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Arbeitsverbot für abgewiesene Asylsuchende. Wie hoch sind die Kosten?

8977 · Amtliches Bulletin

Vom 13. Juni 2005

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/8977/de/arbeitsverbot-fur-abgewiesene-asylsuchende-wie-hoch-sind-die-kosten

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Arbeitsverbot für abgewiesene Asylsuchende. Wie hoch sind die Kosten? (05.5148)

05.5148

Arbeitsverbot für abgewiesene Asylsuchende. Wie hoch sind die Kosten?

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Zur Frage von Frau Huguenin: Gemäss Artikel 43 des Asylgesetzes dürfen Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Asylentscheid arbeiten, aber nur bis zum Ablauf der Ausreisefrist. Der Bund hat jedoch die Möglichkeit, die Kantone zu ermächtigen, die Erwerbstätigkeit für bestimmte Kategorien von Personen auch über den Ablauf der Ausreisefrist hinaus zu verlängern. Wir tun das insbesondere dann, wenn zwar die Ausreisefrist abgelaufen ist, es aber mit der Ausreise Schwierigkeiten gibt. Für Personen aus Äthiopien und Eritrea haben wir von einer entsprechenden Ausnahmeregelung abgesehen, da diese Personen die Schweiz jederzeit freiwillig verlassen können. Mit einer entsprechenden Ermächtigung würde ein Anreiz zum dauernden Verbleib in der Schweiz geschaffen, was der Verpflichtung dieser Personen, die Schweiz zu verlassen, klar widerspräche.

Erfahrungsgemäss sind während der Vollzugsphase gesamtschweizerisch jeweils rund 20 Prozent der abgewiesenen Asylsuchenden nicht von der Sozialhilfe abhängig, dies in der Regel aufgrund eigener Erwerbstätigkeit während der Dauer der Ausreisefrist oder dann - das gibt es auch - dank Unterstützung durch ein erwerbstätiges Familienmitglied. Dadurch wurden im Jahr 2004 beim Bund schätzungsweise Sozialhilfekosten von rund 40 Millionen Franken vermieden. Die Sozialhilfekosten für abgewiesene Asylbewerber, deren Ausreisefrist abgelaufen ist, werden nicht separat erhoben. Aber wenn man das einmal grob rechnet und auch annimmt, dass alle arbeiten könnten und arbeiten würden, dann schätzen wir, dass bei einer generellen Aufhebung des Arbeitsverbotes nach Ablauf der Ausreisefrist mit Minderausgaben von 60 bis 80 Millionen Franken gerechnet werden könnte.

Eine solche Massnahme - das muss man jetzt aber bedenken - hätte natürlich einen anderen Effekt zur Folge, nämlich den negativen Effekt auf die Attraktivität der Schweiz als Zielland für Asylsuchende. Die entstehende Kosteneinsparung von 60 bis 80 Millionen Franken am einen Ort würde dann nämlich wieder durch Kostensteigerungen am anderen Ort zunichte gemacht, sodass bei einer Aufhebung des Arbeitsverbotes gesamthaft mit Mehrkosten gerechnet werden müsste. Ich gebe zu, dass die 60 bis 80 Millionen Franken eine Schätzung sind, aber natürlich sind auch die erwähnten Mehrkosten wieder eine Schätzung. Es kann nie ganz genau bewiesen werden, wie es wäre, wenn man es anders gemacht hätte. Aber wir dürften nicht so weit daneben liegen. Andere Länder kommen ungefähr auf gleiche Schätzungen.

Huguenin Marianne · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Fraktionslos

Monsieur le conseiller fédéral, vous admettez des coûts supplémentaires pour la Confédération de l'ordre de 60 à 80 millions de francs. C'est vrai que le canton de Vaud a estimé les coûts pour la Confédération de ses 400 requérants d'asile déboutés - qui ont pu continuer à travailler jusqu'à maintenant - à 2 à 4 millions de francs. Je suis quand même surprise que vous, qui êtes très soucieux de l'utilisation des fonds publics, n'utilisiez pas les possibilités de l'article 43 alinéa 3 de la loi sur l'asile, qui permet à la Confédération de donner aux cantons l'autorisation pour les requérants d'exercer une activité lucrative. Ces requérants - rappelons-le - sont là depuis des années, ils travaillent, touchent un salaire, sont largement soutenus par leurs employeurs, et par exemple aussi par les patients des EMS dans lesquels ils travaillent.

Tenez-vous à ce que ces requérants doivent aller à l'aide sociale, deviennent des NEM (non-entrées en matière), voire soient poussés à la délinquance? On a l'impression que vous les "poussez" dans ces statuts - où ils vont devoir bénéficier des fonds de l'Etat - pour donner du "foin à manger" aux membres de votre parti politique pour ses campagnes de dénigrement au sujet des coûts des requérants d'asile.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich bitte Sie hier, etwas von dieser Polemik abzusehen. Ich muss Ihnen sagen, es ist nach dem Asylrecht ganz genau vorgeschrieben, wer die Schweiz zu verlassen hat und wer in der Schweiz bleiben kann. Es werden keine Flüchtlinge zurückgewiesen, es werden keine vorläufig Aufgenommenen zurückgewiesen. Aber Asylbewerbern, die abgewiesen sind und die heimreisen können - freiwillig oder zwangsweise, wenn es anders nicht geht -, können wir keine Ausnahmebewilligung geben, um hier zu arbeiten, sonst werden sie eben nicht ausreisen.

Das Bundesamt für Migration macht das in eigener Kompetenz, und zwar überall gleich, damit keine Ungleichheiten entstehen. Was den Kanton Waadt anbelangt, darf ich Sie daran erinnern, dass ungefähr 80 Prozent der Rückstände bei den "sans-papiers" den Kanton Waadt betrafen. Die Regierung des Kantons Waadt hat mich aus eigenem Anlass hin Anfang letzten Jahres aufgesucht und uns um Hilfe gebeten, um dieses Problem zu lösen. Wir haben eine ausserordentlich grosszügige Lösung getroffen. In den meisten Fällen haben wir beide Augen zugedrückt, um eben die Leute nicht nach Hause schicken zu müssen.