AS 2020 1547
Bundesgesetz
über die Armee und die Militärverwaltung
(Militärgesetz, MG)
Änderung vom 27. September 2019
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Februar 20191,
beschliesst:
I
Das Militärgesetz vom3. Februar 19952 wird wie folgt geändert:
Art. 29a Abs. 1
Der Bund kann Angehörigen der Miliz für das Absolvieren von Kaderschulen und des praktischen Dienstes für die Ausbildung zum Unteroffizier, zum höheren Unteroffizier oder zum Offizier bis Stufe Stäbe der Truppenkörper einen finanziellen Betrag gutschreiben, den sie für zivile Ausbildungen beziehen können.
II
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Nationalrat, 27. September 2019 Ständerat, 27. September 2019 Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Präsident: Jean-René Fournier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol