24.463
Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit bei Polizeimeldungen
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Tuena, Buffat, Bühler, Fehr Düsel, Golay Roger, Hess Erich, Nicolet, Sormanni, Steinemann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Tuena, Buffat, Bühler, Fehr Düsel, Golay Roger, Hess Erich, Nicolet, Sormanni, Steinemann)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Forderung meiner parlamentarischen Initiative ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent informiert wird. Dazu gehört auch die Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, damit sich die Bevölkerung ein Bild über die Taten machen kann.
Insbesondere vor dem Hintergrund der weitreichenden demokratischen Partizipationsmöglichkeiten hat die Information der Bevölkerung in der Schweiz einen ganz besonderen Stellenwert. Zahlreiche Kantone und Gemeinden geben daher in Polizeimeldungen die Staatsangehörigkeit, das Alter und das Geschlecht grundsätzlich bekannt.
Nun könnte man sagen, dann sei ja alles gut, die Gemeinden und die Kantone regelten das selbst. Aber das ist bei Weitem nicht so. 2017 entschied die Stadt Zürich, die Nationalität in Polizeimeldungen nicht mehr zu nennen, um damit zu verschleiern, dass gewisse Nationalitäten bei gewissen Straftaten, insbesondere bei Gewaltdelikten, massiv überrepräsentiert sind. Die Stadt Zürich wollte also das Problem der Ausländerkriminalität aus der Welt schaffen, indem man ganz einfach der Polizei verbietet, zu sagen, was der Fall ist.
2021 entschied sich dann die Mehrheit der Stimmbevölkerung im Kanton Zürich für einen Gegenvorschlag zur SVP-Initiative. Damit muss die Herkunft von Tätern genannt werden, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder die Gefahr besteht, dass die Person identifiziert werden könnte. Das war ein Kompromiss. Wir wollten noch weiter gehen und auch einen Migrationshintergrund nennen. Die Mehrheit hat sich dafür entschieden, dass die Staatsangehörigkeit reicht.
Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende. 2022 durfte sich dann auch das Bundesgericht mit der Frage beschäftigen, und dieses stellte fest, dass bei Polizeimeldungen zu Straftaten grundsätzlich die nationale Strafprozessordnung massgebend sei. Und diese macht der Polizei eben keine Vorgaben zur Nennung der Nationalität. Es ist dann noch etwas unklar, wo die Abgrenzung ist. Das Bundesgericht hält fest, auch wenn der zeitliche Übergang vom kantonal polizeirechtlich geregelten Verfahren zum durch die StPO geregelten Strafverfahren bisweilen fliessend erscheine, seien diese Regelungen doch unabhängig. Ab welchem Zeitpunkt die StPO in einem konkreten Fall anwendbar sei, müsse eben im Einzelfall entschieden werden.
Mit der beantragten Änderung der StPO schaffen wir eine kohärente Praxis auf nationaler Ebene. Die Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit fördert nicht etwa Vorurteile, wie das von den Gegnern behauptet wird, sondern sorgt schlicht für Transparenz der Fakten. Wenn der Täter ein Mann war, so soll stehen, dass es ein Mann war.
Gerade eben habe ich ein Mail einer Kampagnenorganisation erhalten, unter anderem auch im Namen der SP-Frauen, in dem darauf hingewiesen wird, dass bereits 24 Frauen in diesem Jahr durch Männer getötet wurden. Offensichtlich ist es wichtig, hier zu betonen, dass es Männer waren, und es stimmt, es waren Männer. Die allermeisten Gewaltdelikte werden von Männern verübt. Warum aber soll man dann nicht sagen, wenn es ein Mann aus dem Maghreb war? Genau wie die Nennung des Geschlechts soll auch die Staatsangehörigkeit als Merkmal genannt werden, gerade weil wir eben wissen, dass gewisse Nationalitäten bei gewissen Straftaten, insbesondere bei Gewalttaten, stark überrepräsentiert sind. Die Bevölkerung akzeptiert es nicht, wenn man das verschleiert. Die Bevölkerung hat ein Anrecht darauf, transparent informiert zu werden. Hören wir also auf mit Verschleierungstaktik, nennen wir die Probleme beim Namen.
Besten Dank für die Unterstützung.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ehrliche Information schafft Vertrauen. Ehrliche Information ist die Grundlage jeder Demokratie. Ein offener, freier Austausch verschiedener Meinungen ist Grundlage jeder Demokratie und Diskussion. Um sich sachlich eine Meinung bilden zu können, müssen korrekte Informationen verfügbar sein. Erst wenn man den Hintergrund kennt, ist man in der Lage, einen Sachverhalt richtig zu beurteilen. Gerade für die Schweiz mit ihren vielfältigen demokratischen Mitwirkungsrechten ist es unerlässlich, dass man von den Fakten Kenntnis hat und dass die Behörden zu allen Themen offen informieren.
In der Schweiz gilt das sogenannte Öffentlichkeitsprinzip. Das bedeutet, dass das Handeln der staatlichen Behörden für Aussenstehende immer und in allen Fällen nachvollziehbar und transparent sein soll. Laut geltendem Recht müssen Behörden "von sich aus und auf Anfrage über ihre Tätigkeit" informieren, "soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen". Behörden und öffentliche Organe, und dazu gehören auch die Polizeikorps, sind also von Rechts wegen verpflichtet, die Allgemeinheit angemessen zu informieren. Dies geschieht in der Regel über Medienmitteilungen seitens der Behörden; Sie wissen das. Der Staat darf also entsprechend der Bevölkerung keine Informationen vorenthalten.
Linke Politiker behaupten, Ausländerkriminalität gebe es nicht. Das, das wissen wir inzwischen, stimmt so nicht. Unsere Gesetze gelten für alle.
Mit dem Verschweigen der Nationalität von mutmasslichen Tätern soll die Ausländerkriminalität vor der Bevölkerung verheimlicht werden. Doch die Probleme löst man nicht, indem man einfach die Tatsachen unter den Teppich kehrt.
Im Kanton Zürich, der Initiant der Initiative hat das vorhin deutlich gesagt, musste eine damals junge Nationalratskandidatin - sie ist heute Nationalrätin, Min Li Marti - das schmerzlich erfahren. Sie wollte diese Fakten unter den Teppich kehren, weil sie nicht mehr darüber sprechen wollte. Sie hat im Stadtparlament verlangt, dass man die Nationalitäten in Polizeimeldungen nicht mehr nennen darf. Die rot-grüne Mehrheit in der Stadt Zürich hat das sofort umgesetzt. Die Geschichte belehrte sie eines Besseren. Im Kanton Zürich hat die ganz grosse Mehrheit der Bevölkerung gesagt: So nicht, es müssen alle Fakten in den Medienmitteilungen genannt werden.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen der bürgerlichen Parteien Mitte und FDP, Sie haben diesen Abstimmungskampf im Kanton Zürich zusammen mit uns geführt; ich möchte Ihnen das in Erinnerung rufen. Einige von Ihnen sitzen jetzt da, waren damals im Kantonsparlament. Ich möchte Sie bitten, diese parlamentarische Initiative Fischer Benjamin heute und jetzt zu unterstützen, damit wir eine schweizweite, einheitliche Lösung haben. Und ich möchte Sie bitten, Ihren Kolleginnen und Kollegen, welche nicht aus dem Kanton Zürich sind und die Geschichte vielleicht nicht so gut kennen, zu sagen, dass das jetzt zwingend nötig ist. Ich will es Ihnen nochmals in Erinnerung rufen: Ehrliche Information schafft Vertrauen.
Bally Maya · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die parlamentarische Initiative Fischer Benjamin 24.463 fordert, dass bei der Orientierung der Bevölkerung über eine Straftat das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit der Täterinnen und Täter, Tatverdächtigen und Opfer bekannt gegeben werden, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder Personen dadurch identifiziert werden können.
Die Diskussion in der Kommission für Rechtsfragen am 3. Juli 2025 verlief sehr kontrovers und auch nicht ganz emotionsfrei. Von der befürwortenden Minderheit wurde ins Feld geführt, dass diese Informationen von der Stimmbevölkerung verlangt würden und es ihr deshalb geschuldet sei, alle Informationen über eine Täterschaft transparent zu kommunizieren; Sie haben die Details von meinem Kollegen Mauro Tuena gehört.
Von den Gegnerinnen der Initiative wird jedoch entgegnet, dass Transparenz über die Polizeistatistik erfolge und somit auch nicht davon gesprochen werden könne, dass Tatsachen vertuscht werden sollten. Einige waren der Meinung, dass es den Befürwortern lediglich darum gehe, die Thematik zur Instrumentalisierung und medialen Ausschlachtung zu benutzen. Es wurde erwähnt, dass zum Beispiel Spanien es geschafft habe, das Ausmass der geschlechterspezifischen Gewalt drastisch zu reduzieren, ganz ohne Nennung der Nationalität. Diese Information habe demnach nichts mit dem Thema Sicherheit zu tun.
Zudem wurde die Frage gestellt, ob man bei einer Person mit Migrationshintergrund, die in dritter Generation in der Schweiz lebe, noch von Ausländerin sprechen könne oder ob dafür eine Abstufung vorgenommen werden müsste. Auch wurde gefragt, was denn bei Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern angegeben werden solle. Weitere Stimmen der mehrheitlich ablehnenden Kommissionsmitglieder waren der Meinung, es werde bereits heute in den allermeisten Fällen die Nationalität genannt, die parlamentarische Initiative sei also unnötig.
Es gab ebenfalls Argumente zur Rechtsstaatlichkeit. Es wurde infrage gestellt, dass eine verfassungsrechtliche Grundlage bestehe, um stets diese Merkmale von Tatverdächtigen und Opfern veröffentlichen zu können.
Ebenso wurde vor der Vermischung bezüglich des Vorprozessualen und des Prozessualen gewarnt, wenn Artikel 74 StPO in dieser Weise abgeändert würde. Es brauche bei diesem Artikel stets eine Güterabwägung im konkreten Fall.
Von der Verwaltung wurde den Kommissionsmitgliedern bestätigt, dass bereits heute Nationalität und Alter von beschuldigten Personen in der Regel genannt werden, meist gestützt auf Ziffer 7 der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS). Diese sieht vor, dass in Medienorientierungen bezüglich Tatverdächtigen und Opfern neben dem Alter auch die Nationalität bekannt gegeben werden soll. Von dieser Regelung ist abzuweichen, wenn Gründe des Persönlichkeitsschutzes oder kantonale Richtlinien dagegen sprechen oder die Gefahr besteht, dass Personen dadurch identifiziert werden können.
Ich weiss, Zürich ist sehr gross und wichtig für die Schweiz, aber Zürich ist nicht die ganze Schweiz. In den allermeisten Fällen wird bereits gemäss dieser Ziffer 7 der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten verfahren.
Nach der ausführlichen Diskussion entschied die RK-N mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Im Namen der Kommission bitte ich Sie darum, dies auch zu tun.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin Bally, Sie haben gesagt, dass von der Verwaltung bestätigt wurde, dass die Nationalität von den meisten Kantonen und Gemeinden in der Regel angegeben wird. Das heisst im Umkehrschluss aber auch, dass Gemeinden oder Kantone aus politischen Gründen per se die Nationalität einfach nicht angeben und dass dies auch vorkommt. Können Sie das bestätigen?
Bally Maya · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das sind kantonale Richtlinien, und soviel ich weiss, werden die föderalistischen Strukturen von der SVP immer hochgehalten.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Bally, Herr Kollege Fischer hat es vorhin sehr eindrücklich ausgeführt. Ein ganz junger Politiker der Grünliberalen, der nicht einmal Mitglied eines Gemeindeparlamentes ist, legte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht sagt klar, dass die Frage in der Strafprozessordnung geregelt wird. Jetzt kommen Sie (Zwischenruf der Präsidentin: Wie lautet die Frage?) und sagen Nein. Wie können Sie das begründen? Einen Moment, Frau Präsidentin.
Bally Maya · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Geschätzter Kollege Tuena, ich bin die Berichterstatterin der Kommission, und Sie waren in der Kommission dabei. Es wurde dort begründet. Die Transparenz ist durch die Statistik gegeben, und in den allermeisten Fällen wird es bereits gemacht.
Wehrli Laurent · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Lors de sa séance du 3 juillet 2025, votre Commission des affaires juridiques a décidé, par 15 voix contre 9, de ne pas donner suite à l'initiative Fischer Benjamin, "Information du public par la police. Pour que l'âge, le sexe et la nationalité soient indiqués". Cette initiative vise à ce que la police, lorsqu'elle informe la population, donne l'âge, le sexe et la nationalité des auteurs, des suspects et des victimes pour autant qu'aucun motif de protection de la personnalité ne s'y oppose ou que personne ne puisse être ainsi identifié.
La demande de l'auteur de l'initiative a suscité une discussion nourrie au sein de la commission. Pour résumer, la majorité considère qu'une telle pratique représente un risque à plusieurs égards. D'une part, pour la protection contre l'emploi abusif des données personnelles, garantie par l'article 13 alinéa 2 de la Constitution fédérale. D'autre part, pour les personnes dont la nationalité est citée et pour le climat général dans notre pays. La majorité de votre commission estime en effet qu'une telle proposition initie une stigmatisation d'une partie de la population ainsi qu'une instrumentalisation politique des informations fournies. Elle souligne à ce sujet que ce n'est pas la nationalité, mais le profil socioéconomique qui constitue le facteur explicatif pertinent en matière de criminalité. Enfin, elle rappelle que si les autorités policières peuvent certes informer le public, elles ont avant tout pour mission d'assurer sa sécurité, ce qui ne saurait se faire par l'alimentation de peurs et de préjugés.
A contrario, et vous l'avez entendu, la minorité considère que la surreprésentation des personnes étrangères dans les statistiques de la criminalité est un fait et que la population a droit à une information honnête et exhaustive. Là où la majorité craint l'instauration d'un climat de suspicion généralisé, la minorité voit un signe de transparence contribuant à renforcer la confiance dans les autorités policières.
En conclusion, je vous rappelle que votre commission vous propose, par 15 voix contre 9, de ne pas donner suite à cette initiative.
Fischer Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Wehrli, Sie haben gesagt, dass die Nennung der Nationalität zu einer Stigmatisierung führen könnte. Gilt dann das auch für die Nennung des Geschlechts? Soll man das Geschlecht dann auch nicht mehr nennen, weil das zur Stigmatisierung von Männern führen könnte, wo doch die meisten Gewalttaten durch Männer begangen werden?
Wehrli Laurent · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Comme vous le savez, cher collègue, le but d'un rapporteur est de rapporter ce qui a été dit en commission. Cela a donc été discuté en commission.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Tuena beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 100 Stimmen
Dagegen ... 84 Stimmen
(5 Enthaltungen)