24.4596
Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der modifizierten Motion
Antrag der Minderheit
(Riem, Buffat, Heimgartner, Huber, Rüegsegger, Tuena)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion modifiée
Proposition de la minorité
(Riem, Buffat, Heimgartner, Huber, Rüegsegger, Tuena)
Rejeter la motion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Christ Katja · 2VP-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Die Motion Gössi 24.4596, "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch", greift ein berechtigtes Anliegen auf. Journalistisches Schaffen, künstlerische Leistungen, Musik, Literatur, Film und andere Werke der Kreativwirtschaft sind für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Sie stehen jedoch unter Druck, weil KI-Systeme in grosser Menge und Geschwindigkeit journalistische und andere geschützte Inhalte aufnehmen, verarbeiten und in eigenen Antworten verwerten. Im Grundsatz unterscheidet sich dieser Vorgang nicht von dem, was Menschen seit jeher tun: Wir lesen, lernen, lassen uns inspirieren und schaffen daraus Neues. Urheberrechtlich ist das unbestritten zulässig. Problematisch wird es erst dadurch, dass KI dies in bisher unbekanntem Ausmass und in Sekundenbruchteilen leisten kann. Genau diese Geschwindigkeit und Masse führen zu ökonomischen Verschiebungen und zu einem drohenden Marktversagen, in dessen Zuge sich die Erstellung menschlich geschaffener Inhalte zunehmend nicht mehr lohnt.
Die ursprüngliche Formulierung der Motion hätte zu massiven Fehlanreizen geführt. Sie verlangte eine vorgängige Zustimmungspflicht für jede Verwendung von Inhalten durch KI und die Streichung sämtlicher Schranken des Urheberrechtes. Damit wäre ein zentrales Prinzip unseres Rechtes aufgeweicht worden: Geschützt ist die individuelle Ausdrucksform, nicht die Information selbst. Hinzu kommt, dass KI-Modelle Inhalte nicht reproduzieren, sondern Neues aus Mustern generieren. Ob beim Training überhaupt eine urheberrechtlich relevante Nutzung vorliegt, ist deshalb fraglich. Eine Zustimmungspflicht schon bei der Nutzung von Informationen hätte die Grenze zwischen geschützter Form und frei nutzbarem Inhalt verwischt und grosse Rechtsunsicherheit geschaffen. Eine solche Lösung wäre zudem praktisch nicht umsetzbar gewesen, da globale Modelle auf Milliarden von Inhalten trainiert werden.
Faktisch wäre das einem Verbot gleichgekommen, mit gravierenden Folgen für die Forschung, die Innovation und die internationale Anschlussfähigkeit der Schweiz. Kein Land weltweit verfolgt eine so restriktive Linie, wie sie von der ursprünglichen Motion gefordert wurde. Eine solche Insellösung ist zwingend zu vermeiden. Zwar braucht es wohl eine verbindliche Opt-out-Lösung, die den Willen der Rechteinhaber klarstellt. Ein solches Instrument müsste aber vielleicht sogar eher im Strafrecht oder bei den Vollzugsnormen geregelt werden anstatt im Kern des Urheberrechtes. Doch selbst wenn Sperren respektiert und die Durchsetzung verbessert würden, bliebe das ökonomische Grundproblem bestehen: KI substituiert Inhalte und gefährdet deren Refinanzierung.
Das eigentliche Risiko ist ein Marktversagen, auch bei wirksamen Paywalls und verbindlichen technischen Schranken. Wenn Nutzerinnen und Nutzer sich zunehmend direkt über KI informieren oder unterhalten lassen, verlieren die Anbieter journalistischer Inhalte, Musikschaffende, Autorinnen und andere Kreative ihre wirtschaftliche Basis. Auf Dauer droht ein Rückgang von Medienvielfalt, kultureller Produktion und künstlerischem Schaffen. Das ist eine zentrale gesellschaftliche und demokratiepolitische Herausforderung.
Die Kommission hat deshalb einstimmig beschlossen, den Motionstext abzuändern, und hat die ursprünglich verlangte Zustimmungslösung sowie die vorgesehene Streichung sämtlicher Schrankenbestimmungen verworfen. Der Auftrag, das Problem zu adressieren, bleibt bestehen, ist nun aber bewusst offen formuliert, damit Lösungen auf verschiedenen Ebenen entwickelt werden können. Klar festgehalten haben möchte die Kommission zudem, dass bei Nutzung durch KI-Anbieter jede Werkverwendung im KI-Kontext gemeint ist, sowohl für Trainings als auch für Anwendungszwecke. Auf dieser Grundlage erwartet die Kommission eine Umsetzung, die international anschlussfähig ist und Schutz und Innovation gleichermassen berücksichtigt. Lösungsansätze können divers sein, zum Beispiel technische Standards wie maschinenlesbare Opt-out-Mechanismen, Transparenz- und Auskunftspflichten für Modellanbieter, kollektive oder gesetzliche Lizenz- oder anderweitige Vergütungsmodelle sowie Vollzugs- und Aufsichtsinstrumente, die in der Praxis wirken. Das Anliegen der Medien und der Kreativwirtschaft ist ernst zu nehmen, doch Lösungen müssen wirksam, verhältnismässig und international kompatibel sein.
Die Kommission will schützen, ohne zu blockieren. Sie lehnt die ursprüngliche Zustimmungslösung klar ab und unterstützt den angepassten, ausgewogenen Auftrag mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Revaz Estelle · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Par souci de transparence, j'indique que je serai présidente de Suisseculture à partir du 1er octobre, mais c'est bien en tant que rapporteuse que je m'exprime.
Lors de sa séance, la commission de notre conseil a examiné la motion Gössi 24.4596 relative à la protection de la propriété intellectuelle face aux usages de l'intelligence artificielle. À cette occasion, elle a mené une série d'auditions réunissant des représentants des milieux culturels, médiatiques, scientifiques, économiques, ainsi que des experts en droits d'auteur. Ces auditions ont confirmé que les droits d'auteur sont essentiels. Ils permettent aux artistes de vivre de leur art et garantissent une information fiable et de qualité. Sans eux, l'offre culturelle serait réduite à des productions amateurs et l'information dominée par les réseaux sociaux, avec des sources peu crédibles.
L'intelligence artificielle ne crée pas. Elle génère du contenu en compilant des données existantes. Elle ne peut ni inventer, ni ressentir, ni proposer une vision singulière. Ce qu'elle produit reste une synthèse du passé sans véritable élan créatif. Si l'on s'en remettait exclusivement à elle, la création deviendrait répétitive, figée, sans surprise aucune. Il s'agit donc d'un véritable enjeu d'intérêt public. La majorité de la commission insiste sur l'importance de préserver les conditions nécessaires à la création humaine, qu'elles soient artistiques ou journalistiques.
En parallèle, la commission souligne la nécessité de maintenir la compétitivité de la place économique suisse et d'encourager l'innovation. Un consensus s'est dégagé autour de l'idée d'un équilibre : protéger les créateurs sans freiner la recherche ni désavantager les entreprises suisses. La majorité estime que la formulation initiale de la motion est trop rigide sur le plan juridique et laisse trop peu de marge pour aboutir à une solution équilibrée. Les discussions ont porté sur différentes pistes juridiques : droit d'auteur, droit pénal, droit de la concurrence, ainsi que sur les aspects techniques liés à l'entraînement de l'IA.
Faut-il parler de copie ou d'inspiration ? La commission retient une approche pragmatique. Si une oeuvre protégée est effectivement utilisée, que ce soit pour l'entraînement, pour la production directe ou pour quelque autre raison, le droit d'auteur doit pouvoir s'appliquer. Une solution collective fondée sur un système d'adhésion automatique avec possibilité d'"opt-out" a été évoquée comme piste prometteuse. Des incertitudes subsistent toutefois, notamment quant au rôle des sociétés de gestion collective. C'est pourquoi la commission souhaite laisser une marge suffisante à l'administration pour définir les modalités les plus adaptées en concertation avec les acteurs concernés.
En conclusion, la majorité de la commission reconnaît l'urgence d'agir et l'importance de trouver une réponse équilibrée, qui tienne compte des intérêts des personnes concernées, de l'évolution technologique et des initiatives internationales. Elle propose donc de modifier la motion en retirant les prescriptions trop précises sur les moyens à mettre en oeuvre.
Par 18 voix contre 6 et 1 abstention, la commission recommande l'adoption de la motion ainsi modifiée. Une minorité propose de la rejeter.
Riem Katja · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir beraten heute die Motion "Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch". Das Anliegen ist auch für unsere Minderheit klar nachvollziehbar, und auch wir legen grossen Wert auf den Urheberrechtsschutz. Doch die Umsetzung und insbesondere das Timing, wie es hiermit gefordert wird, wären der falsche Weg.
Am liebsten würden wir ein Postulat unterstützen. Das ist aber in diesem Rahmen nicht möglich, deshalb beantragt Ihnen die Minderheit die Ablehnung. Gerne erläutere ich Ihnen unsere Begründung in drei Punkten.
1. Es ist zu früh für eine Detailregulierung. Der Bundesrat arbeitet bereits an einer umfassenden Strategie zur künstlichen Intelligenz, die im Jahr 2026 vorliegen soll. Diese wird nicht nur Fragen des Urheberrechts, sondern auch Forschung, Wirtschaft, Ethik und internationale Entwicklungen berücksichtigen. Wenn wir jetzt isoliert einen Vorstoss im Urheberrecht durchdrücken, riskieren wir Doppelspurigkeiten und Inkonsistenzen, ein Flickwerk statt einer kohärenten Lösung. Wir riskieren damit mehrmalige Anpassungen des Gesetzes und verhindern die eigentlich gewünschte Rechtssicherheit.
2. Zu frühe Regulierung hemmt die Innovation. Gerade Start-ups, KMU und Hochschulen sind in diesem noch sehr frühen Stadium der Technologie auf flexible Rahmenbedingungen angewiesen. Insbesondere eine Opt-in-Variante würde dazu führen, dass für jedes Training von KI-Modellen Millionen von individuellen Einverständnissen eingeholt werden müssten. Das wäre in der Praxis nicht machbar und würde die Entwicklung neuer Technologien in der Schweiz massiv bremsen. Selbst mit Ausnahmeregelungen für die Forschung wäre der Transfer in die Wirtschaft blockiert. Die Vertretungen der EPFL und der ETH haben uns dies in den Anhörungen eindrücklich bestätigt. Die Schweiz ist heute mit ihrer KI-Forschung hervorragend positioniert und hat auch viele finanzielle Mittel in diesen Bereich investiert. Es wäre schade, wenn dieser Return on Investment und unsere Wettbewerbsfähigkeit damit nun geschwächt würden. Wir begrüssen deshalb die Anpassung der WBK, welche einen offenen Weg ermöglicht, äussern aber immer noch sehr klare Bedenken dazu.
3. Bestehende Instrumente greifen, und neue Instrumente können kaum durchgesetzt werden. Das Urheberrecht schützt schon heute die Vervielfältigung und Bearbeitung von Werken. Zugleich enthält es Schranken, die Forschung und Innovation ermöglichen. Bevor wir diese Schranken nun pauschal verengen, sollten wir sorgfältig prüfen, wo wirklich Lücken bestehen und wo es eher um einen besseren Vollzug geht. Zudem wurde uns bei den Kommissionsanhörungen mehrmals erklärt, dass die neuen Regelungen bei den besonders schlagkräftigen Big-Tech-Unternehmen im internationalen Raum sowieso nicht durchsetzbar wären. Die Änderungen sind deshalb schon heute obsolet und schränken KMU ein, welche nicht auf eine grosse Rechtsabteilung zurückgreifen können.
Wir plädieren für Innovation statt Regulation. Ja, wir wollen den Schutz des geistigen Eigentums sichern, aber wir brauchen ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Urheberinnen und Urheber einerseits und den Interessen von Forschung, Innovation und Gesellschaft andererseits. Viele Ziele der Motion lassen sich auch mit bestehenden Mechanismen und durch internationale Kooperationen erreichen.
Ein Nein zur Motion bedeutet nicht, Urheberrechte zu schwächen. Es bedeutet, dass wir eine durchdachte, innovationsfreundliche und international abgestimmte Regulierung wollen. Lassen wir den Bundesrat eine Strategie vorlegen, und entscheiden wir dann gezielt und mit Augenmass. Alles andere wäre vorschnell und würde unsere Innovationskraft schwächen.
Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag auf Ablehnung zu unterstützen und damit eine sorgfältige Prüfung zu ermöglichen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Am 12. Februar dieses Jahres hat der Bundesrat entschieden, dass er den Regelungsbedarf im Bereich der künstlichen Intelligenz sektoriell beurteilen will. Einer dieser Sektoren ist das Urheberrecht. KI-Systeme werden oft mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert, und dieselben KI-Systeme schaffen dann Inhalte, die diejenigen Werke konkurrenzieren, mit denen sie trainiert worden sind. Das ist nicht in Ordnung, vor allem dann nicht, wenn die Kulturschaffenden für die Verwendung ihrer Werke nicht entschädigt werden.
Hier setzt die vorliegende Motion an. Sie will den Anliegen der Kreativwirtschaft und dem Schutz des Innovationsstandortes Schweiz Nachachtung verschaffen und sie in einen angemessenen Interessenausgleich bringen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen Annahme der Motion. Dafür sprechen folgende Gründe: Die Motion will, dass beim Verwenden von KI-Anwendungen und KI-Ergebnissen die Urheberrechte beachtet werden müssen. Damit nimmt sie eine wesentliche Forderung der Kreativwirtschaft auf. Der Bundesrat will diese Forderung umsetzen. Für den Bundesrat ist aber auch klar, dass einerseits die Rechte der Kultur- und Kreativschaffenden nicht vollständig ausgehöhlt werden dürfen, indem die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen für das Verwenden von KI angewendet werden. Andererseits will er auch den Forschungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandort Schweiz nicht unnötig einschränken. Darum müssen wir zunächst die Ausnahmen genau anschauen, damit wir weiterhin ein insgesamt ausgewogenes System haben.
Es ist mir auch wichtig, dass eine allfällige Weiterentwicklung des Urheberrechts nicht isoliert erfolgt. Wir werden dabei auch die laufenden Diskussionen in anderen Ländern und insbesondere in der EU und in den USA berücksichtigen müssen. Ich bin zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden werden, die den Kultur- und Kreativschaffenden die notwendige Sicherheit gibt, die gleichzeitig aber auch die berechtigten Interessen der Digitalwirtschaft sowie des Forschungs-, Wissenschafts- und Innovationsstandortes Schweiz berücksichtigt.
Ihre vorberatende Kommission unterbreitet Ihnen nun einen Abänderungsantrag, weil sie der Auffassung ist, dass die Motion zu detailliert ist und Entscheide vorwegnimmt, die noch vertieft zu prüfen sind. Auch wenn der Bundesrat die Annahme der Motion empfiehlt, bereitet die abgeänderte Motion ebenso den Weg für eine sinnvolle Anpassung des Urheberrechts, und der Bundesrat kann gut mit dieser Variante leben. Der Abänderungsantrag gibt der Verwaltung den nötigen Spielraum bei der Umsetzung. Eine Lösung könnte darin liegen, den Urheberinnen und Urhebern zu ermöglichen, ihre Werke auch im KI-Kontext zu verwerten und diese Verwertung so auszugestalten, dass die technologische Entwicklung in der Schweiz nicht behindert wird.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die Motion gemäss ihrem Änderungsantrag in Ziffer 4 des Berichtes anzunehmen. Der Bundesrat schliesst sich diesem Antrag an. Eine Minderheit Riem beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
(8 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45