AS 2020 3577
Beschluss 2012/2 vom 4. Mai 2012 zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Beschluss 2012/2 vom 4. Mai 2012
zur Änderung des Protokolls von 1999 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon
Geltungsbereich am 10. August 2020, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten
Dänemark a 8. Oktober 2019 6. Januar 2020 Estland 7. Oktober 2019 5. Januar 2020 Litauen 15. Oktober 2019 13. Januar 2020 Norwegen* 26. November 2019 24. Februar 2020 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Vereinten Nationen: http://treaties.un.org/ eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. a Die Änderung gilt nicht für die Färöer und Grönland.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die frühere in AS 2019 2709. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege).
Änd. des Prot. von 1999