AS 2004 3527
Verordnung
über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen
zum Strassenverkehr
(Verkehrszulassungsverordnung, VZV)
Änderung vom 30. Juni 2004
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19761 wird wie folgt geändert:
Art. 132 Gewichtskontrollen
Die Polizeiorgane können Motorfahrzeuge und Anhänger zum Wägen auf amtlichen Waagen umleiten.
Bei Gewichtsüberschreitungen, die nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können, ist das Entladen auf das zulässige Gewicht anzuordnen und zu überwachen.
Das ASTRA legt fest, welche Werte bei der Messung der Gewichte wegen der Geräte- und Messunsicherheit abzuziehen sind.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2005 in Kraft.
30. Juni 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Joseph Deiss |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |