AS 2001 329
Verordnung
über den Anbau und die Verarbeitung von Zuckerrüben
(Zuckerverordnung)
Änderung vom 10. Januar 2001
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Zuckerverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Zuckerproduktion
Die “Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld AG” (ZAF) stellt aus den im Inland produzierten Zuckerrüben jährlich mindestens 120 000 Tonnen und höchstens 185 000 Tonnen Zucker her. Zusätzlich kann die ZAF maximal 2 000 Tonnen Zukker aus biologisch produzierten Zuckerrüben herstellen.
Die Höchstmengen dürfen nur auf Grund von Ernteschwankungen überschritten werden. Die Produktion, welche eine dieser Höchstmengen übersteigt, ist auf das folgende Jahr zu übertragen oder ausserhalb des Verarbeitungsauftrags zu verwerten.
II
Diese Änderung tritt am1. März 2001 in Kraft.
10. Januar 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |