23.051
Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
1. Energiegesetz
1. Loi sur l'énergie
Art. 15
Antrag der Einigungskonferenz
Abs. 1bis
Die Vergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Der Bundesrat legt für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW Minimalvergütungen fest. Diese orientieren sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer. Liegt der Referenz-Marktpreis nach Artikel 23 unter den Minimalvergütungen, hat der Produzent Anspruch auf den Differenzbetrag. Für Zeiten mit negativen Marktpreisen kann der Bundesrat abweichende Regelungen vorsehen.
Abs. 1ter
Die Vergütung für Elektrizität aus Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen richtet sich nach dem Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung.
Art. 15
Proposition de la conférence de conciliation
Al. 1bis
Pour l'électricité issue d'énergies renouvelables, la rétribution est fixée selon le prix du marché au moment de l'injection. Le Conseil fédéral fixe des rétributions minimales pour les installations d'une puissance inférieure à 150 kW. Celles-ci se basent sur l'amortissement d'installations de référence sur leur durée de vie. Si le prix de marché de référence défini à l'article 23 est inférieur aux rétributions minimales, le producteur a droit à la différence. Le Conseil fédéral peut prévoir des dérogations pour les périodes où les prix du marché sont négatifs.
Al. 1ter
Pour l'électricité provenant d'installations de couplage chaleur-force, la rétribution est fixée selon le prix du marché au moment de l'injection.
Art. 75d
Antrag der Einigungskonferenz
Der Bundesrat kann für bestehende und neue Anlagen für eine beschränkte Zeit vorsehen, dass die Vergütung zum Referenz-Marktpreis erfolgt.
Art. 75d
Proposition de la conférence de conciliation
Le Conseil fédéral peut prévoir pour les installations nouvelles et existantes que, pour une durée limitée, la rétribution s'effectue au prix de marché de référence.
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 0 Art. 83 Bst. zter
Antrag der Einigungskonferenz
zter. Entscheide über Beschwerden von Organisationen nach den Artikeln 55 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 und 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz betreffend Wasserkraftwerke nach Artikel 9a Absatz 3 und Anhang 2 in der Fassung vom 29. September 2023 des Stromversorgungsgesetzes.
Ch. 1 0 art. 83 let. zter
Proposition de la conférence de conciliation
zter. Les décisions sur les recours d'organisations, au sens de l'article 55 de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environnement et de l'article 12 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage, concernant les centrales hydroélectriques visées à l'article 9a alinéa 3 et à l'annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, dans sa version du 29 septembre 2023.
Ziff. 1 0 Art. 117 Abs. 2
Antrag der Einigungskonferenz
Beschwerden von Organisationen nach den Artikeln 55 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 und 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz gegen Nutzungspläne, Bewilligungs- und Konzessionsentscheide betreffend Wasserkraftwerke nach Artikel 9a Absatz 3 und Anhang 2 in der Fassung vom 29. September 2023 des Stromversorgungsgesetzes haben keine aufschiebende Wirkung.
Ch. 1 0 art. 117 al. 2
Proposition de la conférence de conciliation
Les recours des organisations au sens de l'article 55 de la loi du 7 octobre 1983 sur la protection de l'environnement et de l'article 12 de la loi fédérale du 1er juillet 1966 sur la protection de la nature et du paysage formés contre des plans d'affectation, des décisions d'autorisation et des décisions de concession concernant les centrales hydroélectriques visées à l'article 9 a alinéa 3 et à l'annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité, dans sa version du 29 septembre 2023, n'ont pas d'effet suspensif.
Ziff. 1 0 Art. 132b Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Antrag der Einigungskonferenz
Artikel 83 Buchstabe zter und 117 Absatz 2 sind auf Beschwerden von beschwerdeberechtigten Organisationen, die bei Behörden oder Gerichten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung hängig sind, unmittelbar anwendbar. Beschwerden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vor Bundesgericht hängig sind, werden nach altem Recht zu Ende geführt.
Ch. 1 0 art. 132b Disposition transitoire relative à la modification du ...
Proposition de la conférence de conciliation
Les articles 83 lettre zter et 117 alinéa 2 sont directement applicables aux recours des organisations ayant qualité pour recourir qui sont pendants devant les autorités ou les tribunaux au moment de l'entrée en vigueur de la modification. Les recours pendants devant le Tribunal fédéral au moment de l'entrée en vigueur de la modification sont traités selon l'ancien droit.
Ziff. 3 Art. 9a Abs. 3bis, 3ter; 33d
Antrag der Einigungskonferenz
Streichen
Ch. 3 art. 9a al. 3bis, 3ter ; 33d
Proposition de la conférence de conciliation
Biffer
3. Energiegesetz
3. Loi sur l'énergie
Antrag der Einigungskonferenz
Nichteintreten
Proposition de la conférence de conciliation
Ne pas entrer en matière
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir beraten den Antrag der Einigungskonferenz.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Zur Rekapitulation: Nach der ersten Runde bei diesem Geschäft waren vierzehn Differenzen verblieben. Deren elf konnten in der Folge bereinigt werden. Nach der letzten Debatte in unserem Rat waren es noch drei Differenzen, nach der letzten Debatte im Ständerat noch zwei. Ich berichte Ihnen nun aus der Einigungskonferenz vom 18. September 2025.
Die erste verbliebene Differenz betrifft eine formelle Frage, materiell waren sich die beiden Räte einig. Es geht darum, ob die Frage der Abnahmevergütung für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen, nämlich die Abnahme- und Vergütungspflicht gemäss Artikel 15 des Energiegesetzes, in einem separaten Entwurf geregelt wird oder nicht. Unser Rat hatte sich auf Antrag der Mehrheit unserer Kommission für einen separaten Entwurf ausgesprochen, weil bezüglich dieser Frage nur ein loser inhaltlicher Zusammenhang zur Frage der Bewilligungsverfahren besteht. Der Ständerat schwenkte diesbezüglich aber nicht ein, weshalb die Einigungskonferenz darüber zu befinden hatte. Es wurde ohne Diskussion einstimmig der Variante Ständerat - kein separater Entwurf - gefolgt. Dementsprechend ist gemäss Einigungskonferenz auf Erlass 3 nicht einzutreten.
Die zweite, weit gewichtigere Differenz betrifft das Verbandsbeschwerderecht in Bezug auf die sechzehn Wasserkraftprojekte. Der Ständerat hat ursprünglich mit einem neuen Absatz 3bis von Artikel 9a des Stromversorgungsgesetzes - es geht dabei um den Zubau für die Stromproduktion im Winter - einen Ausschluss des Verbandsbeschwerderechts gegen die sechzehn im Stromversorgungsgesetz genannten Wasserkraftprojekte gemäss Anhang 2 eingeführt. Unser Rat wiederum hat sich zweimal gegen einen vollständigen Ausschluss gestellt, aber statuiert, die Verbandsbeschwerde sei nur insoweit möglich, als drei legitimierte Organisationen gemeinsam Beschwerde erheben. Mitglieder der UREK-S haben dann im Hinblick auf die letzte Runde im Ständerat eine weitere Variante eingebracht: Das Verbandsbeschwerderecht soll auch für die sechzehn Wasserkraftprojekte beibehalten werden, wobei aber die obersten kantonalen Gerichte abschliessend urteilen sollen. Dies wurde dann im Erlass als neuer Buchstabe zter zu Artikel 83 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht eingefügt.
Im Ständerat fand diese neue Variante eine Mehrheit. Auch in der Einigungskonferenz herrschte grundsätzlich Konsens darüber, dass diese Regelung den zum Teil gegenläufigen Interessen - eine tatsächliche Beschleunigung zu erreichen versus Rechtsstaatlichkeit - weitestgehend gerecht werde. Es wurde aber diskutiert und auch bemängelt, dass mit dieser Lösung nur die Rechte der Verbände beschränkt würden, nicht diejenigen von einspracheberechtigten Einzelpersonen. Dem wurde entgegengehalten, dass die Schweiz keine sogenannte Popularbeschwerde kennt und es deshalb für Einzelpersonen an sich schon schwierig sei, die Anforderungen an die Aktivlegitimation zu erfüllen. So gesehen sei keine massgebende Ungleichbehandlung gegeben, wenn nur Verbände von der Einschränkung betroffen seien.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass bei einem gutheissenden Entscheid der obersten kantonalen Instanz auch dem Betreiber eines entsprechenden Kraftwerks der Gang ans Bundesgericht verwehrt ist. Es wurde aber insofern eine Modifikation eingebracht, als der Weiterzug an das Bundesgericht nur dann ausgeschlossen werden soll, wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Begründet wurde dies mit dem Verweis auf die bereits getroffenen Entscheide im Zusammenhang mit der Bewilligung von Windenergieanlagen gemäss Artikel 83 Buchstabe z des Bundesgesetzes über das Bundesgericht und Entscheide über die Gewährung von Wasserrechtskonzessionen gemäss Buchstabe zbis des entsprechenden Artikels. Dem wurde entgegengehalten, dass bei den besagten Projekten die Fragen grundsätzlicher Natur bereits beantwortet seien, weshalb diese Einschränkung obsolet sei.
Die Einigungskonferenz hat in der Folge mit 18 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen der Variante des Ständerates zugestimmt. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 20 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.
Namens Ihrer Kommission beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Einigungskonferenz zu folgen und der Vorlage in der jetzigen Form zuzustimmen.
Kolly Nicolas · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Notre conseil traite à nouveau de la modification de la loi sur l'énergie, soit le projet de loi pour l'accélération des procédures. Après trois allers-retours entre notre conseil et le Conseil des États, il reste encore certaines divergences qui ont été examinées par la conférence de conciliation le 18 septembre dernier.
La première divergence, à l'article 15, concerne l'obligation de reprise et de rétribution de l'électricité issue d'énergies renouvelables. Notre conseil a systématiquement voulu scinder le projet, soit créer un nouveau projet 3 avec cette norme, dans la mesure où celle-ci n'a pas un lien direct avec le but de ce projet de loi, soit l'accélération des procédures. Finalement, la conférence de conciliation s'est ralliée au Conseil des États et a renoncé à insérer cette norme dans un projet de loi distinct. Elle vous propose par conséquent de ne pas en entrer en matière sur le projet 3 qui comprend cette norme. Matériellement, cette norme, dans une version maintenant convergente entre les chambres, demeure dans le projet 1, à l'article 15 alinéa 1.
L'autre divergence entre le Conseil des États et notre conseil est matériellement beaucoup plus importante. Elle concerne le droit de recours des organisations environnementales au sens de l'article 55 de la loi fédérale sur la protection de l'environnement et de l'article 12 de la loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage. Le Conseil des États voulait supprimer le droit de recours de ces organisations dans le cadre des procédures pour la réalisation des 16 projets issus de l'annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité dans sa version du 29 septembre 2023. De son côté, notre conseil avait systématiquement décidé, lors de plusieurs votes serrés dans ce conseil, de maintenir ce droit de recours, mais en le limitant pour que celui-ci soit possible uniquement lorsque trois organisations agissent conjointement. Finalement, une nouvelle solution de compromis a été soumise au Conseil des États lors de sa séance du 16 septembre dernier. Celle-ci consiste dans le maintien du droit de recours des organisations environnementales, mais en le limitant à une seule instance juridictionnelle, soit au tribunal cantonal compétent. Ainsi, matériellement, la conférence de conciliation vous propose d'ajouter une nouvelle exception à l'article 83 de la loi fédérale sur le Tribunal fédéral, qui prévoit dans quel cas un droit de recours auprès du Tribunal fédéral est irrecevable. Elle propose l'ajout d'une nouvelle lettre zter, qui prévoit ainsi qu'un recours des organisations, que j'ai mentionnées auparavant, contre un des projets de cette annexe 2 de la loi sur l'approvisionnement en électricité est irrecevable.
Cet ajout devrait permettre à ces projets de gagner plusieurs années de procédure. Ainsi, cet ajout poursuit le but voulu, à savoir accélérer les procédures, sans totalement supprimer le droit de recours des organisations environnementales, sujet sensible s'il en est. Cependant, la volonté de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil, telle qu'elle est à nouveau ressortie lors de la conférence de conciliation, est que ces 16 projets hydrauliques d'intérêt national puissent se réaliser sans que les organisations environnementales multiplient les recours et engendrent ainsi des retards inadmissibles. S'il s'avère qu'à nouveau les organisations environnementales multiplient les recours contre ces projets, il n'est pas exclu qu'une nouvelle proposition vienne sur la table, allant alors dans le sens du souhait initial du Conseil des États, soit une suppression pure et simple de ce droit de recours. En d'autres termes, il s'agit là d'une dernière chance pour les organisations environnementales de répondre à notre demande de prouver leur soutien à la réalisation de ces projets hydrauliques indispensables à notre sécurité d'approvisionnement d'électricité. La version de compromis du Conseil des États a été soutenue, par 18 voix contre 8, contre une version qui proposait que le droit de recours au Tribunal fédéral se limite aux questions juridiques de principe. Cette formulation n'a pas donné satisfaction à notre commission, puisqu'il aurait à nouveau fallu des mois, voire des années de procédures pour savoir s'il s'agissait d'une question juridique de principe ou non. Finalement, lors du dernier vote, la proposition de la conférence de conciliation a été acceptée, par 20 voix contre 0 et 6 abstentions.
Conformément à l'article 93 de la loi sur le Parlement, la conférence de conciliation vous invite à adopter sa proposition afin que le projet d'acte sur l'accélération des procédures ne soit pas purement et simplement classé, permettant ainsi à toutes les autres dispositions déjà acceptées d'être définitivement adoptées.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich erwähne nur kurz drei Punkte. Wie Sie sich vielleicht erinnern mögen, gab es das letzte Mal, als ich hier zum Beschleunigungserlass sprach, noch drei Differenzen zu den Beschlüssen des Ständerates. Heute gibt es keine mehr, weil die Einigungskonferenz getagt hat. Damals aber sind wir bei zwei von drei Differenzen dem Ständerat entgegengekommen. Ich habe damals gesagt, dass uns der Ständerat doch bei der Einschränkung der Beschwerderechte entgegenkommen könnte, zumindest dieses eine Mal. Das war anscheinend nicht möglich, was die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher sehr gut aufgezeigt haben. Zwölf Stunden vor der Debatte im Ständerat - dies bei einem Geschäft, das wir mehrere Jahre lang behandelt haben - wurden von zwei Mitgliedern der UREK-S zwei gleichlautende Einzelanträge im Rat eingereicht. Was heisst das? Dieser Antrag, der in keiner Sachbereichskommission der beiden Räte diskutiert worden ist, entspricht dem nun vorliegenden Antrag, der durch die Einigungskonferenz gekommen ist. Das betrifft Artikel 117 - vielleicht interessiert Sie das ja mehr als den Ständerat. Ich habe eine andere Vorstellung von einer seriösen Legiferierung, vor allem, wenn es darum geht, dass wir rechtsstaatliche Diskussionen führen.
Ich habe Ihnen hier drin etwa dreimal aus dem damaligen Abstimmungsbüchlein vorgelesen: Wir haben der Bevölkerung in Bezug auf das Stromgesetz versprochen, dass es eben keine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts und der Einspracherechte gebe. Dieses Versprechen werden wir mit dem vorliegenden Antrag brechen. Es ist damit zwar immer noch möglich - dies mit Blick auf den vorliegenden Antrag -, Beschwerde zu erheben, doch die Gerichtsbarkeit ist für die Umweltorganisationen wie auch für die Elektrizitätsunternehmen, die Energieunternehmen nur noch bis zur kantonalen Ebene gegeben. Das heisst aber auch, dass Einzelpersonen - die Kommissionssprecherin hat es gesagt - eine Beschwerde dann eventuell doch bis an das Bundesgericht weiterziehen können. Das ist zwar nicht ganz so einfach, da man natürlich beschwerdeberechtigt sein muss. Doch mit Blick darauf, wo in diesem Land die Blockade tatsächlich ist, muss man feststellen, dass es eben oftmals Einzelpersonen oder Eigentümerinnen und Eigentümer von Land, von Gebäuden oder von was auch immer sind, die ein Problem machen. Wenn wir also wirklich eine Beschleunigung hätten erreichen wollen, hätten wir für alle richtig legiferieren und alle Beschwerderechte einschränken müssen. Das hätten Sie tun müssen, wenn Sie denn wirklich das Gefühl haben, dass das der Punkt ist, der eine Beschleunigung herbeiführen würde.
Unseres Erachtens sieht es schon sehr nach einer "hidden agenda" für neue AKW aus, wobei sie nicht mehr ganz so "hidden" ist, diese Agenda, wenn man ganz genau hinschaut.
Wir werden uns jetzt, in diesem Fall, grossmehrheitlich der Stimme enthalten. Wir wollen eine Energiewende. Eine solche ist nämlich unabdingbar. Aber wir sind nicht überzeugt, dass diese verteufelten Umweltorganisationen und diese Beschwerderechte wirklich der Grund dafür sind, dass die Energiewende nicht beschleunigt vorwärtsgeht. Wir brauchen die Energiewende, das ist uns klar. Doch auf die Art und Weise, wie hier legiferiert wurde, wie der Ständerat einfach das letzte Wort für sich beansprucht hat, sollte unseres Erachtens hier nicht legiferiert werden.
Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Wir als SP-Fraktion werden den Antrag der Einigungskonferenz nicht ablehnen, weil eine Ablehnung gleichbedeutend ist mit einer Ablehnung der ganzen Vorlage. Trotzdem möchte ich namens unserer Fraktion und auch zuhanden des Amtlichen Bulletins aufzeigen, weshalb die vom Ständerat vorgeschlagene, durchgesetzte und nun auch von der Einigungskonferenz übernommene Einschränkung des Instanzenzuges bei Verbandsbeschwerden keine gute Lösung ist.
1. Sie adressiert schlicht das falsche Problem. Bei den sechzehn Wasserkraftprojekten, um die es konkret geht, gibt es derzeit keine einzige hängige Beschwerde von Umweltschutzorganisationen. Es gab solche, vielleicht gibt es eines Tages wieder solche, im Moment gibt es keine - null. Falls der Ausbau stocken sollte, hier und heute, dann nicht wegen der Verbände, nicht wegen der Beschwerden, sondern aus technischen oder aus wirtschaftlichen Gründen. Wer also ständig nur das Verbandsbeschwerderecht ins Visier nimmt, betreibt Symbolpolitik, letztlich auf Kosten des Rechtsstaates. Das mag Schlagzeilen bringen, beschleunigt aber kein einziges Projekt; es ist eigentlich Sündenbockpolitik.
2. Die in letzter Minute vom Ständerat eingebrachte Lösung ist überhastet und rechtsstaatlich problematisch. Eine Verkürzung des Instanzenzuges bedeutet, dass legitimierten Rechtsuchenden der Weg ans Bundesgericht verwehrt wird. Das ist ein gravierender Eingriff in die rechtsstaatliche Ordnung, vorgenommen ohne sorgfältige Abwägung. Und das Paradoxe: Selbst die Projektanten der Strombranche wollen das nicht. Alpiq hat dies in einer Mail an Parlamentsmitglieder unmissverständlich dargelegt. Mit der neuen Regelung verlieren auch die Kraftwerkbetreiber oder die Kraftwerkbauer ihr Recht, gegen einschränkende kantonale Entscheide ans Bundesgericht zu gelangen. Ein Projekt kann so im kantonalen Verfahren zurechtgestutzt oder sogar blockiert werden, ohne dass die Projektträger noch ein wirksames Rechtsmittel hätten. Das wäre dann das Gegenteil dessen, was die ständerätlichen Erfinder beabsichtigten.
3. Das Vorgehen des Ständerates, bis es zu dieser Lösung kam, war keine Sternstunde der Gesetzgebung. In allerletzter Minute wurde dieses Konzept per Einzelantrag eingebracht. Die zuständigen Sachbereichskommissionen beider Räte hatten keine Gelegenheit, diese Lösung seriös auf ihre rechtliche Konsistenz und ihre Wirksamkeit zu prüfen. Während der Nationalrat in Sachen Verbandsbeschwerderecht stets kompromissbereit war, fuhr die Mehrheit des Ständerates lange eine auf das Maximum abzielende, ideologische Linie. Die vollständige Aufhebung des Verbandsbeschwerderechts war für sie die einzige Möglichkeit.
Erst als klar wurde, dass sie damit gegen den Willen von Nationalrat, Bundesrat, der Branche und der Kantone keine Mehrheit finden würde, kam Bewegung ins Spiel. Doch anstatt der praktikablen Lösung des Nationalrates zu folgen oder selber einen soliden Vorschlag zu machen, kam es zu diesem fragwürdigen Antrag. Während der Instanzenzug bei Verbandsbeschwerden beschnitten wird, können berechtigte Einzelpersonen oder Gemeinden weiterhin ans Bundesgericht gelangen. Auch dies ist eine Inkonsistenz dieser Lösung.
4. Wenn man schon den Instanzenzug verkürzen will, dann wenigstens sauber und in Übereinstimmung mit vergleichbaren Tatbeständen. Ich habe deshalb in der Einigungskonferenz namens unserer Delegation beantragt, die Regelung analog zu anderen energierechtlichen Verfahren auszugestalten. Dort gilt bereits: Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist nur unzulässig, wenn "keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt". Diese Schranke haben wir bei Übertragungsleitungen, bei Windenergieprojekten von nationaler Bedeutung und auch bei Wasserrechtskonzessionen eingeführt. Hier aber wollte die Einigungskonferenz und wollte vor allem der Ständerat nicht konsistent sein, nicht die gleiche Regelung einführen, was eigentlich unverständlich ist. Auch dieser Kompromissantrag wurde abgelehnt.
Zum Schluss: Dieser verkürzte Instanzenzug beim Verbandsbeschwerderecht bei den sechzehn Wasserkraftprojekten ist weder inhaltlich noch formal überzeugend. Der Antrag der Einigungskonferenz löst kein einziges bestehendes Problem. Er schwächt das Umweltrecht und den Rechtsschutz der Projektanten. Die Beschleunigungswirkung ist zweifelhaft, und er ist rechtlich inkonsistent. Die SP-Fraktion bedauert das sehr, gerade weil wir den Beschleunigungserlass insgesamt als ausgewogene Vorlage und wichtige Gesetzgebung für die Versorgungssicherheit und für die Energiewende betrachten.
Wismer-Felder Priska · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir stehen am Ende einer langen Beratungszeit, das sehen Sie auch an der Nummer dieses Geschäftes. Was jetzt inhaltlich aus der Einigungskonferenz kommt, haben Ihnen die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher erklärt; darauf gehe ich nicht mehr ein. Aber erlauben Sie mir einen Vergleich mit der Obsternte. Vielleicht ist es bezeichnend, dass der Abschluss jetzt in den Herbst fällt. Meines Erachtens liegen die Früchte dieses Gesetzes nun im Korb. Den letzten Apfel zu pflücken, war aufwendig; dieser hängt meistens irgendwo zuäusserst an einem Zweig und ist von der Leiter aus nicht so gut erreichbar. Nun, in meinen Augen haben wir jetzt diesen Apfel. Ob er süss oder sauer, knackig oder vielleicht ein bisschen mehlig ist, das ist schlussendlich Geschmackssache und vielleicht gar nicht so wichtig. Hauptsache, er ist geniessbar. Und wie er am Ende vom Baum gekommen ist, ob er gepflückt oder heruntergeschüttelt wurde, ist vielleicht auch nicht so entscheidend und wichtig. Die Hauptsache ist, dass er nicht faul oder wurmstichig ist.
Ja, der Herbst ist die Zeit zum Danken. Wir sind dankbar, dass eine Lösung gefunden wurde. Wir sind dankbar, dass die Äpfel im Korb liegen. Ich bitte Sie jetzt einfach alle: Tragen Sie mit uns diese Äpfel ins Haus, wo sie dann genossen werden können. Packen Sie mit an. Es wird einigen etwas leichter fallen, einigen schwerer. Ich hoffe aber, dass wir das gemeinsam schaffen.
Unsere Fraktion empfiehlt Ihnen, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Spiel ist vorbei, wenn der Schiedsrichter abpfeift. Hier in der Politik ist das Spiel vorbei, wenn wir in der Schlussabstimmung den Knopf drücken oder wenn die Bevölkerung über eine Vorlage befindet. Der Antrag der Einigungskonferenz zum Beschleunigungserlass bedeutet, dass wir bei der Stromproduktion aus Wasserkraft einen Schritt vorwärts machen.
Wasserkraft ist die wichtigste und eigentlich auch die einzig wahre erneuerbare Energie in der Schweiz. Es geht darum, die Wasserkraft zu stärken, damit wir die Versorgungssicherheit für die Zukunft gewährleisten können. Mit dieser Vorlage schaffen wir eine Beschleunigung und eine Vereinfachung von Verfahren in Technologien - insbesondere eben für die Wasserkraft -, die für die Versorgungssicherheit auch relevant sind. Dazu gibt es, wie erwähnt, einige Änderungen beim Bundesgerichtsgesetz. Diese sind, anders als das dargestellt wird, kein Verbrechen, vielmehr sind sie ganz gewöhnlich legiferiert worden. Wir haben den Entscheid getroffen, dass es bei den Wasserkraftprojekten, die bereits von der Bevölkerung gutgeheissen wurden, Vereinfachungen geben soll. Gegen Nutzungspläne, Bewilligungs- und Konzessionsentscheide kann da nur noch bis vor das Kantonsgericht prozessiert werden und nicht mehr bis vor Bundesgericht. Damit erreichen wir, was der Titel der Vorlage vorgibt, nämlich eine Beschleunigung. Wir erreichen eine Beschleunigung von drei bis fünf Jahren bei Wasserkraftprojekten, ohne die grundsätzlichen Beschwerderechte anzutasten.
Wir haben mit dieser Vorlage weitere Artikel beschlossen, mit denen wir bei Technologien, die für die Versorgungssicherheit nicht so relevant sind, beispielsweise Freiflächenfotovoltaik, alpine Fotovoltaik oder Windkraft, den Grundsatz etablieren, dass die Standortgemeinden bei solchen Projekten explizit zustimmen müssen - im Wissen darum, dass diese Projekte sehr stark umstritten sind und dass sie auch nicht so relevant sind für die Versorgungssicherheit. Wir haben weiter beschlossen, dass die Vergütung von Fotovoltaik marktnäher ausgestaltet werden soll. Dies ist wichtig, damit die Spitzenlasten geglättet werden können, weil sie hohe Investitionen bei den Netzen verursachen. Wir haben weitere Artikel zur Wasserkraft beschlossen, mit denen Zusatzkonzessionen in Zukunft einfacher erhältlich sein sollen oder die Erhöhung bereits bestehender Staumauern einfacher möglich sein soll. Ebenso haben wir beschlossen, dass Unternehmen, die Projekte haben, mehr Flexibilität bei Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erhalten. In der Gesamtbeurteilung ist das, wie erwähnt, kein Verbrechen, sondern ein Schritt in die richtige Richtung, ein Schritt zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz.
Jetzt kann man diese Lösung nicht gut finden und ablehnen. Aber man muss einfach wissen, dass man mit einer Ablehnung eigentlich die gesamte Energiewende und auch das Erfolgsmodell Schweiz infrage stellt. Denn die Wasserkraft, die wir mit dieser Vorlage stärken, leistet einen erheblichen - nicht einen wichtigen, einen erheblichen - Anteil an die Versorgungssicherheit der Schweiz im Winter. Sie braucht auch keine redundante Stromproduktion wie Wind und Fotovoltaik. Wenn es mal nicht windet und die Sonne nicht scheint, brauchen wir ja Gaskraftwerke, und das ist bei der Wasserkraft eben nicht der Fall.
Der erfolgreiche Strommix, den wir haben, besteht im Wesentlichen aus dem Zusammenspiel von Wasserkraft, die wir in diesem Gesetz stärken, und Kernenergie; das wird dann in Zukunft im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative ein Thema sein. Mit dem Zusammenspiel dieser beiden Technologien machen wir den Schritt vorwärts, den die Schweiz tun muss. Es sind eben die wesentlichen Elemente, auch für eine wettbewerbsfähige Schweiz, weil es hier um bezahlbaren Strom geht.
Darum sagt die SVP Ja zum bewährten Strommix aus Wasserkraft und Kernenergie und auch Ja zur Abschaffung der Blockadepolitik gegen diese Wasserkraftprojekte. Aus diesen Gründen unterstützt meine Fraktion dieses Gesetz.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Kollege Imark, so, wie ich Sie verstanden habe, sind Sie ja nicht der Schiedsrichter. Sie haben gesagt, schlussendlich wäre das die Bevölkerung, wenn es wirklich so weit kommen würde. Heisst das, die SVP wird diese Vorlage, wenn es zu einer Volksabstimmung kommt, auch unterstützen?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe jetzt erwähnt, was die Vorteile dieses Gesetzes sind, nämlich die Stärkung der Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wasserkraft. Wenn man das technisch beurteilt, kann man nicht zum Schluss kommen, dass man die Vorlage bekämpfen muss. Wenn man sie bekämpft - ich weiss nicht, ob Sie das Referendum ergreifen werden; Sie können ja das Referendum ergreifen, dann werden wir es sehen -, dann bekämpft man die wesentlichen Elemente einer sicheren Stromversorgung der Schweiz. Man setzt die Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel. Darum bin ich klar der Meinung, dass man die Vorlage unterstützen muss. Es passt mir auch nicht alles, was darin steht - ein paar Details hätte ich anders formuliert. Aber es überwiegen hier klar die Vorteile. Wenn man es technologieneutral anschaut, kommt man zum Schluss: Jawohl, man muss die Vorlage unterstützen.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Cher collègue Imark, vous avez décidé en commission, à la majorité, d'empêcher en partie les recours, de les freiner. Pourquoi alors n'avez-vous pas aussi inclus les recours occasionnés par des personnes individuelles, qui retardent bien davantage les procédures que les recours faits par des organisations ?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe klar gesagt, dass wir mit dieser Vorlage eine Beschleunigung erreichen. Was Sie immer befürchtet hatten, nämlich die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts, ist nicht in der Vorlage enthalten; auch eine Einschränkung auf Beschwerden dreier Organisationen ist nicht darin enthalten. Was man jetzt in einem Kompromissantrag gemacht hat, ist, vorzusehen, dass die letzte Instanz das Kantonsgericht ist und nicht das Bundesgericht. Dadurch erreichen wir, was wir erreichen wollten, nämlich eine Beschleunigung.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sie haben vorhin auf Anfrage Ihre Bewertung der Vorlage erwähnt. Sprechen Sie hier für sich, für die SVP-Fraktion oder für Ihre Partei?
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion hat der Vorlage an der letzten Fraktionssitzung, als wir die finale Version auf dem Tisch hatten, ohne Gegenstimme - mit 2 Enthaltungen, glaube ich - zugestimmt.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir sind auf der Zielgeraden des Beschleunigungserlasses. Für den Zankapfel Verbandsbeschwerderecht bei den sechzehn Wasserkraftprojekten konnte, das kann man so sagen, in letzter Minute noch ein Ausweg gefunden werden. Der Ständerat hat einen Kompromiss gefunden und diesen in die Einigungskonferenz gebracht. Man könnte sagen: heureka! Das Vorgehen des Ständerates, eine Nacht-und-Nebel-Aktion, war schon etwas speziell, aber es ist auch nicht das erste Mal in diesem Haus, dass wir bei einer Frage ganz am Schluss tatsächlich noch eine Lösung finden. Man kann auch die Frage stellen, ob es staatspolitisch oder rechtsstaatlich wirklich das Gelbe vom Ei ist, wenn man bei Anlagen von nationalem Interesse ausgerechnet das nationale Gericht ausschalten will. Man kann diskutieren, ob das jetzt Schneewittchens vergifteter Apfel ist, was ich nicht glaube, ob es ein eher ungeniessbarer Holzapfel ist, was ich auch nicht unbedingt denke, oder ob es doch ein geniessbarer Apfel ist.
Als wir in der letzten Runde hier standen und die Vorlage am Abgrund stand, Referendumsdrohungen von beiden Seiten im Raum standen, befürchtete man, diese Vorlage würde eine Volksabstimmung nicht überstehen. Wenn wir heute hier stehen, mit der etwas schlitzohrigen Lösung des Ständerates, dürfen wir festhalten, dass der Ständerat einen Ausweg gefunden hat, der es am Ende allen Seiten ermöglicht, ohne Gesichtsverlust zu sagen: Wir haben eine politisch vertretbare Lösung gefunden, wie es in der Schweiz üblich ist - ein Kompromiss, der nicht allen zu hundert Prozent gefällt, mit dem aber alle leben können. In diesem Sinne: gute Arbeit! Mein Dank an den Ständerat.
Ich habe Sie beim letzten Mal aufgefordert, einen Ausweg zu suchen und sich uns bei der letzten Differenz anzuschliessen. Sie haben einen anderen Weg gewählt, den wir auch mittragen können. Die Grünliberalen werden diese Vorlage nun unterstützen, trotz der kleinen Fragezeichen.
Die Vorlage ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Wir brauchen den Zubau von erneuerbaren Energien, von Solar-, Wind- und vor allem auch Wasserkraft. Insgesamt ist die Vorlage sehr ausgewogen. Es ist also, um mit den Worten von Priska Wismer zu sprechen, ein Korb mit guten und gesunden Äpfeln, der uns weiterbringen sollte. Nach diesem Kompromiss können wir nun auch hoffen, dass die Vorlage - ich habe es bereits seitens der SVP gehört und habe auch von Links-Grün nichts anderes gehört - hier praktisch ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen angenommen werden wird. Das ist ein Erfolg für die Arbeit, die wir über lange Zeit gemacht haben und die, wie gesagt, zwischenzeitlich auf der Kippe stand.
Ich hoffe nun, auch aufgrund der Aussagen, die ich von beiden Seiten gehört habe, dass hier keine Seite, kein Verband, keine Partei, keine Gruppierung das Referendum ergreifen wird, weil mit dieser Vorlage am Ende alle etwas erhalten haben und weil in der Gesamtheit diese Vorlage wichtig und gut ist. Ich bin zuversichtlich, dass es kein Referendum geben wird. Es war ursprünglich auch das Ziel unserer Arbeit, eine Vorlage zu zimmern, der möglichst ohne Referendumsankündigung in den beiden Räten zugestimmt wird, eine Vorlage, die uns dann nach dem Inkrafttreten weiterbringt bezüglich des Zubaus erneuerbarer Energien und die zu einer Beschleunigung bei den Erneuerbaren führt, nicht nur bei der Wasserkraft, sondern auch bei der Solarenergie, auch bei der Windenergie. Das ist eine zentrale Aufgabe, die wir gemeinsam geschafft haben.
In diesem Sinne werden die Grünliberalen der Vorlage zustimmen. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Lieber Kollege Bäumle, ich stimme Ihnen zu, dass diese Vorlage sehr wichtig ist - auch für uns, für die Grüne Fraktion. Ich erlaube mir, Ihnen meine Frage zu stellen, weil Kollege Imark die Frage nicht verstanden hat. Warum beantragt die Mehrheit der Kommission, ihrer eigenen Logik folgend, nicht auch, das Beschwerderecht der Individuen, also der Privatpersonen, einzuschränken, wie sie das für die Verbände vorsieht?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Das ist eine sehr gute Frage, aber die Kommission hat diese Diskussion gar nicht geführt. Es ging eigentlich immer um die Verbandsbeschwerde. Es ist aber völlig klar, dass betroffene Einzelpersonen ebenfalls Beschwerde führen können, je nach Legitimation. Dieses Recht wurde nie angetastet, genauso wenig wie das Einspracherecht von Gemeinden. Es ging immer um die Verbandsbeschwerde, sie war der grosse Zankapfel, und sie wird es mutmasslich noch einige Zeit bleiben.
Imark Christian · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege, Sie haben jetzt diese Vorlage über den grünen Klee gelobt. Wie kann es sein, dass eine so gute Lösung zustande gekommen ist, ohne dass die Grünliberalen an der Einigungskonferenz teilgenommen haben?
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Herr Imark, auch das ist eine sehr gute Frage. Zum Glück gibt es ja nicht nur die Einigungskonferenz, sondern auch noch Gespräche in der Wandelhalle.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Mit dieser Lösung haben wir einen ausgewogenen Kompromiss vor uns. Die Direktbetroffenen können nach wie vor Beschwerde erheben, das soll in einem Rechtsstaat auch so sein. Ich mahne aber auch und erinnere die Verbände: Spannen Sie Privatpersonen nicht für Verbandsinteressen vor den Karren. Machen Sie das nicht so. Es wird dann an Ihnen sein, zu zeigen, ob Sie mit dieser Situation umgehen können oder nicht. Wir haben x-mal erlebt, dass Privatpersonen von Umweltverbänden entsprechend vor den Karren gespannt wurden. Das ist der erste Punkt.
Die Verbandsbeschwerde wird eingeschränkt, ja, Herr Kollege Pult: Leider wird sie erst jetzt eingeschränkt. Schauen Sie beispielsweise die Projekte Grimsel und Trift an. Man muss wirklich sagen, sie wurden unter anderem wegen Verbandsbeschwerden um Jahrzehnte verzögert, weil man gegen jeden einzelnen Schritt eine Verbandsbeschwerde gemacht hat. Das ist genau der Grund, weshalb wir an der Grimsel nicht bauen können. Da müssen Sie über die Bücher, Herr Pult. Sie sprechen auf jedem zweiten Wahlplakat von Energiewende und erneuerbaren Energien und müssen am Ende des Tages irgendeinmal auch B sagen und die Projekte realisieren. Das hat mit Bauen zu tun, da kommen Sie einfach nicht darum herum.
Wir sind auch der Meinung, dass die gefundene Lösung durchaus Modellcharakter haben kann. Es gibt weitere Beschleunigungserlasse, z. B. im Rahmen der Stromnetzplanung und der Stromnetzgesetzgebung. Da haben wir ähnliche Fragestellungen vor uns.
Es wurde in der Einigungskonferenz - ich weiss nicht mehr von wem, das ist auch egal - die Frage gestellt: Was ist die Konsequenz dieser Vorlage? Die Konsequenz dieser Vorlage sollte im besten oder, je nach Optik, im schlimmsten Fall der Bau von sechzehn Wasserkraftprojekten sein, und zwar möglichst schnell. Die Konsequenz dieser Vorlage ist, dass man in Bezug auf die Wasserkraftproduktion endlich vorwärtsmachen kann. Das haben wir mit Blick auf das Winterhalbjahr dringend nötig.
Ich habe Herrn Pult gesagt: Wer A sagt, muss auch B sagen. Wenn wir mit den sechzehn Wasserkraftprojekten irgendetwas zwischen 1,5 und 2 Terawattstunden erreichen, vielleicht in 15 oder 20 Jahren, sind wir schon sehr gut. Das Problem ist einfach, dass wir nicht 1,5, sondern 15 Terawattstunden bräuchten, denn die Stromlücke und die Strommangellage sind erdrückend. Wir haben bis heute kein Dispositiv, wie wir die Stromplanung entsprechend vorantreiben und den Kraftwerksausbau vor allem in Bezug auf das kritische Winterhalbjahr künftig ausgestalten können.
Also noch einmal: Wir diskutieren hier auf einer akademischen Ebene über Verbandsbeschwerderechte, um irgendeinmal in 10, 15, vielleicht 20 Jahren 1,5 Terawattstunden Wasserkraftstrom zu haben. Wir sollten aber 15 Terawattstunden haben, wenn wir die Energiewende, die ja überall immer so gelobt wird, umsetzen wollen. Das ist einfach die physikalische Realität. Da staune ich schon, dass es Kreise gibt, die sich mit Händen und Füssen dagegen wehren, dass man diese Wasserkraftwerke jetzt endlich einmal möglichst schnell ausbauen kann.
In diesem Sinne bitte ich Sie natürlich, den Antrag der Einigungskonferenz anzunehmen. Es ist zu billig, liebe Grüne Fraktion, sich einfach zu enthalten und aus der Verantwortung zu stehlen. Wie gesagt, wer A sagt, muss irgendeinmal auch B sagen.
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Bundesrat Rösti verzichtet auf ein Votum. Die Berichterstatter verzichten ebenfalls auf ein Votum.
Wir gratulieren unserem Kollegen Roger Golay zum Geburtstag. Alles Gute! (Beifall)
Gerne informiere ich Sie über eine überparteiliche, extrem sportliche Leistung: Unsere Kollegin Andrea Zryd sowie unsere Kollegen Andreas Gafner, Yvan Pahud, Hasan Candan, Christophe Clivaz und Benjamin Roduit haben als Team an der "Wild 110" teilgenommen und haben im Wildstrubelmassiv in den Kantonen Bern und Wallis gemeinsam einen Ultramarathon absolviert. Sie sind 113 Kilometer gelaufen und haben 6600 Höhenmeter überwunden. Ich bin stolz auf sie, herzliche Gratulation! (Beifall)
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 130 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(61 Enthaltungen)
Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Unter Vorbehalt der Zustimmung des Ständerates ist die Vorlage 1 bereit für die Schlussabstimmung. Die Vorlage 3 ist erledigt. Das Geschäft geht an den Ständerat.