AS 2002 4082
Bundesbeschluss
über ein Doppelbesteuerungsabkommen
mit der Ukraine
vom 25. September 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20012,
beschliesst:
Art. 1
Das am 30. Oktober 2000 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 7. Juni 2001 | Nationalrat, 25. September 2001 |
|---|---|
Die Präsidentin: Françoise Saudan | Der Präsident: Peter Hess |
Der Sekretär: Christoph Lanz | Der Protokollführer: Ueli Anliker |