AS 2007 5755
Verordnung
über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer
(EntsV)
Änderung vom 24. Oktober 2007
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 21. Mai 20031 über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 2 Bst. f
Bei Tätigkeiten in den folgenden Bereichen hat die Meldung unabhängig von der Dauer der Arbeiten zu erfolgen:
f. Erotikgewerbe.
II
Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.
24. Oktober 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz und Arbeitnehmer