AS 2007 3627
Abkommen vom 23. Februar 2006 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit
Abkommen vom 23. Februar 2006
zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit
Inkrafttreten des Abkommens Am 1. Juni 2007 hat die Regierung der Republik Aserbaidschan der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft mitgeteilt, dass das innerstaatliche Verfahren für das Inkrafttreten des Abkommens vom 23. Februar 2006 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die technische, finanzielle und humanitäre Zusammenarbeit abgeschlossen sei. Gemäss seinem Artikel 9 ist das Abkommen am 1. Juni 2007 durch Notenaustausch in Kraft getreten.