25.7611, 25.7621, 25.7625, 25.7626, 25.7639, 25.7644, 25.7661, 25.7761
Polizei darf wegen Fedpol in RIPOL, dem nationalen Fahndungssystem der Schweiz, keine Hautfarbe mehr erfassen: Wie sollen Täter gefunden und Opfer geschützt werden? / Gemäss FedPol ist Nennung der Hautfarbe bei Fahndungen nicht mehr erlaubt / Wer verbietet uns die Nennung der Hautfarbe von gesuchten Straftätern? / Fahndungssystem: Hautfarbe soll genannt werden dürfen, um Täter identifizieren zu können / Nennung der Hautfarbe im nationalen Fahndungssystem RIPOL / Wer war die ausländische Behörde, welche der Schweiz Befehle erteilt? / Ideologie vor operativen Erfordernissen bei fedpol? / Polizei kann Hautfarbe nicht mehr in das Fahndungssystem Ripol eintragen. Folge: Eine gezielte Täterfahndung wird massiv erschwert, als Folge werden Schwarze neu wirklich diskriminiert
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Geschätzte Damen und Herren Nationalrätinnen und Nationalräte, insbesondere diejenigen, die eine Frage gestellt haben - gerne beantworte ich die Fragen hiermit im Namen des Bundesrates.
Über den Nutzen der Bezeichnung der Hautfarbe als "weiss", "schwarz", "rot", "braun" oder "gelb" als Bestandteil der Ausschreibung bei gesuchten Personen oder unbekannten Tätern wurde schon längere Zeit reflektiert. Dieses Kategorisierungselement wurde im Rahmen von Personenausschreibungen in der Praxis kaum genutzt, da es wenig präzise ist - insbesondere angesichts immer häufiger vorhandener Bildaufnahmen von Täterschaften. Auch nach einer informellen Sondierung bei einzelnen Kantonspolizeien auf fachlicher Ebene kam man zum selben Schluss. Weniger als 1 Prozent der Ripol-Personenausschreibungen enthält eine Angabe der Hautfarbe. Das Fedpol hat vor diesem Hintergrund auf operativer Ebene im Sommer 2025 entschieden, die Hautfarbe als Kategorisierungselement einer Ripol-Ausschreibung per September 2025 nicht mehr zur Verfügung zu stellen. Die Herkunft einer Person kann aber weiterhin mit anderen und präziseren Typologien beschrieben werden, z. B. mit "Asiate", "Mitteleuropäer", "Nordafrikaner", "Schwarzafrikaner", "Südamerikaner". Andere physische Merkmale wie das Alter, die Grösse, die Statur, die regionale Herkunft, die Bekleidung und besondere Merkmale wie Tattoos, Piercings, Narben usw. sind genauer und für die Polizeiarbeit weitaus wichtiger. Die erfolgte Praxisänderung hatte also keineswegs zum Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten der Polizei einzuschränken, im Gegenteil: Das Ziel ist, die Präzision und damit die Qualität der erfassten Daten zu erhöhen.
Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Literae a und b der Ripol-Verordnung ist das Fedpol das für Ripol verantwortliche Bundesorgan und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständig. In dieser Aufgabe ist das Fedpol laufend bestrebt, zeitgemässe, präzise und zweckdienliche Fahndungsattribute zur Verfügung zu stellen. Das Fedpol koordiniert seine Tätigkeiten zudem mit den am System beteiligten Behörden, also unter anderem auch den Kantonspolizeien. Die Kantonspolizeien wurden nur punktuell, jedoch nicht formell konsultiert. Richtig wäre es gewesen, alle Beteiligten einzubeziehen; dies wird nun nachgeholt.
Es gibt keine ausländische Behörde, die diese Praxisänderung von der Schweiz verlangt hat. Es hat sich aber auch im Kontext der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen gezeigt, dass die Verwendung von so unpräzisen Kategorisierungselementen wie Hautfarbe "gelb" oder "rot" international nicht gebräuchlich ist und zu Problemen führen kann. Dies hat das Fedpol in seiner Entscheidung zum Verzicht auf diese grobe, nicht zeitgemässe und in der Praxis kaum relevante Kategorisierungsmöglichkeit zusätzlich bestärkt.
Dieser Entscheid ist in voller Autonomie und aufgrund der oben dargelegten sachlichen Überlegungen gefällt worden. Die am 4. September 2025 per E-Mail an alle Kantonspolizeien versandte Mitteilung des Fedpol war missverständlich und unpräzise formuliert. Das Fedpol hat dies bei den Kantonen richtiggestellt.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, ich stelle fest, dass Ihre Antwort nicht sehr präzise ist. Die Praxisänderung führt zu einer ganz klaren Diskriminierung. 97 Prozent der Menschen in diesem Land sind nicht schwarz. Wenn die Hautfarbe nicht erfasst wird, stehen diese Leute etwa dreissig Mal häufiger - wahrscheinlich zu Unrecht - unter Verdacht als andere, wie z. B. Weisse, obwohl das nicht sein müsste. Der Titel läuft unter Antidiskriminierung. Sie diskriminieren damit. Warum tun Sie das, und warum ändern Sie das nicht sofort wieder?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Herr Büchel, ich versuche es nochmals: Die Beschreibungen, die bereits jetzt in Ripol möglich sind, sind schlicht und einfach besser als diese farbliche Zuteilung. Es besteht schon heute die Möglichkeit, z. B. zu sagen, wir suchen einen Schwarzafrikaner oder wir suchen einen Südamerikaner. Diese Möglichkeit besteht schon heute. Das andere Feld mit der Auswahl von fünf möglichen Hautfarben war in der Praxis offenbar nicht relevant. Deshalb lag diesem operativen Entscheid keine Diskriminierung und schon gar keine ideologische oder politische Erwägung zugrunde, sondern eine praktische. Mit Diskriminierung oder Antidiskriminierung hat das nichts zu tun.
Fehr Düsel Nina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Jans, die Ripol-Verordnung stützt sich auf Artikel 19 des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Darin steht, dass der Datenkatalog festgelegt wird. Kann das Fedpol eigenmächtig die Inhalte der Datenfelder, also eigenmächtig die Bestimmungen, dass die Hautfarbe nicht mehr relevant ist, abändern?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Es wäre sicher richtig gewesen, wenn die zuständige operative Einheit die Polizeien formeller begrüsst hätte. Das hatte ich ja auch so gesagt.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Aber, Herr Bundesrat, in der Verordnung über das Ripol-System - ich betone: Verordnung - ist die Hautfarbe fester Bestandteil des Signalements. Diese Verordnung kann ausschliesslich durch den Bundesrat geändert werden. Können Sie mir präzise sagen, an welcher Bundesratssitzung diese Verordnung geändert wurde?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Herr Tuena, es gab keine Bundesratssitzung zu einer Verordnungsänderung, weil diese nicht nötig war.
Umbricht Pieren Nadja · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Besten Dank, Herr Bundesrat, für die Beantwortung der Fragen. Sie haben alles zusammengefasst, meine Fragen wurden aber leider nicht beantwortet. Ich erwarte jetzt hier keine Antwort, aber ich erwarte, dass meine Fragen, wer genau diese Beschwerde eingereicht hat und wer den Entscheid getroffen hat, ob das Sie als Bundesrat waren oder das Gesamtgremium, noch beantwortet werden, gerne schriftlich.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Frau Umbricht Pieren, ich kann gerne Folgendes antworten: Zum einen kam der Entscheid sicher nicht von mir. Ich glaube, das habe ich deutlich dargelegt. Zum andern haben wir die Frage, woher die Kritik kam, aus diplomatischen Gründen nicht beantwortet. Wir wollen nicht mit anderen Ländern in einen Konflikt treten, den sie formell gar nicht lanciert haben. Das war wirklich fehlerhaft. Ich weiss nicht, ob Sie das weiterbringt, aber ich kann Ihnen so viel sagen: Eine Kritik kam aus der Schweizer Botschaft in einem asiatischen Land.
Zuberbühler David · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, ich knüpfe an die Frage von Nationalrat Tuena an. In der Ripol-Verordnung ist das Signalement Hautfarbe ausdrücklich ausgewiesen. Hätte folglich das Fedpol diesen Richtungsentscheid gar nicht selbst treffen dürfen? Wäre nicht der Bundesrat dafür verantwortlich?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Ich sage es nochmals: Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Literae a und b der Ripol-Verordnung ist das Fedpol das für Ripol verantwortliche und für die rechtmässige Nutzung und Bearbeitung der Datenbank zuständige Bundesorgan.
Wyssmann Rémy · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Meine Frage ist: Es gab im internationalen Kontext offenbar ein Schreiben. Von welchem Datum ist dieses Schreiben, und wer hat das Schreiben verfasst?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Nochmals: Ein formelles Schreiben im Sinne eines Auftrages an den Bundesrat gab es in dieser Form nicht.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Bundesrat, meine Frage ist: Reicht wirklich eine diplomatische Intervention eines asiatischen, vielleicht sogar eines Dschungelstaates, damit der Bundesrat hier umkippt?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Herr Glarner, es ist kein Bundesrat umgekippt, und es gab auch kein Schreiben an ihn.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Die übrigen Fragen werden schriftlich beantwortet.