AS 2003 3521
Mineralölsteuerverordnung
(MinöStV)
Änderung vom 27. August 2003
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:
Art. 33 Abs. 1 Bst. b
Treibstoffe, die auf Zollflugplätzen nach Artikel 12 der Luftzollordnung vom 7. Juli 19502 zur Versorgung von Luftfahrzeugen im Linienverkehr getankt werden, sind steuerfrei, sofern sie verwendet werden:
b. zu Flügen, die zwischen schweizerischen Flugplätzen durchgeführt werden und die den Anschluss an einen flugplanmässigen Flug aus oder nach dem Ausland ermöglichen;
II
Diese Änderung tritt rückwirkend auf den1. Juli 2003 in Kraft.
27. August 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Pascal Couchepin |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |