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Verordnung über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation

AS 2018 1865 · Amtliche Sammlung des Bundesrechts

Vom 16. Mai 2018

https://lexipedia.io/de/docs/ch/as-ro-ru/2018-1865/de/verordnung-uber-die-schrittweise-einfuhrung-des-freien-personenverkehrs-zwischen-der-schweizerischen-eidgenossenschaft-und-der-europaischen-union-und-deren-mitgliedstaaten-sowie-unter-den-mitgliedstaaten-der-europaischen-freihandelsassoziation

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliche Sammlung des Bundesrechts
Quelle

Ändert: Verordnung über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (SR 142.203)

AS 2018 1865

Verordnung
über die schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und
der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten sowie
unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation
(Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs, VEP)

Änderung vom 16. Mai 2018

Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:

I

Die Verordnung vom 22. Mai 20021 über die Einführung des freien Personenverkehrs wird wie folgt geändert:

Art. 38 Abs. 8

In Anwendung von Artikel 10 Absatz 4c erster Satz des Freizügigkeitsabkommens wird die Höchstzahl der neuen Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige aus Bulgarien und Rumänien bis am 31. Mai 2019 auf 996 festgesetzt.

Footnotes

  1. [1] SR 142.203

II

Diese Verordnung tritt am1. Juni 2018 in Kraft.

16. Mai 2018 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr