine Situation, die schlechter ist als vorher.
Noch einmal: Wir müssen unsere Aufgaben machen, dann haben wir Sicherheit, und dann können wir denjenigen Leuten helfen, die Schutz und Hilfe nötig haben. Das wollen wir und nicht eine Bürokratieveranstaltung mit hohen Kosten und wenig Sicherheit. Das ist das, was Sie hier veranstalten, es tut mir leid.
Tschopp Jean · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Les droits procéduraux : c'est l'objet de ce bloc 1 sur le pacte européen sur la migration et l'asile. Qu'est-ce qui se cache derrière ce terme un peu aride ? Le droit d'être entendu, de recevoir une explication à une décision, de connaître ses droits, d'avoir des délais suffisants pour se forger une opinion en s'entourant d'un juriste et de les faire valoir, le cas échéant. Restreindre à n'importe quel prix les droits d'un requérant ne rend pas les procédures plus efficaces. Le droit le plus élémentaire, c'est d'abord celui de comprendre ce qui se passe dans un pays qui n'est pas le sien, le droit à un interprète dans sa langue, le droit à une assistance judiciaire. Quand un être humain est informé et comprend ce qui se passe, il est dans de meilleures dispositions. La peur, mauvaise conseillère, se dissipera.
La proposition d'amendement que je défends porte sur l'article 80a alinéa 3 LEI. Nous sommes ici dans le cas d'un renvoi Dublin dans l'État dans lequel le requérant a déposé sa demande d'asile. La révision de loi que vous avez sous les yeux permet un examen, un contrôle judiciaire de la légalité de la détention, sur demande uniquement. Nous sommes attachés au contrôle judiciaire. Une décision justifiée n'a pas à craindre de voies de recours. Je rappelle, d'ailleurs, qu'en matière de droits des étrangers, les recours n'ont souvent pas d'effet suspensif. Notre proposition d'amendement vise à ce que la légalité et l'adéquation d'une détention soient examinées au plus tard après 96 heures par une autorité judiciaire, sur la base d'une procédure orale. S'y ajoute qu'à la demande de la personne concernée, la procédure doit pouvoir se dérouler par écrit. Ce n'est ni plus ni moins que l'"Habeas Corpus" que nous demandons, ce droit voté en Angleterre en 1679 en réaction aux tentatives d'absolutisme monarchique. Il est devenu un standard dans les États démocratiques. Le fait que, quelque 340 ans plus tard, une proposition en ce sens n'obtienne qu'une minorité de voix en commission doit nous interroger sur le glissement opéré dans la restriction des libertés. Il s'agit du droit de toute personne internée, sans qu'un tribunal l'ait ordonné, de s'adresser à une cour pour qu'on statue sur la légalité d'une détention en vue d'être libérée si la détention est illégale.
Dans la version du Conseil fédéral, à l'inverse des autres détentions, dans les cas de détention administrative dans le système Dublin, le contrôle judiciaire n'interviendrait pas, ou seulement sur demande écrite et non orale. En pratique, des femmes et des hommes peuvent rester en détention pendant des semaines, sans aucun contrôle judiciaire de la légalité et de l'adéquation de la détention, et sans pouvoir s'exprimer. Seules les personnes disposant d'une assistance juridique ou d'un autre soutien sont généralement en mesure de demander un contrôle judiciaire. Un alignement du réexamen de la détention Dublin sur celui des autres cas de détention administrative est souhaitable. La Suisse devrait exploiter sa marge de manoeuvre et prévoir un contrôle judiciaire de la détention d'office et sur la base d'une procédure orale.
J'ajouterai quelques mots encore, dans ce bloc 1, sur la proposition de minorité Schmid Pascal, en lien avec l'assistance judiciaire en cas de détention, à l'article 80b LEI. Cette fois, je défendrai l'avis majoritaire : quand vous êtes dépassé par ce qui vous arrive, l'accès à une personne qui peut vous renseigner sur vos droits est essentiel. Ce n'est pas en empiétant sur ce droit qu'autorités et requérants arriveront à mieux se comprendre, au contraire. L'intervention d'un représentant légal simplifie les choses. Elle permet de comprendre ce qui est envisageable et ce qui ne l'est pas.
N'affaiblissons pas ce droit à un représentant légal, épargnons-nous cette complication et rejetons cette proposition de minorité.
Schmid Pascal · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Mehrheit der Kommission will bei Dublin-Haftfällen eine automatische amtliche Rechtsvertretung einführen. Diese Neuregelung wurde nicht vom Bundesrat vorgeschlagen, und zwar deshalb, weil sie nicht nötig ist. Sie hat mit dem EU-Migrations- und -Asylpakt nichts zu tun. Es geht hier um einen von mehreren Versuchen der Ratslinken, die Rechte von Asylsuchenden weiter auszubauen, und das, obwohl die Rechte von Asylsuchenden in der Schweiz schon meilenweit über das hinausgehen, was nach der Genfer Flüchtlingskonvention erforderlich wäre.
Es geht um eine Rechtsvertretung bei Dublin-Haftfällen. Die Haft dient logischerweise zur Sicherstellung des Vollzugs bei Problemfällen im Rahmen von Dublin-Haftfällen - und es geht nur um Dublin-Haftfälle. Es geht gerade nicht um eine Ausschaffung in das Heimat- oder Herkunftsland, es geht nicht um eine Ausschaffung nach Syrien oder nach Afghanistan. Es geht nur um die Überstellung ins Erstaufnahmeland, in ein sicheres, europäisches Land.
Dass es dafür überhaupt Rechtsmittel gibt, ist ja eigentlich schon fragwürdig. Wenn das System funktionieren würde, ich spreche bewusst im Konjunktiv, dann müssten diese Überstellungen ja rasch erfolgen. Das ist ja das, was der Migrationspakt bringen soll. Dass es hier neu aber auch noch Gratisanwälte geben soll, ist absurd.
Genau solche Überdehnungen des Rechtsstaats lähmen den Vollzug. Sie lähmen das ganze Schengen/Dublin-System, das hier so gerühmt wurde, auch vom Bundesrat, weil es angeblich ja unser Asylsystem retten soll. Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben seit 2008 gesehen, dass es nicht funktioniert. Und das wird auch in Zukunft nicht anders sein.
Kollege Rutz hat es erwähnt: Genau deshalb, wegen all diesen komplizierten Verfahrensrechten, mit Rechtsmitteln, Anfechtungen, Gratisanwälten, werden so viele Fälle verschleppt. Das Verfahren wird verteuert, verkompliziert, und oft kommt es auch zu Mehrfachüberstellungen. Mir ist der Fall eines Syrers in der Ostschweiz bekannt, der schon achtmal überstellt wurde - eben nicht nach Syrien, sondern achtmal nach Deutschland. Was dieser Unsinn unseren Behörden und der Polizei für einen Aufwand bereitet, können Sie sich ausmalen. Die arbeitende Bevölkerung in unserem Land zahlt diesen ganzen Unsinn beim Vollzug unseres nicht funktionierenden Asylsystems.
Das Ganze zeigt aber auch, was die Ratslinke hier, sogar unterstützt von einer Mehrheit, will: die Asylverfahren verkomplizieren, verteuern, verschleppen und den Asylvollzug erschweren, wo es nur geht, mit Rechtsmitteln, längeren Anfechtungsfristen, Gratisanwälten, kurzer Haftdauer. Das Ziel ist klar: Es geht darum, dass möglichst viele Asylmigranten in der Schweiz bleiben können. Die Asylindustrie, die Betreuungsindustrie profitieren schliesslich davon. Aber die Bevölkerung in unserem Land leidet unter dieser Situation. Wir haben im Moment im Asylbereich mit 230 000 Personen noch nie da gewesene, absolute Höchststände.
Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen. Sie verhindern damit einen weiteren, völlig unnötigen Swiss Finish.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die SP-Fraktion hat sich bereits geäussert. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP verzichtet auf ein Votum und unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich werde es relativ kurz machen können und kann mich eigentlich in weiten Teilen auch dem Vorvotum von Nationalrat Schmid anschliessen, insbesondere seinen Ausführungen in Bezug auf die Wiedereinreise in die Schweiz von renitenten Asylsuchenden, die dann straffällig werden. Das ist wirklich ein grosses Problem, und hier müssen wir der Probleme Herr werden. Dieser Asylpakt soll uns ja dabei helfen. Denn wir wollen ja eine verbesserte Datenerfassung, einen verbesserten Datenaustausch und raschere Verfahren. Das ist der Hintergrund dieses EU-Migrations- und -Asylpakts. Wir sollten die richtige Flughöhe finden, auf der wir uns anschliessen können.
Aus all diesen Gründen sind über Beschwerdefristen usw. verlängerte Verfahren, wie sie die links-grüne Seite eingefordert hat, falsch. Wir müssen effizient bleiben, und die Verfahren sind klar. Wir müssen die Leute nicht monatelang in der Schweiz pflegen, sondern zum Entscheid kommen, und das ist sichergestellt. Der Bundesrat hat eine Vorlage erstellt, die bezüglich der grundsätzlichen Flughöhe dieser Verfahren absolut tauglich ist. Die Rechtsmittel und die Rechtsgewährung in der Schweiz werden damit nicht unterlaufen, sie funktionieren auch nachher noch.
Die FDP-Liberale Fraktion wird immer den Anträgen der Mehrheit folgen, ausser bei der Abstimmung zu Artikel 80b. Da geht es um die Minderheit, die Nationalrat Schmid vorhin vertreten hat. Vorhin wurde gesagt, das sei eine Verkomplizierung, eine Verschärfung der Massnahmen durch die SVP-Delegation gewesen. Aber man muss hier ganz klar sagen: Nein, es ist eine links-grüne Ausschmückung des Verfahrens, das deklariert war. Artikel 80b, den wir streichen wollen, ist nicht in der Hoheit des Bundesrates entstanden, sondern in der Kommissionsberatung. Diese amtliche Rechtsvertretung "von Amtes wegen für die Dauer des Verfahrens", diese Ausschmückung der Rechte und der Ausgestaltung der ständigen Rechtsvertretung benötigen wir nicht. Die Verfahren sind klar, die Entscheide können gefällt werden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, diese Ausschmückung gemäss Antrag der Mehrheit in Artikel 80b abzulehnen und dort der Minderheit zu folgen.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Grünliberale Fraktion verzichtet auf ein Votum und unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Marchesi Piero · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Intervengo a nome del gruppo dell'UDC per esprimere la nostra posizione critica su questa revisione della legge che ci preoccupa e, a nostro avviso, rappresenta un'occasione per migliorare il sistema d'asilo. Considerando che la legislazione attuale che regola le procedure di asilo presenta tutta una serie di criticità che non solo il mio partito, ma anche numerosi osservatori indipendenti e attori sul terreno hanno più volte segnalato, era lecito attendersi che questa modifica della legge potesse essere l'occasione non solo per adeguarsi ai regolamenti europei nell'ambito di Schengen e Dublino, ma anche e soprattutto per introdurre maggiore severità nel sistema. Un sistema che oggi continua a generare costi enormi per i contribuenti, costi che globalmente si stima si aggirino attorno agli 11 miliardi di franchi conteggiando i tre livelli istituzionali, che crescono mentre l'efficienza e la credibilità del nostro sistema d'asilo calano.
Purtroppo le proposte formulate dal mio gruppo in commissione sono state in gran parte respinte. È un vero peccato perché si è persa l'occasione di andare nella giusta direzione, dunque vuol dire combattere gli abusi, ristabilire ordine e legalità, e non da ultimo tutelare l'interesse collettivo della popolazione residente. Troppo spesso, infatti, si finisce per riconoscere diritti indebiti ai falsi richiedenti dell'asilo, mentre si crea una spirale burocratica sempre più pesante per chi lavora sul campo.
Passo ora ai principali articoli in votazione nel blocco 1. All'articolo 64abis capoverso 1, il termine proposto è coerente col diritto vigente, sia nella legge federale sugli stranieri e la loro integrazione, sia nella legge sull'asilo. È previsto un termine di ricorso di cinque giorni lavorativi. Un termine breve, ma efficace, che ha dimostrato di funzionare nella prassi e che tiene conto dell'esigenza di attuare rapidamente le procedure di Dublino. Accogliere dunque la proposta di minoranza, che intende estendere questo termine a tre settimane, significherebbe solo rallentare inutilmente le procedure. All'articolo 76a capoverso 1, con questa modifica, si introducono due nuovi motivi legittimi per la detenzione dello straniere, ossia il pericolo per la sicurezza e l'ordine pubblico e il rischio di fuga. Il capoverso 2 elenca in modo sufficiente gli indizi necessari, l'aggettivo "concreto" è dunque superfluo e appesantisce inutilmente il testo.
All'articolo 76a capoverso 3 lettera a già si prevede una riduzione da sette a cinque settimane del periodo durante il quale lo straniero può essere detenuto in carcere. La minoranza Klopfenstein Broggini prevede di ridurlo a tre settimane, un periodo evidentemente troppo breve che toglie il margine di manovra alle autorità competenti. Per questo vi invito a seguire la commissione. Lo stesso vale per la lettera c dove, malgrado una riduzione da sei a cinque settimane rispetto al diritto vigente, chiediamo di seguire la commissione, affinché il termine decorrente sia quello tra la notifica della decisione di allontanamento o d'espulsione e il trasferimento dello straniero, invece di riferirsi, come chiede la minoranza, a criteri come il consenso dello Stato competente, il che renderebbe più complessa la messa in pratica.
All'articolo 80a capoverso 2, la commissione chiede che ogni ordine di carcerazione debba essere motivato. È una banalità giuridica e lo prevede infatti già l'ordinanza specifica. Scriverlo esplicitamente nella legge è, a nostro avviso, un'inutile ridondanza che crea confusione e insicurezza giuridica.
Veniamo all'articolo 80a capoverso 3: nel procedimento d'asilo ordinario la detenzione può durare diversi mesi. Nella procedura Dublino invece si parla di alcune settimane poiché si tratta di determinare le competenze tra Stati. La commissione propone giustamente di mantenere il diritto vigente, che garantisce già in pieno i diritti dei richiedenti. In qualsiasi momento può essere infatti chiesta la liberazione, e un giudice decide entro i termini stabiliti.
All'articolo 80b, la maggioranza vuole ora introdurre un nuovo diritto, non previsto dalla legislazione attuale: in caso di ordine di carcerazione o di proroga della carcerazione, se il richiedente non dispone di un rappresentante legale, l'autorità dovrà nominarne uno d'ufficio. Questo articolo, a nostro avviso, è inopportuno perché la pratica attuale funziona, e non ha bisogno di ulteriori complicazioni. Creare nuovi obblighi legali solo per accontentare chi sostiene un certo buonismo politico significa rallentare ulteriormente le procedure che già oggi sono troppo lente e inefficaci.
In conclusione, invito il plenum a sostenere la posizione della commissione, laddove essa mantiene il diritto attuale, o eventualmente lo irrigidisce, ed a respingere le proposte di minoranza che vanno nella direzione opposta a ciò che la popolazione svizzera in gran parte si aspetta, ovvero serietà, rigore e controllo in materia di asilo e migrazione.
Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion
Con questo primo blocco entriamo nel cuore della riforma in cui vengono definiti gli strumenti fondamentali che influenzano direttamente la protezione giuridica delle persone in cerca di protezione. Parliamo di diritti di ricorso, criteri per la detenzione, garanzie minime per chi si trova in una delle fasi più delicate del percorso d'asilo.
Per il gruppo dei Verdi resta chiaro un principio: le persone in cerca di protezione devono poter contare su una procedura giusta, umana, rispettosa dello Stato di diritto tanto quanto delle normative internazionali. Ed è con questa bussola che ci esprimiamo sulle proposte di emendamento in votazione che in questo blocco sono tutte riferite alla legge federale sugli stranieri e la loro integrazione. Sosterremo la minoranza Klopfenstein Broggini all'articolo 64abis capoverso 1. Questa modifica vuole estendere il diritto di ricorso a tre settimane. È giuridicamente fondata perché i cinque giorni previsti dal progetto del Consiglio federale non bastano per garantire una rappresentanza legale adeguata. La rapidità delle procedure non può andare a scapito dell'equità.
Sosterremo pure la minoranza Glättli all'articolo 76a capoverso 1 lettera a e capoverso 2. Questa minoranza vuole introdurre l'obbligo di indizi "concreti" per giustificare la detenzione nell'ambito della procedura di Dublino. Una garanzia fondamentale contro le decisioni arbitrarie che rende il testo coerente con la giurisprudenza europea e rafforza il principio di proporzionalità.
Sosterremo poi la minoranza Klopfenstein Broggini all'articolo 76a capoverso 3 lettere a e c. La proposta di emendamento riduce da sette a cinque settimane i tempi massimi di detenzione nelle fasi preparatorie. È una misura in linea con il diritto europeo ma non è solo una questione tecnica. La libertà personale è un diritto fondamentale, va tutelata con rigore e limitata solo quando strettamente necessario.
Sosterremo invece la maggioranza all'articolo 80a capoverso 2. Il gruppo dell'UDC vuole stralciare l'obbligo di motivare per iscritto le ordinanze di carcerazione. In pratica si chiede di poter incarcerare persone senza una motivazione formale. Ma la motivazione scritta è essenziale per garantire il diritto di ricorso e per evitare abusi. Privarne chi si trova in una detenzione amministrativa significa indebolire lo Stato di diritto.
Sosterremo la minoranza Tschopp all'articolo 80a capoverso 3. Qui si chiede di fissare un termine di 96 ore per il controllo giurisdizionale della carcerazione. È una garanzia minima ma fondamentale per impedire detenzioni prolungate senza verifica giudiziaria. Una misura anche qui proporzionata e necessaria.
Bocceremo la minoranza Schmid Pascal e seguiremo la commissione all'articolo 80b. Il gruppo dell'UDC vuole sopprimere la possibilità di designare un rappresentante legale d'ufficio in caso di proroga della detenzione, ma è proprio nei casi di detenzione che la rappresentanza legale è indispensabile. La posizione della maggioranza è l'unica coerente con la protezione dei diritti fondamentali.
In conclusione, il nostro gruppo voterà a favore delle minoranze Klopfenstein Broggini, Glättli e Tschopp e contro le minoranze Rutz Gregor e Schmid Pascal, sostenendo qui le posizioni della commissione. Questa coerenza è necessaria se vogliamo garantire un sistema d'asilo che non tradisca i principi fondamentali su cui si basano la dignità umana, lo Stato di diritto e il rispetto degli impegni internazionali della Svizzera.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
In Block 1 beschäftigen wir uns mit der rechtlichen Umsetzung der neuen Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement in unser Ausländerrecht. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Verfahrensrechten und -pflichten im Dublin-Verfahren. Die AMMR regelt die Zuständigkeiten für Asylverfahren innerhalb Europas und ersetzt die bislang geltenden Dublin-III-Verordnungen. Der Bundesrat beantragt Ihnen, in diesem Block der Mehrheit der Kommission zu folgen. Ich nehme kurz inhaltlich Stellung zu den verschiedenen Anträgen.
Bei Artikel 64abis Absatz 1 beantragt Ihnen der Bundesrat, den Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini abzulehnen. Die fünf Arbeitstage entsprechen dem geltenden Recht. Die heutige Praxis hat sich bewährt und trägt dem Anliegen nach raschen Verfahren im Dublin-Bereich Rechnung. Zudem handelt es sich beim Dublin-Verfahren um ein reines Zuständigkeitsverfahren.
Bei Artikel 76a Absatz 1 ist der Begriff "konkrete" nicht notwendig, weil die Haftgründe bereits in Absatz 2 konkretisiert werden. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, den Antrag der Minderheit Glättli abzulehnen.
Den Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 76a Absatz 3 lehnt der Bundesrat ab, weil er nicht zu Ende gedacht ist. Dem berechtigten Anliegen der Minderheit nach einer angemessenen Dauer der Vorbereitungshaft wird bereits mit dem Entwurf des Bundesrates Rechnung getragen. Gemäss der AMMR ist die Haftdauer zu verkürzen, wenn die Vorbereitung des Dublin-Entscheides schneller durchgeführt werden kann. Zudem sieht die AMMR keine explizite Maximaldauer für die Dublin-Administrativhaft vor, sie verkürzt lediglich die Behandlungsfristen für das Dublin-Verfahren, wenn sich eine Person in Administrativhaft befindet. Sobald ein Entscheid vorliegt und eröffnet wurde, muss auch die Vorbereitungshaft sofort enden bzw. Ausschaffungshaft angeordnet werden. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtes.
Weiter fordert die Minderheit, dass die Ausschaffungshaft ab dem Zeitpunkt der Zustimmung des Dublin-Staates anzuordnen sei. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichtes ist für eine Anordnung der Ausschaffungshaft zwingend die vorgängige Eröffnung eines erstinstanzlichen Wegweisungs- oder Ausweisungsentscheides notwendig. Zudem würde die beantragte Bestimmung auch in der Praxis zu Schwierigkeiten führen, wenn eine Person nach Zustimmung durch den zuständigen Dublin-Staat untertaucht oder andere Gründe wie Krankheit usw. vorliegen, die eine Überstellung verunmöglichen. Sollte die Person nach Ablauf der fünf Wochen erneut aufgegriffen werden, könnte mit dieser Formulierung keine Ausschaffungshaft mehr angeordnet werden.
Bei Artikel 80a Absatz 2 beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission, die Begründung der Haftanordnung explizit ins Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat ist damit einverstanden.
Zur Minderheit Tschopp bei Artikel 80a Absatz 3: Das Dublin-Verfahren ist ein Zuständigkeitsverfahren, und die Länge der Haftdauer ist nicht vergleichbar mit derjenigen bei den ordentlichen Wegweisungsverfahren. Zudem ist auch mit der geltenden Regelung sichergestellt, dass die entsprechenden Rechtsgarantien für die Betroffenen vollumfänglich gewahrt werden, da diese jederzeit ein Gesuch um Haftentlassung stellen können.
Bei Artikel 80b beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission eine Anpassung. Die Minderheit Schmid Pascal spricht sich dagegen aus. Die von der Mehrheit beantragte Regelung garantiert den Betroffenen während der Administrativhaft einen Rechtsschutz von Amtes wegen. Ein solcher ist aufgrund des Grundrechtseingriffs nachvollziehbar. Es gibt derzeit zwei Kantone, die bereits eine ähnliche Regelung kennen: Es handelt sich um die Kantone Aargau und Fribourg. Mit dem Mehrheitsantrag wird eine gute Grundlage geschaffen, um dieses wichtige Anliegen anzugehen. Im Zweitrat können weitere Konkretisierungen Eingang in die Vorlage finden, welche unter anderem allfälligen Anliegen der Kantone Rechnung tragen können.
Bei Artikel 109g beantragt Ihre Kommission ergänzend, dass die Informationen über den Gesundheitszustand einer Person vor ihrer Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat im Informationssystem E-Retour des SEM gespeichert werden sollen. Heute bezieht sich diese Bestimmung auf die medizinischen Daten zur Beurteilung der Transportfähigkeit einer Person. Sie soll im Sinne einer klaren, transparenten Regelung gemäss dem Antrag der Kommission ergänzt werden. Damit soll eine adäquate medizinische Behandlung oder Betreuung im zuständigen Dublin-Staat sichergestellt werden. Der Bundesrat begrüsst dies; das war immer sein Ziel.
Zusammenfassend beantragt Ihnen der Bundesrat, in Block 1 überall der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Per il prosieguo della discussione, io mi occuperò del blocco 1, mentre il collega Paganini presenterà il blocco 2. Valuterò quindi le prime sei proposte di minoranza. La prima è la minoranza Klopfenstein Broggini all'articolo 64abis capoverso 1, che propone di modificare il termine di ricorso contro una decisione di rinvio, portandolo da cinque giorni lavorativi a tre settimane. La commissione, con 15 voti contro 10, raccomanda di respingere tale proposta, poiché l'amministrazione ha confermato che il termine di cinque giorni lavorativi è consolidato tanto nella legge federale sugli stranieri e la loro integrazione quanto nella legge sull'asilo, e si è dimostrato valido nella prassi. Inoltre, tale termine consente di garantire la celerità delle procedure Dublino.
La seconda è la minoranza Glättli all'articolo 76a capoverso 1 lettera a, che propone di introdurre il termine "concreto" per giustificare la detenzione in vista di un trasferimento Dublino. La commissione, con 15 voti contro 9, raccomanda di respingere la proposta, sottolineando che i regolamenti Dublino continuano a essere pienamente applicabili.
La terza minoranza è quella della collega Klopfenstein Broggini, e tocca l'articolo 76a capoverso 3 lettere a e c. Per quanto concerne la lettera a, l'amministrazione ha confermato alla commissione che la detenzione può essere disposta solo dopo la comunicazione della decisione di allontanamento o di rinvio. Essa avviene nella prassi durante la detenzione preparatoria, ed è già regolata nella legge in modo conforme con un'ordinanza di detenzione entro tre giorni nei procedimenti Dublino. Alla lettera c, vista l'incertezza sull'inizio del termine di cinque settimane, si chiede una regolamentazione più precisa. L'esecuzione deve poter avvenire solo dopo una decisione impugnabile nel merito sul rinvio o un allontanamento. Il comportamento di un richiedente l'asilo respinto che si sottrae al trasferimento dopo il riconoscimento da parte dello Stato competente Dublino non deve comportare la perdita anticipata della possibilità di disporre la detenzione. La commissione raccomanda con 16 voti contro 8 contrari e 1 astensione di aderire alla posizione della maggioranza.
La quarta minoranza è la minoranza Rutz Gregor relativa all'articolo 80a capoverso 2, che è una disposizione nuova. Con 13 voti contro 10 e 2 astensioni, la commissione propone di prevedere l'obbligo di motivare l'ordine di carcerazione. Il regolamento AMMR prevede già l'indicazione di motivi fattuali e giuridici, e tale nuova disposizione esplicita è ritenuta opportuna.
La quinta è la minoranza Tschopp all'articolo 80a capoverso 3, che chiede una modifica del diritto vigente. Per il controllo della legalità e della proporzionalità della detenzione si propone un termine massimo di 96 ore. La commissione, con 17 voti contro 8, raccomanda di mantenere lo status quo. L'amministrazione precisa che, mentre nella procedura d'asilo ordinaria una detenzione può protrarsi più a lungo, nella procedura Dublino essa deve limitarsi a poche settimane. Il ricorso è sempre possibile, e il giudice della detenzione deve pronunciarsi entro otto giorni, garantendo così le necessarie e dovute tutele giuridiche.
La sesta e ultima minoranza è la minoranza Schmid Pascal all'articolo 80b. La commissione propone l'introduzione di una norma specifica per la nomina di un rappresentante legale nel procedimento relativo alla minaccia o alla proroga della detenzione, qualora la persona interessata ne sia priva fino alla sua designazione. La minoranza Schmid Pascal propone di stralciare l'articolo. La commissione raccomanda, con 13 voti contro 10 e 2 astensioni, di includere tale disposizione.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1351 relatif à la gestion de l'asile et de la migration et du règlement (UE) 2024/1359 visant à faire face aux situations de crise et aux cas de force majeure dans le domaine de la migration et de l'asile (Développements de l'acquis de Dublin/Eurodac)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 64a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 64a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 64abis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Abs. 1
... ist innerhalb von drei Wochen nach der Eröffnung der Wegweisungsverfügung einzureichen.
Ch. 1 art. 64abis
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Al. 1
Un recours contre une décision de renvoi prise en vertu de l'article 64a alinéa 1 peut être déposée dans un délai de trois semaines après la notification de la décision de renvoi.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 76a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1 Bst. a, c; 2; 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Abs. 1 Bst. a
a. konkrete Anzeichen ...
Abs. 2
Folgende konkrete Anzeichen lassen befürchten ...
Antrag der Minderheit
(Klopfenstein Broggini, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Abs. 3 Bst. a
a. drei Wochen während der Vorbereitung des Entscheides über die Zuständigkeit für das Asylgesuch; dazu gehören das Einreichen des Ersuchens um Aufnahme oder Wiederaufnahme beim anderen Dublin-Staat und die Wartefrist bis zur Antwort oder bis zur stillschweigenden Annahme;
Abs. 3 Bst. c
c. fünf Wochen zur Sicherstellung des Vollzugs zwischen der Zustimmung des zuständigen Staates, der Eröffnung des Weg- oder Ausweisungsentscheides oder dem Ende der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde gegen einen erstinstanzlich ergangenen Weg- oder Ausweisungsentscheid und der Überstellung der betreffenden Person an den zuständigen Dublin-Staat.
Ch. 1 art. 76a
Proposition de la majorité
Al. 1 let. a, c ; 2 ; 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Al. 1 let. a
a. des éléments concrets font ...
Al. 2
Les éléments concrets suivants ...
Proposition de la minorité
(Klopfenstein Broggini, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Al. 3 let. a
a. trois semaines pendant la préparation de la décision sur la responsabilité de la demande d'asile ; cela comprend le dépôt de la requête aux fins de prise en charge et de reprise en charge à l'autre Etat Dublin, le délai d'attente jusqu'à la réponse ou jusqu'à l'acceptation tacite ;
Al. 3 let. c
c. cinq semaines pour assurer l'exécution entre le consentement de l'Etat compétent, la notification de la décision de renvoi ou d'expulsion ou la fin de l'effet suspensif d'un éventuel recours contre une décision de renvoi ou d'expulsion rendue en première instance et le transfert de la personne concernée vers l'Etat Dublin compétent.
Abstimmung
Abs. 1 Bst. a, 2 - Al. 1 let. a, 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 3 Bst. a, c - Al. let. a, c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 80a
Antrag der Mehrheit
Abs. 2
Die Haftanordnung ist zu begründen.
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Paganini, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)
Abs. 2
Streichen
Antrag der Minderheit
(Tschopp, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Widmer Céline)
Abs. 3
Die Rechtmässigkeit und die Angemessenheit der Haft sind spätestens nach 96 Stunden durch eine richterliche Behörde aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu überprüfen. Auf Verlangen der betroffenen Person kann das Verfahren schriftlich durchgeführt werden.
Ch. 1 art. 80a
Proposition de la majorité
Al. 2
La décision de détention doit être motivée.
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Paganini, Riner, Schmid Pascal, Steinemann)
Al. 2
Biffer
Proposition de la minorité
(Tschopp, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Widmer Céline)
Al. 3
La légalité et l'adéquation de la détention doivent être examinées au plus tard après 96 heures par une autorité judiciaire sur la base d'une procédure orale. A la demande de la personne concernée, la procédure peut se dérouler par écrit.
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 60 Stimmen
Dagegen ... 128 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 80b
Antrag der Mehrheit
Im Verfahren über die Haftandrohung oder -verlängerung bestellt die anordnende Behörde den Betroffenen, die noch keine Rechtsvertretung haben, von Amtes wegen für die Dauer des Verfahrens eine amtliche Rechtsvertretung.
Antrag der Minderheit
(Schmid Pascal, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Steinemann, Wasserfallen Christian)
Streichen
Ch. 1 art. 80b
Proposition de la majorité
Dans la procédure relative à une menace de détention ou une prolongation de détention, l'autorité qui ordonne la procédure désigne d'office un représentant légal pour la durée de la procédure pour les personnes concernées qui n'ont pas encore de représentant légal.
Proposition de la minorité
(Schmid Pascal, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Steinemann, Wasserfallen Christian)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 81 Abs. 4 Bst. b; 109a Abs. 2 Einleitung, Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 81 al. 4 let. b ; 109a al. 2 introduction, let. b
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 109g Abs. 2 Bst. h
Antrag der Kommission
h. die medizinischen Daten, die vor einer Überstellung dem zuständigen Dublin-Staat bekanntgegeben werden müssen oder für die Beurteilung der Transportfähigkeit einer Person erforderlich sind;
Ch. 1 art. 109g al. 2 let. h
Proposition de la commission
h. les données médicales qui doivent être communiquées à l'Etat Dublin responsable avant un transfert ou qui sont nécessaires à l'évaluation de l'aptitude au transport d'une personne ;
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Gliederungstitel vor Art. 111a; Art. 111a Abs. 1, 3; 111abis; Anhang
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 titre précédant l'art. 111a ; art. 111a al. 1, 3 ; 111abis ; annexe
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Beilage zur Änderung des AIG, Anhang I
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Annexe relative à la modification de la LEI, annexe I
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Block 2 - Bloc 2
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei Ziffer 2 Artikel 8b geht es um die behördlichen Informationspflichten im Dublin-Verfahren. Bitte folgen Sie hier dem Entwurf des Bundesrates, dieser reicht völlig aus. Was steht denn im fraglichen Artikel 17 der EU-Verordnung zu den Pflichten des Asylbewerbers? - I cha so nöd rede.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wenn Sie so nicht sprechen können, Herr Glarner, dann warten wir, bis es wieder ein bisschen ruhiger ist. So ist das hier im Saal, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben Zeit.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich gehe auf die wesentlichen Inhalte von Artikel 17 der EU-Verordnung ein. Dazu gehört der Ort der Antragstellung: Asylbewerber müssen den Antrag unmittelbar am Ort ihrer Erstankunft stellen und ihn dort registrieren. Die Kooperationspflichten werden erwähnt: Bei der Identitätsfeststellung, der Abnahme von Fingerabdrücken und anderen verfahrenstechnischen Massnahmen muss der Asylbewerber uneingeschränkt mitarbeiten. Dann kommt auch die Pflicht zum Aufenthalt im zuständigen Staat vor: Während des Take-Charge-Verfahrens müssen sie in dem Mitgliedstaat verbleiben, in dem der Antrag gestellt wurde. Es gibt Rechtsfolgen bei Verstössen. Nichtkooperation oder unerlaubtes Verlassen des prüfenden Mitgliedstaates können Verfahrensmassnahmen nach sich ziehen, darunter auch Einschränkungen bei der Aufnahme, solange das Verfahren läuft.
Und was tun die angeblich Schutzbedürftigen? Sie schmeissen die Pässe weg, sie vernichten die Daten auf ihren Handys, sie machen falsche Angaben über ihre Herkunft, ihr Umfeld und natürlich auch über ihr Geburtsjahr. Wir aber müssen uns sklavisch an das Verfahren halten und es ad absurdum führen.
Bei Ziffer 1 Artikel 9d Absatz 2 Buchstabe b des Asylgesetzes dürfen wir nicht noch weiter ausbauen. Die Schnüffler des unabhängigen Überwachungsmechanismus dürfen ja sonst schon in alles reinschauen. Eigentlich ist es skandalös, dass wir uns von Vertretern von faktischen Entwicklungsländern in alles reinschauen lassen müssen. Hier muss die Beschränkung auf "alle relevanten Dokumente und Unterlagen" reichen, insbesondere dann, wenn die Überwacher sogar an den Befragungen teilnehmen dürfen. Bedenken Sie bitte: All diese stipulierten Überwachungstätigkeiten binden Personal, Zeit und Geld.
Natürlich geht es den Linken und Netten hier im Saale nicht um die Einhaltung der Grundrechte, dafür sind wir selbstverständlich auch. Man kann es aber auch übertreiben. Erlauben Sie mir, eine Grundsatzfrage bezüglich der Grundrechte anzusprechen. Bedenken Sie: Auch das Schweizervolk hat Grundrechte, zum Beispiel das Recht, unbesorgt hier leben zu können. Dass wir heute Schutz vor sogenannten Schutzsuchenden suchen müssen, ist ein schwerer Einschnitt in unsere Grundrechte.
Wenn praktisch 100 Prozent aller Autoaufbrüche auf das Konto von nordafrikanischen Asylbetrügern geht, führt das zu einer schweren Verletzung der verfassungsmässig garantierten Grundrechte. Herr Jans hat vorhin gesagt, es gingen 7 Prozent auf das Konto von Asylbewerbern. Das betrifft die Gesamtzahl. Wenn im Aargau 100 Prozent aller Autoaufbrüche von gewissen Volksgruppen verübt werden, bedeutet das einen schweren Eingriff in unsere verfassungsmässig garantierten Rechte, zum Beispiel in das Recht auf persönliche Freiheit.
Es gibt auch ein Recht für die Schweizer: das Recht auf Schutz vor Gewalt, Freiheitsberaubung, Misshandlung und staatlicher Willkür - also auf alles, was man im weitesten Sinne als Sicherheitsrecht bezeichnen kann. Und es gibt eine Schutzpflicht des Staates. Das Bundesgericht hat wiederholt betont, dass der Staat die Pflicht hat, die Bevölkerung vor ernsthaften Gefahren zu schützen, so auch vor Gewalt. Es gibt eine polizeiliche Schutzpflicht. Der Staat ist verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um Menschen vor Angriffen Dritter zu schützen. Auch dieser Schutz ist ein Grundrecht der Schweizer. Wenn der Staat dann halt Hinz und Kunz oder, besser gesagt, Mohammed und Ahmed einfach reinlässt, dann wird es gefährlich für uns Schweizer.
Zum Schluss rufe ich Ihnen noch einen anderen verfassungsmässigen Artikel in Erinnerung, nämlich Artikel 57 des Finanzhaushaltgesetzes, der besagt: "Die Verwaltungseinheiten sind verantwortlich für die sorgfältige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der ihnen anvertrauten Kredite und Vermögenswerte." Hoppla, wenn wir über 11 Milliarden Franken im Jahr für den gigantischen Asylmissbrauch ausgeben, dann können Sie nicht mehr von "wirtschaftlich" und "sparsam" reden. Darum haben wir hier drin die Pflicht, ausufernde Tätigkeiten des Staates gerade im Asylwesen zu stoppen.
Vorhin wurde noch die Solidarität dieser Mitgliedstaaten angetönt. Ja, wo ist denn die Solidarität des geschätzten Nachbarn Italien? Die kümmern sich einen Dreck darum, was sie unterschrieben haben, und weigern sich schlicht und einfach, die Verträge einzuhalten. Und Sie wollen die Verträge, die der südliche Nachbar nicht einhält, jetzt auch noch weiter ausbauen?
Wo sind denn die Pflichten des Bundesrates, der uns versprochen hat, es koste uns 7,4 Millionen Franken, wenn wir diesen Vertrag unterschreiben? Jetzt sind wir bei 100 Millionen Franken und leiden darunter, dass die Grenzen offen sind.
Ganz zum Schluss rufe ich einmal mehr in Erinnerung, dass sich die Bevölkerung Afrikas alle zwölf Tage um eine Million Menschen vermehrt. Sie können das Problem unmöglich auf unserer Seite lösen.
Schläfli Nina · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Der Bundesrat hat es leider verpasst, in der vorliegenden Botschaft Verbesserungen und Angleichungen an das europäische Asylsystem zu übernehmen. Das haben wir an dieser Stelle schon mehrfach kritisiert. Das wollten wir mit diesem Minderheitsantrag eigentlich zumindest teilweise ändern. Denn der Familienbegriff aus Artikel 2 Absatz 8 der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung der EU ist für alle Familiennachzugsverfahren im Asylgesetz sowie im AIG massgebend. Für die einheitliche Auslegung und Anwendung des europäischen Asylsystems ist ein gemeinsames Verständnis der relevanten Begriffe, Abläufe und Definitionen elementar. In diesem Sinne müsste konsequenterweise auch der umgekehrte Familiennachzug ermöglicht werden. Eltern von minderjährigen Geflüchteten sollten Asyl erhalten und einreisen dürfen. Und um dem Argument des Pull-Faktors gleich zuvorzukommen: In den europäischen Staaten besteht diese Möglichkeit schon. Es wäre also nur ein Nachvollzug, der es ermöglichen würde, Familien zu vereinen.
Sie haben gehört, ich spreche im Konjunktiv. Während der Vorbereitung habe ich mir die Abstimmungsergebnisse noch einmal angeschaut. Angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse in dieser Frage ziehe ich hiermit meinen Minderheitsantrag zurück. Trotzdem möchte ich den Bundesrat bitten, kurz zu erläutern, inwiefern in dieser Frage Spielraum besteht, und ihn fragen, ob er diesen in Härtefällen zu nutzen gedenkt.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Bei meinen Minderheiten I und II in Block 2 geht es um Folgendes: Wir haben ja in der Eintretensdebatte diskutiert, und das steht auch in der Botschaft, dass es sich bei diesem Pakt in Bezug auf den Solidaritätsmechanismus um eine freiwillige Massnahme handelt, an der die Schweiz eben freiwillig und nicht bindend teilnehmen kann. Das hat uns dazu bewogen, zu überlegen, ob ein solcher Solidaritätsmechanismus auch im Hinblick auf ein allfälliges Referendum zu dieser Vorlage hilfreich ist oder nicht. Wir sind klar zum Schluss gekommen, dass es nicht hilfreich ist, wenn die Schweiz sich am Solidaritätsmechanismus beteiligt.
Es war in früheren Jahren unter anderem auch Bundesrätin Keller-Sutter, die darauf hingewirkt hat, dass man an Resettlement-Programmen in Bezug auf Flüchtlinge nicht teilnimmt - und das hier ist ja eine Art Resettlement-Programm innerhalb der EU. Das ist sicher auch eine Problematik für die Gemeinden und für die Kantone, die heute schon durch eine zu grosse Anzahl von Flüchtlingen in dem Sinne belastet sind, dass sie kaum noch Plätze finden, um diese Flüchtlinge unterbringen zu können. Deshalb ist es nicht im Interesse der Schweiz, an diesem freiwilligen Teil teilzunehmen. In der Botschaft wird ausgeführt, dass es dann um etwa 30 000 Personen pro Jahr ginge. Das würde also bedeuten, dass doch wieder mehrere tausend auch in die Schweiz kommen könnten, je nachdem, wie das Verhandlungsresultat dann aussehen würde.
Wir haben auch gelernt, dass wir die Möglichkeit hätten, an diesem Solidaritätsmechanismus in dreierlei Hinsicht teilzunehmen: erstens finanziell; zweitens mit Relocation, also eben durch die Übernahme von Flüchtlingen aus den Verfahren; drittens mit sogenannten Sachleistungen und Fachpersonal, zum Beispiel durch Bereitstellung von Material oder spezialisierten Zentren. Wir haben uns für Folgendes ausgesprochen: Wenn wir schon an diesem Solidaritätsmechanismus teilnehmen müssten, sollten wir das finanziell tun. Wenn wir das Mengengerüst, diese 30 000, anschauen und einmal damit rechnen, dass 1000 Personen durch die Schweiz zu übernehmen wären - was schon sehr grosszügig wäre - und ein Fall etwa 20 000 Franken kosten würde, dann wären wir bei 20 Millionen Franken pro Jahr. Das ist etwa die kleine Milchbüchleinrechnung, die man anstellen kann. Das ist natürlich ein erheblicher Betrag, aber ein Betrag, der durchaus stemmbar wäre. Das ist das eine.
Das andere ist: Wenn die finanzielle Beteiligung kommt, ist es zwingend, dass es eine haushaltsneutrale Beteiligung ist, das heisst, dass man dann das EJPD-Budget im Asylvollzug nicht erhöht, sondern diese Zahlungen entweder kompensiert oder mit dem Verpflichtungsbeitrag, den 350 Millionen Franken pro Jahr, die im Rahmen der Kohäsion kommen, verrechnet. Wir haben ja jetzt schon in sporadischen Abständen Kohäsionsbeiträge von 1 Milliarde Franken an die EU geliefert; wenn wir an diesem Solidaritätsmechanismus hier teilnehmen würden, sollten wir das Geld nehmen, das wir dort schon bereitgestellt haben, sodass wir diese Mittel entsprechend verwenden würden, ohne zusätzliche Mittel über das Parlament sprechen zu müssen.
Ganz wichtig scheint mir auch, und das sehen Sie auch auf der Fahne, beim Antrag der Mehrheit: Es kann nur darum gehen, dass wir Solidaritätsmassnahmen leisten würden, wenn die entsprechenden Länder, aus denen die Personen zu uns geschickt würden oder an die von uns finanzielle Beteiligungen gehen würden, sich an das Dublin-Verfahren halten. Genau das ist der springende Punkt. Es kann nicht sein, dass wir finanzielle Leistungen oder Abgeltungen an Staaten bezahlen, welche das Dublin-Verfahren und auch die Rückübernahmeverpflichtungen nicht einhalten.
Noch ein kurzer Nebensatz zu dieser finanziellen Unterstützung: Es wird auf Seite 34 der Botschaft sogar ausgesagt, dass es eben möglich wäre, diese Finanzierung über den Kohäsionsbeitrag zu erbringen. Der Bundesrat hat das in der Botschaft also im Grundsatz eigentlich schon bejaht.
Uns ist aber in erster Priorität ganz klar wichtig, dass wir überhaupt nicht an diesem Solidaritätsmechanismus teilnehmen, denn wenn sich die Mehrheit durchsetzt, wird es in einer Volksabstimmung sehr, sehr schwierig sein, zu begründen, warum dann wieder Leute kommen. Ich hoffe, dass Sie meiner Minderheit zustimmen, das ist für uns enorm wichtig. Wir machen es übrigens auch davon abhängig, ob wir dieser Vorlage in der Gesamtabstimmung überhaupt zustimmen werden. Wenn wir nicht ein klares Bekenntnis haben, dass man sich höchstens finanziell beteiligt, haben wir Mühe, dieser Vorlage zuzustimmen, denn das wäre klar ein Fehlanreiz, den wir hier installieren würden.
Deshalb bitte ich Sie, den Minderheiten II bzw. I (Wasserfallen Christian) zuzustimmen: in erster Priorität überhaupt keine Teilnahme, in zweiter Priorität, wenn man schon teilnimmt, dann nur finanziell.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Dans ce bloc 2, je vais défendre deux propositions de minorité. La première concerne l'ordonnance de surveillance, dans le projet 4, à l'article 9d alinéa 1 lettres d et e de la LEI, mais aussi à l'article 111aquater alinéa 1 lettres d et e, cette fois-ci dans la LAsi. Cette proposition vise à la même chose, une fois dans la LEI et une fois dans la LAsi. Concrètement, dans les deux cas, il faut que l'émission de recommandations soit assortie d'un droit d'instruction. Voilà la proposition "à l'intention des autorités compétentes". Il faut également - et c'est le second élément - la publication d'un rapport annuel et une consultation de tous les documents et dossiers en supprimant, à l'alinéa 2 lettre b des deux articles, le mot "pertinent" - je vous expliquerai ensuite pourquoi - et le principe de "mener" des entretiens avec des personnes.
Alors pourquoi ces modifications ? Les services responsables du mécanisme de contrôle indépendant sont chargés de veiller au respect des droits fondamentaux dans le cadre de la procédure de contrôle. S'ils découvrent des violations des droits fondamentaux, leurs pouvoirs ne doivent pas se limiter à des recommandations, mais ils doivent également disposer d'un droit d'instruction vis-à-vis des autorités compétentes. Afin d'avoir accès à tous les documents nécessaires du point de vue du mécanisme de surveillance, ceux-là devraient pouvoir décider quels documents ils considèrent comme pertinents ; c'est là que je vous explique pourquoi je souhaite supprimer le mot "pertinent". Il faut donc leur laisser cette marge de manoeuvre. En outre - et c'est aussi un élément important -, à l'instar de la Commission nationale de prévention de la torture, ils devraient rendre compte chaque année de leurs travaux et de leurs conclusions. Les rapports devraient en outre être accessibles au public. Voilà pour la première minorité de ce bloc 2 que je défends.
La seconde minorité concerne cette fois-ci les voies de recours, comme j'ai déjà eu l'occasion de vous l'expliquer dans le bloc 1, mais cette fois-ci, c'est à l'article 108 alinéa 3 de la LAsi. Cet alinéa 3 stipule que le recours contre les décisions de non-entrée en matière ainsi que contre les décisions prises en vertu des articles 23 alinéa 1 et 40, en relation avec l'article 6a alinéa 2 lettre a, doit être déposé dans un délai de cinq jours. C'est là qu'intervient ma proposition, avec un délai de trois semaines à compter de la notification de la décision. En effet, comme je vous le disais dans le bloc 1, ce fameux délai de recours est un élément important. En ce qui concerne le délai de recours, nos lois en vigueur assurent un délai d'une semaine au minimum, mais de trois semaines au maximum. Je rappelle, comme j'ai déjà pu vous le dire tout à l'heure, que le délai de recours en vigueur en droit suisse est de cinq jours ouvrables et que le projet le maintient. Il ne représente que le strict minimum autorisé par le règlement relatif à la gestion de l'asile et de la migration. Ce délai minimal entraîne déjà une restriction disproportionnée de la protection juridique au détriment des personnes requérantes. En conséquence, la complexité de la procédure doit également être prise en compte dans le délai de recours, qui doit être prolongé. C'est la raison pour laquelle je propose de le faire passer à trois semaines. Il n'y a aucune raison pour que la Suisse s'en tienne uniquement aux exigences minimales du règlement. Il faut que les personnes requérantes puissent utiliser cette marge de manoeuvre de trois semaines. La minorité que je défends demande donc que cette marge de manoeuvre du règlement soit utilisée au profit de la garantie des voies de droit inscrite dans la Constitution - et ce n'est pas rien - et qu'un délai de recours de trois semaines soit prévu également dans les procédures Dublin.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sie haben es jetzt gemerkt: Das Asylthema ist eher ein Thema, das die Gemüter etwas in Wallung bringt. Sie haben auch gemerkt: Die Mitglieder der Grünen Fraktion sind immer verlässliche Vertreterinnen und Vertreter der Grundrechte der Geflüchteten.
Vielleicht ist es vor diesem Hintergrund wichtig, zu betonen, dass es in diesem Parlament, in diesem Saal - ich bin halt schon etwas länger dabei - Momente gegeben hat, in denen wir uns alle, alle ausser einer Partei, gefunden und gesagt haben: Wir finden Wege, um das Asylverfahren schneller und gleichzeitig fairer und gerechter zu gestalten. Das war bei der Vorlage zur Neustrukturierung des Asylbereiches. Sie trat am 1. März 2019 in Kraft. Sie war im Juni 2016 auch mit der Unterstützung der Grünen mit zwei Dritteln Ja-Stimmen an der Urne angenommen worden.
Mein Minderheitsantrag hat zentral mit diesem damaligen Kompromiss zu tun. Denn der damalige Kompromiss lautete ganz klar: Wir sagen Ja zur Zentralisierung der Verfahren in Bundesasylzentren, wir sagen Ja zu massiven Verkürzungen, zur Beschleunigung der Asylverfahren, aber wir sagen gleichzeitig auch Ja zu einer Rechtsvertretung der Personen im Asylbereich vom ersten Tag an. Dieser Grundpfeiler des damaligen Kompromisses wird mit dem Entwurf, wie er uns vorgelegt worden ist, untergraben.
Für uns ist es zentral, dass ab Anfang des Verfahrens, also ab Beginn der Vorbereitungsphase, zu der eben auch das neue Screening gehört, die Rechtsvertretungen beteiligt sind. Sonst ist das für uns eine Verletzung eines Vertrags, eines Pakts, den wir hier miteinander eingegangen sind. Sonst ist das für uns auch eine Verletzung des Versprechens des Departementes. Natürlich war nicht die gleiche Person zuständig, aber wir haben damals ein institutionelles Bekenntnis mitverteidigt und gesagt: Wir können die Verfahren schneller machen, wenn wir gleichzeitig dafür sorgen, dass sie korrekt und richtig ablaufen. Das ist natürlich besonders im Interesse der Betroffenen, aber auch im Interesse der Verwaltung, die die richtigen Entscheide fällen muss.
Stimmen Sie in diesem Sinne dem Antrag der Minderheit Glättli zu Artikel 102h zu, behalten Sie diesen Artikel in der bisherigen Form bei, brechen Sie nicht den Kompromiss, den wir damals gemeinsam erzielt und den wir auch mitgetragen haben, obwohl uns das damals nicht alle unsere Unterstützerinnen und Unterstützer so hoch angerechnet haben.
Schmid Pascal · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Glättli, Sie haben gesagt, die Grüne Partei sei eine verlässliche Vertreterin der Menschenrechte geflüchteter Personen. Vertritt denn die Grüne Partei auch das Menschenrecht auf Sicherheit der Schweizer Bevölkerung, die unter der massiven importierten Asylkriminalität leidet?
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Absolut. Es ist zwar nicht im rechtlichen Sinne, wie Sie es jetzt formuliert haben, ein Grundrecht, aber wir stehen für die Sicherheit der Menschen ein.
Ich versuche Ihnen erstens immer wieder zu sagen, dass es mit der Asylpolitik eben überhaupt nichts zu tun hat, wenn eine Bevölkerungsgruppe, die im Asylbereich eine Anerkennungsrate von unter 1 Prozent hat, in der Kriminalitätsstatistik besonders auffällt. Das zeigt ja eben genau, dass das Asylverfahren fähig ist, die Spreu vom Weizen zu trennen, und dass diese Menschen eben nicht aus dem Asylverfahren kommen.
Zweitens bitte ich Sie, wenn Sie die Kriminalstatistik anschauen, jeweils zu unterscheiden zwischen Ausländern aus dem Ausländerbereich - also Kriminaltouristen - und Leuten, die effektiv aus dem Asylbereich kommen. Das ist nämlich eine gewichtige und wichtige Unterscheidung.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Kollege Glättli, Sie haben die beschleunigten Asylverfahren angesprochen. Sie wissen, wir haben jetzt die Möglichkeit, das innert 24 Stunden abzuwickeln. Fakt ist aber, dass ein durchschnittliches Asylverfahren 22 Tage dauert. Was sagen Sie dazu? Haben wir wirklich Fortschritt gemacht oder nicht eher einen Rückschritt?
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wie soll ich es Ihnen sagen - ich will Ihnen Ihr junges Alter nicht negativ anrechnen. Wenn Sie wüssten, was wir damals, vor dieser Reform, für Geschichten hatten! Damals haben Verfahren zwei, drei, vier Jahre gedauert. Deshalb haben wir uns zusammengesetzt und gesagt, es kann ja nicht sein, dass wir die Leute vier Jahre in Unsicherheit lassen, sogar in Fällen, die - im Guten oder im Schlechten - eigentlich klar waren.
Umgekehrt gilt: 24-Stunden-Verfahren hat es nie gegeben und wird es nie geben, wenn das geltende Asylgesetz eingehalten wird. Was der Bundesrat gemacht hat, ist, dass er seine eigenen Verfahrensschritte getaktet und innerhalb von 24 Stunden durchgeführt hat. Das ist es. Die Fristen des Asylgesetzes sind immer einzuhalten.
Ich bin sogar mit Ihnen einverstanden: Ich wäre absolut dafür, Verfahren zu beschleunigen, aber dazu müssten wir Herrn Jans vermutlich ein paar Menschen mehr geben, die im Personalbereich unterwegs sein könnten. Ich bin einverstanden; ich fände es absolut wünschbar, dass wir mehr Leute in den Abbau der Verfahrenspendenzen delegieren. Wir hätten diese Möglichkeit, wenn Sie dazu Hand böten. Wir können beim nächsten Budget einen Antrag dazu stellen. Dann werden wir auch sehen, dass es nicht an der Verwaltung liegt, sondern dass sie zu wenig Ressourcen hat und dass es deshalb zu lange dauert. Dabei wären mehr Ressourcen im Interesse der Betroffenen und im Interesse der Schweiz.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich versuche mich kurzzuhalten, sodass wir wieder etwas Zeit aufholen können. Ich möchte hier doch noch ein paar Bemerkungen zum sogenannten Solidaritätsmechanismus machen, also zur Frage, wie und in welchem Umfang sich die Schweiz beteiligen soll.
Wir von der Mitte finden es grundsätzlich richtig, dass sich die Schweiz daran beteiligt, dass sie gemäss ihrer Bevölkerungsgrösse auch Asylbewerbende übernimmt. Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates haben wir in der Kommission erreicht, dass die Schweiz diesem Ausgleich zwischen den Ländern nur dann zustimmt und ihn vollzieht, wenn sich insbesondere die Nachbarstaaten der Schweiz ebenfalls an den Grundsatz dieser Verfahren halten. Das heisst, erst wenn die Nachbarstaaten diejenigen Asylbewerbenden, für die sie zuständig sind, wieder zurücknehmen, muss und soll die Schweiz diesen Mechanismus mittragen. Erst dann ist es für uns richtig, dass dies nicht nur finanziell geschieht, sondern auch, indem die Schweiz die Verantwortung für die Verfahren von Asylbewerbenden übernimmt.
Je nach der Situation in der Schweiz kann man der Möglichkeit der Übernahme von Kontingenten zustimmen, aber - ich sage es nochmals - nur unter der jetzt so explizit verankerten Voraussetzung, dass solche Vereinbarungen und generell die Standards von Schengen/Dublin von den anderen europäischen Ländern eingehalten werden. So besteht auch kein Risiko, dass die Schweiz im Vergleich zu den Nachbarstaaten einem erhöhten Migrationsdruck ausgesetzt wird. Die Asylbewerbenden sollen und dürfen in Europa nicht einfach von einem Land zum anderen verschoben bzw. weitergereicht werden, weder aktiv noch passiv. Das ist nicht im Interesse der Menschen und ihrer Menschenwürde, nicht im Interesse einer europäisch koordinierten Asylpolitik und letztendlich auch nicht im Interesse der Schweiz. Deshalb wird die Mitte-Fraktion auch in Block 2 allen Anträgen der Mehrheit der Kommission zustimmen.
An Kollege Wasserfallen und an die Brüder und Schwestern im Geiste der FDP-Liberalen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie tatsächlich dazu beitragen wollen, dass diese Vorlage nicht durchkommt, wenn Ihr Minderheitsantrag nicht durchkommt. In der Konsequenz wäre bei einer entsprechenden Durchsetzung Schengen/Dublin erledigt. Das wäre dann doch etwas widersprüchlich zu Ihrer ausgezeichneten Verteidigung der guten und bewährten Vorteile des Schengen/Dublin-Systems, die Sie in Block 1 so beeindruckend vorgeführt haben.
Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion
Nel blocco 2 entriamo nel dettaglio delle garanzie procedurali del meccanismo di solidarietà, due elementi fondamentali per definire se questo pacchetto legislativo sarà nel suo risultato degno di uno Stato che si proclama garante dei diritti umani e vanta una lunga tradizione umanitaria. Per il gruppo dei Verdi la protezione delle persone in cerca di protezione non può essere subordinata alla pressione politica né a calcoli finanziari. Deve basarsi sul diritto nazionale e internazionale, sulla dignità e sull'umanità.
Passiamo ora alle singole votazioni che riguardano tutte la legge sull'asilo. Seguiremo la maggioranza all'articolo 8b. Il gruppo dell'UDC qui vuole limitare l'accesso a una procedura corretta alle sole persone che parlano una lingua ufficiale. È una proposta inaccettabile. La conoscenza linguistica non può essere una condizione per una procedura equa. È un principio elementare di uno Stato di diritto.
Sosterremo la minoranza Schläfli all'articolo 51. Si chiede che anche i genitori di minorenni riconosciuti come rifugiati possano ottenere lo stesso statuto. È una misura di coerenza e di umanità. La protezione dei bambini e delle bambine passa anche attraverso quella delle loro famiglie. La regolamentazione attuale è insufficiente e contraddice lo spirito della Convenzione internazionale sui diritti dell'infanzia.
Seguiremo la commissione all'articolo 1a del decreto 1 e all'articolo 113 della legge sull'asilo. Questo è il nodo più controverso della riforma che stiamo discutendo oggi: la partecipazione della Svizzera al meccanismo europeo di solidarietà. Le due minoranze Wasserfallen Christian vorrebbero escluderla o limitarla a un contributo puramente finanziario. Ma la solidarietà vera, collega Wasserfallen, non si paga, la si pratica. La Svizzera deve assumersi la sua responsabilità e fare la propria parte. Sosterremo la maggioranza che prevede una partecipazione condizionata al funzionamento del sistema Dublino. È un compromesso ma un passo verso una solidarietà strutturata e non opzionale. Non possiamo approfittare della solidarietà europea quando ci conviene e sottrarci invece quando ci costa qualcosa, anche in termini di accoglienza di persone in cerca di protezione. La Svizzera deve partecipare anche accogliendo persone e non solo versando denaro nei fondi.
Sosterremo per contro la minoranza Klopfenstein Broggini all'articolo 9d capoverso 1 lettere d ed e: si rafforzano i poteri del meccanismo di controllo indipendente, con la possibilità di impartire istruzioni vincolanti e pubblicare un rapporto accessibile. La trasparenza e il controllo esterno sono essenziali per evitare abusi e garantire il rispetto dei diritti umani.
All'articolo 9d capoverso 2 seguiremo invece la maggioranza. È un ulteriore tentativo del gruppo dell'UDC di limitare l'accesso ai documenti e ridurre la trasparenza. Le istituzioni pubbliche devono poter essere osservate e valutate, soprattutto quando si tratta di restrizioni delle libertà individuali.
All'articolo 102h capoverso 1 sosterremo la minoranza Glättli. Si chiede che ogni persona richiedente l'asilo possa avere accesso a una rappresentanza legale sin dall'inizio della procedura. È una garanzia fondamentale di equità e di reale accesso alla giustizia.
Sosterremo anche la minoranza Klopfenstein Broggini all'articolo 108. La proposta di emendamento porta a tre settimane il termine di ricorso, oggi fissato a solo cinque giorni, un periodo decisamente troppo breve per garantire un ricorso efficace, soprattutto per chi ha bisogno di assistenza legale o di una traduzione.
In sintesi, il gruppo dei Verdi voterà a favore delle minoranze Schläfli, Klopfenstein Broggini e Glättli, e contro le minoranze Glarner e Wasserfallen Christian. Sosterremo inoltre la commissione agli articoli 1a del decreto 1 e 113 della legge sull'asilo. Le persone che cercano protezione meritano una politica giusta, umana e rispettosa dei diritti internazionali. Questo pacchetto non è perfetto, ma ogni miglioramento che possiamo apportare oggi, farà o potrebbe fare in futuro una differenza per le persone in cerca di protezione - queste sono le mie considerazioni.
Kolly Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Je m'exprime au nom du groupe UDC pour le bloc 2.
Le projet soumis à notre examen concerne la reprise d'éléments du pacte européen sur la migration et l'asile dans la législation suisse. Une partie de ces dispositions relève de l'acquis de Schengen, mais l'essentiel reste soumis à la pleine souveraineté de notre Parlement. Parmi ces mesures, une en particulier concentre nos critiques : le prétendu mécanisme de solidarité de l'Union européenne. L'UDC s'oppose avec la plus grande fermeté à toute participation de la Suisse à ce dispositif. Pourquoi un tel refus ? D'abord parce que la Suisse n'a pas à assumer les défaillances de la politique migratoire européenne. Chaque requérant d'asile qui dépose une demande en Suisse a, il faut rappeler cette évidence, traversé un ou plusieurs pays de l'espace Schengen. Ce simple constat met en lumière l'échec du système d'asile européen. Si des dizaines de milliers de demandeurs d'asile affluent chaque année en Suisse, c'est parce que d'autres États membres n'ont pas assumé leurs responsabilités aux frontières extérieures de l'Union européenne, contrairement aux promesses faites lorsque la Suisse a adhéré à ces accords. Faut-il que notre pays, déjà confronté à l'une des plus grandes pressions migratoires du continent, accentue encore cette charge avec ce mécanisme de solidarité ? Notre réponse est non. Le groupe UDC rejette clairement la création du crédit d'engagement "Solidarité Schengen/Dublin". Il est tout aussi préoccupant que le Conseil fédéral envisage d'autoriser le Département fédéral de justice et police à accueillir, par décision unilatérale, des groupes de requérants allant jusqu'à 100 personnes. Selon les estimations du Conseil fédéral lui-même, chaque groupe de 100 personnes coûterait environ 10 millions de francs à la Confédération en frais de personnel. Dans le contexte financier actuel, où chaque franc doit être utilisé avec la plus grande parcimonie, une telle dépense n'est pas justifiable. Le Conseil fédéral prétend ensuite que participer volontairement au mécanisme de solidarité serait dans l'intérêt de la Suisse. Nous ne partageons pas cet avis, bien au contraire. Enfin, toujours plus troublant, le Conseil fédéral justifie cette participation par des considérations de relations politiques supérieures avec l'Union européenne.
Mesdames et Messieurs, nous ne pouvons pas accepter de sacrifier notre souveraineté migratoire pour plaire ou complaire à Bruxelles, ou pour espérer des concessions - on ne sait d'ailleurs pas bien lesquelles - dans d'autres dossiers. L'histoire récente, notamment celle des milliards de francs de cohésion, nous enseigne que céder à ce type de pression ne garantit aucun avantage durable. En effet, ces contributions initialement présentées comme étant facultatives sont devenues des obligations récurrentes, annuelles, conditionnant notre participation à divers programmes européens. La Suisse ne doit pas refaire la même erreur.
Enfin, le groupe UDC constate avec regret que le pacte européen sur la migration et l'asile alimente un appareil bureaucratique toujours plus coûteux, pour des résultats très incertains - et c'est un euphémisme. La réalité est que les coûts de la politique européenne des frontières ne cessent d'augmenter, sans que la situation migratoire ne s'améliore.
En adhérant à ce mécanisme de solidarité qui, je le rappelle, ne fait pas partie de l'acquis communautaire, le Conseil fédéral propose d'abandonner une part supplémentaire de notre souveraineté. Nous ne pouvons pas l'accepter. La Suisse doit défendre ses intérêts et ainsi, la sécurité de ses concitoyens, en préservant sa souveraineté. Elle doit répondre aux attentes de sa population. Ainsi, votre pacte européen sur la migration et l'asile, Monsieur le conseiller fédéral, est perçu comme étant une provocation pour la politique migratoire voulue et votée par la population suisse quand elle a accepté l'initiative contre l'immigration de masse en 2014.
Le groupe UDC vous appelle donc à rejeter ce projet et refusera toute participation au mécanisme de solidarité européenne.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Die FDP-Liberale Fraktion wird in diesem Block in weiten Teilen der Mehrheit folgen. Detailliert gehe ich nochmals auf die Problemstellung des Solidaritätsmechanismus ein. Es geht eben hier nicht darum, dass man mitmacht, wenn es passt, und nicht mitmacht, wenn es nicht passt. Das ist nicht die Fragestellung. Es ist nicht eine Auswahlsendung, wie dies vorhin von linker Seite deklariert wurde. Es ist ganz klar, dass die Beteiligung an diesem Solidaritätsmechanismus keine verpflichtende Position ist, die der Bundesrat mitunterzeichnen muss. Es gehört nicht zum verpflichtenden Regelwerk, dem sich die Schweiz anschliessen muss.
Umso mehr erstaunt es uns, dass der Bundesrat hier die Vollversion gewählt hat. Mit der Formulierung, "er kann" Solidaritätsmassnahmen in Form von Geld oder mit der Übernahme von Flüchtlingen von der Aussengrenze ergreifen und so einen Beitrag leisten, geht er unserer Meinung nach klar zu weit. Wir kennen die Problemstellung bei der Aufnahme von Flüchtlingen und der nachherigen Verteilung in der Schweiz. Alle diejenigen, die sagen, dass wir das schon hinkriegen, können dorthin gehen, wo man versucht, ein neues Flüchtlingszentrum zu bauen, oder dorthin, wo man Kredite braucht, eine Baubewilligung braucht und so weiter. Die Sensibilität in der Schweiz ist in dieser Frage überstrapaziert. Wir müssen Ordnung halten, sonst kippt es zum Schaden aller Flüchtlinge, die wir aufnehmen wollen.
Kollege Pfister hat vorhin als Sprecher der Mitte-Fraktion erwähnt, dass man dies ja nur mache, wenn auch alle Nachbarstaaten all diese Mechanismen mittragen. Das stimmt eben nicht. Im Artikel, der eine Mehrheit gefunden hat, heisst es: "Unter der Bedingung, dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert [...]." Die Frage ist also nicht, ob es mit den Nachbarstaaten funktioniert; die Frage ist, ob es im Wesentlichen funktioniert. So lautet der Artikel.
Falls die aktuelle Version hier im Rat eine Mehrheit findet - und danach sieht es aus - und der Ständerat dann nicht eine Nachbesserung macht, werden wir uns gut überlegen, ob wir diesem Entwurf 1 dann in der Schlussabstimmung überhaupt zustimmen werden. Aus diesen Gründen und um Klarheit zu schaffen, dass es eine Nachbesserung braucht, und damit sich vielleicht noch einige Kollegen aus der Mitte-Fraktion hier anschliessen können, werden sich grosse Teile der FDP-Liberalen Fraktion heute in der Gesamtabstimmung zum Entwurf 1 der Stimme enthalten. Ich bitte Sie um Kenntnisnahme unserer Position.
Widmer Céline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben es mittlerweile oft gehört: Der Solidaritätsmechanismus ist ein zentrales, ein wichtiges Element des neuen EU-Migrations- und -Asylpakts. Er soll sicherstellen, dass die Herausforderungen der Migration gerechter innerhalb Europas verteilt werden. Er entlastet die EU-Grenzstaaten wie Italien, Griechenland und Spanien, die aufgrund ihrer geografischen Lage besonders viele Asylsuchende aufnehmen müssen. Andere Staaten, die weniger stark betroffen sind, können sich solidarisch zeigen durch die Aufnahme von Menschen, durch finanzielle Beiträge oder durch operative Hilfen. Dadurch wird das System stabiler und fairer, und es verhindert das bisherige "Durchreichen" von Geflüchteten oder Blockaden zwischen den Mitgliedstaaten.
Ja, die Schweiz muss diesen Punkt nicht übernehmen, aber sie sollte es aus unserer Sicht unbedingt tun, und das aus drei Gründen. Erstens profitiert die Schweiz von offenen Grenzen und vom europäischen Wohlstand. Aus einer sozialdemokratischen Perspektive gehört es zur internationalen Solidarität und zur Menschenrechtsverpflichtung, sich an einer fairen Verteilung von Schutzsuchenden zu beteiligen. Zweitens kann der Solidaritätsmechanismus ein wirksames Mittel gegen humanitäre Krisen an der EU-Aussengrenze sein, wie man sie leider immer wieder gesehen hat, zum Beispiel auf Lesbos oder Lampedusa. Ein geregeltes, gemeinsames System verhindert solche Elendslager und chaotischen Zustände, und das ist im Interesse einer humanen Migrationspolitik. Drittens befindet sich die Schweiz bekanntermassen unverrückbar in der Mitte Europas. Als assoziiertes Schengen/Dublin-Mitglied ist die Schweiz Teil des europäischen Migrationsraums. Wir wollen uns als verlässlicher Partner beteiligen. Es ist auch im Eigeninteresse der Schweiz, dass sie mit der Beteiligung am Solidaritätsmechanismus zum Funktionieren dieses Pakts beiträgt.
Die Minderheitsanträge I und II (Wasserfallen Christian) zu Artikel 1a und zu Artikel 113 des Asylgesetzes lehnt die SP-Fraktion daher ganz klar ab. Eine Streichung oder die Abschwächung des Solidaritätsmechanismus würde die ganze Vorlage gefährden. Wir unterstützen die Kommissionsmehrheit, welche beantragt, dass sich der Bund am Solidaritätsmechanismus beteiligt, unter der Bedingung, dass das Dublin-System funktioniert.
Ich komme noch kurz zu den weiteren Minderheiten.
Den Minderheitsantrag Glarner zu Artikel 8b des Asylgesetzes lehnen wir ab und folgen der Kommissionsmehrheit. Diese will, dass Asylsuchende über ihre umfangreichen Pflichten in einer ihr verständlichen Sprache informiert werden. Das ist wichtig, weil es weitreichende negative Konsequenzen hat, wenn sie diese missachten. Es ist im Interesse des Asylverfahrens, dass sie diese auch verstehen.
In Artikel 9d AIG hat die Kommission eine leichte Stärkung des unabhängigen Überwachungsmechanismus vorgenommen, der für die Einhaltung der Grundrechte im Überprüfungsverfahren vorgesehen ist. Das unterstützen wir und lehnen den Minderheitsantrag Glarner, das wieder zu streichen, ab. Wir unterstützen bei diesem Artikel hingegen die Minderheit Klopfenstein Broggini, die eine zusätzliche Stärkung des Überwachungsmechanismus möchte.
Bei Artikel 102h Absatz 1 des Asylgesetzes folgen wir der Minderheit Glättli. Damit wäre gewährleistet, dass die Rechtsvertretung schon ab Beginn des Screenings involviert ist.
Zuletzt würden wir in Artikel 108 Absatz 3 des Asylgesetzes eine längere Frist für Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide begrüssen. Das wäre auch praxistauglich. Wir unterstützen daher die Minderheit Klopfenstein Broggini und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
In Block 2 beantragt Ihnen der Bundesrat, grundsätzlich der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Zu den verschiedenen Anträgen nehme ich wie folgt Stellung:
Bei Artikel 8b beantragt Ihnen der Bundesrat, den Antrag der Mehrheit anzunehmen und den Antrag der Minderheit Glarner abzulehnen. Die vom Bundesrat vorgesehene Regelung zu den Mitwirkungspflichten im Dublin-Verfahren will die Mehrheit dadurch ergänzen, dass die Betroffenen in einer ihr verständlichen Sprache über diese Pflichten informiert werden sollen. Das ist eine sinnvolle Ergänzung seitens der Kommissionsmehrheit.
Bei Artikel 51 wurde der Minderheitsantrag Schläfli zur Erweiterung des Familienbegriffs bei anerkannten Flüchtlingen zurückgezogen. Die Änderung hätte zu einem umgekehrten Familiennachzug geführt. Ich teile das Anliegen zum Wohl des Kindes und zur Zusammenführung von Familien. Es ist für mich zentral, dass wir bei jedem Einzelfall, ganz besonders, wenn es um Kinder und Familien geht, sorgfältig prüfen und dass das Kindeswohl dabei ein hohes Gewicht erhält. Selbstverständlich werden wir bei Dublin-Verfahren den neuen Familienbegriff der AMMR anwenden. Dies kann nach erfolgter Einzelfallprüfung dazu führen, dass die Eltern mit ihren Kindern in der Schweiz vereint werden.
Wir kommen nun zu Artikel 113, zur Teilnahme am Solidaritätsmechanismus. Der Bundesrat beantragt Ihnen hier, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Minderheit I (Wasserfallen Christian) will, dass sich die Schweiz nur finanziell am Solidaritätsmechanismus beteiligt und dass dies aus Mitteln des Schweizer Beitrags finanziert wird. Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, in Bezug auf den Solidaritätsmechanismus grösstmögliche Handlungsfreiheit und grösstmöglichen Handlungsspielraum für die Schweiz zu bewahren, um situativ die richtigen Massnahmen einsetzen zu können. Eine Annahme dieses Minderheitsantrages würde diese Handlungsfreiheit empfindlich einschränken. Zudem ist die Übernahme von Geflüchteten aus besonders belasteten Dublin-Staaten nichts Neues. Die Schweiz hat sich an entsprechenden Relocation-Programmen der EU in der Vergangenheit immer wieder freiwillig beteiligt. Diese Relocation-Programme wird es in Zukunft nicht mehr geben; der Solidaritätsmechanismus ersetzt sie.
Betreffend die Finanzierung allfälliger Solidaritätsmassnahmen prüft der Bundesrat gegenwärtig tatsächlich, ob die Mittel des künftigen Schweizer Beitrags dafür genutzt werden können. Allerdings wurde das entsprechende Abkommen mit der EU, also das EU-Paket, noch nicht ratifiziert und von der Bevölkerung noch nicht angenommen. Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass wir das Fell des Bären erst verteilen, wenn der Bär erlegt ist.
Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) will, dass sich die Schweiz gar nicht am Solidaritätsmechanismus der EU beteiligt. Der Solidaritätsmechanismus ist ein zentrales Element dieses Paktes. Er ist der Grund, warum die Grenzstaaten bereit sind, die zusätzliche Last an den Schengen-Aussengrenzen auf sich zu nehmen. Er ist der Grund, warum die Staaten an den Schengen-Aussengrenzen bereit sind, wieder Dublin-Fälle zu übernehmen. Der Bundesrat hat sich für eine Unterstützung des Solidaritätsmechanismus ausgesprochen, weil er darin eine reelle Chance sieht, das Dublin-System nachhaltig zu stärken. Da die Schweiz vom Dublin-System profitiert, handeln wir hier in unserem eigenen Interesse. Warum sollte Italien in Zukunft wieder bereit sein, Dublin-Fälle aus der Schweiz zu übernehmen, wenn sich die Schweiz nicht am Solidaritätsmechanismus beteiligt?
Genau hier beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission zwei wesentliche Anpassungen: Erstens soll sich die Schweiz grundsätzlich am Solidaritätsmechanismus beteiligen. Zweitens soll sie davon abweichen, wenn das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen nicht funktioniert. "Im Wesentlichen" meint eben exakt die Übernahme derjenigen Fälle durch Dublin-Staaten, für die diese verantwortlich sind. Das heisst beispielsweise, dass wir, wenn Italien keine Dublin-Fälle aus der Schweiz übernimmt, auch keine Solidaritätsmassnahmen leisten. Das ist konsequent in der Weiterentwicklung, und es ist das, was wir im Schengen-System bisher ebenfalls gemacht haben. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat beim Solidaritätsmechanismus, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Bei Artikel 9d AIG und Artikel 111aquater des Asylgesetzes will die Minderheit Klopfenstein Broggini, dass die mit dem Monitoring des Überprüfungsverfahrens beauftragten Stellen nicht nur Empfehlungen abgeben können, sondern auch eine Weisungsbefugnis erhalten sollen. Zudem sollen sie einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit veröffentlichen. Die vorgeschlagene Weisungsbefugnis geht über die in der Überprüfungsverordnung vorgesehenen Kompetenzen des Monitorings hinaus. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Anpassung ab. Die Veröffentlichung eines Jahresberichtes durch die mit dem Monitoring Beauftragten wäre hingegen eine Massnahme, welche Transparenz herstellt, und daher eine durchaus sinnvolle Ergänzung.
Bei Artikel 9d AIG und Artikel 111aquater des Asylgesetzes hat Ihre Kommission zudem festgelegt, dass die für den unabhängigen Überwachungsmechanismus zuständigen Stellen generell Einsicht in Dokumente, Dossiers und Personengespräche erhalten sollen. Die Minderheit Glarner spricht sich dagegen aus. Im Einleitungssatz wird bereits geregelt, dass die Befugnisse nur so weit bestehen, als es für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Damit ist sichergestellt, dass die Einsichtnahme nicht zu weit geht. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Zur Minderheit Glättli bei Artikel 102h: Bei der Überprüfung handelt es sich um einen Realakt, welcher zeitlich klar beschränkt ist. Auch die Überprüfungsverordnung verpflichtet die Schengen-Staaten nicht dazu, für das Überprüfungsverfahren unentgeltlichen Rechtsschutz zu gewähren. Es muss lediglich der Zugang zur Rechtsvertretung gewährleistet werden. Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.
Zum Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini zu Artikel 64abis AIG verweise ich auf meine Ausführungen in Block 1. Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Die heutige Praxis hat sich bewährt und trägt dem Anliegen nach raschen Verfahren im Dublin-Bereich Rechnung.
Ihre Kommission hat weitere Änderungen vorgenommen, bei denen keine Minderheitsanträge eingereicht wurden. Der Bundesrat schliesst sich diesen Änderungen an und dankt der Kommission ausdrücklich für die gewissenhafte Arbeit.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat Jans, Sie haben jetzt Ausführungen zum sogenannten Solidaritätsmechanismus gemacht. Können Sie eine Angabe machen, wie viele Asylanträge von der Schweiz zusätzlich übernommen werden müssen, wenn man hier zustimmt?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Herr Egger, eine Angabe kann ich so natürlich nicht machen. Ich müsste ganz viele Annahmen treffen. Was ich Ihnen aber im Einleitungsvotum gesagt habe, ist, dass die Schweiz im europäischen Umfeld nicht überdurchschnittlich von Asylgesuchen betroffen ist. Weil wir etwa im Durchschnitt des europäischen Solidaritätsgefüges liegen, gehen wir Stand heute davon aus, dass es da keine grossen Veränderungen geben wird. Es hängt aber von ganz vielen Entwicklungen ab: Wo reisen die Asylsuchenden ein? Wie viele kommen? Vielleicht gehen die Zahlen ja sogar zurück. Das ist alles schwierig vorauszusagen.
Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat Jans, zu diesem Solidaritätsmechanismus: Ist es richtig, dass wir Ihnen hier auf Stufe Parlament einen Blankocheque dafür geben, alleine zu bestimmen, wie viele Leute über diese Schiene zusätzlich aufgenommen werden können?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Nein, das ist eindeutig falsch. Wir haben in der Bestimmung ausdrücklich die Konsultation der Kantone vorgesehen. Es ist selbstverständlich, dass wir etwas nicht machen, wenn die Kantone Nein dazu sagen. Die Kantone sind ja diejenigen, die die Lasten in erster Linie tragen. Für die Kantone und Gemeinden setzen Sie sich ein. Genau deshalb wollen wir sie konsultieren.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In Block 2 befinden wir über Verfahrensrechte und -pflichten im Asylgesetz sowie über die Modalitäten einer allfälligen Teilnahme der Schweiz am neu einzuführenden Solidaritätsmechanismus.
Zu Entwurf 1 liegen drei Minderheiten vor. Bei Artikel 8b des Asylgesetzes vertritt die Mehrheit der Kommission die Meinung, dass ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren nicht an fehlenden Sprachkenntnissen scheitern darf. Bei Artikel 51 Absätze 1 und 4 des Asylgesetzes wurde der Minderheitsantrag Schläfli zurückgezogen.
Um den neu einzuführenden Solidaritätsmechanismus geht es in Artikel 1a des Bundesbeschlusses und in Artikel 113 des Asylgesetzes. Der Bundesrat beantragt, dass sich die Schweiz freiwillig an diesem Solidaritätsmechanismus beteiligen kann. Die Mehrheit der SPK-N kann dem im Grundsatz folgen, weil eine bessere Verteilung der Lasten des Migrations- bzw. Asylwesens unter den Dublin-Staaten letztlich dem Funktionieren des Systems nutzen soll. Das Konzept der Mehrheit ist aber insofern rigider als der Entwurf des Bundesrates, als die Teilnahme gemäss Artikel 113 Absatz 2 des Asylgesetzes zwar weiterhin freiwillig möglich ist, aber, gemäss dem abgeänderten Absatz 3, nur wenn das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert. Kollege Schilliger hat die Formulierung "im Wesentlichen" angesprochen. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert. Letztlich wollten wir zum Ausdruck bringen, dass das Dublin-System eben gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktionieren muss. Wenn Griechenland die Fälle aus Bulgarien nicht zurücknimmt, dann ist das kein Grund, sich nicht zu beteiligen, aber für die Schweiz muss das System funktionieren. In einer Situation wie heute, in der Italien als für die Schweiz zentraler Nachbarstaat die Schweizer Dublin-Fälle nicht zurücknimmt, soll die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus ausgeschlossen sein. Für die Mehrheit sind Solidarität und ein funktionierendes Dublin-System zwei Elemente, die zusammengehören.
Der Antrag der Minderheit I (Wasserfallen Christian) beinhaltet das Konzept der Mehrheit mit der Einschränkung, dass nur eine finanzielle Teilnahme am Solidaritätsmechanismus zulässig ist. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass je nach Migrationsdruck auch eine Teilnahme über Kontingente denkbar ist. Man kann nicht alles nur mit Geld lösen.
Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) möchte auf jegliche Teilnahme am Solidaritätsmechanismus verzichten. Ich habe bereits erläutert, weshalb und unter welchen Bedingungen die Mehrheit die Teilnahme als sinnvoll erachtet.
Nun noch zu den verbleibenden Minderheiten bei Entwurf 4: Die Minderheiten Klopfenstein Broggini zu Artikel 9d Absatz 1 Buchstaben d und e AIG sowie Artikel 111aquater Absatz 1 Buchstaben d und e des Asylgesetzes wollen mit einer Weisungsbefugnis für die zuständigen Stellen und der Veröffentlichung eines Jahresberichtes über die verlangte Umsetzung des Migrationspaktes hinausgehen. Die Mehrheit lehnt dies ab.
Bei der Minderheit Glarner zu Artikel 111aquater Absatz 2 Buchstabe b des Asylgesetzes geht es um den von der Mehrheit zusätzlich eingefügten Begriff des Dossiers. Die Mehrheit versteht darunter eine Mehrzahl von Dokumenten. Da im Entwurf des Bundesrates auch eine Mehrzahl von Dokumenten miterfasst ist, dürfte es kaum einen Unterschied zwischen Mehr- und Minderheit geben. Der Mehrheit scheint ihre Version näher an der Realität zu sein.
Die Minderheit Glättli zu Artikel 102h Absatz 1 des Asylgesetzes möchte, dass jeder asylsuchenden Person bereits im Überprüfungsverfahren eine Rechtsvertretung zugeteilt wird. Die Mehrheit möchte dies auf unbegleitete Minderjährige beschränken.
Schliesslich möchte die Mehrheit im Gegensatz zur Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 108 Absatz 3 des Asylgesetzes beim geltenden Recht bleiben. Sowohl im AIG als auch im Asylgesetz besteht eine Beschwerdefrist von fünf Arbeitstagen. Diese Frist hat sich in der Praxis bewährt und trägt dem Anliegen einer raschen Durchführung der Dublin-Verfahren Rechnung.
Ich bitte Sie, überall der Mehrheit der SPK-N zu folgen.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 2 Art. 8b
Antrag der Mehrheit
... Die asylsuchende Person ist über diese Pflichten in einer ihr verständlichen Sprache zu informieren.
Antrag der Minderheit
(Glarner, Addor, Fischer Benjamin, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Steinemann)
Streichen
Ch. 2 art. 8b
Proposition de la majorité
... Le requérant doit être informé de ces obligations dans une langue compréhensible pour lui.
Proposition de la minorité
(Glarner, Addor, Fischer Benjamin, Knutti, Marchesi, Riner, Rutz Gregor, Schmid Pascal, Steinemann)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 2 Art. 20; 22 Abs. 1ter Einleitung; 26 Abs. 3bis, 3ter, 3quater, 4; 26b Abs. 2; 31b Abs. 1 Einleitung; 35a; 37 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 20 ; 22 al. 1ter introduction ; 26 al. 3bis, 3ter, 3quater, 4 ; 26b al. 2 ; 31b al. 1 introduction ; 35a ; 37 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 51
Antrag der Minderheit
(Schläfli, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Tschopp, Widmer Céline)
Abs. 1
... minderjährigen Kinder sowie die Eltern von minderjährigen Flüchtlingen werden als Flüchtlinge anerkannt und erhalten Asyl, wenn ...
Abs. 4
Befinden sich anspruchsberechtigte Personen nach Absatz 1 im Ausland, so ist ihre Einreise auf Gesuch hin zu bewilligen.
Ch. 2 art. 51
Proposition de la minorité
(Schläfli, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Tschopp, Widmer Céline)
Al. 1
Le conjoint d'un réfugié et ses enfants mineurs ainsi que les parents des réfugiés mineurs sont reconnus ...
Al. 4
Si des ayants droit au sens de l'alinéa 1 trouvent à l'étranger, leur entrée en Suisse sera autorisée sur demande.
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Schläfli wurde zurückgezogen.
Ziff. 2 Art. 102b; 102c Titel; 102g Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 102b ; 102c titre ; 102g al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 102j Abs. 1
Antrag der Kommission
... für die Erstbefragung und für die Befragung gem. Art. 22 Verordnung (EU) 2024/1351 in der Vorbereitungsphase ...
Ch. 2 art. 102j al. 1
Proposition de la commission
Le SEM informe le prestataire des dates du premier entretien et de l'audition prévue à l'article 22 du règlement (UE) 2024/1351 effectués dans la phase préparatoire ...
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 102k
Antrag der Kommission
Abs. 1 Bst. b
b. ... und an der Befragung gemäss Artikel 22 Verordnung (EU) 2024/1351 in der Vorbereitungsphase und ...
Abs. 1 Bst. g
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 102k
Proposition de la commission
Al. 1 let. b
b. participation du représentant juridique au premier entretien et à l'audition prévue à l'article 22 du règlement (UE) 2024/1351 effectué dans la phase ...
Al. 1 let. g
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 106 Abs. 2; 107a Abs. 2-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 106 al. 2 ; 107a al. 2-5
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 113
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Unter der Bedingung, dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert, leistet der Bund Solidaritätsmassnahmen nach Absatz 2 Buchstabe a unter Berücksichtigung der gesamteuropäischen und nationalen Migrationslage. Er stellt sicher, dass die interessierten Kreise, insbesondere die Kantone, konsultiert werden. Er stellt zudem sicher, dass Artikel 121a Absatz 2 der Bundesverfassung eingehalten wird.
Antrag der Minderheit I
(Wasserfallen Christian, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann)
Abs. 4
Der Bund leistet Solidaritätsmassnahmen nach Absatz 2 Buchstabe a freiwillig, finanziell und nur dann, wenn sich alle Dublin-Staaten gegenüber der Schweiz an die Zuständigkeitsregelungen der Verordnung (EU) 2024/1351 und die daraus fliessenden Übernahme- und Rückübernahmeverpflichtungen halten.
Antrag der Minderheit II
(Wasserfallen Christian, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann)
Abs. 1
Gemäss geltendem Recht
Abs. 2
Der Bund beteiligt sich nicht an Massnahmen im Rahmen des Solidaritätsmechanismus gemäss Teil IV der Verordnung (EU) 2024/1351.
Abs. 3
Streichen
Ch. 2 art. 113
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
À condition que le système de Dublin fonctionne bien dans l'ensemble à l'égard de la Suisse, la Confédération prend des mesures de solidarité au sens de l'article 2 lettre a en tenant compte de la situation migratoire à l'échelle européenne et nationale. Elle s'assure que les milieux intéressés, notamment les cantons, sont consultés. Elle veille en outre au respect de l'article 121a alinéa 2 de la Constitution.
Proposition de la minorité I
(Wasserfallen Christian, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann)
Al. 4
La Confédération prend des mesures de solidarité au sens de l'article 2 lettre a sur une base volontaire, sur le plan financier et uniquement si tous les Etats Dublin respectent à l'égard de la Suisse les règles de compétence du règlement (UE) 2024/1351 et les obligations qui en découlent en termes de transfert et de réadmission.
Proposition de la minorité II
(Wasserfallen Christian, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann)
Al. 1
Selon droit en vigueur
Al. 2
La Confédération ne participe pas aux mesures prises dans le cadre du mécanisme de solidarité prévu à la partie IV du règlement (UE) 2024/1351.
Al. 3
Biffer
Abstimmung
Abs. 4 - Al. 4
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 1a von Vorlage 1.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 89 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 1-3 - Al. 1-3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 89 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Anhang, Beilage zur Änderung des AsylG, Anhang I, Ziff. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Annexe, annexe relative à la modification de la LAsi, annexe I, ch. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
1. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1351 über das Asyl- und Migrationsmanagement und der Verordnung (EU) 2024/1359 über die Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
1. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre des échanges de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1351 relatif à la gestion de l'asile et de la migration et du règlement (UE) 2024/1359 visant à faire face aux situations de crise et aux cas de force majeure dans le domaine de la migration et de l'asile (Développements de l'acquis de Dublin/Eurodac)
Art. 1a
Antrag der Minderheit I
(Wasserfallen Christian, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann)
Text
Der Bundesrat kann der Bundesversammlung zur Umsetzung der Teilnahme am Solidaritätsmechanismus einen haushaltsneutralen Finanzbeschluss unterbreiten. Dabei kann er Mittel einsetzen, die vertraglich mit der Europäischen Union verpflichtet sind.
Art. 1a
Proposition de la minorité I
(Wasserfallen Christian, Addor, Fischer Benjamin, Glarner, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann)
Texte
Le Conseil fédéral peut soumettre à l'Assemblée fédérale un arrêté financier sans incidence budgétaire afin de mettre en oeuvre la participation au mécanisme de solidarité. Il peut à cet effet engager des ressources prévues dans des traités conclus avec l'UE.
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian wurde bei Ziffer 2 Artikel 113 Absatz 4 abgelehnt.
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 81 Stimmen
Dagegen ... 84 Stimmen
(20 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
2. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1349 zur Festlegung des Rückkehrverfahrens an der Grenze und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1148 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
2. Arrêté fédéral portant approbation de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1349 instituant une procédure de retour à la frontière et modifiant le règlement (UE) 2021/1148 (Développement de l'acquis de Schengen)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 100 Stimmen
Dagegen ... 82 Stimmen
(1 Enthaltung)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
3. Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1358 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten (Weiterentwicklung des Dublin/Eurodac-Besitzstands)
3. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1358 relatif à la création d'Eurodac pour la comparaison des données biométriques (Développement de l'acquis de Dublin/Eurodac)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1-4
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 101 Stimmen
Dagegen ... 84 Stimmen
(1 Enthaltung)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
4. Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2024/1356 zur Einführung der Überprüfung von Drittstaatsangehörigen an den Aussengrenzen und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/817 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
4. Arrêté fédéral portant approbation et mise en oeuvre de l'échange de notes entre la Suisse et l'UE concernant la reprise du règlement (UE) 2024/1356 établissant le filtrage des ressortissants de pays tiers aux frontières extérieures et modifiant les règlements (CE) no 767/2008, (UE) 2017/2226, (UE) 2018/1240 et (UE) 2019/817 (Développement de l'acquis de Schengen)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 9b, 9c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 9b, 9c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 9d
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
...
b. Einsichtnahme in alle Dokumente, Dossiers sowie Befragungen von Personen;
...
Antrag der Minderheit
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Abs. 1 Bst. d
d. ... der zuständigen Behörden verbunden mit einer Weisungsbefugnis;
Abs. 1 Bst. e
e. die Veröffentlichung eines Jahresberichts.
Antrag der Minderheit
(Glarner, Addor, Fischer Benjamin, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann, Wasserfallen Christian)
Abs. 2 Bst. b
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 9d
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
...
b. consulter tous les documents, dossiers et interrogatoires ;
...
Proposition de la minorité
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Al. 1 let. d
d. l'émission de recommandations assorties d'un droit d'instruction à l'intention des autorités compétentes ;
Al. 1 let. e
e. la publication d'un rapport annuel.
Proposition de la minorité
(Glarner, Addor, Fischer Benjamin, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann, Wasserfallen Christian)
Al. 2 let. b
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abs. 1 Bst. d, e - Al. 1 let. d, e
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 2 Artikel 111aquater Absatz 1 Buchstaben d und e.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 126 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 Bst. b - Al. 2 let. b
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 2 Artikel 111aquater Absatz 2 Buchstabe b.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 1 Art. 30 Abs. 1 Bst. l; 73 Abs. 1 Bst. d; 103b Abs. 1; 103c Abs. 2 Bst. e; 108c Abs. 3; 108e Abs. 2 Bst. d; 109a Abs. 1, 2 Bst. e; 110 Abs. 1 Einleitung; 110bbis; Ziff. 2 Art. 21a; 22; 23 Abs. 2; 26 Abs. 1, 1bis-1quater, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 1 art. 30 al. 1 Bst. l ; 73 al. 1 let. d ; 103b al. 1 ; 103c al. 2 let. e ; 108c al. 3 ; 108e al. 2 let. d ; 109a al. 1, 2 let. e ; 110 al. 1 introduction ; 110bbis ; ch. 2 art. 21a ; 22 ; 23 al. 2 ; 26 al. 1, 1bis-1quater, 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 102h Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Glättli, Flach, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Gemäss geltendem Recht
Ch. 2 art. 102h al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Glättli, Flach, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Selon droit en vigueur
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 69 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. 2 Art. 108
Antrag der Mehrheit
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Abs. 3
... ist innerhalb von drei Wochen nach Eröffnung der Verfügung einzureichen.
Ch. 2 art. 108
Proposition de la majorité
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Al. 3
Le recours contre les décisions de non-entrée en matière et ainsi que contre les décisions prises en vertu des articles 23 alinéa 1 et 40 en relation avec l'article 6a alinéa 2 lettre a doit être déposé dans un délai de trois semaines à compter de la notification de la décision.
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Gliederungstitel nach Art. 111ater
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre suivant l'art. 111ater
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 111aquater
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
...
b. Einsichtnahme in alle Dokumente, Dossiers sowie Personengespräche;
...
Antrag der Minderheit
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Abs. 1 Bst. d
d. ... zuständigen Behörden verbunden mit einer Weisungsbefugnis;
Abs. 1 Bst. e
e. die Veröffentlichung eines Jahresberichts.
Antrag der Minderheit
(Glarner, Addor, Fischer Benjamin, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann, Wasserfallen Christian)
Abs. 2 Bst. b
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 111aquater
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
...
b. consulter tous les documents, dossiers et interrogatoires ;
...
Proposition de la minorité
(Klopfenstein Broggini, Glättli, Gysin Greta, Masshardt, Meyer Mattea, Schläfli, Tschopp, Widmer Céline)
Al. 1 let. d
d. l'émission de recommandations assorties d'un droit d'instruction à l'intention des autorités compétentes ;
Al. 1 let. e
e. la publication d'un rapport annuel.
Proposition de la minorité
(Glarner, Addor, Fischer Benjamin, Knutti, Marchesi, Nantermod, Riner, Rutz Gregor, Schilliger, Schmid Pascal, Steinemann, Wasserfallen Christian)
Al. 2 let. b
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Über den Antrag der Minderheit Klopfenstein Broggini wurde bei Ziffer 1 Artikel 9d Absatz 1 Buchstaben d und e abgestimmt. Über den Antrag der Minderheit Glarner wurde bei Ziffer 1 Artikel 9d Absatz 2 Buchstabe b abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 101 Stimmen
Dagegen ... 84 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte (BBl 2025 1478)
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales (FF 2025 1478)
Angenommen - Adopté
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Das Geschäft geht an den Ständerat.