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Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen

AS 2016 597 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 5. Feb. 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2016-597/de/verordnung-des-uvek-uber-das-rechnungswesen-der-konzessionierten-unternehmen

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Aufgehoben durch: Verordnung über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr (AS 2024 609)

Ändert: Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (SR 742.221)

AS 2016 597

Verordnung des UVEK
über das Rechnungswesen der konzessionierten
Unternehmen
(RKV)

Änderung vom 5. Februar 2016

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
verordnet:

I

Die Verordnung des UVEK vom 18. Januar 20111 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen wird wie folgt geändert:

Art. 11 Abs. 1bis und 2

Werden vor Ablauf der Nutzungsdauer einer Anlage einzelne Anlageteile ersetzt oder erneuert, so kann die Anlage aufgrund einer Unterteilung in eine Hauptanlage und Unteranlagen aktiviert und abgeschrieben werden. Sind im Anhang Unteranlagen aufgeführt, so bedarf eine davon abweichende Unterteilung einer Bewilligung. Die Unterteilung der Anlage muss in der Anlagen- und Abschreibungsrechnung ersichtlich sein.

Auf Gesuch des Unternehmens kann das BAV einen abweichenden Abschreibungssatz bewilligen, wenn das Unternehmen:

  1. besondere Bau- und Betriebsverhältnisse nachweist;

  2. eine Abweichung der wahrscheinlichen Nutzungsdauer von der Bandbreite der Abschreibungsdauer begründet; oder

  3. andere als die im Anhang aufgeführten Unteranlagen abschreiben möchte.

Footnotes

  1. [1] SR 742.221

II

Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am1. März 2016 in Kraft.

5. Februar 2016 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Doris Leuthard

Anhang

(Art. 11) Bandbreiten der Abschreibungssätze

1 Anlagen ohne vorgegebene Unterteilung in Unteranlagen

1.1 Grundstücke

1.1.1 Aufwendungen für Grundstücke 0,0 0,0 – – 1.1.2 Aktivierte Entschädigungen im Zusammenhang mit Grundstücken1,52,0 67 50 1.2 Hochbau für Betrieb, Zugang, Verkauf, Unterhalt und Verwaltung 1.2.1 Gebäude1,252,0 80 50 1.2.2 Gebäude in Leichtbauweise (Einstellhallen) 3,0 5,0 33 20 1.3 Anlagen und Einrichtungen 1.3.1 Tankanlagen, Waschanlagen 5,0 10,0 20 10 1.3.2 Mechanische und elektrische Einrichtungen in Gebäuden und im Freien 3,0 20,0 33 5 1.3.3 Überdachte oder im Freien stehende Einrichtungen für Unterhaltsanlagen der Infrastruktur 3,0 10,0 33 10 1.4 Kunstbauten 1.4.1 Brücken1,25 3,0 80 33 1.4.2 Tunnel1,02,0 100 50 1.4.3 Übrige Kunstbauten1,25 3,0 80 33 1.5 Fahrbahn 1.5.1 Gleisoberbau (Schienen, Schwellen, Schotter) 3,0 4,0 33 25 1.5.2 Weichen, Zahnstangeneinfahrten 4,0 20,0 25 5 1.5.3 Unterbau (ohne Kunstbauten)1,25 4,0 80 25 1.5.4 Seile, Seiltrag- und Druckrollen sowie Gehänge von Stand- und Luftseilbahnen 6,0 20,0 17 5 1.6 Bahnstrom- und Antriebsanlagen 1.6.1 Fahrleitungsanlagen 3,0 4,0 33 25 1.6.2 Unterwerke, Gleichrichter und Transformatoren2,0 4,0 50 25 1.6.3 Schaltposten und übrige Bahnstromanlagen 3,0 10,0 33 10 1.6.4 Antriebe und Bremsen für Stand- und Luftseilbahnen (soweit nicht in Anlagen nach Ziff.

1.3.2 enthalten) 3,0 8,0 33 13 1.7 Sicherungsanlagen 1.7.1 Stellwerke 4,0 5,0 25 20 1.7.2 Zugbeeinflussung 4,0 10,0 25 10 1.7.3 Leittechnik Sicherungsanlagen 4,0 10,0 25 10 1.7.4 Weichenausrüstung 4,0 20,0 25 5 1.7.5 Bahnübergangsanlagen und übrige Sicherungsanlagen 4,0 10,0 25 10 1.7.6 Steuerungstechnik für Stand- und Luftseilbahnen (soweit nicht in Anlagen nach Ziff. 1.6.4 enthalten) 4,0 20,0 25 5 1.8 Niederspannungs- und Telekomanlagen 1.8.1 Übertragungssysteme (Kabelanlagen, Lichtwellenleiter, Kupferleiter usw.) 3,0 10,0 33 10 1.8.2 Datenkommunikation (Datennetzwerke) und Kommunikationssysteme (GSM-R, Kundeninformationssysteme, Funkanlagen, Telefonie usw.) 4,0 20,0 25 5 1.8.3 Betriebsleitstelle 4,0 20,0 25 5 1.8.4 Stromversorgungen (Nieder- und Kleinspannungseinspeisung, Schaltgerätekombinationen, Hilfs- und Ersatzstromanlagen) 4,0 10,0 25 10 1.8.5 Sicherheit und Überwachung: Brandmel-- de-, Intrusions- und Schliessanlagen, Fahrleitungssignalisation 3,0 20,0 33 5 1.8.6 Übrige Niederspannungs- und Telekomanlagen 4,0 20,0 25 5 1.9 Publikumsanlagen sowie Anlagen im Freien für Zugang, Betrieb und Unterhalt1,5 4,0 67 25 1.9.1 Publikumsanlagen (Perronkörper, Perrondächer, Unter- und Überführungen, Treppen, Rampen, Perron-Möblierung [inkl. Wartehallen-Ausrüstung, Signaletik usw.])1,5 4,0 67 25 1.9.2 Lifte, Rolltreppen 5,0 20,0 20 5 1.9.3 Übrige Publikumsanlagen1,5 5,0 67 20 1.9.4 Güterverkehrszugang1,25 4,0 80 25 1.9.5 Landungsanlagen für die Schifffahrt 5,0 10,0 20 10 1.10 Rangierbahnhöfe (Anlagen und Abschreibungen wie bei der übrigen Eisenbahninfrastruktur) 1.11 Schienenfahrzeuge für die Instandhaltung der Infrastruktur2.0 20,0 50 5 1.12 Strassenfahrzeuge und Schiffe 1.12.1 Arbeits- und Dienststrassenfahrzeuge 10,0 20,0 10 5 1.12.2 Anhänger für den Personen- und Sachentransport 7,0 10,0 14 10 1.12.3 Schiffe2,5 5,0 40 20 1.13 Verkaufsgeräte und Mobilien (Raumausstattungen, Geräte und Werkzeuge) 1.13.1 Verkaufsgeräte, Parkuhren, Geräte für die Zutrittskontrolle und die Frequenzzählung 10,0 20,0 10 5 1.13.2 Mobilien, Hard- und Software, Inventar von Verkaufsräumen und mobile An- und Aufbauten von Fahrzeugen 3,0 25,0 33 4 1.14 Sofern nach Artikel 62 Absatz 2 EBG2 der Infrastruktur zugeordnet (Benützung zur Kostenmiete) 1.14.1 Anlagen für den Tagesunterhalt des Rollmaterials 3,0 20,0 33 5 1.14.2 Kraftwerke und Übertragungsleitungen 3,0

4,0 33 25 1.14.3 Verkaufsanlagen (Inventar von Verkaufsräumen) 3,0 5,0 33 20 1.14.4 Räume für Nebenbetriebe, Diensträume für Eisenbahnverkehrsunternehmen2,0 5,0 50 20

Footnotes

  1. [2] SR 742.101

2 Anlagen mit vorgegebener Unterteilung in Unteranlagen

Anlagen Unteranlagen Abschreibungen in Prozent in Prozent

2.1 Bahnfahrzeuge und -kabinen

2.1.1 Elektrische Schienentriebfahrzeuge2,5 5,0 40 20 2.1.2 Treibstoffbetriebene Schienentriebfahrzeuge und -züge 4,0 7,0 25 14 2.1.3 Wagen von Eisenbahnen und Standseilbahnen2,5 5,0 40 20 2.1.4 Kabinen von Luftseilbahnen 4,0 10,0 25 10 Unteranlagen der Anlagen2.1.1–2.1.4: Elektrik für Traktion und Sicherheit 5,0 10,0 20 10 Komforteinrichtungen 5,0 10,0 20 10 Fahrgastinformationssysteme, nachgerüstete Klimageräte 8,0 20,0 13 5 Bauteile (insbesondere von Drehgestellen und Gelenken) 10,0 20,0 10 5 Treibstoffbetriebene Traktionsmotoren 4,0 12,0 25 8

2.2 Busse

2.2.1 Autobusse, ausgenommen Kleinbusse 7,0 10,0 14 10 2.2.2 Kleinbusse 12,0 15,0 8 7 2.2.3 Trolleybusse 5,0 10,0 20 10 Unteranlagen der Anlagen2.2.1–2.2.3: Komforteinrichtungen 5,0 10,0 20 10 Fahrgastinformationssysteme 8,0 20,0 13 5 Zur Übereinstimmung der Seitenzahlen in allen Amtssprachen der AS bleibt diese Seite leer.