AS 2011 3151
Verordnung
zum Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz
(Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung, V-FIFG)
Änderung vom 22. Juni 2011
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 10. Juni 19851 wird wie folgt geändert:
Art. 10q Abs. 2 Bst. abis
Die KTI kann im Einzelfall:
abis. einen Satz unter 10 Prozent festlegen oder gänzlich auf die Barzahlung verzichten, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Umsetzungspartners nicht ausreicht;
Art. 10x Abs. 4
Ist die beteiligte Forschungsinstitution noch nicht bekannt, so kann ein Umsetzungspartner vorerst ein Gesuch um eine Kostengutsprache einreichen. Das Gesuch muss umfassen:
einen Projektbeschrieb, der den Innovationsgehalt, gemessen am aktuellen Stand der Forschung und der Technologie sowie an der Konkurrenzsituation am Markt, erkennen lässt;
die voraussichtlichen Projektkosten;
die beantragte Kostengutsprache;
die voraussichtlichen Eigenleistungen der Umsetzungspartner.
Art. 10y Sachüberschrift und Abs. 5 Gewährung von Fördermassnahmen
Heisst die KTI ein Gesuch um Kostengutsprache nach Artikel 10x Absatz 4 gut, so sichert sie mit Verfügung einen entsprechenden Höchstbetrag zu und legt die Frist fest, innert welcher ein Gesuch nach Artikel 10x Absätze 1–3 eingereicht werden muss. Sie kann die Verfügung mit weiteren Bedingungen und Auflagen versehen.
Der für die Kostengutsprache zur Verfügung stehende Gesamtbetrag richtet sich nach den vom Parlament bewilligten Krediten.
II
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22. Juni 2011
Artikel 10q Absatz 2 Buchstabe abis wird für die Zeit der Geltungsdauer nach Ziffer
III Absatz 2 der Änderung vom 22. Juni 2011 dieser Verordnung suspendiert.
III
Diese Änderung tritt am 15. Juli 2011 in Kraft und gilt unter Vorbehalt von Absatz 2 bis zum 14. Juli 2013.
Die Änderung von Artikel 10q Absatz 2 Buchstabe abis gilt bis zum 14. Juli 2012.
22. Juni 2011 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey |
Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova |