AS 2008 47
Verordnung der Bundesversammlung
zum Parlamentsgesetz und
über die Parlamentsverwaltung
(Parlamentsverwaltungsverordnung, ParlVV)
Änderung vom 6. Oktober 2006
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht des Büros des Nationalrates vom1. September 20061 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 13. September 20062,
beschliesst:
I
Die Parlamentsverwaltungsverordnung vom3. Oktober 20033 wird wie folgt geändert:
Art. 6 Abs. 4 Einleitungssatz
Die Kommissionsprotokolle über folgende Beratungsgegenstände gehen auf Wunsch an die Mitglieder beider Räte und, sofern sie auf dem Extranet nicht verfügbar sind, an die Fraktionssekretariate:
Art. 6a Extranet
Kommissionsprotokolle werden auf einem geschützten Informatiksystem (Extranet) elektronisch zugänglich gemacht, soweit dies technisch möglich ist.
Zugriff auf die Kommissionsprotokolle im Extranet haben:
die Kommissionsmitglieder;
die Mitglieder der Kommission des anderen Rates mit gleichem oder ähnlichem Aufgabenbereich (Schwesterkommission);
die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Parlamentsdienste;
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionssekretariate, soweit es sich um Kommissionsprotokolle zu Beratungsgegenständen gemäss Artikel 6 Absatz 4 handelt.
Die Aufsichtskommissionen und -delegationen regeln die Zugriffsberechtigungen im Bereich der Oberaufsicht.
Die Kommissionspräsidentin oder der Kommissionspräsident kann ausnahmsweise auf eine elektronische Bereitstellung im Extranet verzichten, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen dies rechtfertigen. Die Kommissionsmitglieder werden darüber informiert.
Art. 8 Unterlagen
Die Bestimmungen über die Verteilung der Kommissionsprotokolle, die elektronische Verfügbarkeit und die Akteneinsichtsrechte gelten sinngemäss für die Unterlagen der Kommissionen.
Umfangreiche Unterlagen werden sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form zu Verfügung gestellt.
II
Die Koordinationskonferenz bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 6. Oktober 2006 Ständerat, 6. Oktober 2006 Der Präsident: Claude Janiak Der Präsident: Rolf Büttiker Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz Inkraftsetzung Diese Änderung tritt am1. Januar 2008 in Kraft.
29. November 2007 Koordinationskonferenz der Bundesversammlung