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Verordnung über die Stempelabgaben

AS 2012 791 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 15. Feb. 2012

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2012-791/de/verordnung-uber-die-stempelabgaben

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Ändert: Verordnung über die Stempelabgaben (SR 641.101),

AS 2012 791

Verordnung
über die Stempelabgaben

Änderung vom 15. Februar 2012

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 3. Dezember 19731 über die Stempelabgaben wird wie folgt geändert:

Art. 16 Abs. 1

Das Gesuch um Abgabebefreiung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, c, d, f, g, j und l des Gesetzes ist der Eidgenössischen Steuerverwaltung einzureichen. Es hat eine Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten; die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen.

Art. 16a

Aufgehoben Aufgehoben

Footnotes

  1. [1] SR 641.101

II

Die Verrechnungssteuerverordnung vom 19. Dezember 19662 wird wie folgt geändert:

Art. 17 Abs. 1

Der Inländer (Art. 9 Abs. 1 des Gesetzes), der Obligationen, Serienschuldbriefe oder Seriengülten ausgibt, sich öffentlich zur Annahme verzinslicher Gelder empfiehlt oder fortgesetzt Gelder gegen Zins entgegennimmt, hat sich, bevor er mit seinem Vorhaben beginnt, unaufgefordert bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anzumelden.

Art. 19 Abs. 3

Der Steuerpflichtige hat in seinen Geschäftsbüchern gesondert die folgenden Bestände mit den entsprechenden Erträgen auszuweisen: Kassenobligationen (mit Einschluss der ihnen für die Steuerabrechnung gleichgestellten Obligationen, Serienschuldbriefe und Seriengülten); wechselähnliche Schuldverschreibungen und andere Diskontopapiere sowie Kundenguthaben, unterteilt in Guthaben, deren Zinsen von der Steuer ausgenommen sind (Art. 5 Abs. 1 Bst. c des Gesetzes) und in Guthaben, deren Zinsen der Steuer unterliegen.

Footnotes

  1. [2] SR 642.211

III

Diese Änderung tritt am1. März 2012 in Kraft.

15. Februar 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova