AS 2006 945
Verordnung
über das informatisierte Personennachweis-,
Aktennachweis- und Verwaltungssystem
im Bundesamt für Polizei
(IPAS-Verordnung)
Änderung vom 10. März 2006
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 21. November 20011 über das informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem im Bundesamt für Polizei (IPAS- Verordnung) wird wie folgt geändert:
Art. 5 Abs. 1 Bst. a, c und d
Im Hauptsystem werden Daten und Unterlagen entsprechend den folgenden Kategorien bearbeitet:
Daten und Unterlagen zu Personen, die von schweizerischen oder ausländischen Polizeibehörden oder vom Grenzwachtkorps erkennungsdienstlich behandelt und dem Bundesamt zum Datenvergleich gemeldet worden sind (Kategorie AFIS-DNA);
Daten und Unterlagen zu Personen, über die schweizerische oder ausländische Behörden, Privatpersonen, Institutionen oder internationale Organisationen eine Eingabe an den dem Bundesamt angegliederten Dienst für Nachforschungen nach vermissten Personen gerichtet haben (Kategorie Nachforschungen nach vermissten Personen);
Daten und Unterlagen zu Personen, über die das Bundesamt im Zuge der Anwendung der Gesetzgebung über Identitätsausweise ein Dossier angelegt hat (Kategorie Identitätsausweise).
Art. 7 Informationsmanagement
Das Informationsmanagement dient dazu, die Verwaltung der Unterlagen und Dossiers des Bundesamtes zu erleichtern, die sich auf Geschäfte beziehen, die natürliche und juristische Personen oder Objekte betreffen; ausgenommen sind Unterlagen und fallbezogene Einträge zu Geschäften, die die BKP im Informationssystem JANUS bearbeit.
Das Informationsmanagement kann alle Mitteilungen umfassen, insbesondere solche, die per Telefon, elektronischer Post und Briefpost an die Bundeskriminalpolizei gerichtet sind oder von ihr ausgehen. Es umfasst insbesondere die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol) ergangenen Mitteilungen.
Es erlaubt den Zugriff auf:
spezifische, in Text- oder Bildform gespeicherte Unterlagen, die sich auf Geschäfte der Bundesamtes beziehen;
Daten über die Übermittlung und Bearbeitung von Unterlagen und Dossiers wie auch über allfällige Recherchen die in den der BKP zugänglichen Informationssystemen gemacht wurden;
den Standort der Akten und Angaben über die Aktenausleihe.
Die im Informationsmanagement bearbeiteten Daten können nach Personen, Objekten oder Ereignissen klassifiziert und mit dem Hauptsystem oder anderen Informationssystemen des Bundesamtes verknüpft werden. Für Daten, die mit dem Hauptsystem oder einem anderen Informationssystem verknüpft sind, gelten die Bearbeitungsbestimmungen und Zugriffsbeschränkungen der jeweiligen Systeme.
Art. 11 Einleitungssatz und Bst. d
Vorbehältlich der gesetzlichen Bestimmungen über erkennungsdienstliche Daten, Interpol, Europol, die Nachforschung nach vermissten Personen und Ausweise kann das Bundesamt in speziellen Fällen und im Rahmen der Amtshilfe aus dem IPAS stammende Daten an folgende Behörden weitergeben, sofern sie diese Daten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten benötigen:
d. Europol;
Art. 13 Rechte der Betroffenen
Jede Person kann vom Bundesamt Auskünfte betreffend Daten verlangen, die über sie im IPAS gespeichert sind, und deren Berichtigung oder Löschung verlangen.
Das Recht auf Einsicht, Berichtigung oder Löschung von Daten richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 19922 über den Datenschutz (DSG). Für Daten, die durch Interpol vermittelt wurden, bleibt Artikel 13 der Verordnung vom1. Dezember 19863 über das Nationale Zentralbüro Interpol Bern vorbehalten. Für Daten, die durch Europol vermittelt wurden, bleibt Artikel 7 Ziffer 5 des Abkommens vom 24. September 20044 zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt vorbehalten. Für den Eintrag von Daten in den Index oder ins Informationsmanagement, die in die Zuständigkeit der BKP fallen, bleibt Artikel 14 ZentG5 vorbehalten.
Art. 15 Datensicherheit
Für die Gewährleistung der Datensicherheit gilt die Bundesinformatikverordnung vom 26. September 20036.
Art. 16 Abs. 1, 4 und 6
Die im Hauptsystem gespeicherten Daten, die einen Bezug aufweisen zu den im Automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (V vom 21. Nov. 20017 über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten) gespeicherten Daten oder zu den im DNA-Profil-Informationssystem (DNA-Profil-Verordnung vom3. Dez. 20048 gespeicherten DNA-Profilen, werden gleichzeitig mit den entsprechenden, in diesen Informationssystemen abgelegten Daten gelöscht.
Die im Hauptsystem in den Kategorien Nachforschung nach vermissten Personen und Identitätsausweise gespeicherten Daten werden fünfzig Jahre nach der ersten Erfassung gelöscht. Die in der Kategorie Nachforschung nach vermissten Personen gespeicherten Daten können so lange aufbewahrt werden, als die Betroffenen nicht gefunden sind, höchstens aber, bis diese das neunundneunzigste Lebensjahr erreicht hätten.
Die im Informationsmanagement gespeicherten Daten, die einen Bezug aufweisen zur Zusammenarbeit mit Europol, werden entsprechend dem Abkommen vom 24. September 20049 zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt aufbewahrt. Die anderen im Informationsmanagement gespeicherten Daten werden nach drei Jahren gelöscht.
II
Die Anhänge1 und 2 erhalten die neue Fassung gemäss Beilage.
III
Diese Änderung tritt am1. April 2006 in Kraft.
10. März 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger |
Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz |
Anhang 1
(Art. 4 Abs. 2) Datenkatalog Hauptsystem (Kategorien AFIS-DNA, Interpol, Nachforschung nach vermissten Personen und Identitätsausweise) Stämme natürlicher Pesonen 2. Name 3. Vorname 4. Geburtsdatum 5. Geschlecht 6. Staatsangehörigkeit 7. Adresse 8. Geburtsort 9. Heimatort 10. Elternnamen 11. Zivilstand 12. Muttersprache 13. Ausweise 14. Identität kontrolliert/festgesetllt 15. Verstorben am 16. Signalement (besondere Kennzeichen, Grösse, Augen-, Haut- und Haarfarbe) 17. Aliasname(n) und Kennzeichen 18. Identisch oder nicht identisch mit einer gleichnamigen, im System verzeichneten Person 19. Person(en) im selben Haushalt wie die physische Person Stämme juristischer Personen 2. Name 3. Sitz 4. Staatsangehörigkeit 5. Rechtsform 6. Angaben des Handelsregisters 7. Namen der Mitglieder und leitenden Personen 8. Adresse 9. Andere Namen und Kennzeichen 10. Identisch oder nicht identisch mit einer gleichnamigen, im System verzeichneten Person Stämme von Objekten 2. Name des Objekts 3. Beschreibung 4. Ereignisbezogene Daten 5. Land, aus dem die Information stammt 6. Merkmale 7. Adresse 8. Identisch oder nicht identisch mit einem gleichnamigen, im System verzeichneten Objekt Dossiers der natürlichen und juristischen Personen und der Objekte 2. Name der Person, die das Dossier bearbeitet 3. Heimatstandort (Dokumentationszentrum) 4. Aktueller Standort (Name des Entleihenden) 5. Bandnummer 6. Angaben zu den das Dossier betreffenden Stammdaten 7. Datum und Aktennummer 8. Bemerkungen Geschäfte der natürlichen und juristischen Personen und der Objekte 2. Typ (Eingang/Ausgang, Ausgabe- oder Empfangsstelle) 3. Geschäftsdatum 4. Erfassungsdatum und -verantwortliche(r) 5. Für die erkennungsdienstliche Behandlung zuständige Behörde 6. Grund der Meldung/Grund der erkennungsdienstlichen Behandlung 7. Datum der Meldung/Datum der erkennungsdienstlichen Behandlung 8. Ort der Meldung/Ort der erkennungsdienstlichen Behandlung 9. Priorität 10. Frist 11. Referenz 12. Kategorie 13. Geschäftsschritt (Schritt) 14. Geschäftsdatum 15. Mit dem Geschäftsschritt befasste Sachbearbeitende 16. Aktennummer 17. Text des Geschäfts Geschäftsinhalt der natürlichen und juristischen Personen und der Objekte 1.
Prozesskontrollnummer (Fingerabdrücke und/oder DNA) 2. Bestehende DNA-Profile im CODIS 3. Angaben über vorhandene Fotos, Fingerabdrücke und DNA-Profile 4. Anmerkungen (Fragen und Antworten in Bezug auf das Geschäft) 5. «Hits» (Vergleiche, Ergebnisse) 6. Massnahmen10 7. Anmerkungen (Text bestehend aus 600 Zeichen über Vorgänge und Tatbestände, die die Person oder das Objekt betreffen.)11 8. Besondere Bemerkungen Informationsmanagement 1. Vorgang (Name, Beschreibung des Vorgangs; Datum und Benutzername) 2. Dossier (Nummer, Art, Kategorie und Beschreibung des Dossiers; Erstellungsdatum, Anmerkungen und Benutzername) 3. Meldung (Nummer, Typ und Art der Meldung; Verknüpfung mit dem Hauptsystem oder einem anderen Informationssystem; Datum, Zeit und Name der erfassenden Person; Datum und Eingangs-/Ausgangsort; Absender/Empfänger; zusammenfassende Beschreibung der Meldung; Fristen; Benutzername und Erstellungsdatum) 4. Zuweisung der Meldung (mit der Bearbeitung betraute Empfänger, Bearbeitungsfristen, Vermerke zu ausgeführten Arbeiten)
Die unter Punkte 1–6 aufgeführten Datenfelder werden nur für die Kategorie AFIS-DNA verwendet.
Das unter Punkt7 aufgeführte Datenfeld wird nur für die Kategorien Interpol, Nachforschung nach vermissten Personen und Identitätsausweise verwendet.
5. Unterlagen (Nummer, Titel und Art von Unterlagen, Standort, leihnehmende Stelle, Datum der Ausleihe) 6. Natürliche Personen (vollständige Identität, Überprüfung der Identität, Elternnamen, Zivilstand, Adresse, Geburtsort, Aliasnamen, Personen im selben Haushalt wie die physische Person) 7. Juristische Personen (Name, Rechtsform, Überprüfung der Identität, Adresse) 8. Fahrzeuge (Typ, Art, Marke, Land, Kennnummern, Fahrzeugbeschreibung, Angaben zur Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist) 9. Objekte (Nummer, Typ, Anmerkungen)
Anhang 2
(Art. 9 Abs. 2) IPAS Zugriffsrechte G = Get (anzeigen) A = Add (anzeigen, Daten erfassen, und die von der Verwaltungseinheit erfassten Daten ändern und löschen) Dienste ST DO GS GI ST DO GS GI ST DO GS GI ST DO GS GI Sektion Fahndungen/RIPOL G G G G G G G G G G G G A Sektion AFIS-DNA A A A A A A A G A G G A G G A Sektion Ausweisschriften G A G G A A A A A A A A A Meldestelle für Geldwäscherei G G G G A Bundeskriminalpolizei ST DO GS GI ST DO GS GI ST DO GS GI ST DO GS GI Einsatzzentrale G G G G A A A A A G G A G G A Einsatzzentrale: G G G G A A A A A A A A A A A A A Dossierverwaltung Kommissariat Kriminaltechnischer G G G G A A A A A G G A G G A Dienst Kommisariat Kontrolle JANUS G G G G G G G A Kommissariat IT Ermittlungen G G G G G G A und Informatik Abteilung Koordination G G G G A A A A A G G A G G A Ermittlungsoffiziere G G G G G G G G G G G A Abteilungen Ermittlungen G G G G G G G G G G G A Abteilung Ermittlungen III G G G G G G G G G G G A Spezialeinsätze Ressourcen Kontrolldienst IPAS A A A G A A A A A A A A A A A A A Stab Datenschutzberater/-in G G G G G G G G G G G G G G G G G Bundessicherheitsdienst Dienst für Information und Auswertung G G G G – Schutz und Sicherheit (DIAS) Kommissariat Sicherheit Magistraten G G G G – und ausländische Vertretungen Kommissariat Sicherheit ausländische G G G G – Besucher und Luftfahrt Dienst für Analyse und Prävention Stab G G G G Terrorismusabwehr G G G G – Extremismus G G G G – Nachrichtendienst G G G G – Nonproliferation G G G G – Abteilung Operationen G G G G – Kommissariat OST G G G G – Kommissariat MITTE G G G G – Kommissariat WEST G G G G – Infomanagement und G G G G – Zentralstellen Sektion Voranalyse G G G G – Sektion Open Source Intelligence G G G G – (OSINT) Kommissariat Signal Intelligence G G G G (SIGINT) Sektion Zentralstellen G G G G – Analyse OK/WK/AK G G G G – Ausländerdienst G G G G – Lage- und Berichtszentrum G G G G – BJ Sektion Auslieferung G G G G G G – VBS ST DO GS GI ST DO GS GI ST DO GS GI ST DO GS GI Abteilung Informations- und Objekt- G G G G – sicherheit Legende AFIS-DNA Kategorie «AFIS-DNA» INTERPOL Kategorie «Interpol» VERMISSTE PERSONEN Kategorie «Nachforschungen nach vermissten Personen» ID-AUSWEISE Kategorie «Identitätsausweise» ST Stämme DO Dossiers GS Geschäfte GI Geschäftsinhalt INFO-MGMT Informationsmanagement