AS 2021 737
Verordnung des EFD
über Zollerleichterungen für Waren
je nach Verwendungszweck
(Zollerleichterungsverordnung, ZEV)
Änderung vom 15. November 2021
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD)
verordnet:
I
Anhang 1 der Zollerleichterungsverordnung vom 4. April 20071 wird gemäss Beilage geändert.
II
Diese Verordnung tritt am1. Januar 2022 in Kraft.
15. November 2021 Eidgenössisches Finanzdepartement: Ueli Maurer 2021-3761 AS 2021 737
Anhang 1
(Art. 3) Zollerleichterungen je nach Verwendungszweck 1. Änderung der Tarifnummern folgender Zollerleichterungen 1509. Olivenöl und seine Fraktionen, zu technischen Zwecken1.––
91 auch raffiniert, aber nicht chemisch
99 modifiziert 1509. Olivenöl und seine Fraktionen, zu technischen Zwecken1.––
91 auch raffiniert, aber nicht chemisch
99 modifiziert
91
99 1509. Olivenöl und seine Fraktionen, zur industriellen Herstel-1.––
99 auch raffiniert, aber nicht chemisch lung von Produkten der
99 modifiziert Tarifnummer 2103.9000 1509. Olivenöl und seine Fraktionen, zur industriellen Herstel-1.––
99 auch raffiniert, aber nicht chemisch lung von Produkten der
99 modifiziert Tarifnummer 2103.9000
99 Tairfnummern bisher 1510. Andere ausschliesslich aus Oliven zu technischen Zwecken1.––
91 gewonnene Öle und ihre Fraktionen,
99 auch raffiniert, aber nicht chemisch modifiziert, und Mischungen dieser 1510. Andere ausschliesslich aus Oliven zu technischen Zwecken1.––
90 gewonnene Öle und ihre Fraktionen,
91 auch raffiniert, aber nicht chemisch
99 modifiziert, und Mischungen dieser 1510. Andere ausschliesslich aus Oliven zur industriellen Herstel-1.––
91 gewonnene Öle und ihre Fraktionen, lung von Produkten der
99 auch raffiniert, aber nicht chemisch Tarifnummer 2103.9000 modifiziert, und Mischungen dieser 1510. Andere ausschliesslich aus Oliven zur industriellen Herstel-1.––
90 gewonnene Öle und ihre Fraktionen, lung von Produkten der
91 auch raffiniert, aber nicht chemisch Tarifnummer 2103.9000
99 modifiziert, und Mischungen dieser 2. Änderung der Tarifnummern und der Warenbezeichnung folgender Zollerleichterungen Tarifnummern und Warenbezeichnung bisher 1515. Andere pflanzliche Fette und andere zu technischen Zwecken1.––
90 fette pflanzliche Öle (einschliesslich
91 Jojoba-Öl) und ihre Fraktionen,
99 auch raffiniert, aber nicht chemisch
90 modifiziert
91
99
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99
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19
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98 1515. Andere pflanzliche oder mikrobielle zu technischen Zwecken1.––
90 Fette und andere fette pflanzliche oder
91 mikrobielle Öle (einschliesslich Jojoba-
99 Öl) und ihre Fraktionen, auch raffiniert,
90 aber nicht chemisch modifiziert
91
99
19
91
99
91
99
13
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19
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98 Tarifnummern und Warenbezeichnung bisher 1516. Tierische oder pflanzliche Fette und zu technischen Zwecken1.––
91 Öle und ihre Fraktionen, ganz oder
99 teilweise hydriert, umgeestert, wieder-
92 verestert oder elaidiniert, auch raffi-
93 niert, jedoch nicht anders zubereitet
97
98 1516. Tierische, pflanzliche oder mikro- zu technischen Zwecken1.––
91 bielle Fette und Öle und ihre Fraktio-
99 nen, ganz oder teilweise hydriert,
92 umgeestert, wiederverestert oder
93 elaidiniert, auch raffiniert, jedoch
97 nicht anders zubereitet
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93 3. Änderung der Warenbezeichnung folgender Zollerleichterungen Warenbezeichnung bisher 1517. Flüssige, geniessbare Mischungen zu technischen Zwecken1.––
62 oder Zubereitungen von tierischen
63 oder pflanzlichen Fetten oder Ölen
67 oder von Fraktionen verschiedener
68 Fette oder Öle
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89 1517. Flüssige, geniessbare Mischungen zu technischen Zwecken1.––
62 oder Zubereitungen von tierischen,
63 pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten
67 oder Ölen oder von Fraktionen
68 verschiedener Fette oder Öle dieses
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