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Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge

AS 2008 2931 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 27. Sept. 2007

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2008-2931/de/bundesbeschluss-uber-das-abkommen-zwischen-der-schweiz-und-deutschland-uber-die-zusammenarbeit-im-bereich-der-sicherheit-des-luftraums-bei-bedrohungen-durch-zivile-luftfahrzeuge

Abgerufen am 5. Sept. 2026

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  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Ändert: Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge (SR 0.513.213.61)

Bundesblatt: Botschaft zum Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge (BBl 2007 115),

AS 2008 2931

Bundesbeschluss
über das Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland
über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums
bei Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge

vom 27. September 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 10. Januar 20072,
beschliesst:

Footnotes

  1. [1] SR 101
  2. [2] BBl 2007 875 nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. BB

Art. 1

Das Abkommen vom 24. April 2007 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit des Luftraums gegen Bedrohungen durch zivile Luftfahrzeuge wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 20. Juni 2007

Nationalrat, 27. September 2007

Der Präsident: Peter Bieri

Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist

Der Sekretär: Christoph Lanz

Der Protokollführer: Ueli Anliker