AS 2016 3407
Verordnung
über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich
Änderung vom 16. September 2016
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 7. Dezember 19981 über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich wird wie folgt geändert:
Art. 1 Marktbeobachtung
Das Bundesamt für Landwirtschaft führt eine Marktbeobachtung im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft durch. Dazu unterhält es eine Marktbeobachtungsstelle.
Die Marktbeobachtungsstelle erfasst periodisch das Preisniveau landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von deren Verarbeitungsprodukten auf verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen.
Sie kann zusätzlich periodisch das Preisniveau von Produktionsmitteln auf verschiedenen Verarbeitungs- und Handelsstufen erfassen.
Art. 2 Abs. 1 Bst. f
Der Marktbeobachtung unterstehen folgende Warengruppen:
f. landwirtschaftliche Produktionsmittel.
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2017 in Kraft.
16. September 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
|---|
Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |