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Geplante EU-Vertragspakete: Bis heute nicht geklärte Auswirkungen auf die Schweiz
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Auch mit dem aufdatierten Freizügigkeitsabkommen (FZA) werden EU-Staatsangehörige für einen Aufenthalt in der Schweiz weiterhin festgelegte Voraussetzungen erfüllen müssen. Sie kommen entweder zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder als Nichterwerbstätige, wofür genügende finanzielle Mittel vorausgesetzt sind. Ein Zwang, ausländische Personen in Krisenzeiten aufnehmen zu müssen, besteht gestützt auf das aufdatierte FZA nicht.