AS 2019 5013
Originaltext
Abkommen vom 23. November 2017
zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Inkrafttreten des Abkommens Am 6. Dezember 2019 haben sich die Vertragsparteien die Erfüllung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften über das Inkrafttreten des Abkommens gemäss Absatz 4 des Artikels 21 angezeigt. Das Abkommen tritt daher am 1. Januar 2020 in Kraft.
Treibhausgasemissionen. Abk. mit der EU