AS 2010 2907
Bundesbeschluss
über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz
und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Amtshilfegesuch
betreffend UBS AG sowie des Änderungsprotokolls
vom 17. Juni 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. April 20102,
beschliesst:
Art. 1
Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
das Abkommen vom 19. August 20093 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend UBS AG;
das Protokoll vom 31. März 20104 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Amtshilfegesuch des Internal Revenue Service der Vereinigten Staaten von Amerika betreffend UBS AG.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen nach Absatz 1 zu ratifizieren.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 17. Juni 2010 | Nationalrat, 17. Juni 2010 |
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Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini | Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss |
Der Sekretär: Philippe Schwab | Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz |