24.3457
Schutzstatus S. Berufliche Integration in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft verstärken
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Unsere Kommission hat die Motion Gredig 24.3457 an ihrer Sitzung vom 7. Oktober 2025 vorberaten. Diese war zuvor vom Nationalrat am 10. Juni dieses Jahres mit 125 zu 63 Stimmen angenommen worden. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit liegt nicht vor. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.
Nationalrätin Gredig möchte mit ihrer Motion den Bundesrat beauftragen, zu prüfen, ob und wie durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft die Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S verbessert werden kann. Im Rahmen des Prüfauftrags soll insbesondere untersucht werden, wie staatliche Stellen, der private Sektor und Non-Profit-Organisationen verstärkt zusammenarbeiten können.
Unser Rat hat sich in der Vergangenheit schon verschiedentlich mit der Frage befasst, wie die ungenügende Erwerbsquote der Personen mit Schutzstatus S verbessert werden könnte. So berieten wir vor einem Jahr die ebenfalls von Nationalrätin Gredig eingereichte Motion 24.3456, die den Bundesrat zwecks Erhöhung der Erwerbstätigkeit mit der Schaffung eines Anreizsystems beauftragen wollte. Sie folgten damals der Kommissionsmehrheit und lehnten den Vorstoss mit 26 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Die Kommission teilt die Auffassung der Motionärin, dass die Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S noch ungenügend und daher weiterhin eine Herausforderung ist. Immerhin ist die Erwerbstätigenquote der Ukrainerinnen und Ukrainer mit Schutzstatus S in allen Kantonen gestiegen. Dass die Unterschiede zwischen den Kantonen aber noch immer zu gross sind, bleibt eine sachlich höchstens teilweise erklärbare Tatsache. Vor diesem Hintergrund könnte man verleitet sein, der Motion zuzustimmen. Die Kommission hat sich klar dagegen entschieden, nicht weil sie das grundsätzliche Ziel nicht unterstützen würde, sondern weil die Motion unnötig ist. Denn Bund und Kantone verfügen bereits über diverse geeignete Fördermittel. So unterstützt beispielsweise das im April 2022 gestartete Programm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" (Programm S) die schutzsuchenden Personen aus der Ukraine bei ihrer Integration, insbesondere in den Arbeitsmarkt und in die Bildung. Seit Januar 2024 haben Personen mit Schutzstatus S zudem Zugang zu allen kantonalen Integrationsmassnahmen. Die von der Motionärin geforderte verbesserte Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und der Wirtschaft gibt es bereits. Das führt mich doch zur Feststellung: Der Bund ist hier schon tätig, die Kantone sind hier schon tätig; ich möchte das auch mit einem Dank an Bundesrat Jans verbinden. Wo noch Handlungsbedarf besteht, sind in erster Linie die Kantone gefordert und nicht der Bund.
Noch etwas Letztes: Die Motionärin schlägt nicht konkrete Massnahmen vor, sondern möchte dem Bundesrat nur einen Prüfauftrag erteilen. Da Bund und Kantone die Wirkung der bereits getroffenen Massnahmen regelmässig überprüfen und bei Bedarf auch neue Massnahmen ergreifen, erweist sich die Motion aus einem weiteren Grund als überflüssig.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission die Ablehnung der Motion.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Der Bundesrat steht hinter dem Anliegen der Motion, wird aber trotzdem - wie auch die Kommission - beantragen, sie abzulehnen, und zwar, weil sie im Wesentlichen erfüllt ist. Das ist der Hauptgrund.
Der Bundesrat nimmt die Arbeitsintegration von Personen mit Schutzstatus S sehr ernst. Er ist der Überzeugung, dass sie gestärkt werden muss. Hierfür braucht es insbesondere die Zusammenarbeit der staatlichen Stellen mit der Zivilgesellschaft, mit der Wirtschaft und natürlich auch den Betroffenen. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft haben ein Eigeninteresse, die Personen mit Schutzstatus zu integrieren, weil damit Folgekosten vermieden werden und ein Beitrag zur Linderung der Arbeits- und Fachkräftemangelsituation geleistet werden kann.
Der Bund unterstützt die Integration mit Beiträgen an die Kantone im Rahmen des Programms S. Die Kantone setzen das Gesamtdispositiv der Integrationsagenda Schweiz auch für Personen mit Schutzstatus S um. Hierzu gehören Massnahmen wie eine durchgehende Fallführung, Sprachkurse oder Jobcoaching. Damit soll die Erwerbsintegration von Personen, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz sind, bis Ende 2025 auf 50 Prozent erhöht werden.
Mit verschiedenen rechtlichen Anpassungen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Status S erleichtert. Seit Oktober 2023 dieses Jahres ist keine Bewilligung mehr notwendig, sondern es reicht eine einfache Meldung der Erwerbstätigkeit. Damit werden administrative Hürden für Arbeitgebende abgebaut. Es ist geplant, eine Pflicht zur Meldung von stellenlosen Personen mit Schutzstatus S bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung einzuführen. Das ist auf dem Weg. Zudem können Schutzbedürftige, die Sozialhilfe beziehen, neu zur Teilnahme an Massnahmen zur beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden. Kommen die betroffenen Personen dieser Pflicht nicht nach, so können ihnen die Sozialleistungen gekürzt werden.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Aufgrund der zahlreichen Vorhaben und angelaufenen Massnahmen erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als bereits erfüllt.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Abgelehnt - Rejeté