AS 2020 2029
Verordnung des EDI
über die Förderung der internationalen Präsenz
des Schweizer Filmschaffens und
die MEDIA-Ersatz-Massnahmen
(IPFiV)
(Förderung des Filmverleihs in der Schweiz im Zusammenhang
mit COVID-19)
Änderung vom 8. Mai 2020
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI)
verordnet:
I
Die Verordnung des EDI vom 21. April 20161 über die Förderung der internationalen Präsenz des Schweizer Filmschaffens und die MEDIA-Ersatz-Massnahmen wird wie folgt geändert:
Art. 48 Abs. 1
Werden die Gesuche im Jahr 2020 eingereicht, so darf die Finanzhilfe höchstens
Prozent der anrechenbaren Kosten betragen.
die MEDIA-Ersatz-Massnahmen. V des EDI
II
Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 in Kraft.
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2020; danach sind alle darin enthaltenen Änderungen hinfällig.
8. Mai 2020 Eidgenössisches Departement des Innern: Alain Berset