AS 2018 1865
Verordnung
über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten sowie
unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation
(Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP)
Änderung vom 16. Mai 2018
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 22. Mai 20021 über die Einführung des freien Personenverkehrs wird wie folgt geändert:
Art. 38 Abs. 8
In Anwendung von Artikel 10 Absatz 4c erster Satz des Freizügigkeitsabkommens wird die Höchstzahl der neuen Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige aus Bulgarien und Rumänien bis am 31. Mai 2019 auf 996 festgesetzt.
II
Diese Verordnung tritt am1. Juni 2018 in Kraft.
16. Mai 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Der Bundespräsident: Alain Berset |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |