AS 2016 2645
Verordnung
über die eidgenössische Berufsmaturität
(Berufsmaturitätsverordnung, BMV)
Änderung vom 6. Juni 2016
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 20091 wird wie folgt geändert:
Art. 23 Anerkannte Fremdsprachendiplome
Das SBFI kann Fremdsprachendiplome anerkennen.
Für Kandidatinnen und Kandidaten, die eine Diplomprüfung für ein anerkanntes Fremdsprachendiplom absolvieren, ersetzt die Diplomprüfung die Abschlussprüfung im entsprechenden Fach. Dies gilt auch für den Fall, dass das entsprechende Fremdsprachendiplom zu Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts anerkannt war, im Laufe des Unterrichts seine Anerkennung jedoch verliert.
Die Berufsfachschulen rechnen das Ergebnis der Diplomprüfung in die Prüfungsnote gemäss Artikel 24 Absatz 1 um.
Wurde die Diplomprüfung vor Beginn des Berufsmaturitätsunterrichts absolviert, so ersetzt sie die Abschlussprüfung nur dann, wenn:
sie zur Erteilung des Fremdsprachendiploms geführt hat; und
das Fremdsprachendiplom im Zeitpunkt der Absolvierung der Diplomprüfung vom SBFI anerkannt war.
II
Diese Verordnung tritt am1. August 2016 in Kraft.
6. Juni 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |