AS 2020 6347
Verordnung
über das Eidgenössische Institut für Metrologie
(EIMV)
Änderung vom 25. November 2020
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 21. November 20121 über das Eidgenössische Institut für Metrologie wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Einleitungssatz (betrifft nur den italienischen Text), Bst. e und f
Das METAS erfüllt folgende gegen Abgeltung übertragenen Aufgaben:
Es stellt für die Schweizerische Akkreditierungsstelle des Staatssekretariats für Wirtschaft Fachexpertinnen und Fachexperten.
Es erbringt wissenschaftlich-technische Dienstleistungen für das Bundesamt für Strassen; insbesondere führt es Untersuchungen und Entwicklungsarbeiten für praktisch anwendbare Messmethoden im Strassenverkehr durch.
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2021 in Kraft.
25. November 2020 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates |
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Die Bundespräsidentin: Simonetta Sommaruga |
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr |