25.041, 25.042
Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 / Voranschlag 2025. Nachtrag II
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich begrüsse Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter und den Vizepräsidenten des Bundesgerichtes, Herrn Francesco Parrino, der uns für Teile der Beratung des Voranschlages begleitet. Wir beginnen mit der allgemeinen Aussprache über den Voranschlag und den Nachtrag II.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In Bildern der Meteorologie gesprochen, stellt der Bundeshaushalt 2026 eine kurze Aufhellung vor einer Tiefdrucklage in den kommenden Jahren dar. Der uns vorliegende Voranschlag 2026 ist nahezu ausgeglichen. Dank des Konjunkturfaktors sowie der temporären steuerlichen Mehreinnahmen aus Genf kann die Schuldenbremse problemlos eingehalten werden.
Nach den Beratungen Ihrer Finanzkommission beträgt der strukturelle Saldo stattliche 384,9 Millionen Franken und erweckt, wie die Einzelanträge sehen lassen, gewisse Begehrlichkeiten. Die ordentliche Rechnung weist im Voranschlag 2026 Einnahmen von 90 Milliarden und Ausgaben von 90,4 Milliarden Franken aus. Das sind hohe Wachstumsraten von 5 Prozent, was bei den Einnahmen durchaus erfreulich ist, bei den Ausgaben jedoch sehr problematisch.
Das grösste effektive Ausgabenwachstum verzeichnet der Bereich Bildung und Forschung mit 8 Prozent auf 9 Milliarden Franken. Der grösste Bereich, die soziale Wohlfahrt, wächst um 4,6 Prozent auf 31,5 Milliarden Franken. Mehr als die Hälfte des Anstiegs ist auf die erstmalige Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026 zurückzuführen. Im Bereich Sicherheit beantragt die Finanzkommission eine zusätzliche Erhöhung der Armeeausgaben um 70 Millionen Franken auf 7,8 Milliarden Franken, was insgesamt ein Wachstum von 4 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2025 ergibt. Gemäss letztjährigem Beschluss beider Räte werden die Armeeausgaben bis 2032 schrittweise auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts erhöht, was jährlichen Mehrausgaben von 600 bis 900 Millionen Franken entspricht. Dank diesem Grundsatzbeschluss hat die Finanzkommission diesen Herbst keine weitere grundsätzliche Diskussion über eine stärkere und schnellere Aufrüstung der Schweizer Armee, finanziert über die ordentliche Rechnung, führen müssen. Nicht zuletzt unter dem Eindruck der Kommissionsverhandlungen zum EP 27 scheint den meisten klar zu sein, dass eine weiter beschleunigte Armeeaufrüstung als Reaktion auf eine ausserordentliche sicherheitspolitische Lage auch ausserordentlich finanziert werden müsste, sei es auf der Einnahmen- oder Ausgabenseite.
Von den drei Nachmeldungen des Bundesrates zum Voranschlag gaben in der Finanzkommission die aus dem Kanton Genf gemeldeten Mehreinnahmen bei den direkten Bundessteuern von netto 290 Millionen Franken am meisten zu reden. Es geht dabei um Steuern auf Gewinnen von Handelsunternehmungen, die in den Jahren 2022 und 2023 von den volatilen Energie- und Rohstoffpreisen profitiert hatten. Der zusätzliche Steuerertrag wurde von der Kommission natürlich positiv zur Kenntnis genommen und unter anderem dazu benutzt, 130 Millionen Franken für die Unterstützung der Ukraine-Flüchtlinge in der Schweiz von der ausserordentlichen in die ordentliche Rechnung umzubuchen. Negativ vermerkt wurde die zunächst lasche Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Genf, wodurch teilweise zu tiefe und teilweise keine provisorischen Rechnungen für die direkte Bundessteuer ausgestellt worden waren. Richtigerweise hat das Finanzdepartement zusammen mit den zuständigen Ämtern nun energisch interveniert.
Ebenfalls kritisch wurde die Nachmeldung über die Mehrkosten für den Europarat von über 1,1 Millionen Franken aufgenommen. Ihre Finanzkommission erwartet vom Bundesrat, dass er sich energisch für eine Stabilisierung der Kosten des Europarates einsetzt.
Schliesslich wurde die Nachmeldung von 28 Millionen Franken im Bereich "Jugend und Sport" klar zustimmend zur Kenntnis genommen.
Grössere Einsparungen beschloss die Finanzkommission bei der Sozialhilfe für Personen im Asylbereich, 130 Millionen Franken aufgrund der aktuellen Prognosen, sowie beim Bundespersonal, wo auf einen Ausgleich der Jahresteuerung, die auf nur 0,1 Prozent prognostiziert wird, verzichtet werden soll. Sehr kritisch steht die Kommission dem kontinuierlichen Wachstum der Öffentlichkeitsarbeit in allen Departementen gegenüber und schlägt deshalb eine Querschnittkürzung von 6,2 Millionen Franken beim Personal vor, die bis 2029 auf 25 Millionen Franken ansteigen soll. Damit soll diese nicht zielführende Entwicklung gestoppt werden. Die Kürzungen haben proportional zu den Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit zu erfolgen.
Viel zu reden gab und gibt der beantragte Verzicht auf den Nachtzug nach Malmö im Umfang von minus 10 Millionen Franken; wir werden in der Detailberatung bestimmt darauf zurückkommen. Eine grössere Aufstockung von 10 Millionen Franken beschloss die Finanzkommission einstimmig bei der landwirtschaftlichen Strukturverbesserung. Damit soll die einheimische Weinbranche wegen des stark gesunkenen Weinabsatzes unterstützt werden; sie prüft zusammen mit der Bundesverwaltung und dem Bundesrat zurzeit verschiedene Gegenmassnahmen. Allfällige Massnahmen zur Strukturverbesserung im Weinbau können mit dem beantragten Kredit unverzüglich an die Hand genommen werden.
Um die von den negativen Auswirkungen der Blauzungenkrankheit sowie neuerdings auch der Lumpy-Skin-Krankheit oder Hautknotenkrankheit betroffenen Tierhalter zu unterstützen, beantragt die Kommission, im Jahr 2026 einen einmaligen Gesamtbetrag von 10 Millionen Franken für die Prävention, den Kauf von Impfstoffen und die Diagnose dieser Krankheiten bereitzustellen.
Ich komme zum Finanzplan. In diesem sind, das ist wichtig, alle Massnahmen des EP 27 enthalten, also auch jene 22 Massnahmen, die reine Finanzplanmassnahmen sind. Damit die Debatte über das Entlastungspaket gesamthaft geführt werden kann - im Ständerat als Erstrat in dieser Session, im Nationalrat als Zweitrat im März 2026 -, haben die Finanzkommissionen beider Räte beschlossen, die Behandlung des Finanzplanes aufzuteilen. Jene Bereiche, die nicht vom Entlastungspaket betroffen sind, werden im ordentlichen Verfahren während der Wintersession in beiden Räten behandelt. Die anderen Bereiche des Finanzplanes, die durch das Entlastungspaket geprägt sind, wurden in den Artikel 2a ausgegliedert. Sie finden diesen Teil des Finanzplanes auf den Seiten D11 bis D46 der neuesten Ihnen vorliegenden Fahne; das ist die ergänzte Version vom 1. Dezember 2025. Diesen Teil des Finanzplanes wird unser Rat zusammen mit den übrigen Massnahmen des Entlastungspaketes erst in der dritten Sessionswoche beraten.
Ich gehe jetzt darauf ein, denn damit dies formell ermöglicht werden kann, musste ich als Präsident der Finanzkommission den Einzelantrag einreichen, der Ihnen vorliegt. Mit diesem Antrag wird dem Ständerat beantragt, Artikel 2a aus dem Bundesbeschluss II in einen separaten Bundesbeschluss IIa abzuspalten. Zusammen mit meinem Einzelantrag finden Sie einen Ordnungsantrag, die Beratung des neuen Bundesbeschlusses IIa vorläufig zu sistieren und sie durch den Ständerat erst in der letzten Sessionswoche zusammen mit den weiteren beantragten Massnahmen des EP 27 wieder aufzunehmen. Nach der Beratung durch den Ständerat geht der Bundesbeschluss IIa anschliessend zur Vorberatung an die Finanzkommission des Nationalrates, bevor er dann an der Frühjahrssession 2026 zusammen mit dem übrigen Entlastungspaket beraten und im Differenzbereinigungsverfahren von beiden Räten beschlossen werden soll.
Ich habe so weit ausgeholt, weil ich Ihnen aufgrund dieser Ausgangslage vorschlagen möchte, die allgemeine Diskussion über den Finanzplan 2027-2029 und die entsprechenden Finanzaussichten erst im Rahmen der Debatte über das Entlastungspaket in der dritten Sessionswoche zu führen. Die wenigen Änderungsanträge, die bereits jetzt zum Finanzplan vorliegen, stehen in der Regel in einem Zusammenhang mit Anträgen zum Voranschlag 2026. Sie werden im Rahmen der Detailberatung, wenn nötig, kurz erläutert.
Zum Abschluss noch ein Hinweis: Die Finanzkommission beschloss zwei Kommissionsmotionen, die zu einer Verbesserung der Staatsrechnung beitragen können. Die erste verlangt eine Finanzierung aller Dienstleistungen von Swissmedic über Gebühren und Abgaben, die zweite eine Zentralisierung von Verwaltungsdiensten der Bundesverwaltung in den Bereichen Finanzen, Personalwesen, Beschaffungen, Übersetzungen und IT-Unterstützung. Die beiden Motionen werden unserem Rat jedoch erst in der Frühjahrssession 2026 vorgelegt werden.
In der Gesamtabstimmung stimmte die Finanzkommission schliesslich allen Bundesbeschlüssen einstimmig zu.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Der Bundesrat hat uns für 2026 einen Voranschlag mit einem schuldenbremsenkonformen Budget mit einem Handlungsspielraum von 108 Millionen Franken unterbreitet. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass wir 2026 trotzdem ein Finanzierungsdefizit von 845 Millionen Franken haben, zumal sich der Bund dann in diesem Umfang neu verschulden muss. Dieses Ergebnis kommt aber auch nur dank umfangreichen Bereinigungsmassnahmen in den Jahren 2024 und 2025, der guten Einnahmenentwicklung und einer teilweisen Verbuchung der Ausgaben zugunsten der Schutzsuchenden aus der Ukraine im ausserordentlichen Haushalt zustande.
Für die Jahre 2027 und 2028 werden die Vorgaben der Schuldenbremse ebenfalls eingehalten, wenn wir das Entlastungspaket 2027 so umsetzen, wie es uns der Bundesrat vorgeschlagen hat. Leider wird dem nicht so sein, denn nach den Beratungen des EP 27 in unserer Finanzkommission dürfte der finanzielle Fehlbetrag in den Jahren 2027 und 2028 schon über 600 Millionen Franken betragen. Im Jahr 2029 würde der Bereinigungsbedarf bei 2 Milliarden Franken zu liegen kommen. Das sind beträchtliche Summen, die in den kommenden Jahren nicht einfach bei den ungebundenen Ausgaben eingespart werden dürfen. Die zusätzlichen Einnahmen aus dem Kanton Genf sind zwar erfreulich, verbessern die Ergebnisse 2025 und 2026, sind aber für die Jahre 2027 bis 2029 nicht hilfreich. Die Erträge werden dannzumal tiefer ausfallen und den Sanierungsbedarf zusätzlich erhöhen.
Wie können wir darauf reagieren? Aus meiner Sicht gibt es mehrere Möglichkeiten.
1. Wir müssen schon im Voranschlag 2026 zusätzliche Einsparungen erwirken oder dürfen zumindest nicht mehr Ausgaben beschliessen, um die Lage der Ausgaben nicht zu verschlechtern.
2. Es sind auch unkonventionelle Ideen einzubringen und zu prüfen, etwa ob öffentlich-rechtliche Körperschaften, die vor allem oder nur privatwirtschaftliche Dienstleistungen erbringen, der Steuerpflicht unterstellt werden sollen oder ob z. B. SBB Immobilien einen höheren Anteil zur Finanzierung der Bahninfrastruktur leisten soll.
3. Es sind heute auch nicht substanziell höhere Mittel für Rüstungsgüter zu beschliessen. Davor müssten zumindest die strategischen Ziele des Bundesrates zur Sicherheitspolitik bekannt sein.
4. Die Schuldenbremse ist nach wie vor unter allen Umständen einzuhalten. Stabile Finanzen sind ein wichtiger Pfeiler der Sicherheitspolitik. Wenn alle Massnahmen letztlich nicht reichen, müsste zumindest das Volk darüber befinden können, ob es Rüstungsbeschaffungen als notwendig erachtet oder bereit ist, dafür mehr Steuern zu bezahlen.
Gerne gehe ich auf einzelne Aspekte näher ein. Im Budgetjahr 2026 haben wir eine Ausgabensteigerung von 5,2 Prozent. Über die ganze Finanzplanperiode sind es immer noch 3,1 Prozent, und dies erst noch unter Einhaltung des Entlastungsprogramms 2027 und gegenüber den Zahlen des Voranschlages 2025. Haupttreiber für diese Kostensteigerung sind die Bereiche Bildung und Forschung, soziale Wohlfahrt und Sicherheit. Diese haben Wachstumsraten zwischen 5 und 8 Prozent.
Auf der Einnahmenseite sollen die Fiskalerträge für das nächste Jahr ebenfalls um 5 Prozent steigen, über die kommenden vier Jahre immer noch um 3,2 Prozent. Angesichts der wirtschaftlichen Situation in unseren Nachbarstaaten, aber auch auf den Absatzmärkten, angesichts der wirtschaftlichen Konflikte mit anderen Ländern, vor allem auch in Übersee, sind das ambitionierte Annahmen. Es wäre aber vermessen, wenn das Parlament die Schätzungen des Eidgenössischen Finanzdepartements und der Eidgenössischen Steuerverwaltung verändern würde. Ich glaube, sie haben in der Vergangenheit gezeigt, dass diese doch ziemlich genau sind. Ich gehe auch davon aus, dass die Kenngrössen, die aufgeführt sind, im nächsten Jahr erreicht werden können. Schwieriger dürfte es in den Finanzdebatten der späteren Jahre werden. Vorsorgen ist deshalb angesagt, um dann nicht bei den ungebundenen Ausgaben übermässig korrigieren zu müssen.
Ich beziehe mich heute deshalb vor allem auch auf den Eigenbereich. Das sind vornehmlich Personal- und Sachkosten. Über das Entlastungspaket 2027 plant der Bundesrat, im Eigenbereich 300 Millionen Franken einzusparen. Das ist respektabel und verdient Unterstützung. Trotzdem soll es erlaubt sein, im Budgetprozess zusätzliche Ausgabenpositionen zu hinterfragen. Dazu gehört sicher die Anzahl der Beschäftigten bei der Verwaltung; diese steigt unaufhörlich. Im Jahr 2015 lag sie noch bei 36 522. Sie soll von diesem Jahr auf das nächste Jahr um weitere 378 Vollzeitstellen auf 39 453 anwachsen, allein beim VBS um 232 Stellen. Bald werden wir die vierzigtausendste Vollzeitstelle bei der Verwaltung feiern können.
Wir sind an dieser Entwicklung nicht ganz unschuldig. Mit Beschlüssen für laufend neue Aufgaben für den Bund sind wir einerseits Treiber dieser Entwicklung, andererseits versuchen wir, durch die Digitalisierung Effizienzgewinne zu realisieren. Leider aber bleiben die Effizienzsteigerungen in einem bescheidenen Rahmen. Das Projekt Dazit ist diesbezüglich eine erwähnenswerte Ausnahme. Dieses Projekt spielte über 300 Personalstellen frei.
Wie können wir nun korrigierend eingreifen? Mit dem Neuen Führungsmodell des Bundes beschliessen wir nicht über Personalstellen, sondern nur über die Budgethöhe. Der Bundesrat wünscht keine Kürzungen nach der Rasenmähermethode, sondern erwartet konkrete Hinweise von uns. Die Mehrheit der Kommission schlägt solche Massnahmen vor.
So will sie erstens beim Bundesverwaltungsgericht das Wachstum des Funktionsaufwandes - das sind Personalstellen und Sachaufwände - auf 2 Millionen Franken begrenzen. Die Erwartung, die ich als Kommissionsmitglied auch teile, ist, dass das Bundesverwaltungsgericht seine drängenden organisatorischen Probleme löst, seine Effizienz steigert und die Abteilungen sich bei der Pendenzenlast gegenseitig unterstützen. So wurde es auch in einem anonymen Schreiben aus dieser Institution an die Kommissionsmitglieder verlangt.
Eine zweite Kürzung betrifft den Kommunikationsbereich. Die Massnahme soll im Verhältnis zu den Kommunikationsaufwänden umgesetzt werden. Gemäss der vorliegenden Jahresrechnung 2024 gab es in der Verwaltung allein für die Öffentlichkeitsarbeit über 420 Vollzeitstellen, was Kosten von über 100 Millionen Franken verursachte. Mit einem Absenkpfad sollen diese Stellen und die Aufwände schrittweise reduziert werden.
Das sind kleine Versuche, das Personalstellenwachstum zu bremsen. Die Finanzkommission und auch ich sind aber bereit, bei Bedarf zusätzliche Stellen zuzulassen, so zum Beispiel beim Fedpol. Für dieses ist ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle vorliegend, der besagt, dass dort mehr Personal notwendig sei. Dort sind 63 zusätzliche Stellen beantragt, die nicht infrage gestellt sind.
Ein weiterer Bereich im Eigenbereich ist die Teuerung. Eingestellt sind 0,5 Prozent Teuerungsausgleich, das entspricht 34 Millionen Franken. Während der Debatte, während der Arbeit in der Kommission sank die Teuerungsrate immer mehr, auf 0,3, auf 0,2 bis auf aktuell 0,1 Prozent. Auch in Anbetracht der guten Besoldungshöhe, die verschiedene Gutachten belegen, ist es vertretbar, auf einen Teuerungsausgleich, eine generelle Lohnerhöhung, zu verzichten. Eine individuelle Lohnentwicklung ist aber unabhängig davon möglich, und diese möchte ich explizit nicht infrage stellen. Das soll nach wie vor möglich sein.
Mit einer Anpassung der Bundespersonalverordnung hat der Bundesrat auf Anfang 2026 ein neues Lohnmodell eingeführt und dabei auch den Ortszuschlag integriert. Als Finanzkommission waren wir, abgesehen von einer Information im November 2022, nicht eingebunden. Wir haben über Umwege bei den Budgetvorbesprechungen davon erfahren. Nach den Kompetenzregelungen wäre auch die SPK unseres Rates zuständig gewesen. Wie ich aber informiert bin, liess auch sie sich nicht konsultieren, wahrscheinlich war sie über den Vorgang gar nicht informiert. Es besteht in diesem Bereich auch keine Konsultationspflicht des Bundesrates gegenüber den eidgenössischen Räten.
Gemäss den Aussagen des Eidgenössischen Personalamtes sollen aus den neuen Personalregelungen keine höheren Kosten entstehen. Das kann ich aber schwerlich nachvollziehen: Einerseits gibt es höhere Einstiegslöhne, ein anderes Lohnband, andererseits haben uns die eidgenössischen Gerichte in den Budgetbesprechungen darauf hingewiesen, dass sie die Lohnsteigerungen, die ab Lohnklasse 33 rund 10 Prozent betragen können, ab 2027 nicht werden kompensieren können. Es braucht in diesem Bereich, ich glaube, vor allem seitens der eidgenössischen Gerichte, also noch Korrekturmassnahmen. In Zeiten des Sparprogramms hätte ich hier mehr Sensibilität oder auch einen Einbezug unserer Kommissionen gewünscht.
Das waren jetzt zwei Schienen, auf welchen man, meine ich, korrigieren kann, sogar korrigieren soll: einerseits das Stellenwachstum - aber über das Budget, nicht über die Anzahl Stellen -, andererseits die Teuerungszulage.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich bei den Eigenausgaben noch die Spesen - diese wachsen ja auch beträchtlich. 2021 waren es noch 98 Millionen Franken, im vergangenen Jahr waren es über die gesamte Verwaltung hinweg 132 Millionen Franken. Ich meine, auch in diesem Bereich wäre es möglich, gewisse Einsparungen vorzunehmen - ohne eine konkrete Massnahme anzustossen.
Damit komme ich zum Schluss. Ich glaube, insgesamt können wir einen guten Voranschlag beraten. Ich danke dem Bundesrat und der Verwaltung für die grosse Vorarbeit und bitte Sie, jeweils der Mehrheit Ihrer Kommission oder dem Bundesrat zu folgen und dem Voranschlag in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.
Hurni Baptiste · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Financièrement parlant, le budget de la Confédération pour l'année 2026 est un bon budget. En effet, en regard du budget 2025 voté il y a une année par notre autorité, tous les indicateurs se trouvent améliorés. Le résultat annuel du compte de résultats 2026 est meilleur de presque 700 millions de francs que celui du budget 2025. Le solde structurel selon le frein à l'endettement est positif, même s'il est modeste. Les recettes, avec les annonces tardives, augmentent autant que les dépenses. Le niveau d'endettement de la Confédération demeure l'un des plus bas du monde. Les intérêts de la dette sont faibles et, tout cela, en continuant d'augmenter massivement les montants alloués à l'armée suisse. Bref, la situation 2026 s'améliore par rapport à 2025. En 2025, elle s'améliorait déjà en regard de 2024, qui s'améliorait déjà en regard de 2023.
Nos finances ne sont plus aussi bénéficiaires qu'avant la période COVID-19, c'est vrai, mais - je l'ai déjà dit - nous avons fait un énorme effort financier et nous continuons de le faire pour l'armée suisse. Nos finances sont actuellement à l'équilibre. Force est donc de constater que la situation financière de la Confédération n'est ni inquiétante, ni obérée, ni en dégradation, mais, au contraire, en nette amélioration. Nous devons nous en réjouir. Depuis la fin de la crise du COVID-19, c'est simple : nos budgets et surtout nos comptes sont toujours meilleurs que prévu dans la planification financière. Ce n'est d'ailleurs pas le fruit du hasard ou de la chance, et je crois qu'il sied ici de vous remercier, Madame la présidente de la Confédération, pour votre travail, à vous et à vos services. Vous avez proposé des coupes dès votre arrivée au Département fédéral des finances en 2023 et vous, ou plutôt nous toutes et tous, en récoltons les fruits financiers aujourd'hui.
Je rappelle néanmoins que ces coupes n'ont été ni faciles ni agréables. J'en ai combattu beaucoup, car j'avais la conviction - et je l'ai toujours - qu'elles ont plus coûté socialement, humainement et économiquement qu'elles n'ont rapporté. Ces coupes ont toutefois été faites et le résultat est là : les finances sont équilibrées.
Madame la présidente de la Confédération, vous m'avez dit l'année passée, à l'occasion du débat sur le budget, que ce que vous aimiez dans les chiffres, c'est qu'ils ne mentent pas. Vous avez raison : les chiffres ne mentent pas. Ils ne mentent pas en démontrant, mois après mois, que la situation financière s'améliore. Ils ne mentent pas lorsqu'ils révèlent que nous réduisons notre dette. Ils ne mentent pas quand notre marge de manoeuvre par rapport au très strict frein à l'endettement est améliorée. Ils ne mentent pas quand tous les indicateurs sont positifs. Ils ne mentent pas et l'apocalypse financière ne s'est pas produite, malgré des planifications financières qui, invariablement, montraient des déficits variant du rouge vif à l'écarlate.
Si je reprends un seul élément pour essayer de démontrer mon propos, c'est le budget 2023 que nous avons adopté en décembre 2022. Dans son message, le Conseil fédéral écrivait alors "à partir de 2024, les dépenses en forte hausse nécessiteront des mesures de correction pour un montant de 3 milliards de francs en 2025". Nous avons fait des économies, certes, mais pas de 3 milliards. Ce volume d'économies, c'est celui du programme de coupes 2027 dont nous parlerons dans deux semaines. Au budget 2023, je rappelle qu'il n'était pas encore question d'augmenter aussi massivement le budget de l'armée : cela signifie que c'est encore plus que 3 milliards qu'il eût fallu économiser en se basant sur ce qui était alors la prévision pour les résultats 2024-2026. Les chiffres ne mentent pas ; les prévisions, ça dépend.
Voilà où je veux en venir, Madame la présidente de la Confédération : l'apocalypse financière a beau toujours être annoncée dans les planifications, elle ne se vérifie jamais en pratique parce que précisément, et comme vous le dites mieux que moi, les chiffres ne mentent pas. Le budget fédéral, au prix d'efforts certes importants, mais bien plus faibles que les Cassandre en matière financière l'anticipaient, se porte bien pour 2026. Pour la suite, nous aurons tout le loisir d'en reparler avec le programme de coupes sombres dans l'État que nous discuterons lors de la troisième semaine de la session. Que l'on arrête de dire et d'écrire que la situation est délicate, préoccupante, grave, difficile financièrement, que l'on a un problème de dépenses, lorsque l'on présente un budget 2026 équilibré, que les comptes 2024 ont été équilibrés et que les comptes 2025, vous le savez comme moi, le seront certainement aussi.
Quant à l'avenir du budget de la Confédération, encore une fois, nous en reparlerons. Je ne veux pas commencer maintenant et ici le débat sur le programme d'allègement. Car, aujourd'hui, nous ne parlons que du budget 2026 de la Confédération, et c'est un bon budget. Prenons deux minutes pour nous en féliciter, car c'est de loin l'exception au niveau international.
Plus encore, au moment de voter ce budget, il ne faut pas anticiper le débat sur le programme d'économies, je l'ai déjà dit, mais il ne faut surtout pas anticiper ces économies. Nous aurons l'occasion de nous disputer, car nous ne serons pas d'accord, mais ce n'est pas notre tâche aujourd'hui. Je vous le dis ainsi : ce budget, çà et là, est parsemé de propositions de coupes budgétaires - parfois majoritaires, parfois minoritaires - dans le personnel de la Confédération, dans la coopération internationale ou encore s'agissant de certains transports. Ces coupes n'ont aucun sens financier. À l'heure où le budget est équilibré, elles ne sont pas nécessaires du point de vue de la rigueur budgétaire, car nous respectons avec une relativement grande marge les mécanismes de frein à l'endettement. Ces coupes sont donc purement et simplement des oukases politiques. Elles sont dictées par la volonté de réduire l'État, par la tentative de minimiser son champ d'application, par la tentation de ruiner son efficacité.
Dans cet esprit, je vous le dis, nous pouvons, tout en étant rigoureux financièrement, nous épargner ce débat pour 2026 à tout le moins. Je vous enjoins de le faire, car les chiffres ne mentent pas. Il faut voter ce budget, parfois dans la version du Conseil fédéral, parfois dans celle de la Commission des finances, pas pour nous reposer sur nos lauriers - de nombreux efforts ont déjà été faits et sont en cours -, mais simplement pour défendre une valeur peut-être aussi importante que notre stabilité financière : la continuité est la crédibilité de l'action de la Confédération suisse.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nach diesen schon fast literarischen Ausführungen kann ich mich sehr kurzhalten. Es ist mein Anliegen, Folgendes zu sagen: Im Vorfeld war die Rede, wir hätten ein unspektakuläres Budget. Es hiess: Worüber werdet ihr in diesem Jahr überhaupt noch diskutieren, dies auch im Vergleich mit dem Vorschlag 2025? Das kann man vielleicht schon sagen, weil die Zahlen nicht lügen und viel besser als erwartet sind, das stimmt. Aber ich möchte daran erinnern, dass wir heute hier stehen, weil wir schon 2025 Massnahmen aus dem sogenannten Entlastungspaket 2027 vorgezogen haben, und dies 2026 weiterhin tun werden. Ich erinnere daran, dass dies seit 2025 vor allem dank schmerzhafter Einschnitte zulasten der Entwicklungszusammenarbeit passiert - in einer Zeit, in der wir eigentlich genau das Gegenteil machen sollten.
Wir sprechen seit zwei Jahren über die Notwendigkeit, zu sparen bzw. die Ausgaben zu reduzieren. Wir sagen, wir hätten ein Ausgabenproblem, weil wir die Armeeausgaben erhöhen müssen. Das haben wir vielleicht, aber wir könnten das Problem auch auf der Einnahmenseite lösen. Nur stichwortartig: Wir werden in der dritten Woche inhaltlich noch viel mehr darüber sprechen, ohne dass ich bisher eine klare Strategie sehe, wie die Armeeausgaben erhöht werden sollen. In der dritten Woche werden wir auch über die Strategie und über die inhaltliche Kohärenz des Entlastungspaketes sprechen. Meines Erachtens ist es eher eine Sammlung von Massnahmen. Als Schnittmenge sehe ich die Opfersymmetrie und nicht eine Schwerpunktsetzung. Ich vermisse hier eine klare Handschrift vor dem Hintergrund von Investitionen in eine zukunftsfähige Schweiz. Dies zur dritten Woche.
Wo stehen wir heute? Es sieht, wenn es tatsächlich so ist, einfach aus. Der Genfer Geldsegen hat uns die Sache einfach gemacht, wobei ich auch sagen möchte, dass die Einnahmen in den vergangenen Jahren auch ohne Genf immer besser als prognostiziert waren. Die Lage ist entspannt. Ich habe auf die Gründe hingewiesen, auf die schmerzhaften Einsparungen, die auch dazu beigetragen haben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen für einen Aufruf, jetzt hier nicht noch weiter zu gehen. Kollege Hegglin hat ein paar Massnahmen schon angesprochen. Ich werde im Rahmen der Detailberatung darauf eingehen.
Ich rufe Sie also dazu auf, nicht noch mehr zu kürzen und insbesondere keine Kahlschläge in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Umwelt und Personalverwaltung vorzusehen, denn die Mittel für diese Bereiche sind wirklich absolut notwendig. Ich rufe Sie auf, die Gunst der Stunde für nachhaltig sinnvolle Investitionen zu nutzen, für die nie Zeit ist, aber die wir uns eigentlich tatsächlich leisten können. Und nun bin ich gespannt auf die Debatte.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Nach diesen sehr positiven Voten, was das Budget für 2026 anbelangt, möchte ich die Finanzlage doch noch etwas differenzierter beschreiben. Es trifft zu, das Budget für 2026 war keine gewaltige Anstrengung. Aber wenn wir etwas weiter blicken und in den Finanzplan schauen, dann sehen wir, dass wir vor sehr grossen finanzpolitischen Herausforderungen stehen. Das muss hier einfach gesagt sein.
Jetzt kann man natürlich sagen: Ja, der Finanzplan, das ist ein Plan; es kommt dann schon wieder anders, dann haben wir vielleicht etwas mehr Einnahmen usw. Aber in diesem Fall trifft das eben nicht zu. Wieso? Es gibt erstens einen Volksentscheid: die 13. AHV-Rente. Das heisst, wir müssen dort schon einmal eine Milliarde Franken mehr gebunden einsetzen. Das ist der Bundesbeitrag zugunsten der AHV. Andere Konzepte, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, hat man ja abgelehnt. Hier schlägt das bereits mit einer Milliarde Franken zu Buche.
Dann haben wir zweitens den klaren Auftrag des Parlamentes, die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang kann man natürlich schon hoffen, dass das schlechte Wetter, das wir sicherheitspolitisch derzeit haben, irgendwann wieder vorbeizieht. Diese Methode übten wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer wieder ein. Wir hofften einfach, es werde wieder besser und niemand merke, dass wir unsere Aufgaben nicht erfüllt haben. Oder man kann hoffen, dass niemand merkt, dass wir die Friedensdividende der letzten dreissig Jahre einfach aufgebraucht haben. Ich glaube aber, dass diese Hoffnung auf Sand gebaut ist. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir in Europa eine Situation haben, die uns klar herausfordert. Sie rückt die Kernaufgabe des Staates, nämlich die Verteidigungsfähigkeit herzustellen, wieder ins Zentrum. Darauf müssen wir die Finanzen ausrichten. Finanzpolitik ist nicht einfach Selbstzweck. Finanzpolitik ist letztlich eine Hilfspolitik, um die Kernfunktionen des Staates zu finanzieren. Wir haben in den letzten dreissig Jahren eine zentrale Funktion, nämlich die Sicherheit, vernachlässigt. Deshalb müssen wir nun eben nachfinanzieren.
Wir führten diese Diskussion bereits letztes Jahr. Unsere Finanzkommission entwickelte einen Kompromiss, der nach wie vor stabil ist. Ich möchte Ihnen nochmals die Eckwerte dieses Kompromisses in Erinnerung rufen. Es ist die Zielsetzung, dass wir die Verteidigungsausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des BIP erhöhen. Das bedeutet viermal 600 Millionen Franken in den Jahren 2025 bis 2028 und - das ist wichtig - viermal 900 Millionen Franken in den Jahren 2029 bis 2032. Das bedeutet, dass wir in der laufenden Rechnung massiv mehr ausgeben zugunsten der Verteidigung. Das ist auch richtig so, aber das muss finanziert sein, sonst riskieren wir strukturelle Defizite, die wir so nicht akzeptieren können.
Jetzt kann man in solchen Diskussionen immer eine Nebelpetarde werfen und sagen: Bringt zuerst eine Strategie. Ich unterstützte die Motion Dittli 24.3605 auch. Ich finde es richtig, dass sich der Bundesrat - er tut das offenbar demnächst - zu einer strategischen Ausrichtung bekennt. Aber wir haben in diesem Bereich schon Planungsüberhänge bei Geschäften, die wir bereits beschlossen haben. Wir haben nicht einmal genügend Geld im Budget, um das zu finanzieren, was wir hier beschlossen haben - man muss sich das klar vor Augen führen. Das ist auch finanzpolitisch nicht sehr sinnvoll. Das bedeutet nämlich, dass die Schweiz nicht in der Lage ist, Anzahlungen zu leisten. Das wirkt sich zudem sowohl auf die Finanzierungskosten als auch auf die Lieferzeiten negativ aus. Letztlich ist das finanz- und sicherheitspolitisch betrachtet eine fehlgeleitete Übung.
Darum: Legen wir den Fokus auf das, was jetzt wirklich prioritär ist, und setzen wir die Rahmenbedingungen finanzpolitisch so, dass wir die Kernaufgabe des Staates, die Verteidigung der Schweiz, wieder sicherstellen können bzw. dass der Staat diese Aufgabe wahrnehmen kann.
Die rosigen Beurteilungen, was die Situation der Finanzen anbelangt, kann ich überhaupt nicht teilen. Natürlich ist das Budget 2026 relativ spannungsfrei über die Bühne gegangen. Aber schauen wir in die Zukunft: Dort haben wir die von mir beschriebenen Herausforderungen zu stemmen. Ich bitte Sie darum, klar zu sehen, wo die Reise hingehen muss. Man kann uns Petitionen über Malmö-Nachtzüge auf den Tisch legen und so weiter, aber das ist letztlich - sorry - ein Veloständerproblem verglichen mit dem, was wir im Bereich der Verteidigung leisten müssen.
Mühlemann Benjamin · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte nahtlos anschliessen an die Worte meines Vorredners, Kollege Würth.
Auf den ersten Blick sieht der Voranschlag 2026 recht ansprechend aus, zumal gemäss Schuldenbremse noch Spielraum vorhanden ist. Ich sage "auf den ersten Blick", weil man bei genauem Hinschauen erkennt, dass wir ein Finanzierungsdefizit haben oder, anders gesagt, dass wir einfach zusätzliche Schulden machen. Dann budgetierte der Bundesrat ausserdem in seinem ursprünglichen Vorschlag ausserordentlich 600 Millionen Franken für die Massnahmen zur Bewältigung der Folgen des Kriegs in der Ukraine. Einmal mehr wird ausserordentlich budgetiert, und auch das bedeutet ja nichts anderes, als dass zusätzliche Schulden gemacht werden. Hier liegt ein Vorschlag Ihrer vorberatenden Kommission auf dem Tisch, eben nicht 600, sondern "nur" 74 Millionen Franken ausserordentlich zu buchen und so den künftigen Generationen etwas weniger Last aufzubürden.
Generell wäre es eine ehrenhafte Aufgabe und müsste eigentlich das Ziel eines verantwortungsvollen Parlamentes sein, eben nicht auf Pump zu leben. Dass Ihnen Ihre vorberatende Kommission einen strukturellen Saldo von 380 Millionen Franken präsentieren kann, hängt ganz wesentlich mit dem einmaligen ausserordentlichen Ertrag der Steuern aus Genf zusammen; der Kommissionspräsident hat das ausgeführt. Nun ist es natürlich verlockend, diesen strukturellen Saldo in den nächsten Minuten und Stunden auszunutzen und spontane Ideen umzusetzen, wo man auch noch etwas mehr Geld ausgeben könnte. Dazu liegen uns auch Einzelanträge vor. Man muss einfach wissen: Diese Genfer Nachzahlungen werden in den Folgejahren nicht mehr kommen, und das heisst nichts anderes, als dass die Erträge ab 2027 wieder um einige hundert Millionen Franken zurückgehen. Schon allein deshalb ist es richtig, diese 290 Millionen Franken nicht einfach auszugeben, sondern sie für den Schuldenabbau oder, besser gesagt, für die Dämpfung des Schuldenmachens zu nutzen. Alternativ könnten wir einen Teil davon nutzen, um Handlungsspielraum für die kommenden Jahre zu schaffen, die, wie gesagt wurde, ganz sicher sehr schwierig werden.
Der Einzelantrag Müller Damian würde einen Kniff ermöglichen. Wir werden über den Antrag, den ich Ihnen wärmstens empfehle, beim Budget des WBF noch diskutieren. Man könnte jetzt schon etwas machen, bevor der strukturelle Saldo dann für anderes Gutgemeintes genutzt und ausgegeben wird. Kollege Müller verlangt nichts anderes, als einen Teil der ausserordentlichen Steuermillionen aus Genf zu nutzen, um eine Einlage in den ALV-Fonds zu tätigen, statt dort heute die Bundeskasse zu schonen. Das würde einen Handlungsspielraum für die kommenden schwierigen Jahre schaffen.
Zusammengefasst: Der Schein trügt, so unspektakulär, wie es gesagt wurde, ist dieses Budget nicht. Bei genauerer Betrachtung sind die Zahlen wirklich schlecht, und deshalb dürfen wir heute keine Experimente machen.
Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ein Vorschlag an unseren neuen Ständeratspräsidenten: Sie könnten für einige Mitglieder der Finanzkommission dieses Rates eine Woche vor der Haushaltsdebatte 2026 eine Reise nach Argentinien organisieren. Dort können sich diese Finanzkommissionsmitglieder anschauen, was es heisst, wenn Sie einen Staat sanieren müssen, der während über 45 Jahren peronistisch-sozialistischer Misswirtschaft in den Ruin getrieben wurde, und wie dann die Einschnitte effektiv aussehen.
Wir hingegen sind in einer komfortablen Zone, was uns aber nicht darüber hinwegblicken lassen darf, dass nur ein finanzstarker Staat ein sozialer Staat sein kann. Ein Staat ist nur dann finanzstark, wenn die entsprechende verfassungsrechtliche Schranke, nämlich die Schuldenbremse, eingehalten wird. Wir müssen uns gewahr werden, dass wir uns auch beim Budget 2026, wo wir enorme Spielräume haben, an die Haushaltsdisziplin halten sollten. Sonst wird das Ganze, wie Kollege Stark es bereits gesagt hat, im "Tiefdruckgebiet" von 2027, 2028 und 2029 schwierig.
Ich möchte einen Aspekt herausstreichen, der mir am Herzen liegt und der mir eigentlich Bauchweh bereitet: Wir haben in diesem Jahr eine besondere Budgetdebatte, weil wir gleichzeitig in der dritten Woche ein Sparpaket, eigentlich eine kleine Budgetdebatte, über die Jahre 2027, 2028 und 2029 führen. Dort müssen wir ein strukturelles Defizit von 3 Milliarden Franken bereinigen, die Ausgangslage wurde hier bereits dargelegt.
Gerade diese Gegenüberstellung der laufenden Budgetdebatte mit diesem EP 27 ist delikat. Die Priorisierung im Budget 2026 muss zwangsläufig - jedenfalls in meinen Augen - der Sparübung im EP 27 gegenübergestellt werden. Wenn wir eine ehrliche und gerechte Haushaltspolitik führen wollen, dann müssen wir heute bei unserer Budgetdebatte für das Jahr 2026 immer auch ein Auge auf das EP 27 haben. Behalten Sie das EP 27 im Auge. Wenn Sie also zum laufenden Haushalt grosszügig Mehrausgaben sprechen, wie es Anträge in Millionenhöhe, die auf dem Tisch sind, verlangen, dann muss dies mit Blick auf das EP 27 gerecht sein. Die Lasten müssen gerecht verteilt werden, und die Priorisierung darf nicht zu Absurditäten führen.
Ich gebe Ihnen zwei, drei Beispiele, ich könnte Ihnen aber auch zehn aufzählen, bei denen ich das Gefühl habe, dass wir achtgeben sollten, was wir unseren Schweizerbürgerinnen und -bürgern zumuten: In der Entwicklungszusammenarbeit werden im Nachtrag II 50 Millionen Franken für humanitäre Aktionen vorgeschlagen. Alles schön und gut, alle sind damit einverstanden. Im EP 27 wird die Neue Regionalpolitik, das ist die Entwicklungshilfe innerhalb der Schweiz, erneut gekürzt. Im Budget diskutieren wir heute über einen Nachtzug nach Malmö. Das ist ein Lieblingsspielfeld von vielen hier im Rat. Im EP 27 sollen im öffentlichen Verkehr, im Regionalverkehr, für die Schweizerinnen und Schweizer zwischen 50 und 80 Millionen Franken gestrichen werden. Im Budget 2026, wir haben die Zahlen jüngst auf Nachfragen erhalten, verteilen wir an internationale Organisationen 188 Millionen Franken an freiwilligen Beiträgen - freiwillige Beiträge in der Höhe von 188 Millionen Franken! Im EP 27 streichen wir an allen möglichen und unmöglichen Stellen Gelder zur Deckung von Bedürfnissen innerhalb der Schweiz. Oder noch zugespitzter: Mit den freiwilligen Beiträgen, die wir im Budget 2026 verteilen, könnten wir 30 von 57 Sparmassnahmen im EP 27 finanzieren. Das müssen Sie sich vor Augen halten, wenn Sie heute über diese Vorschläge zu Budgeterhöhungen beschliessen. Eine solche Budgetpriorisierung im laufenden Haushalt kann - muss nicht, aber kann - der Glaubwürdigkeit des Sparpakets EP 27 schaden.
Wir haben zwei Möglichkeiten. Erstens: Sie halten sich im Haushalt 2026 zurück und signalisieren damit echten Sparwillen und die Bereitschaft zu gerechter Lastenverteilung und zur Vorbereitung auf das Sparpaket. Oder zweitens: Sie scheren sich einen Dreck um das EP 27, treten auf dieses Paket nicht ein und beschliessen fortlaufend Erhöhungen des Haushaltsbudgets.
Nun, die Folgen wären eine unverantwortliche Gefährdung unseres Haushaltes und damit auch eine Gefährdung der Schuldenbremse. Was unterscheidet uns im Wesentlichen von Argentinien? Im Wesentlichen eines, nämlich, dass wir wegen der Verfassung eine Haushaltsdisziplin aufoktroyiert erhalten und uns auch entsprechend daran halten müssen. Wenn wir die umliegenden Länder in Europa anschauen, dann sehen wir von Frankreich, Italien bis nach England - weiter westlich möchte ich gar nicht gehen - eine Verschuldung immensen Ausmasses und damit auf mittlere und langfristige Sicht eine direkte Gefährdung der Zahlungsfähigkeit dieser Staaten sowie eine unsoziale Politik. Diese unsoziale Politik treibt die Leute auf die Strasse. Das darf nicht das Ziel unserer Haushalte sein. Eine solche Fiskalpolitik ist ungesund und würde eine homogene Haushaltspolitik verhindern.
Wenn wir also heute im Haushalt ein paar Millionen Franken sparen, können wir allenfalls in der Budgetberatung für das Jahr 2027 die ganze Sache ein wenig einfacher angehen. Oder sind Sie nicht auch der Meinung, dass wir bereits genügend Baustellen haben mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente, mit der Armeefinanzierung und mit der Krankenkassenproblematik, welche ja offensichtlich ins Haus steht?
Ich gehe davon aus, dass ein Argument für die Annahme dieser 13. AHV-Rente war, dass die Schweizer Bevölkerung das Gefühl hat, dass wir in der Politik die Prioritäten falsch gesetzt haben. Daher müssen wir uns in diesem Haushalt eben auch bewusst sein, dass wir, wenn wir Mehrausgaben machen, dies im Bewusstsein tun, die wesentlichen Bereiche der schweizerischen Haushaltspolitik nicht ausser Acht zu lassen. Wir können nicht mit kleinlichen Sparübungen immer in den gleichen Sektoren streichen. Wir können auf der Ausgabenseite nicht immer bei den gleichen Budgetposten, die im Gesamtrahmen überhaupt nicht relevant sind, Streichungen vornehmen und dann bei den effektiven Schwergewichten, dort, wo die grossen Ausgaben sind, nichts machen. Das geht nicht, das wird auf längere Sicht nicht funktionieren. Wenn Sie dann noch mit allfälligen Steuererhöhungen oder Mehrwertsteuererhöhungen zusätzliche Bedürfnisse in der Schweiz, etwa in der Sicherheitspolitik, durchboxen wollen, dann wird es definitiv schwierig vor dem Volk, wenn Sie nicht nachweisen können, dass alle Bereiche unseres Haushaltes und alle grossen Finanzposten ihren Beitrag an einen gesunden Haushalt geleistet haben.
Daher bitte ich Sie, alle mit Einzelanträgen, aber auch mit sonstigen Anträgen verlangten Mehrausgaben abzulehnen und sich an diese Haushaltsdisziplin zu halten. In der dritten Woche werden Sie dann über einzelne Massnahmen entscheiden, die ganz kleine Beträge ausmachen, aber für viele Schweizerinnen und Schweizer wichtig sind. Wie können Sie das verantworten, wenn Sie heute in die Vollen gehen und bei mehreren Posten mehrere hundert Millionen Franken ausgeben wollen? Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bin sehr dankbar für die Ausführungen zur Sicherheit von Kollege Würth. Ich teile seine Ausführungen uneingeschränkt - bis auf die Frage, wann wir so weit sein sollen. Er hat ja auch den Kompromiss vom letzten Jahr erwähnt: 1 Prozent des BIP bis 2032. Die beiden Räte hatten ursprünglich 1 Prozent des BIP bis 2030 beschlossen, der Bundesrat sagte 2035, wir haben uns auf 2032 geeinigt.
Mir wäre viel lieber gewesen, man hätte einen Kompromiss zur Finanzierung dieser Mehrausgaben gefunden. Ich bin dem Bundesrat dankbar, hat er unserer Sicherheitspolitischen Kommission jetzt mitgeteilt, dass er eine Klausur zur ganzen sicherheitspolitischen Situation abhalten und eine Analyse machen möchte. In dem Sinne waren wir dann auch gerne bereit, zu akzeptieren, dass unser Postulat, in dem es darum geht, die Lücken in der Verteidigungsfähigkeit und das Preisschild für das Schliessen dieser Lücken aufzuzeigen, erst in der Frühjahrssession beantwortet wird.
Ich bin überzeugt, dass die Mittel, selbst wenn wir massiv aufstocken, nicht ausreichen werden, und da bin ich wie Kollegin Herzog dem Bundesrat auch dankbar, wenn er ganz klar sagt, wie und wo er die Mittel hernehmen will. Er soll sagen, ob er das nur über das Sparen - da bin ich der klaren Überzeugung, im Parlament werden wir das nicht hinkriegen -, über eine Erhöhung der Steuern oder über eine minimale Neuverschuldung realisieren will.
Der Präsident der Finanzkommission des Ständerates hat auch medial kundgetan, dass ausserordentliche Situationen ausserordentliche Massnahmen erfordern - das hat mich sehr positiv überrascht. Ich bin absolut offen für jegliche Art und Weise eines Kompromisses, wenn es darum geht, wie diese Ausgaben finanziert werden sollen. Ich danke dem Gesamtbundesrat noch einmal herzlich, dass er sich dieser ganzen Problematik annehmen will.
Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich möchte gerne einige Vorbemerkungen machen, bevor Sie in die Detailberatung einsteigen.
Zwischen der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat am 20. August und den Beratungen in den Finanzkommissionen haben sich verschiedene Änderungen ergeben. In der Botschaft zum Voranschlag 2026 wurde noch mit einem strukturellen Finanzierungssaldo von 108 Millionen Franken gerechnet. Dieser knapp ausgeglichene Haushalt konnte nur dank den Bereinigungsmassnahmen in den letzten Jahren erreicht werden.
Quand M. le conseiller aux États Hurni dit que nous avions éliminé deux fois un déficit structurel, pour le budget 2024 et le budget 2025, de 2 milliards de francs, c'est tout à fait correct. On peut récolter un peu les fruits de ce travail. Vous avez rappelé mon entrée en fonction. Je m'en rappelle très bien. Il y avait Credit Suisse, mais c'est un détail. Il y avait aussi le budget. Je me rappelle : j'avais deux semaines pour éliminer 2 milliards de déficit. C'était un peu compliqué. Cependant, il est vrai que l'on récolte aussi un peu les fruits de ce travail.
Wenn wir die Früchte dieser Arbeit ernten, dann heisst das: Wir haben immerhin noch 900 Millionen Franken im Budget 2026, resultierend aus diesen Bereinigungsmassnahmen 2024 und 2025; man darf nicht vergessen, dass wir hier die schwach gebundenen Ausgaben linear gekürzt haben. Zudem streichen wir temporär den Beitrag an die ALV - hierzu haben wir jetzt einen Einzelantrag Müller Damian vorliegen; wir werden das dann noch diskutieren - und kürzen diverse Voreinlagen.
Seit der Publikation der Botschaft hat der Bundesrat drei Nachmeldungen zum Budget 2026 vorgenommen. Bei der letzten Nachmeldung handelt es sich um weitere temporäre Einnahmen aus dem Kanton Genf. Insbesondere die Energie- und Rohstoffhandelsunternehmen haben - das wissen Sie, wir haben Sie im Frühjahr 2025 darüber informiert - in den Jahren 2022 und 2023 aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise aussergewöhnlich hohe Gewinne erzielt. Da die provisorischen Steuerrechnungen zu tief angesetzt waren, rechnen wir bekanntlich schon seit Längerem mit temporären Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf in den Jahren 2025 bis 2028, wenn dann die definitiven Steuerrechnungen vorliegen werden.
Der Kanton Genf hat uns Anfang November informiert, dass für die Jahre 2019 bis 2024 in einem grösseren Umfang als bisher angenommen gar keine provisorischen Steuerrechnungen ausgestellt wurden. Das widerspricht der gesetzlichen Vorgabe in Artikel 162 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer, wonach zumindest eine provisorische Steuerrechnung ausgestellt werden muss. Der Kanton Genf wird diese Steuerrechnungen jetzt nachträglich ausstellen und damit den rechtmässigen Zustand wiederherstellen. Im Voranschlag des Bundes 2026 ergeben sich dadurch Verbesserungen von netto 290 Millionen Franken.
Über mehrere Jahre hinweg erwartet der Bund Mehreinnahmen von insgesamt über 3 Milliarden Franken statt der bisher angenommenen 2,5 Milliarden Franken. Weil die Einnahmen aufgrund der nötigen Korrektur nun früher als bisher erwartet anfallen, verbessert sich die Rechnung 2025 und erhöht sich auch der Handlungsspielraum für den Voranschlag 2026. Jedoch reduziert sich der relativ kleine Handlungsspielraum, den wir für 2027 und die Folgejahre erwartet haben, 2027 um 90 Millionen Franken und 2028 um 160 Millionen Franken; dies immer unter der Voraussetzung, dass das EP 27 vollständig umgesetzt wird. Vereinfacht gesagt: Weil dieser rechtmässige Zustand wiederhergestellt werden musste, werden die Einnahmen 2025 und 2026 schneller verbucht. Dafür gibt es dann hinten raus eine Abweichung im negativen Bereich.
Im Normalfall macht der Bund für Schätzkorrekturen der Einnahmen oder Ausgaben im Verlauf des Herbstes keine Nachmeldung. Der gesamte Voranschlag und auch der Finanzplan basieren ja auf Schätzungen und volkswirtschaftlichen Eckwerten vom Juni. Im vorliegenden Fall ist der Bundesrat aber von diesem Grundsatz abgewichen, weil es hier um die Korrektur eines Fehlers ging und weil es sich doch um einen Betrag handelt, der den Handlungsspielraum für das Parlament erhöht. Das war die Überlegung des Bundesrates.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist daran, die Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzkontrollen zu intensivieren, und sie prüft übergeordnet, gemeinsam mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, Massnahmen im Bereich der Rechnungsstellung, damit solche Dinge nicht mehr passieren.
Unter Einschluss aller drei Nachmeldungen hat sich der Handlungsspielraum im Voranschlag 2026 damit um netto 264 Millionen Franken verbessert und beträgt nun gemäss den Anträgen des Bundesrates 372 Millionen Franken. Wie erwähnt, handelt es sich um temporäre Mehreinnahmen. Langfristig saniert dies den Haushalt leider nicht, das Finanzplanjahr 2027 verschlechtert sich, wie gesagt, sogar noch etwas. Verschiedene Votanten haben darauf hingewiesen: Wir haben die 13. AHV-Rente zu finanzieren, das ist eine stark gebundene Ausgabe von einer Milliarde Franken, und dann müssen wir auch das Ausgabenwachstum der Armee finanzieren.
Das sind die zwei Positionen, die dazu führen, dass es eine, ich sage jetzt, Umpriorisierung gibt. Es gibt strukturelle Defizite, und es gibt eine Umpriorisierung der Ausgaben.
Die Schuldenbremse kann im Voranschlag 2026 nur deshalb eingehalten werden, weil wir erneut 600 Millionen Franken für Schutzsuchende aus der Ukraine ausserordentlich finanzieren wollen. Über den ganzen Haushalt gerechnet, also inklusive der ausserordentlichen Posten, rechnen wir darum trotz der zusätzlichen Mehreinnahmen aus Genf mit einem Finanzierungsdefizit von 584 Millionen. Das heisst, wir werden uns weiter verschulden. Man muss schon zur Kenntnis nehmen, dass die Abschlüsse seit 2020 negativ und die Abweichungen gering waren. Wenn ich es richtig im Kopf habe, betrugen sie im Schnitt etwa 0,1 Prozent. 290 Millionen tönt nach viel, aber eigentlich sind das nur etwa 0,3 Prozent des Budgets. Wir müssen uns auch etwas vergegenwärtigen, wie die Proportionen sind.
Wenn Sie allen Mehrheitsanträgen Ihrer Finanzkommission zustimmen, erhöht sich der strukturelle Finanzierungsüberschuss auf 385 Millionen. Damit sind Sie noch auf Kurs. Ich möchte kurz auf Folgendes hinweisen: Es gibt einen Antrag, 130 Millionen im Sozialhilfekredit für Asylausgaben zu kürzen. Mit einer Kürzung in diesem Umfang müssten wir mit grosser Wahrscheinlichkeit, das möchte ich hier deutlich sagen, auch eine Kreditüberschreitung im Budgetvollzug ausweisen. Es ist nicht ganz ersichtlich, worauf diese Kürzung basiert. Sie müssen sich einfach bewusst sein: Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, weisen wir je nachdem eine Kreditüberschreitung aus. Wenn Sie trotzdem an der Kürzung des Voranschlags 2026 um 130 Millionen festhalten wollen, bitte ich Sie, die Kürzung gemäss dem Antrag der Mehrheit bei den ausserordentlichen Ausgaben vorzunehmen. Wenn Sie einen grösseren strukturellen Finanzierungsüberschuss als der Bundesrat vorsehen wollen, hätte ich durchaus Sympathien dafür, die ausserordentlichen Ausgaben für die Schutzsuchenden aus der Ukraine zu reduzieren, indem ein grösserer Anteil ordentlich verbucht wird. Wir befinden uns hier auf einem Ausstiegspfad. Wir verbuchen diese seit fünf Jahren ausserordentlich. Dieser Pfad würde zusätzlich strapaziert. Wir taten das nur, weil wir keine andere Möglichkeit fanden, das Budget auszugleichen. In der Finanzkommission des Nationalrates gab es Anträge, die Ausserordentlichkeit voll zu streichen. Das wäre ambitioniert gewesen; wir wollen 2027 aus dieser Ausserordentlichkeit aussteigen.
Ich gebe noch einen Hinweis zur Querschnittkürzung, die Ständerat Hegglin schon etwas andiskutiert hat. Die Kürzung soll bei den Eigenausgaben des Bundes, spezifisch im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, vorgenommen werden. Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission beantragt, im Voranschlag 2026 um rund 6,3 Millionen zu kürzen. Die Umsetzung soll linear erfolgen. Das heisst, die Kürzung würde unabhängig davon erfolgen, welche Summe die Departemente ausgeben. Ich glaube, darüber müssten wir in einer zweiten Runde noch einmal sprechen. Ich habe es in der Kommission erklärt: Diese Ausgaben haben nicht merklich zugenommen, sondern sie werden statistisch anders erfasst. Beispielsweise werden auch die Übersetzungsarbeiten in den Departementen teilweise unter dieser Position subsumiert. Die Kürzung trägt dem Umstand nicht Rechnung, dass die Departemente unterschiedlich viele Stellen und unterschiedlich hohe Kredite in diesem Bereich ausweisen. Ich glaube, das müsste man dann schon noch genauer unter die Lupe nehmen.
Das andere Problem, das sich hier ergibt - wir haben teilweise auch in der Finanzkommission darüber diskutiert -, ist, dass es eine Überschneidung mit dem EP 27 gibt. Sie wissen, dass der Bundesrat im Eigenbereich Kürzungen um 300 Millionen entschieden hat, davon erfolgen 180 Millionen im Personalbereich. Wir müssen schauen, dass dann nicht alles doppelt erfolgt. Hier braucht es schon eine gewisse Abstimmung.
Nun noch ein paar Ausführungen zum Nachtrag II: Die temporären Mehreinnahmen aus dem Kanton Genf verbessern, wie gesagt, das Rechnungsergebnis 2025 um netto 440 Millionen Franken. Das erhöht zwar den Handlungsspielraum für Nachträge nicht, denn diese sollten zusammen mit den erwarteten Kreditüberschreitungen die erwarteten Kreditreste nicht überschreiten. Aber gemäss Hochrechnung liegen wir damit aktuell noch rund 200 bis 300 Millionen Franken unter den budgetierten Gesamtausgaben.
Ich kann daher gut mit dem Antrag der Finanzkommission leben, die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds 2025 um 100 Millionen Franken zu erhöhen. Wir hatten ja diese Einlage als Bereinigungsmassnahme im Budget 2025 um 300 Millionen Franken gekürzt.
Der Bundesrat hat zudem am 19. November einen dringlichen Nachtragskredit über 50 Millionen Franken für die Krise im Sudan beantragt. Die Finanzdelegation hat an ihrer Sitzung vom 24. und 25. November erst die Hälfte dieser Mittel freigegeben. Die restlichen 25 Millionen Franken sollen im ordentlichen Verfahren beraten werden. Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, diesem Kreditbegehren zuzustimmen.
Zur Erinnerung: In der jüngsten Hochrechnung für das Jahr 2025 von Ende September resultierte zwar ein struktureller Finanzierungsüberschuss von 0,9 Milliarden Franken. Dieser dürfte dank den früher anfallenden zusätzlichen Mehreinnahmen aus Genf nun zwar auf über eine Milliarde ansteigen. Hingegen wird der gesamte Bundeshaushalt auch in diesem laufenden Jahr voraussichtlich mit einem Finanzierungsdefizit von rund 200 Millionen Franken abschliessen. So oder so ändert sich - Stand heute - nichts daran, dass wir ab 2027 einen hohen strukturellen Bereinigungsbedarf haben werden und dass das EP 27 darum nötig bleibt. Wir werden ja bald darüber sprechen.
Einige von Ihnen haben Vergleiche mit dem Ausland angestellt. Was die Reise nach Argentinien betrifft, Herr Ständerat Rieder: Hierzu würde ich mich dann auch gerne anmelden und den Ratspräsidenten gerne begleiten. Aber wir dürfen nicht zynisch sein. Es ist tatsächlich so: Wenn wir die umliegenden Länder anschauen - und nicht nur die umliegenden -, so sehen wir eine sehr grosse Verschuldung. Schauen wir Frankreich an: Frankreich ist wegen der Finanzen politisch instabil. Eine hohe Verschuldung gibt es auch in Italien. Schwierigkeiten gibt es auch im Vereinigten Königreich. Über die Vereinigten Staaten spreche ich gar nicht erst. Dort wird man sehen, wie sich das entwickelt, vor allem, wenn dann noch eine Deregulierung der Bankengesetze angedacht wird. Das würde dann für ein Land wie die Schweiz die Risiken im Finanzmarkt massiv erhöhen. Das muss man einfach sehen.
In geopolitisch und geoökonomisch unsicheren Zeiten tun wir gut daran, an den Stärken der Schweiz festzuhalten, und eine der grossen Stärken der Schweiz ist ihre Finanzstabilität. Wir tragen auch eine Verantwortung für unsere eigene Währung, den Schweizerfranken. Wir müssen uns schon überlegen, wie wir mit dem Finanzhaushalt umgehen. Deshalb ist die Einhaltung der Schuldenbremse sehr zentral, gerade angesichts der schwindelerregenden Verschuldungsquoten im Ausland, angesichts der Zinsen, angesichts des Druckes für weitere Investitionen und angesichts der allfälligen Deregulierung im Finanzmarkt. All das sind Ingredienzien für eine Finanzkrise. Die Schweiz kann dann nicht nach einem Schutzschirm in der EU oder anderswo rufen. Wir stehen allein da und sind auf uns selbst gestellt. Deshalb tun wir gut daran, uns vorzubereiten. In Krisen müssen wir uns selbst helfen, da wir keinen Schutzschirm haben. Aus diesem Grund braucht es finanzpolitische Souveränität.
In der dritten Sessionswoche, das wurde bereits gesagt, werden Sie das Entlastungspaket 2027 beraten. Sie kennen die finanziellen Aussichten des Bundeshaushaltes, und ich bin Ihnen natürlich dankbar, wenn Sie keine Anträge stellen, die den Haushalt in den kommenden Jahren über Gebühr belasten würden. In diesem Sinne bedanke ich mich jetzt schon herzlich bei Ihrer vorberatenden Kommission für die gute und konstruktive Arbeit beim Voranschlag 2026. Wir haben es gesehen: Sie haben nicht überbordet, Sie haben den Rahmen nicht überstiegen.
Ein Beispiel ist der Antrag, die Rüstungsausgaben in den kommenden Jahren um 70 Millionen Franken zu erhöhen, das auch deshalb, um dann 2028 zu entlasten. Es gibt einige solcher Anträge. Ein Antrag ist beispielsweise auch im Nationalrat hängig - Sie haben heute auch einen solchen Antrag auf dem Tisch -, nämlich mehr in die ALV einzuschiessen, um nachher in den schwierigen Jahren wieder eine gewisse Entlastung zu erreichen. 2027, 2028 wird es schon etwas garstig, und wir werden dann einen erhöhten Bereinigungsbedarf haben.
Deshalb danke ich Ihnen, wenn Sie nicht vergessen, dass die vergleichsweise komfortable Situation, in der wir uns jetzt mit dem Voranschlag 2026 befinden, leider nicht von Dauer sein wird.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
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