AS 2020 3581
Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010
vom 25. Juni 2010
Geltungsbereich am 11. August 2020, Nachtrag1 Das Internationale Kakao-Übereinkommen ist gemäss seinem Artikel 57 Absatz 3 seit dem 1. Oktober 2012 zwischen den Staaten und der Europäischen Union untereinander ganz und vorläufig in Kraft getreten. Für die folgenden Staaten ist das Übereinkommen gemäss seinem Artikel 57 Absatz 4 ebenfalls ganz und vorläufig in Kraft getreten2:
Ausfuhrmitglieder
Brasilien Nigeria Papua-Neuguinea Venezuela
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2012 5859 und 2016 2303. Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (www.eda.admin.ch/vertraege). 2 Der ausführliche Geltungsbereich wird mit dem endgültigen Inkrafttreten dieses Übereinkommens veröffentlicht werden.