AS 2014 4619
Verordnung der ESTV
über die Höhe der Saldosteuersätze
nach Branchen und Tätigkeiten
Änderung vom 17. November 2014
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
verordnet:
I
Der Anhang der Verordnung der ESTV vom 6. Dezember 20101 über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten wird gemäss Beilage geändert.
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2015 in Kraft.
17. November 2014 Eidgenössische Steuerverwaltung: Adrian Hug
Anhang
(Art. 1) Liste der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten Folgende Branchen und Tätigkeiten sind gemäss alphabetischer Reihenfolge einzufügen Alkoholische Getränke: Handel, 6,7 % sofern nicht steuerbelastet bezogen Alkoholische Getränke: Handel,1,3 % sofern steuerbelastet bezogen Architekturbüro, einschliesslich 6,1 % Bauleitung Arztpraxis: Verkauf von Medikamen- Lieferung von Gegenständen 0,6 % ten und Verbandsmaterial* zum Normalsatz Bankdienstleistungen/Finanzdienst- 6,1 % leistungen Bildhauerei aller Art: reine Bearbei- 6,1 % tungen Druckerei: Leistungen, die zum 0,1 % reduzierten Satz steuerbar sind Fitness-Center: sämtliche branchen- 4,4 % üblichen Leistungen Getränke: Handel* Lieferung von Gegenständen, 0,6 % die zum Normalsatz steuerbar sind und steuerbelastet bezogen wurden Grabstein-Bildhauerei: Lieferung 4,4 % mit Bearbeitung Holzbildhauerei/Holzschnitzerei: 5,2 % Lieferung mit Bearbeitung Ingenieurbüro, einschliesslich 6,1 % Bauleitung Kiosk: alle branchenüblichen Umsätze 0,6 % mit Ausnahme der Einnahmen aus Provisionen und Agenturtätigkeit Kiosk: Einnahmen aus Provisionen 6,7 % und Agenturtätigkeit Körpertherapie, soweit nicht anderswo 6,1 % genannt Körpertraining mit Instruktion wie 6,1 % Aqua-Fit, Aerobic, Pilates, Zumba, Yoga Landmaschinen: sämtliche branchen- Reparatur- und Servicearbeiten1,3 % üblichen Tätigkeiten* Landwirtschaftliche Genossenschaft* Lieferung von Gegenständen, die 0,1 % zum Normalsatz steuerbar sind Parkplätze im Freien oder in Unter- 5,2 % ständen: Vermietung Parkplätze in und auf Gebäuden: 3,7 % Vermietung Sportanlagen wie Schwimmbad, 3,7 % Kunsteisbahn, Minigolfanlage, Kartbahn: alle branchenüblichen Umsätze mit Ausnahme jener aus gastgewerblichen Leistungen Standbau; gilt nicht für reine Montage 3,7 % Steinbildhauerei: Lieferung mit Bear- 4,4 % beitung Tierheim/Tierhotel 5,2 % Transport von Gegenständen, sofern 6,1 % mit Hilfe von Fahrrädern, Mofas oder Motorrädern erbracht Transport von Gegenständen, soweit 4,4 % nicht anderswo genannt Velo- und Motogeschäft: sämtliche 2,1 % branchenüblichen Tätigkeiten Folgende Branchen und Tätigkeiten sind aufzuheben Aerobic: Anbieten, ohne eigenes 6,7 % Fitnessstudio Aqua-Fit: Anbieten, ohne eigenes 6,7 % Schwimmbad Architekturbüro 6,1 % Arztpraxis: Verkauf von Medikamen- Andere Leistungen, die zum 0,6 % ten und Verbandsmaterial* Normalsatz steuerbar
sind Bankdienstleistungen 6,1 % Finanzdienstleistungen 6,1 % Fitness-Center, mit Ausnahme 4,4 % der gastgewerblichen Leistungen Getränke: Handel* Lieferung von Gegenständen, die 0,6 % zum Normalsatz steuerbar sind Grabstein-Bildhauerei 4,4 % Holzbildhauerei/Holzschnitzerei 5,2 % Ingenieurbüro 6,1 % Kiosk: alle Umsätze mit Ausnahme 0,6 % der Provisionseinnahmen Kiosk: Provisionseinnahmen 6,7 % Kurier-/Express-/Paketdienst 5,2 % Landmaschinen: sämtliche branchen-1,3 % üblichen Tätigkeiten Landwirtschaftliche Genossenschaft* Leistungen, die zum Normalsatz 0,1 % steuerbar sind Parkplätze: Vermietung 3,7 % Spirituosen: Handel1,3 % Sportanlagen wie Schwimmbad, 3,7 % Kunsteisbahn, Minigolfanlage, Kartbahn: alle Umsätze mit Ausnahme jener aus gastgewerblichen Leistungen Standbau 3,7 % Steinbildhauerei 4,4 % Tierheim 5,2 % Transport von Gütern, ohne Kurier-/ 4,4 % Express-/Paketdienst Velo- und Motogeschäft: sämtliche1,3 % branchenüblichen Tätigkeiten Wein: Handel1,3 %