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Sicherstellung eines vollständigen Abstimmungsbüchleins bei einer möglichen Volksabstimmung über die EU-Verträge

68872 · Amtliches Bulletin

Vom 15. Sept. 2025

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/68872/de/sicherstellung-eines-vollstandigen-abstimmungsbuchleins-bei-einer-moglichen-volksabstimmung-uber-die-eu-vertrage

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Sicherstellung eines vollständigen Abstimmungsbüchleins bei einer möglichen Volksabstimmung über die EU-Verträge (25.7619)

25.7619

Sicherstellung eines vollständigen Abstimmungsbüchleins bei einer möglichen Volksabstimmung über die EU-Verträge

Rossi Viktor · BK-M · Bern

Im Abstimmungsbüchlein wird der Erlass abgedruckt, über den abgestimmt wird. Dies ist in Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte geregelt. Bei Staatsverträgen ist dies der Bundesbeschluss über die Genehmigung der betreffenden Abkommen. Die Vertragstexte selbst sind praxisgemäss nicht in diesen Genehmigungsbeschluss integriert. Sie werden deshalb nicht im Abstimmungsbüchlein abgedruckt. Sie können jedoch den Stimmberechtigten zugänglich gemacht werden. So wurden zum Beispiel bei den Abstimmungen über die Bilateralen I und II die Abkommen auf einer Website veröffentlicht, und das Abstimmungsbüchlein enthielt einen Hinweis auf diese Website.

Gesetzesänderungen, die der Umsetzung eines Staatsvertrages dienen, können gemäss Bundesverfassung in den Genehmigungsbeschluss aufgenommen werden. Der Bundesrat sieht dies für die neuen Verträge mit der EU so vor. Im Falle einer Volksabstimmung wären die betreffenden Rechtsänderungen also Teil der Abstimmungsvorlage und würden somit im Abstimmungsbüchlein abgedruckt. Ob die Gesetzesänderungen in den Genehmigungsbeschluss aufgenommen werden, entscheidet jedoch letztlich das Parlament.

Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, Sie haben gesagt, Sie könnten die Verträge der Bevölkerung in anderer Form zugänglich machen. Mir sind zahlreiche Bürger bekannt, die die Verträge bei der Bundeskanzlei in Papierform bestellen wollten und zur Antwort bekommen haben, dass das nicht gehe. Sie bekommen die Verträge nicht in Papierform. Finden Sie das eine adäquate Informationspolitik des Bundes?

Rossi Viktor · BK-M · Bern

Ich glaube, die Frage, die sich hier stellt, bezieht sich nicht auf die Anfragen, die Sie jetzt erwähnt haben. Ich habe Ihnen dargestellt, in welcher Form wir planen, die Bevölkerung über die Vertragstexte zu informieren, über die wir unter Umständen abstimmen werden. Ich glaube, dass sich das, was damals bei den Bilateralen I und II gemacht wurde - sie auf der Website zur Verfügung zu stellen -, bewährt hat.